Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hm, sorry friese.
Atypische Härtefall dürfte nicht viel bringen. Dieses geht nur, wenn im Gesetz überhaupt keine Grundlage zur Übernahme eines atypischen Bedarfs besteht.
Im SGB II und SGB XII gibt es allerdings sehrwohl ne rechtliche Grundlage, allerdings ist diese leider begrenzt. Und das Ganze auch nur, weil die Politiker sich nicht einigen können. Das ist alles!
Atypische Härtefall dürfte nicht viel bringen. Dieses geht nur, wenn im Gesetz überhaupt keine Grundlage zur Übernahme eines atypischen Bedarfs besteht.
Im SGB II und SGB XII gibt es allerdings sehrwohl ne rechtliche Grundlage, allerdings ist diese leider begrenzt. Und das Ganze auch nur, weil die Politiker sich nicht einigen können. Das ist alles!
Beitragslücke
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts müßten die ARGEn die Beitragslücke als unabwendbaren, regelmäßigen Bedarf übernehmen..
Zuletzt geändert von huber2 am 04.03.2010, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.
Hm, davon steht aber nix im Urteil.
Die Karlsruhe Richter haben damit in erster Linie den Müllabladeplatz des § 73 SGB XII geschlossen. Da wurden bpsw. Fahrkosten im Rahmen des Umgangsrecht für einen SGB II-Empfänger ins SGB XII katapultiert, weil man im SGB II keine Rechtsgrundlage hatte.
Und so einen Fall der fehlenden Rechtsgrundlage haben wir hier nicht. Wir haben nämlich eine Rechtsgrundlage für die Beitragsübernahme, allerdings ist diese begrenzt, mehr nicht!
Ich glaube kaum, dass irgendeine ARGE jetzt aufgrund des Urteils den vollen Beitrag übernehmen wird.
Ich weiss, ein Rechtsanwalt aus dem Ruhrgebiet geht damit schon hausieren.
Meine bescheidene persönliche Ansicht, damit wird es nicht laufen.
Die Karlsruhe Richter haben damit in erster Linie den Müllabladeplatz des § 73 SGB XII geschlossen. Da wurden bpsw. Fahrkosten im Rahmen des Umgangsrecht für einen SGB II-Empfänger ins SGB XII katapultiert, weil man im SGB II keine Rechtsgrundlage hatte.
Und so einen Fall der fehlenden Rechtsgrundlage haben wir hier nicht. Wir haben nämlich eine Rechtsgrundlage für die Beitragsübernahme, allerdings ist diese begrenzt, mehr nicht!
Ich glaube kaum, dass irgendeine ARGE jetzt aufgrund des Urteils den vollen Beitrag übernehmen wird.
Ich weiss, ein Rechtsanwalt aus dem Ruhrgebiet geht damit schon hausieren.
Meine bescheidene persönliche Ansicht, damit wird es nicht laufen.
Hier ein LSG-Beschluss im Bereich des SGB II.
Kurz und knapp wurde es abgemeiert.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127265&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Allerdings mit einem eindeutigen Hinweis:
Im Hauptsacheverfahren wird zu klären sein, ob entgegen dem Wortlaut des § 26 SGB II die bei der Antragstellerin vorliegende Beitragslücke von der Antragsgegnerin zu schließen ist (vgl. hierzu L 7 B 197/09 AS m.w.N.).
Kurz und knapp wurde es abgemeiert.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127265&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Allerdings mit einem eindeutigen Hinweis:
Im Hauptsacheverfahren wird zu klären sein, ob entgegen dem Wortlaut des § 26 SGB II die bei der Antragstellerin vorliegende Beitragslücke von der Antragsgegnerin zu schließen ist (vgl. hierzu L 7 B 197/09 AS m.w.N.).
Jetzt geht das Theater schon wieder von vorne los.
Die LINKEN haben erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Danach soll der häftige Beitrag im Basistarif übernommen werden.
Die GRÜNEN haben genau den gegenteilige Antrag schon zuvor gestellt.
Hoffentlich findet man jetzt eine Einigung und nicht wie vor den Sommerferien bzw. in den Verhandlungen zum GKV-WSG.
Guckt ihr hier:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700780.pdf
Die Klamotte ist schon am 25.02.2010 im Bundestag beraten worden und wurde wieder einmal zunächst an die entsprechenden Ausschüsse zur Beratung verwiesen. Diesmal sind es aber 3 Ausschüsse.
Die LINKEN haben erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Danach soll der häftige Beitrag im Basistarif übernommen werden.
Die GRÜNEN haben genau den gegenteilige Antrag schon zuvor gestellt.
Hoffentlich findet man jetzt eine Einigung und nicht wie vor den Sommerferien bzw. in den Verhandlungen zum GKV-WSG.
Guckt ihr hier:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700780.pdf
Die Klamotte ist schon am 25.02.2010 im Bundestag beraten worden und wurde wieder einmal zunächst an die entsprechenden Ausschüsse zur Beratung verwiesen. Diesmal sind es aber 3 Ausschüsse.
Ich kann gar nicht nachvollziehen, warum ausgerechnet DIE LINKEN den privaten Krankenversicherungen höhere Beiträge zukommen lassen will. Hätte man sich nicht dem Entwurf der GRÜNEN anschließen können? Den Betroffenen ist doch letztlich egal, ob die Krankenversicherung mehr oder weniger Geld bekommt als bisher, Hauptsache sie bekommt den Beitrag. Und da ist mir der Entwurf der GRÜNEN irgendwie sympathischer.
Aber es gibt ja noch eine Oppositionspartei und dann kann ja auch von FDP und CDU/CSU noch ein Entwurf kommen. Es bleibt also spannend.
Auch wenn vor meinem Fenster gerade mal wieder Schneeflocken zu sehen sind, die Sommerpause kommt bald...
Aber es gibt ja noch eine Oppositionspartei und dann kann ja auch von FDP und CDU/CSU noch ein Entwurf kommen. Es bleibt also spannend.
Auch wenn vor meinem Fenster gerade mal wieder Schneeflocken zu sehen sind, die Sommerpause kommt bald...
Tja, glaube mir, egal ob jetzt ein Antrag von den GRÜNEN zur Änderung des Satzes 6 des § 12 Abs. 1 c VAG (also priv. Kv. darf nur 127,00 Euro nehmen) vorliegt oder genau der anderslautende Antrag der LINKEN, es wird wieder politische Uneinigkeit herrschen.
Das Problem ist nämlich nicht neu, sondern seit Anfang 2007 - also seit 3 Jahren bekannt - und konnte bislang von unseren Volksvertretern nicht gelöst werden.
Wie denkt wohl die Opposition? Denn die LINKEN und die GRÜNEN haben bekanntlich nicht die Mehrheit im Bundestag.
Die CDU hat schon im Sommer 2009 vorgeschlagen, den hälftigen Beitrag im Basistarif zu übernehmen. Damals wollte der Koalitationpartner (SPD) jedoch nicht. Jetzt kommt aber Westerwelle ins Spiel; er will ja die private Kv. sogar stärken.
Palim, palim, wohin könnte die Reise wohl gehen?!?
Das Problem ist nämlich nicht neu, sondern seit Anfang 2007 - also seit 3 Jahren bekannt - und konnte bislang von unseren Volksvertretern nicht gelöst werden.
Wie denkt wohl die Opposition? Denn die LINKEN und die GRÜNEN haben bekanntlich nicht die Mehrheit im Bundestag.
Die CDU hat schon im Sommer 2009 vorgeschlagen, den hälftigen Beitrag im Basistarif zu übernehmen. Damals wollte der Koalitationpartner (SPD) jedoch nicht. Jetzt kommt aber Westerwelle ins Spiel; er will ja die private Kv. sogar stärken.
Palim, palim, wohin könnte die Reise wohl gehen?!?
Wie wäre es mit einer schwarz-grünen Bundesregierung? "Nur" fehlen da wohl ein paar Sitze für die notwendige Mehrheit...
Noch hat ja die Bundesregierung keinen eigenen Entwurf vorgelegt. Und ein höherer Beitrag zur privaten KV+PV würde letztlich zusätzliche Steuermittel kosten und man muss doch sparen.
Noch hat ja die Bundesregierung keinen eigenen Entwurf vorgelegt. Und ein höherer Beitrag zur privaten KV+PV würde letztlich zusätzliche Steuermittel kosten und man muss doch sparen.
Na ja sparen, dann kann man sich natürlich drüber unterhalten.
Aber das BVerfG hat doch entschieden, dass der Basistarif einer Beobachtungspflicht unterliegt. Der Basistarif soll insgesamt unter den dort befindlichen Versicherungsnehmern kostendeckend sein. Was nicht sein kann und darf, ist, dass die Kunden in den anderen Normaltarifen evtl. Deckungslücken für die Basistarifkunden finanzieren sollen. In der priv. Kv. haben wir insofern nicht die Prinzipien einer Solidargemeinschaft.
Und wenn viele Kunden nur 127,00 Euro zahlen müssen, stellt sich die Frage, ob der Basistarif kostendeckend ist. Die CDU hat doch schon verlauten lassen, dass der priv. Kv. nicht mehr zugemutet werden kann.
Aber vielleicht haben wir demnächst Klarheit. Wir können und wollen hoffen!
Aber das BVerfG hat doch entschieden, dass der Basistarif einer Beobachtungspflicht unterliegt. Der Basistarif soll insgesamt unter den dort befindlichen Versicherungsnehmern kostendeckend sein. Was nicht sein kann und darf, ist, dass die Kunden in den anderen Normaltarifen evtl. Deckungslücken für die Basistarifkunden finanzieren sollen. In der priv. Kv. haben wir insofern nicht die Prinzipien einer Solidargemeinschaft.
Und wenn viele Kunden nur 127,00 Euro zahlen müssen, stellt sich die Frage, ob der Basistarif kostendeckend ist. Die CDU hat doch schon verlauten lassen, dass der priv. Kv. nicht mehr zugemutet werden kann.
Aber vielleicht haben wir demnächst Klarheit. Wir können und wollen hoffen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste