Hallo,
ich bin 53 Jahre alt und seit 15.10.2008 arbeitsunfähig. Diagnose: Essentieller Tremor des Kopfes und der Hände, Ängste und Depression. Meinen Arbeitsplatz habe ich während der Probezeit fristgerecht zum 05.11.2008 verloren. Ab 06.11.2008 beziehe ich von der KK das Krankengeld. Am 31.03.2009 habe ich eine psychosomatische Kur für 5 Wochen besucht und erhielt das Übergangsgeld von der DRV. Ich wurde am 05.05.2009 aus der Klinik arbeitsfähig entlassen. Im Schlussgespräch mit dem Oberarzt und dem Stationsarzt habe ich mitgeteilt, dass ich die Arbeitsfähigkeitsbescheinigung seitens der Klinik nicht akzeptiere. Kurzbericht habe ich mitbekommen. Der ausführliche Bericht sollte später den ambulant behandelnden Ärzten zugestellt werden. Am 06.05.2009 hat mein Neurologe festgestellt, dass ich weiterhin arbeitsunfähig bin. Am 11.05.2009 habe ich den Entlassungsschein meiner KK per Email gesendet. Am 27.05.2009 nach der Visite bei meinem Facharzt habe ich den Krankengeldzahlschein der KK gesendet. Am nächsten Tag hat mich eine Mitarbeiterin der KK angerufen und sagte, dass ich nach der Kur keinen weiteren Anspruch aufs Krankengeld habe. Hat sie Recht? Was soll ich jetzt machen? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Reha sagt af_Facharzt sagt au
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hat denn die liebe Mitarbeiterin der Krankenkasse dafür auch eine Begründung geliefert?
Dann mal ne andere Frage, für den Entlassungstag aus der Klinik hast Du noch Übergangsgeld bekommen, richtig?
Während des Bezuges von Übergangsgeld ruht nämlich der Anspruch auf Krankengeld, da Du offenischtlich weiterhin AU bist, entfällt das Ruhen und somit müsste das Krankengeld weitergezahlt werden.
Wobei die Kasse wird sich natürlich auf den Entlassungsbericht der Klinik berufen, danach bist Du arbeitsfähig.
Könnte unter Umständen ne spannende Geschichte werden.
Wenn in der Tat kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht und Du weiterhin trotzdem eine AU Dir ausstellen lässt, kannst Du dich noch nicht einmal arbeitslos melden.
Du solltest ein klärendes Gespräch führen. Der MDK sollte sich mit dem Arzt auseinandersetzen!!
Dann mal ne andere Frage, für den Entlassungstag aus der Klinik hast Du noch Übergangsgeld bekommen, richtig?
Während des Bezuges von Übergangsgeld ruht nämlich der Anspruch auf Krankengeld, da Du offenischtlich weiterhin AU bist, entfällt das Ruhen und somit müsste das Krankengeld weitergezahlt werden.
Wobei die Kasse wird sich natürlich auf den Entlassungsbericht der Klinik berufen, danach bist Du arbeitsfähig.
Könnte unter Umständen ne spannende Geschichte werden.
Wenn in der Tat kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht und Du weiterhin trotzdem eine AU Dir ausstellen lässt, kannst Du dich noch nicht einmal arbeitslos melden.
Du solltest ein klärendes Gespräch führen. Der MDK sollte sich mit dem Arzt auseinandersetzen!!
Hallo Rossi,
die Mitarbeiterin der KK hat sich natürlich auf den Entlassungsschein der Klinik berufen. Ich denke auch, dass kann noch eine spannende Geschichte werden. Ich bin auf das KG angewisen. Das Übergangsgeld wurde auch für den Entlassungstag aus der Kilinik bezahlt. Mit wem soll ich das klärendes Gespräch führen? Mit der KK oder mit meinem Facharzt?
Gruß
Bärchen
die Mitarbeiterin der KK hat sich natürlich auf den Entlassungsschein der Klinik berufen. Ich denke auch, dass kann noch eine spannende Geschichte werden. Ich bin auf das KG angewisen. Das Übergangsgeld wurde auch für den Entlassungstag aus der Kilinik bezahlt. Mit wem soll ich das klärendes Gespräch führen? Mit der KK oder mit meinem Facharzt?
Gruß
Bärchen
Hallo Bärchen!
Mit Deinem Facharzt mußt Du z.Zt. nichts klären! Ihr seid Euch darüber im Klaren, daß KEINE Arbeitsfähigkeit besteht!
Die Sachbearbeiterin Deiner Krankenkasse hat die Entscheidung, ob der Reha-Bericht oder doch die AU-Bescheinigung Deines Arztes das Richtige ist, nicht allein zu treffen - auch wenn das hier so aussieht! Sprich 'mal mit dem zuständigen Abteilungsleiter UND laß' Dir die rechtliche Grundlage für die bisherige Bearbeitungspraxis für Deine Akte kopieren! Könnte noch sehr spannend werden - dann ist es immer gut, wenn man seinen Schriftkram sortiert hat!
Aus einer Reha wird m.E. ein Großteil der Patienten gesund entlassen - ganz gleich, wie es ihnen gesundheitlich ergeht! Habe da schon zynische Begründungen gelesen!
Also, nur Mut zum Widerspruch!
Grüße von Tilo!
Mit Deinem Facharzt mußt Du z.Zt. nichts klären! Ihr seid Euch darüber im Klaren, daß KEINE Arbeitsfähigkeit besteht!
Die Sachbearbeiterin Deiner Krankenkasse hat die Entscheidung, ob der Reha-Bericht oder doch die AU-Bescheinigung Deines Arztes das Richtige ist, nicht allein zu treffen - auch wenn das hier so aussieht! Sprich 'mal mit dem zuständigen Abteilungsleiter UND laß' Dir die rechtliche Grundlage für die bisherige Bearbeitungspraxis für Deine Akte kopieren! Könnte noch sehr spannend werden - dann ist es immer gut, wenn man seinen Schriftkram sortiert hat!
Aus einer Reha wird m.E. ein Großteil der Patienten gesund entlassen - ganz gleich, wie es ihnen gesundheitlich ergeht! Habe da schon zynische Begründungen gelesen!
Also, nur Mut zum Widerspruch!
Grüße von Tilo!
Hallo,
auch ich rate dir zum Widerspruch obwohl ich nicht alle bisherigen Beiträge
befürworte.
Dass Du auf das Krankengeld angewiesen bist ist zunächst einmal keine
Argument für die Kasse - bei einer direkten Meldung beim Arbeitsamt wäre ein Leistungsanspruch dem gegenüber gegeben.
Dass sich die Kasse (zunächst) auf den Entlassungsschein der Reha-Klinik beruft ist eine ganz normale Sache - die Kasse hat den Entlassungsschein auf dem die Arbeitsfähigkeit bestätigt wird - die Kasse hat grundsätzlich erst mal keinen ausführlichen Entlassungsbericht.
Die Kasse muss davon ausgehen dass eine Reha-Einrichtung die den Patienten nun mindestens drei Wochen in ihrer Betreuung /Behandlung hatte
einen besseren Bewertungsmasstab hat als ein Facharzt, der den Patienten u.U. seit mehreren Wochen nicht zu Gesicht bekommen hat.
Eine erneute AU-Bescheinigung (egal, ob auf dem gelben Zettel oder auf dem Auszahlschein) ohne den dazugehörigen Befundbericht ist eigentlich nicht sehr aussagekräftig.
Wenn der Facharzt, entgegen der Reha-Einrichtung, der Auffassung ist das weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt dann sollte er schon stichhaltige Gründe dafür liefern - die Kasse wird diese dem MDK vorlegen und dieser wird in seiner Stellungnahme entweder die Gründe des Facharztes bestätigen was weiterhin Krankengeldzahlung bedeutet oder er wird dies eben nicht tun - ja, und dann muss die Kasse entscheiden ob Sie bei Ihrer
Krankengeldverweigerung ab dem Entlassungstag bleibt oder ob Sie das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf einen Tag in Zukunft zeitgerecht festsetzt und den Versicherten zur Meldung beim Arvbeitsamt auffordert.
Gruß
Czauderna
auch ich rate dir zum Widerspruch obwohl ich nicht alle bisherigen Beiträge
befürworte.
Dass Du auf das Krankengeld angewiesen bist ist zunächst einmal keine
Argument für die Kasse - bei einer direkten Meldung beim Arbeitsamt wäre ein Leistungsanspruch dem gegenüber gegeben.
Dass sich die Kasse (zunächst) auf den Entlassungsschein der Reha-Klinik beruft ist eine ganz normale Sache - die Kasse hat den Entlassungsschein auf dem die Arbeitsfähigkeit bestätigt wird - die Kasse hat grundsätzlich erst mal keinen ausführlichen Entlassungsbericht.
Die Kasse muss davon ausgehen dass eine Reha-Einrichtung die den Patienten nun mindestens drei Wochen in ihrer Betreuung /Behandlung hatte
einen besseren Bewertungsmasstab hat als ein Facharzt, der den Patienten u.U. seit mehreren Wochen nicht zu Gesicht bekommen hat.
Eine erneute AU-Bescheinigung (egal, ob auf dem gelben Zettel oder auf dem Auszahlschein) ohne den dazugehörigen Befundbericht ist eigentlich nicht sehr aussagekräftig.
Wenn der Facharzt, entgegen der Reha-Einrichtung, der Auffassung ist das weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt dann sollte er schon stichhaltige Gründe dafür liefern - die Kasse wird diese dem MDK vorlegen und dieser wird in seiner Stellungnahme entweder die Gründe des Facharztes bestätigen was weiterhin Krankengeldzahlung bedeutet oder er wird dies eben nicht tun - ja, und dann muss die Kasse entscheiden ob Sie bei Ihrer
Krankengeldverweigerung ab dem Entlassungstag bleibt oder ob Sie das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf einen Tag in Zukunft zeitgerecht festsetzt und den Versicherten zur Meldung beim Arvbeitsamt auffordert.
Gruß
Czauderna
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