Hallo
ich bin jetzt seit 2000 in der PKV versichert. Leider reicht mein Gehalt nur zusammen mit dem Weihnachtsgeld um über die Jahreseinkommensgrenze zu kommen. War bisher kein Problem. Ich bin jetzt seit 18 Jahren in der Firma und seitdem wurde es regelmäßig gezahlt.
Auf Grund der wirtschaftlichen Situation wird es wohl dieses Jahr nichts geben, wurde uns letztens mitgeteilt. Wie soll ich mich jetzt verhalten.
Würde gerne in der PKV bleiben. Nächstes Jahr würde es auch wieder klappen.
Vielen Dank
willy
Versicherungspflicht bei Wegfall Weihnachtsgeld
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hm, ist ne interessante Geschichte!
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei der Beurteilung ob jemand die sog. JAEG überschreitet eine sog. vorausschauende Betrachtungweise vorzunehmen ist.
Will heissen, zu Beginn des Kalenderjahres 2009 war zu erwarten, dass Du mit dem Weihnachtsgeld im Jahre 2009 die JAEG überschreiten wirst.
Damit dürfte für 2009 alles tuti sein, es wird keine Kv/Pv-Pflicht ausgelöst.
Am Ende des Jahre 2009 stellt sich dann heraus, die Weihnachtskohle gibt es nicht - wir haben eine Wirtschaftskrise. Damit steht schon einmal fest, dass Du im Jahre 2009 die JAEG nicht überschritten hast.
Damit hat sich die vorausschauende Betrachtungsweise nicht bestätigt! Wenn man das Gemeinsame Rundschreiben der GKVén studiert, dann wird man feststellen, dass hier wohl nicht rückwirkend die Versicherungspflicht in der GKV eintritt.
Allenfalls nur für die Zukunft, will heissen ab dem 01.01.2010!
So, und nu geht es weiter; es ist wieder eine vorausschauende Betrrachtungsweise vorzunehmen. Was ist mit dem Weihnachtsgeld; überschreitest Du die JAEG?
Was soll ich Dir posten?
Ich bin mir sicher, es kommt auf den Sachbearbeiter im Arbeitgeberservice der Kv. an. Rechtsprechung gibt es hier - meines Erachtens nocht nicht zu.
Ergo, alles offen.
Am besten Kontakt mit dem Arbeitgeberservice der Kv. aufnehmen und mal explizit nachhaken! Ende offen!
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei der Beurteilung ob jemand die sog. JAEG überschreitet eine sog. vorausschauende Betrachtungweise vorzunehmen ist.
Will heissen, zu Beginn des Kalenderjahres 2009 war zu erwarten, dass Du mit dem Weihnachtsgeld im Jahre 2009 die JAEG überschreiten wirst.
Damit dürfte für 2009 alles tuti sein, es wird keine Kv/Pv-Pflicht ausgelöst.
Am Ende des Jahre 2009 stellt sich dann heraus, die Weihnachtskohle gibt es nicht - wir haben eine Wirtschaftskrise. Damit steht schon einmal fest, dass Du im Jahre 2009 die JAEG nicht überschritten hast.
Damit hat sich die vorausschauende Betrachtungsweise nicht bestätigt! Wenn man das Gemeinsame Rundschreiben der GKVén studiert, dann wird man feststellen, dass hier wohl nicht rückwirkend die Versicherungspflicht in der GKV eintritt.
Allenfalls nur für die Zukunft, will heissen ab dem 01.01.2010!
So, und nu geht es weiter; es ist wieder eine vorausschauende Betrrachtungsweise vorzunehmen. Was ist mit dem Weihnachtsgeld; überschreitest Du die JAEG?
Was soll ich Dir posten?
Ich bin mir sicher, es kommt auf den Sachbearbeiter im Arbeitgeberservice der Kv. an. Rechtsprechung gibt es hier - meines Erachtens nocht nicht zu.
Ergo, alles offen.
Am besten Kontakt mit dem Arbeitgeberservice der Kv. aufnehmen und mal explizit nachhaken! Ende offen!
Hallo,
ist es nicht so das seine JAEG eh niedriger liegt als die aktuelle in 2009?
Das wurde mir zumindestens mitgeteilt als ich versuchte aus der PKV zu kommen weil mein Einkommen von der Steigerung der JAEG eingeholt wurde. PKV Eintritt war 2003.
Somit ist es egal ob mal, quasi kurzfristig, ein oder zwei tausender im Jahr weniger Gehalt eingegangen ist, stört doch keinen wenn man es nicht bei der GKV an die große Glocke hängt.
Und wenn Du in der PKV bleiben willst, dann bleib doch da.
Sonst wäre sowas ja auch ein super Schlupfloch für die Leute die zurück ins Solidarsystem wollen, und das darf doch nicht sein!
ist es nicht so das seine JAEG eh niedriger liegt als die aktuelle in 2009?
Das wurde mir zumindestens mitgeteilt als ich versuchte aus der PKV zu kommen weil mein Einkommen von der Steigerung der JAEG eingeholt wurde. PKV Eintritt war 2003.
Somit ist es egal ob mal, quasi kurzfristig, ein oder zwei tausender im Jahr weniger Gehalt eingegangen ist, stört doch keinen wenn man es nicht bei der GKV an die große Glocke hängt.
Und wenn Du in der PKV bleiben willst, dann bleib doch da.
Sonst wäre sowas ja auch ein super Schlupfloch für die Leute die zurück ins Solidarsystem wollen, und das darf doch nicht sein!
Hallo
erstmal Danke für die Antworten. Ja es scheint wirklich kompliziert zu sein.
Jedenfalls hab ich auch im Web nichts konkretes dazu gefunden.
Ist natürlich eine gute Frage, ob es überhaupt jemand merkt, wenn man mal für ein Jahr drunter gelegen hat und im nächsten Jahr ist wieder alles OK.
Ich würde übrigens auf Grund von Kurzarbeit dieses Jahr sowieso daruter liegen. Aber Kurzarbeit zählt ja nicht.
Vieleicht ist das ja die Lösung. Die Jahresentgeltgrenze wird wegen Kurzarbeit unterschritten und nächstes Jahr stimmts wieder?
Viele Grüße
willy
erstmal Danke für die Antworten. Ja es scheint wirklich kompliziert zu sein.
Jedenfalls hab ich auch im Web nichts konkretes dazu gefunden.
Ist natürlich eine gute Frage, ob es überhaupt jemand merkt, wenn man mal für ein Jahr drunter gelegen hat und im nächsten Jahr ist wieder alles OK.
Ich würde übrigens auf Grund von Kurzarbeit dieses Jahr sowieso daruter liegen. Aber Kurzarbeit zählt ja nicht.
Vieleicht ist das ja die Lösung. Die Jahresentgeltgrenze wird wegen Kurzarbeit unterschritten und nächstes Jahr stimmts wieder?
Viele Grüße
willy
willy hat geschrieben:Hallo
erstmal Danke für die Antworten. Ja es scheint wirklich kompliziert zu sein.
Jedenfalls hab ich auch im Web nichts konkretes dazu gefunden.
Ist natürlich eine gute Frage, ob es überhaupt jemand merkt, wenn man mal für ein Jahr drunter gelegen hat und im nächsten Jahr ist wieder alles OK.
Ich würde übrigens auf Grund von Kurzarbeit dieses Jahr sowieso daruter liegen. Aber Kurzarbeit zählt ja nicht.
Vieleicht ist das ja die Lösung. Die Jahresentgeltgrenze wird wegen Kurzarbeit unterschritten und nächstes Jahr stimmts wieder?
Viele Grüße
willy
Hallo,
ja - wie es nunmal so ist - wenn es keiner merkt bleibt alles beim alten.
Frage, wer könnte es denn ausser dem Arbeitgeber merken ?
Nun, da wäre z.B. die Krankenkasse, die die Renten- und Arbeitlosenversicherungsbeiträge erhält - die bekommt auch die Jahresmeldungen eingespielt.
Aber das wäre schon grosser Zufall, denn diese Meldungen werden nicht auf Plausibilät überprüft was die Entgelthöhe angeht, jedenfalls so weit ich weiß.
Wer noch ? - die Rentenversicherung im Rahmen einer Betriebsprüfung, die grundsätzlich alle 4 Jahre , ggf. aber auch alle zwei Jahre erfolgt. Da die RV. auich für die KRankencversicherung prüft, da könnte es rauskommen und innerhalb von 4 Jahren eine Korrektur vorgenommen werden.
Gruß
Czauderna
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