Parallel in GKV & PKV versichert!Erst nach Jahren gemerk

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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das_fragezeichen
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Parallel in GKV & PKV versichert!Erst nach Jahren gemerk

Beitragvon das_fragezeichen » 15.07.2009, 15:53

Zuerst einmal Hallo in die Runde,

ich schreibe hier da es in der Familie meiner Freudin ein großes Problem gibt und ich Eure Hilfe/Meinung brauche.

Aber erst einmal zur Situation:
Die Eltern meiner Freundin waren über Jahre privat Krankenvollversichert da ihr Vater selbstständig war. Auf Grund eines Unfalls musste er allerdings 2003 aufhören zu arbeiten und die Mutter hat so gut es ging seinen Job in der Firma als Angstellte übernommen. 2005 Entschied man sich dann aus finziellen Gründen die Mutter und beide Töchter wieder gesetzlich zu versichern. Dies geschah auch und man trat zu dritt der GKV wieder bei.
Dann geschah aber folgendes:
Der PKV wurde die Situation mitgeteilt und es wurde angewiesen, dass man die Kinder jedoch weiterhin mit privaten Zusatzprodukten versichern wollte. Mit dem Vertreter wurde dies alles mündlich besprochen(ich weiss nicht in wie weit damals unterschriften hinterlegt wurden) und dieser signalisiert dass sich um alles gekümmert wird.
Erst als sich vor einigen Wochen ein unabängiger Makler einen Überblick über die Versicherungen verschafft hat, stellte man mit Erstaunen fest, dass die PKV entgegen den Anweisungen damals bei den Töchtern NICHTS umgestellt hatte und diese bis zum heutigen Tag eine PKVollversicherung(momentane monatliche Rate für beide insgesamt über 600 Euro!!!!) parallel zur GKV haben. Dies ist trotz der hohen Beiträge niemandem über die Jahre aufgefallen(man hatte auch noch andere Probleme).
Da beide Töchter sich in Kürze sowieso pflichtversichern müssen, ist die Freude, dass man in Zukunft wohl niedrigere Beiträge hat, eher verhalten.

Einige Fragen stehen jetzt natürlich im Raum: Was ist mit all den Beiträgen die 4 Jahre lang geflossen sind und der Familie finanziell das Wasser bis zum Hals getrieben haben? Gib es irgendeine Hoffnung darauf dass die PKV das Geld zurückerstatten muss? Wie sieht die rechtliche Lage hier aus? Und was muss man beim weiteren Vorgehen gegen die PKV nun beachten?

Viele Grüße

das_fragezeichen

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Beitragvon das_fragezeichen » 15.07.2009, 15:58

Als Ergänzung: In all den Jahren gab es natürlich auch vereinzelte Leistungsfälle in denen man der PKV die rechnung zugesendet hat und diese erstattet wurde. dD die Familie allerdings keine Ahnung davon hatte in wie weit hier eine Vollversicherng bzw. eine Zusatzversicherung genutzt wird, ist die Situation auch nicht aufgefallen.
Sonst stellte man sich bei allen Ärzten immer als "gesetzlich versichert" vor, da man es nicht anders wusste!

Ich weiss nicht in wie weit das bei der Situation weiterhilft...

dij
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Re: Parallel in GKV & PKV versichert!Erst nach Jahren ge

Beitragvon dij » 15.07.2009, 17:03

das_fragezeichen hat geschrieben:Mit dem Vertreter wurde dies alles mündlich besprochen(ich weiss nicht in wie weit damals unterschriften hinterlegt wurden)


Das ist natürlich das Problem: Ist es in irgendeiner Weise nachweisbar (Zeugen, Unterlagen), was damals vereinbart wurde? Wenn nein, wird es schwierig mit einer Schadensersatzforderung. Für die Zukunft hingegen läßt sich die Versicherung aufheben, bzw. jetzt in die ursprünglich gewünschte Zusatzversicherung umstellen.

Es ist allerdings, ehrlich gesagt, schon erstaunlich, daß die überhöhten Abbuchungen nicht aufgefallen sind. Bei Multimilliardären, gut – aber wenn die finanzielle Lage sogar ausdrücklich angespannt war ...?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.07.2009, 19:25

schöne Geschichte.
Ich gehe zum Arzt stelle mich als Gesetzlich versicherter vor und bekomme trotzdem eine Rechnung , das wollen wir seit Jahren schon , im obenliegendenfall scheint es zu klappen.
Geld zurück ne,
Normale Kündigungsfrist, bei vielen Gesellschaften der 31.12.2009 3 Monate vorher.
Ansonsten einen schriftlichen Umstellungsantrag stellen zwecks Umwandlung.
Gruß

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Beitragvon dij » 16.07.2009, 01:48

Na, es gibt immerhin ein Sonderkündigungsrecht zu jedem Monatsende: § 205 Abs. 2 SGB V.

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Beitragvon das_fragezeichen » 16.07.2009, 10:34

und hier ist keine Schuld beim "Berater" zu sehen? Dieser kennt die Familie und weiss unter anderem auch dass sich eine der Töchter seit einem Jahr in einem Ausbildungsverhältnis zur Bürokauffrau befindet. Spätestens zu dem Zeitpunkt sollte ihm dich klar gewesen sein dass eine private Vollversicherung nicht mehr möglich sein dürfte!
Ich kann mir nicht vorstellen dass die Versicherung hier keine Schuld trifft...

@ DKV-Service-Center: Was die privat bezahlten(und an die PKV weitergeleiteten) Rechnungen betrifft, so waren dies immer zusatzleistungen die die GKV nicht zahlt, auf die man aber nicht verzichte wollte!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.07.2009, 20:45

axo,

@dij § 205 Abs. 2 SGB V. ???? hat nix mit Kündigung zu tun.
Es gelten die Versicherungsbedingungen eine Meldung muss innerhalb von 8-12 Wochen erfolgen , für ein Sonderkündigungsrechtansonsten normale Kündigung oder Goodwill der Versicherung.
Gruß

dij
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Beitragvon dij » 17.07.2009, 00:34

Doch: Erstens Satz 1: „Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.“

Ist hier natürlich zu spät. Dann gibt’s aber noch Satz 4: „Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist.“ Wenn jetzt der Nachweis eingereicht wird, kann der Vertrag also zum 31. Juli enden.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 17.07.2009, 16:27

sagmal gibt es 2 mal
§ 205 Abs. 2 SGB V
in meinem steht

§ 205 Meldepflichten bestimmter Versicherungspflichtiger
Versicherungspflichtige, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) beziehen, haben ihrer Krankenkasse unverzüglich zu melden
1.Beginn und Höhe der Rente,
2.Beginn, Höhe, Veränderungen und die Zahlstelle der Versorgungsbezüge sowie
3.Beginn, Höhe und Veränderungen des Arbeitseinkommens.

Ansonsten zustimmung
Gruß

dij
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Beitragvon dij » 17.07.2009, 17:02

:oops: ’tschuldigung ... Ich meinte nicht SGB V, sondern VVG.


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