Hallo erstmal,
ich wende mich Heute an Sie, da ich wirklich verzweifelt bin und
dringend einen Rat zu Ihrem Gebiet (leider gesetzliche KV) brauche. Ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen.
Nun zu meinem Fall:
Ich bin 25 und mache in BW mein Abitur über den 2. Bildungsweges
(Abendgymnasium) nach. Dies dauert insgesamt 4 Jahre und man hat ab
dem 3 Jahr Anspruch auf Bafög und die Schule ist somit auch staatlich
anerkannt.
Seit 10/06 beziehe ich Bafög und war bis 01/07 Familienversichert.
Seit 12/06 mache ich nun mit meiner KV rum: Zuerst sagte man mir, ich
sei bis ich fertig bin familienversichert. Dann bekam ich ein
Schreiben zur Klärung. Dann hieß es, dies müsse ab 25 über eine
Studentenversicherung laufen, die ca. 50 Euro im MOnat koste und
schickte mir die Unterlagen zu. Diese sind nie angekommen, nach einem
erneuten Anruf, erneutem Berater, wieder die selbe Aussage, kamen die
Unterlagen auch endlich an. Nun habe ich alles weggeschickt, 2 Wochen
später per Email eine Mitteilung das eine studentische Versicherung
nicht möglich ist, da kein Student und schulische Versicherung auch
nicht möglich, da diese nur bei berufsbildendnen und nicht
allgemeinbildenden Schulen möglich wäre. Es sei nur eine freiwillige
versicherung möglich für ca. 130 Euro.
Kann es von der Bildungspolitik wirklich so gewollt sein, dass man es den späten "Nachzüglern", die es ohnehin schon schwer genug haben, unnötig noch schwerer macht?
Dieser Betrag macht 25% meines Einkommens (Bafög= 500 Euro) aus. Ich kann
den nicht bezahlen unter anderem weil ich miete etc bezahlen muß und
nicht von meinen Eltern unterstützt werde. Bin zudem auf eine KV
angewiesesn, da ich krank bin.
Ich bin völlig ratlos und kann mir einfach nicht vorstellen, dass man das verlangen kann???
Für unterstützende Worte von Ihrer Seite wäre ich Ihnen sehr dankbar! Vielen Dank vorab für Ihre Aufmerksamkeit!
krankenkasse 2. Bildungsweg
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Kann es von der Bildungspolitik wirklich so gewollt sein, dass man es den späten "Nachzüglern", die es ohnehin schon schwer genug haben, unnötig noch schwerer macht?
Ist irgendwie genau das selbe wie mit einem Bankkonto. Wer paar tausend Euro bankguthaben hat bekommt das Girokonto bei den meisten Banken umsonst. Wer wenig Geld hat, zahlt meist 2,50 bis 7 Euro Monatliche Kontoführungsgebühren.
Ein Kumpel gestern meinte auch genau das selbe bei Autoversicherungen. Sein neuer teurer schneller BMW ist von der Versicherung billiger als sein alter billiger Toyota. Fazit: Wer ohnehin viel Geld hat, zahlt meist weniger als einer der wenig hat.
Hallo Emily,
Abendgymnasien sind immer ein bisschen schwierig zu beurteilen. Wieviel Wochenstunden werden denn von Deinem Gymnasium veranschlagt? Ist es eine staatlich anerkannte Schule, die nach dem BAföG förderungsfähig ist und über 20 Wochenstunden veranschlagt, bist du versicherungspflichtig als Auszubildender des Zweiten Bildungswegs, und zwar zum Studententarif. Grundlage ist der § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V i. V. mit (wahrscheinlich veraltetem, macht aber nichts) Rundschreiben vom 12.06.2003 der Spitzenverbände der Krankenkassen betr. Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten... und der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs, Titel 1.4. Versicherungspflicht der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs.
Weise Deine Kasse mal darauf hin. Gehen sie nicht darauf ein, such Dir eine andere Kasse, lasse die das prüfen und sieh zu, dass Du so schnell wie möglich kündigst und die andere Kasse wählst. Dies kannst Du dann auch ruhig der jetzigen Kasse mitteilen, vielleicht geht ja dann was. Hast Du noch nichts unterschrieben und bist nicht an die jetzige Kasse gebunden, so versuche es erst mal bei einer anderen Kasse.
Grüße,
Marc
Abendgymnasien sind immer ein bisschen schwierig zu beurteilen. Wieviel Wochenstunden werden denn von Deinem Gymnasium veranschlagt? Ist es eine staatlich anerkannte Schule, die nach dem BAföG förderungsfähig ist und über 20 Wochenstunden veranschlagt, bist du versicherungspflichtig als Auszubildender des Zweiten Bildungswegs, und zwar zum Studententarif. Grundlage ist der § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V i. V. mit (wahrscheinlich veraltetem, macht aber nichts) Rundschreiben vom 12.06.2003 der Spitzenverbände der Krankenkassen betr. Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten... und der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs, Titel 1.4. Versicherungspflicht der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs.
Weise Deine Kasse mal darauf hin. Gehen sie nicht darauf ein, such Dir eine andere Kasse, lasse die das prüfen und sieh zu, dass Du so schnell wie möglich kündigst und die andere Kasse wählst. Dies kannst Du dann auch ruhig der jetzigen Kasse mitteilen, vielleicht geht ja dann was. Hast Du noch nichts unterschrieben und bist nicht an die jetzige Kasse gebunden, so versuche es erst mal bei einer anderen Kasse.
Grüße,
Marc
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