GKV ist zu teuer ... ich blicke nicht mehr durch

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Bobo
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Beitragvon Bobo » 21.04.2007, 23:01

Heute gab es Post von der AOK

Die schreiben "wir freuen uns, Sie als Mitglied der AOK ***** - Die Gesundheitskasse begrüßen zu dürfen. Für das uns entgegengebrachte Vertrauen danken wir Ihnen."

Echt witzig die Leute... wenn ich die Wahl gehabt hätte, wäre ich zur Barmer gegangen wo die Versicherungsfrauen wesentlich freundlicher und hübscher sind. Ob sich die AOK wirklich freut, jemanden wie mich, der denen vor Jahren den Bundesdatenschutzbeauftragten an den Hals geschickt hat, wieder zu haben, glaub ich auch nicht. Nun ja ist auch egal.

Mit dabei war auch eine Erläuterung das Kinderlose ab dem 1.Jan 2005 0,25% mehr Pflegeversicherung bezahlen müssen. Ob es sich wegen den monatlich 3-4 Cent Ersparnis lohnen würde, die Freundin zu schwängern sei dahin gestellt. Hihihi Ich denke diese popeligen 0,25% sind für niemanden ein zusätzlicher Anreiz, den langwierigen Trend der Geburtenrückgänge entgegen zu wirken. Vermutlich auch nur ein Politikeralibi, damit diese mal behaupten können, Familien besser gestellt zu haben, als Kinderlose.

Mit dem Fetzen Papier und der aufgedruckten Versicherungsnummer kann ich wohl schon diesen Montag zum Arzt gehen. Eine Plastikchipkarte habe ich noch nicht erhalten. Bin gespannt ob ich nach 4.5 Jahren Abstinenz noch in seinem Computer stehe und er mich noch kennt.

fwilke
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Beitragvon fwilke » 22.04.2007, 00:49

Hey Bobo - saubere Arbeit!!
Glückwunsch zur Versicherung, aber geh jetzt bitte nicht jeden Tag hin. Du weißt, die alten Zeitschriften im Wartezimmer sind die Praxisgebühr nicht wert!!

Frank Wilke

Marc
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Beitragvon Marc » 23.04.2007, 23:03

Glückwunsch auch von mir!

Noch was dazu:

GS hat geschrieben:
Sonya hat geschrieben:geh doch einfach zu einer anderen krankenkasse. die versicherungspflicht besagt ja nur, dass du dich bei einer gesetzlichen kasse versichern mußt. ich glaube aber nicht, dass das auch die bisherige sein muss.

Nein, es kann auch eine andere sein.

Diese Wahlfreiheit ist deshalb sinnvoll, weil das Verhältnis zur früheren Kasse ja zerrüttet sein kann.

Man hat wohl beim Eherecht nachgeschaut, wonach ein jemand, der zum 2. Mal heiraten will, nicht unbedingt wieder seine Ex ehelichen muss. Es darf auch eine andere sein ...


Ist hier leider nicht so, es muss die letzte gesetzliche KK sein, bei der man versichert war. Gab es zwischendurch Fusionen, wie z. B. im BKK-Bereich üblich, muss sogar der Rechtsnachfolger genommen werden.

Grüße,
Marc


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