Was nicht alles so passieren kann.
Jetzt habe ich einen Kunden, der zum 31.12.2008 seine priv. Kv. gekündigt hat.
Just zum 01.01.2009 hat er ALG II beantragt. Da er unmittelbar vor dem Bezug des ALG II privat versichert war, löste dieses keine Versicherungspflicht in der GKV aus. Der Gesetzgeber hat ja zum 01.01.2009 dieses abgeschafft.
Er wurde zunächst dennoch bei einer GKV angemeldet. Es ziehen ein paar Monate durch´s Land und nix passiert. Dann auf einmal natürlich die Ablehnung von der GKV, da der Kunde in der PKV versicherungspflichtig ist. Fakt ist, der Kunde ist seit dem 01.01.2009 nicht versichert, obwohl jenes nicht mehr sein sollte. Ab dem 01.01.2009 soll ja keiner mehr unversichert in Deutschland herumrennen. Das ist aber die Theorie; die Praxis sieht anders aus.
Im Juli 2009 rennt er dann wieder zur bisherigen priv. Kv. und verlangt die Aufnahme. Na klaro, die bieten nur den Basistarif an. Ist auch okay, aber die Aufnahme wird erst am Anzeige erfolgen und nicht rückwirkend ab dem 01.01.2009. Auf der anderen Seite natürlich den sog. Strafzuschlag.
Jetzt frage ich mich, warum nicht rückwirkend, oder gar einen evtl. Schadensersatzanspruch gegen die PKV. Schliesslich haben die PKVén auch einen Beratungsauftrag (§ 6 VVG). Es dürfte doch wohl klar gewesen sein, dass der Kunde ab dem 01.01.2009 eine Versicherungspflicht in der PKV hat. Warum hat man den Kunden bei der Kündigung zum 31.12.2008 nicht darauf hingewiesen, dann hätte man alles zeitnah und gesetzestreu regeln können.
Beratungspflicht PKV ab 01/2009
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Jo Beratungspflicht :-9
wenn ich das dem Kunden sage , dann ist ihm das egal, ich will ja nur das er in der PKV bleibt
alles schon erlebt.
Die Kündigung würde mich interessieren.
ich sehe aber hier die Jahresfrist gewahrt,
einen Persilschein holen das eine freiwillige nicht in Frage kommt und dann beantragen das seine alte Versicherung wieder auflebt, wenn er sie bezahlt hat.
Gruß
wenn ich das dem Kunden sage , dann ist ihm das egal, ich will ja nur das er in der PKV bleibt

alles schon erlebt.
Die Kündigung würde mich interessieren.
ich sehe aber hier die Jahresfrist gewahrt,
einen Persilschein holen das eine freiwillige nicht in Frage kommt und dann beantragen das seine alte Versicherung wieder auflebt, wenn er sie bezahlt hat.
Gruß
Re: Beratungspflicht PKV ab 01/2009
Rossi hat geschrieben:Im Juli 2009 rennt er dann wieder zur bisherigen priv. Kv. und verlangt die Aufnahme. Na klaro, die bieten nur den Basistarif an. Ist auch okay ...
Eigentlich nicht: "Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande ..., ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft." (§ 5 Abs. 9 S. 1-3 SGB 5) Oder haben die fünf Jahre nicht vorgelegen?
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öhm dij, der Verweis auf § 5 Abs. 9 SGB V gilt nur für die Fälle, wo ich die private Kv. aufgrund eines an sich versicherungspflichtigen Tatbestandes kündige.
Der Kunde hat die Versicherung nicht aus diesem Grund gekündigt, sondern einfach nur, weil er die priv. Kv. nicht mehr löhnen konnte bzw. wollte. Ein Tag später gab es dann die Versicherungspflicht; ab dann konnte man nur noch kündigen, wenn man eine Anschlussversicherung nachweist!
Der Kunde hat die Versicherung nicht aus diesem Grund gekündigt, sondern einfach nur, weil er die priv. Kv. nicht mehr löhnen konnte bzw. wollte. Ein Tag später gab es dann die Versicherungspflicht; ab dann konnte man nur noch kündigen, wenn man eine Anschlussversicherung nachweist!
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