Nachforderung für Kind nach Heirat

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Minimaxx
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Beitragvon Minimaxx » 17.05.2009, 21:39

Hallo mal wieder,

ich habe also meine Widerspruch zur Rückwirkenden beendigung der Familienversicherung schriftlich eingereicht und ebenso Antrag auf Akteneinsicht und den Hinweis auf die private KV für meinen Sohn ab Mai.

Samstag kam Post zur "Rückforderung der Leistungen nach dem Ende der Mitgliedschaft zum 30.05.2007" von der GKV.
Ist vollkommen in Ordnung für mich (knapp 300€ an ärztlichen Leistungen), denn die Alternative wäre gewesen die Beiträge seit 2007 nachzuzahlen.

Frage ist nur: ist damit das Thema tatsächlich gegessen? Denn in dem Brief steht nichts von meinem Widerspruch.

Allerdings passt der Zeitraum der Angaben und somit war mein Sohn (quasi rückwirkend) fast 2 Jahre nicht versichert.....

Gruß,
Mnimaxx

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Beitragvon Czauderna » 18.05.2009, 09:03

Minimaxx hat geschrieben:Hallo mal wieder,

ich habe also meine Widerspruch zur Rückwirkenden beendigung der Familienversicherung schriftlich eingereicht und ebenso Antrag auf Akteneinsicht und den Hinweis auf die private KV für meinen Sohn ab Mai.

Samstag kam Post zur "Rückforderung der Leistungen nach dem Ende der Mitgliedschaft zum 30.05.2007" von der GKV.
Ist vollkommen in Ordnung für mich (knapp 300€ an ärztlichen Leistungen), denn die Alternative wäre gewesen die Beiträge seit 2007 nachzuzahlen.

Frage ist nur: ist damit das Thema tatsächlich gegessen? Denn in dem Brief steht nichts von meinem Widerspruch.

Allerdings passt der Zeitraum der Angaben und somit war mein Sohn (quasi rückwirkend) fast 2 Jahre nicht versichert.....

Gruß,
Mnimaxx


Hallo,
Rückforderung von erbrachten Leistungen bedeutet gleichzeitig keine rückwirkende Versicherung ergo auch keine Beitragsnachforderung -
da ist jedenfalls eine Logik drinne.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Minimaxx » 18.05.2009, 09:30

Hallo Czauderna,

danke für die prompte Klarstellung!
Dann ist das Thema ja tatsächlich sauber geregelt.

Schöne, kurze, Woche noch!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.05.2009, 18:24

Aber irgendwie alles nicht logisch.

Wenn nunmehr rückwirkend die Familienversicherung zum 30.05.2007 beendet wird, stellt sich die Frage, was die Kv. mit der Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V gemacht hat.

Offensichtlich einfach nur unter den Teppich gekehrt?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.05.2009, 19:10

Rossi hat geschrieben:Aber irgendwie alles nicht logisch.

Wenn nunmehr rückwirkend die Familienversicherung zum 30.05.2007 beendet wird, stellt sich die Frage, was die Kv. mit der Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V gemacht hat.

Offensichtlich einfach nur unter den Teppich gekehrt?


Hallo Rossi,

solche Entscheidungen sind nun mal nicht immer logisch - wohl dem, der auf einen Menschen trifft der noch solche Entscheidungen trifft die im Interesse des Versicherten liegen und der ein eigenes (Kasse) Fehlverhalten mit einer solchen "Entscheidung" quasi erledigt.
Wir wissen ja nicht welche Überlegungen zu dieser Entscheidung führten
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 18.05.2009, 23:22

Jooh, Czauderna, da hast Du völlig recht!

Aber die hier eingestellte Lösung ist ein Mischmasch!

Wenn Du mich fragst, hat die Kasse die Verfahrensvorschriften nicht eingehalten. Und wenn man die Verfahrensvorschriften nicht einhält und vors Sozialgericht zieht, dann haut ein jeder Sozialrichter diese Klamotte den Kassen komplett um die Ohren. D. h. die Kassen gehen den Bach hinunter.

Jenes ist zumindest meine Erfahrung in der guten alten Sozialhilfe, die wir immer wieder vor zahlreichen Jahren gemacht haben. D. h., wenn die Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden - jenes war unser Fehler - dann haben wir den Schwanz eingezogen.

Aber für diese Erfahrung brauchen die Kassen noch ein paar Jahre.

Ich freue mich jetzt schon auf die Beitragsberechnung für die freiw. Versicherten ab dem 01.07.2009, die auch gleichzeitig Sozialhilfe erhalten.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 19.05.2009, 09:13

[quote="Rossi"]Jooh, Czauderna, da hast Du völlig recht!

Aber die hier eingestellte Lösung ist ein Mischmasch!

Wenn Du mich fragst, hat die Kasse die Verfahrensvorschriften nicht eingehalten. Und wenn man die Verfahrensvorschriften nicht einhält und vors Sozialgericht zieht, dann haut ein jeder Sozialrichter diese Klamotte den Kassen komplett um die Ohren. D. h. die Kassen gehen den Bach hinunter.

Hallo,
na, da haben wir doch die Überlegung, oder nicht ?

Der Gang vors Gericht würde die Kasse doch ggf. teuerer kommen.

Gruss
Czauderna

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Beitragvon Minimaxx » 24.05.2009, 21:51

Hallo ihr beiden Spezies!

Also, meine Vermutung das sich die Rückforderung der erbrachten Leistungen nicht auf meine Widerspruch bezog war richtig.

Wir haben jetzt eine offizielle Stellungnahme der GKV zu meinem Widerspruch, und dieser wird insofern stattgeben als das die GKV zugibt intern nicht richtig gearbeitet zu haben! Heißt, für 2007 und 2008 war mein Sohn doch noch familienversichert.
Nur, laut Brief, sind ab dem 1.1.2009 die gesetzliche Voraussetzung nicht mehr gegeben wegen des regelmäßigen Gesamteinkommens über der JAE von 3675€ (??)

Naja, summa summarum wird der Beitrag meine Frau neu berechnet (inkl Kinderfreibetrag), was ja auch was gutes ist.

Leider habe ich natürlich zu schnell gehandelt und die Rückforderungen schon bezahlt, also muss ich mich wohl nochmal ans Telefon hängen die Tage.

Aber: Einspruch hat sich gelohnt, die Familienversicherung wurde nicht rückwirkend beendet. Danke nochmal an Rossi und Co.

Minimaxx

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Beitragvon Rossi » 25.05.2009, 00:01

Okay, jenes ist doch schon mal etwas.

Aber mit den eigentlichen Verfahrensvorschriften hat es leider nicht viel zu tun. Die Kv. hat es Gott sei Dank ein wenig erkannt; versucht aber immer noch ein wenig Rechtsbeugung zu betreiben. Ist zumindest meine bescheidene Rechtsauffassung nach dem Studium der einschlägigen Rechtslektüre.

Auf der anderen Seite hast Du auch schon ne Menge erreicht, oder nicht?


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