Aktuell noch GKV (Sonderkündigungsrecht) - Möchte in PKV

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rander
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Aktuell noch GKV (Sonderkündigungsrecht) - Möchte in PKV

Beitragvon rander » 13.02.2010, 16:48

Hallo zusammen,
kurz zu meiner Person.
Ich bin 27 Jahre alt und arbeite seit meinen 18.ten Lebensjahr als Angestellter in ein und der selben Firma.

Aktuell bin noch auf Grund der Versicherungspflichtgrenze über 3 Jahre von 48.150 € für 2008 / 48.600 € für 2009 bzw. 49.950 € für 2010 in der GKV.

Die letzten beiden Jahre lag ich mit meinen Jahreseinkommen über dieser Grenze und werde es auch dieses Jahr schaffen.
Dadurch öffnen sich für mich die Türen der PKV -fr-

Nun bekomme ich heute ein Schreiben der GKV das der angekündigte Zusatzbeitrag fällig wird (*IronieAn* dessen Sinn ich natürlich total nachvollziehen kann *IronieAus*), mit dem Hinweis auf einer möglichen "außerordentlichen Kündigung".

Nun ist meine Frage:
Wenn ich von dem Recht der "außerordentlichen Kündigung" Gebrauch mache - kann ich dann direkt in die PKV wechseln oder muss ich dann nochmal in ein anderes GKV-"Übel" wechseln bis dieses Jahr vorbei ist und ich dann komplett 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liege.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß
David

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 13.02.2010, 17:56

Sie müssen 3 Jahre in Folge über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, da Sie dies aktuell noch nicht sind, sind Sie bis mind. 31.12.2010 noch GKV-pflichtig. Sie müssen mit dem 2010er Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze 2011 liegen, deren Höhe noch nicht bekannt ist.

rander
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Beitragvon rander » 13.02.2010, 18:07

Hallo,
Cassiesmann hat geschrieben:Sie müssen 3 Jahre in Folge über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, da Sie dies aktuell noch nicht sind, sind Sie bis mind. 31.12.2010 noch GKV-pflichtig. Sie müssen mit dem 2010er Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze 2011 liegen, deren Höhe noch nicht bekannt ist.

Danke für Ihre Antwort. Sehr schade, denn ich hatte diesen Beitrag gefunden welcher mir Hoffnung machte:
viewtopic.php?t=2388
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei der Beurteilung ob jemand die sog. JAEG überschreitet eine sog. vorausschauende Betrachtungweise vorzunehmen ist.
Will heissen, zu Beginn des Kalenderjahres 2009 war zu erwarten, dass Du mit dem Weihnachtsgeld im Jahre 2009 die JAEG überschreiten wirst.

Mit der "vorausschauenden Betrachtungweise" würde ich auch 2010 darüber liegen ... sehr schade ...
Damit kann sich die GKV wohl noch ein Jahr an mir "satt" verdienen. :^o

[UPDATE]:
Ich habe gerade noch folgende Info gefunden: http://www.pkv-netz.com/aktuell-f.htm

Ist dieses Gesetz nun schon verabschiedet worden?

Viele Grüße
David

maxwell
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Beitragvon maxwell » 13.02.2010, 19:35

Nein, soviel ich weiss gibt es noch nicht mal ein Gesetzesvorlage.

Nur eine Absichtserklärung in der Koalitionsvereinbarung.

Und das steht viel drin.


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