Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.12.2009, 18:47

Bitte, bitte.

Du weißt doch - Hungerhaken - obwohl ich auf der anderen Seite sitze, kämpfe ich für meine Kunden und lasse sie nicht im Regen stehen.

Andere Sozialämter halten sich an dem Wortlaut der Bestimmungen und kämpfen auf dem Rücken der Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft bis zum bitteren Ende.

hungerhaken
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Beitragvon hungerhaken » 09.12.2009, 19:21

@rossi,

nach meiner persönlichen Erfahrung bist du der weisse Rabe unter den schwarzen. Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft -selbstverständlich im Rahmen der Gesetzlichkeiten- sind unter deinen Kollegen, zumindest in meinem Umfeld unbekannte Regungen.
Deshalb bin ich sehr froh, vor Monaten auf dieses Forum gestossen zu sein. Du und deine Mitmoderatoren haben mir echt weitergeholfen. Und ich habe schon einige ebenfalls Betroffene ins Forum geschleppt.

Danke vom Hungerhaken

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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.12.2009, 19:27

[quote="hungerhaken"]Danke für das neue Urteil. Reiner Goldstaub für die Kämpfer an der Front[/quote] :pb:

:pb: :pb: :pb:

traurig ich dummerchen war doch der Meinung das unsere Regierung die Gesetze macht. In letzter Zeit sind es aber die Gericht bis hin zum Verfassungsgericht und hätt ich fast vergessen, aus Brüssel kommen ja auch noch Vorschriften.
Gruß

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Beitragvon Rossi » 09.12.2009, 21:01

Nun denn, ob weißer oder schwarzer Rabe.

Bei mir fängt das SGB XII bei dem § 1 an. Und dort steht etwas ganz schönes drinne.

§ 1 SGB XII Aufgabe der Sozialhilfe



Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.




Jenes haben wir bei uns hinter den Ohren geschrieben.

Es entspricht also der Menschenwürde, eine staatlich verordnete Verschuldung zu dulden bzw. zu fördern? Oder wie?

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Grundsicherung, Basistarif PKV - unterschiedliche Handhabung

Beitragvon Rolien » 10.12.2009, 10:59

....tja, da kräht kein Hahn nach....ich dachte ja auch immer, das Existenzminimum sei geschützt...auch Pustekuchen -nö- außerdem hatte ich gehofft, dass die neue Regierung das Thema in ihren Arbeitsgruppen angeht.....aber das ist ja eben die neoliberale Einstellung: "Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied". Warum da groß eingreifen.. Wir sollten uns nicht unterkriegen lassen und so lange klagen, bis sie uns den Beitrag in voller Höhe erstatten... Danke auch nochmal von meiner Seite an dieses Forum .-.

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Beitragvon Rossi » 10.12.2009, 17:13

Tja, was soll ich Dir sagen, die Zahl der Sozialämter, die nur den begrenzten Betrag wird Gott sei Dank immer weniger.

War heute noch bei einem großen Landkreis. Dort übernimmt man auch den hälftigen Beitrag im Basistarif.

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Beitragvon hungerhaken » 10.12.2009, 18:22

Ihr habt es gut da oben links vor dem Meer. Aber wir hier in Dunkeldeutschland, uns beissen- nein, nicht die Hunde, sondern die Sozialämter.

Im Forum habe ich bisher keine Beiträge aus z.B. Bayern gelesen. Wie sieht die Entwicklung dort aus?

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Beitragvon Rossi » 10.12.2009, 22:04

Tja, wie sieht es im Süden aus?

Ba. - Wü., dort ist der Drops gelutscht. Jetzt kommt noch Stuttagart hinzu.

Wenn ich mal alle Beschlüße zusammenzähle und sie auswerte, dann sind die hart kämpfenden Sozialämter eher auf der Verliererseite.

Aber dennoch wird es Sozialämter geben, die es bis zum bitteren Ende durchziehen werden.

Darunter leiden natürlich die Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft!

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Beitragvon elliptic » 15.12.2009, 06:27

Rossi hat geschrieben:Na ja, ich bin ja für jeden Trick dankbar, aber dieser Tip ist weder ennovativ noch creativ.

War ja in meinem Fall kein Trick sondern entsprach der Wahrheit.
Es ging ja nur darum festzustellen, dass man den staatlichen
Allmachtsphantasien schon etwas entgegensetzen kann.

Irgendwann erwischt es jeden!

Wie gestern den Berlusconi. Hoffentlich ist das den Deutschen Politikern
eine Lehre. Wer aus freien Bürgern Schuldsklaven macht braucht sich irgendwann über gewaltsame Sklavenaufstände nicht zu wundern.

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Beitragvon Philipp Mättig » 15.12.2009, 09:39

@elliptic

Ihre Aussagen zeugen doch einfach nur von Arroganz und Unwissenheit: Sollte Sie eine schwere Krankheit ereilen, wer bitte zahlt die Kosten ?

hungerhaken
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Beitragvon hungerhaken » 15.12.2009, 10:51

Lasst uns doch mal eines festhalten: Die Verpflichtung der Bundesegierung, dass jede Bürgerin und jeder Bürger über eine Krankenversicherung verfügen muss, war längst überfällig. Mehrere 10.000 haben bis zum 31.12.2008 in unserem Sozialstaat keine Versicherung gehabt. Ich erwähnt absichtlich nicht das schlechte Beispiel USA.
Die meisten Beiträge in diesem Forum befassen sich auch mit Hilferufen von Menschen, die mit der doch verwirrenden Problematik nicht zurecht kommen.
Dazu kommt, dass bei der Einführung des Basistarifs in Hinblick auf SGB II/SGB XII- Empfänger bewusst- sag ich mals so- handwerkliche Fehler festgeschrieben wurden, welche die Staatskasse im weitesten Sinn schont.
Hier gilt es, und unsere Moderatoren sind sehr darum bemüht, eine Lösung für die armen Betroffenen aufzuzeigen.
Wenn nun der Eine oder Andere aus welchen Gründen auch immer keine Krankenversicherung haben will, gibt es für diese Entscheidung sicher Lösungen, die ich aber hier nicht plakatieren werde. Jeder ist seines Elends Schmied!

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Beitragvon Rossi » 16.12.2009, 23:23

Nu denn, jetzt kommen die Berliner im Bereich des SGB II:



[url]http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=124936&s0=§%205%20Abs.%201%20Nr.%2013%20SGB%20V&s1=&s2=&words=&sensitive=[/url]

Die Berliner haben sich ne Kappe aufgesetzt und kämpfen jetzt gegen die bisherige gegenteilige Rechtsprechung:

Eine derartige planwidrige Lücke weist das Regelungsgefüge des § 26 SGB II i.V.m. § 12 VAG aber nicht auf. Dem Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens (s. etwa das im Beschluss des LSG NRW – L 20 B 56/09 SO ER erwähnte Schreiben des BMAS vom 4.8.2008) und der nachfolgenden Debatte zur "Beitragslücke" (aufschlussreich dazu BT-Plenarprotokoll der 230. Sitzung vom 2.7.2009 zu Tagesordnungspunkt 45, 25925) lässt sich vielmehr entnehmen, dass die Lücke zwar gesehen, aber mangels Einigung, wie diese Problematik geregelt werden soll – im System der PKV oder zu Lasten der Allgemeinheit – nicht geschlossen wurde zutreffend Brünner, LPK-SGB II, 3. Aufl. Rdnr. 21). In einer solchen Situation und einer in verschiedene Richtungen lösbaren Schließung der Beitragslücke ist den Gerichten eine vom Gesetzeswortlaut abweichende Entscheidung verwehrt

Ich versuche es jetzt mal aus der Sicht der Betreffenden zu übersetzen.

Den Politikern war es also von Anfang bekannt, dass hier die Ärmsten und Schwächsten einfach im Regen stehen gelassen werden. Es war also bekannt, dort ist ne Lücke.

Man hat stundenlang debatiert und diskutiert; leider ohne Ergebnis.

Das SG Berlin sieht sich nicht in der Lage dieses Konstrukt zu schließenm, also lassen wir eine staatliche Verschuldung zu.

Ich frage mich, was steckt dahinter?



Also weiterhin auf den Rücken der Ärmsten und Schwächsten.

hungerhaken
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Beitragvon hungerhaken » 17.12.2009, 22:46

@rossi

ich bewundere deine vornehme Zurückhaltung. Dieses Urteil ist ein Schlag in das Gesicht der Ärmsten.
Wieder einmal bewahrheitet sich: Vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich. Auf die handwerklichen Fehler des Richters will ich gar nicht eingehen. Wichtig ist, dass er (?) immerhin den Mut hatte, die Berufung zuzulassen.
Wir werden sehen, was das LSG Berlin-Brandenburg dazu sagen wird. Ich hoffe nur, dass der Betroffene die Courage hat, den Beschluss anzugehen.

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Beitragvon Rossi » 17.12.2009, 23:05

Sorry, Hungerhaken, ich bin leider rückwärts vom Stuhl gefallen, als ich die Begründung gelesen habe.

In vielen Dingen geht meine bescheidene Auffassung völlig conträr!

Ich bin ja kein Richter, will aber behaupten, dass die Unfallproblematik zu meinem Baby mittlerweile geworden ist.

Leider habe ich nicht immer die Zeit dafür, alles bis ins kleinste Detail zu lesen und meine eigene bescheidene persönliche Auffassung hier zu posten!

Aber Du hast mit Sicherheit gelesen, dass es den Selbständigen zugemutet wird, zumindest eine Mini-Job-Tätigkeit aufzunehmen um somit über die Einkommensbereinigung (Freibeträge) die Finanzierungslücke zu schließen.

Und was machen die SGB XII Kunden? Wird jenen auch eine Mini-Job-Tätigkeit zugemutet? Sie sind doch in der Regel nicht erwerbsfähig?!?!

Dieses v.g. Argument hängt total.

Ferner hat jeder ALG II Kunde eine sog. Selbsthilfeverpflichtung durch zumutbare Arbeit seinen Lebensunterhalt sicherzustellen.

Die zuständigen Richter sehen hier offensichtlich bei den privat Versicherten eine erhöhte Selbsthilfeverpflichtung zumindest einen Mini-Job aufzunehmen. Denn durch die Freibeträge können sie die Deckelungslücke auffangen. Womit sie diese erhöhte explizit gegenüber einem GKV Versicherten Verpflichtung begründen, verschweigt das Urteil scharmvoll.

Der Kunde hat sich vielleicht vor etlichen Jahren dazu entschieden in das Lager der priv. Kv. zu wechseln, da konnte er defintiv noch nicht voraussehen, dass er in ein paar Jahren mal von der Unfallproblematik erwischt wird.

Ich will hoffen, dass der Kläger hier weitergeht und das LSG Berlin es etwas anders sieht.

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Beitragvon Rossi » 18.12.2009, 18:10

Oh weia, wieder eine Ablehnung im Bereich des ALG II.

SG Hildesheim S 43 AS 730/09 ER 23.07.2009


http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=125070&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=


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