Altersrückstellung bei Basistarif

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Beitragvon Rossi » 13.08.2009, 22:53

Nein, es waren definitiv SGB XII-Empfänger!

Die Beschlüsse sind auch noch nicht veröffentlicht!

Musst Du gfs. beim LSG direkt anfordern!

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Beitragvon hungerhaken » 14.08.2009, 00:04

Der Beitrag zur priv. KV beträgt 467,65 plus Pv 46,94.
Ob das Sozialamt die Empfehlungen der BMAS und BMG kennen, entzieht sich meiner Kenntnis, doch negieren sie selbst Urteile des BvR. Von wegen Kunden. Jeder Antragsteller ist ein persönlicher Feind!
Ich habe kein anrechnungsfähiges Einkommen.
Ich habe eine Fachanwältin für Sozialrecht, mit der ich auch den Anerkenntnisbeschluss beim Sozialamt Dessau erreicht habe.

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Beitragvon Rossi » 14.08.2009, 00:14

Ich habe eine Fachanwältin für Sozialrecht, mit der ich auch den Anerkenntnisbeschluss beim Sozialamt Dessau erreicht habe.


Und wie sieht das Teil genau aus?

Na ja, ne Fachanwältin für Sozialrecht, hat sie denn alle Trümphe ausgespielt?

Die Begründung der Fachanwältin für´s Sozialgericht würde mich interessieren.

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Beitragvon hungerhaken » 14.08.2009, 09:59

Habe eben mit der Geschäftsstelle der 10.Kammer beim Sozialgericht Dessau gesprochen. "Die Akte liegte noch immer bei der Richterin. Die Verhandlung sei doch erst eine Woche her und ob ich denn wisse, wie viel Arbeit die Geschäftsstelle habe."
Also, den Beschluss gibts erst nächste Woche.
Meine cause ist ziemlich komplex und umfangreich. Das Hauptgewicht lag immer im Nachweis der Bedürftigkeit. Sowohl Miete als auch KV waren Nebenschauplätze.
Ausserdem ist der Komplex KV echt so zuübersichtlich für die Dame. Daher auch meine eigenen Bemühungen.
Die beiden Beschlüsse aus B-W hat man mir für heute per Fax versprochen. Hast du sie schon?

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Beitragvon Rossi » 14.08.2009, 10:18

Jooh, ich habe sie schon!

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Beitragvon hungerhaken » 14.08.2009, 11:24

Hallo Rossi,
die beiden Beschlüsse des LSG Baden-Württemberg liegen mir inzwischen vor. Bedarf?

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Beitragvon Rossi » 14.08.2009, 12:29

Nee, ich habe sie doch schon.

Jetzt steht es auch in der Presse.

Guckt Ihr hier: http://www.ad-hoc-news.de/sozialhilfetraeger-traeger-muss-private--/de/Politik/20432193

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Beitragvon Rossi » 14.08.2009, 14:20

Nur zur Klarstellung. Der Artikel ist ne kleine sog. Zeitungsente.

Das LSG Ba. - Wü. hat nicht im Falle von ALG II-Kunden sondern SGB XII Kunden entschieden. Ansonten ist der Inhalt richtig!

Die SGB II Kunden müssen weiter kämpfen bzw. sich verschulden.


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