Keine Krankenversicherung - Mindestbeitrag zu hoch !
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Keine Krankenversicherung - Mindestbeitrag zu hoch !
Hallo,
seit der Gesundheitsreform 2007 habe ich ein Problem mit der
Krankenversicherung bzw. der neuen Versicherungspflicht !
Fakten:
Überblick
Seit 18 Jahren bin ich nicht krankenversichert ( bis 1992 war ich bei der
BARMER als Student pflichtversichert - danach keine KV mehr - weder
privat noch gesetzlich) und lebe u.a. von den Erträgen meines kleinen
Vermögens ( ca 250 EUR/Monat) und kann die geforderten Mindestbeiträge zur GKV in Höhe von ca 134 EUR/Monat nicht aufbringen, da diese mehr als 50 % meines Einkommens betragen. Es wird einfach ein Mindesteinkommen von 816 EUR/Monat unterstellt !
Details
Eine Sachbearbeiterin meiner letzten Krankenkasse konnte mir ( Anfang
Mai 2007) nur die Einstufung als sog. \"Freiwillig Versicherter\" zu 134
EUR/Monat anbieten - hat mich aber gleichzeitig gewarnt ( was sie
eigentlich garnicht dürfte...!), daß, falls ich nicht mehr als 50 EUR
bezahlen könnte, evtl. mein Vermögen gepfändet würde. Also liegt mein
Antrag bei der BARMER auf Eis und wartet auf Freigabe bis die Fragen zur
Beitragshöhe/ Zwangsenteignung bei Nichtzahlung/ ..... geklärt sind.
Da Vermögen (Kapital und Immobilie) vorhanden ist kann angeblich auch
kein vermögensunabhängiger Zuschuß ( Jobcenter, Sozialamt,..) gewährt
werden ! Im Ratgeber des Bundesgesundheitsministeruiums (BMG-2007)
zur Gesundheitsreform steht dagegen unter Pkt 15 wörtlich, vor allem
interessant die zwei letzten Sätze :
Zitat
>15. Welche Konsequenzen muss ich befürchten, wenn ich die
> Beiträge nicht zahle?
> Die normalen Leistungen beginnen bei Nichtzahlung künftig zu ruhen. Die
> Krankenkassen und privaten Versicherungsunternehmen werden ein
> Inkassoverfahren einleiten, das heißt, rückständige Beiträge einfordern
> oder einklagen und anschließend vollstrecken. Wer nicht zahlt, obwohl er
> dazu in der Lage wäre, erhält nur noch Leistungen für unaufschiebbare
> Behandlungen (zum Beispiel Behandlung bei akuten Schmerzen sowie
> bei Schwangerschaft und Mutterschaft). Darüber hinaus entstehen
> Säumniszuschläge für die offenen Beträge.
> Niemand wird durch den Versicherungsbeitrag überlastet. Dafür sorgen in
> der GKV der prozentuale Beitrag, in der PKV Sozialklauseln und für
> Bedürftige Zuschüsse der SGB II- oder Sozialhilfeträger.
Eine Überbelastung ist also angeblich nicht beabsichtigt und vorgesehen !
Fragen:
a1) Kann die GKV mein Vermögen pfänden, um die überhöhten Beiträge von 135 EUR/M. zu kassieren ?
a2) Was passiert wenn ich mich bei der GKV
zwar offiziell melde aber die Beiträge nicht aus den laufenden
Einnahmen, sondern nur aus dem Vermögen bezahlen kann ? Werde ich dann zwangsenteignet ?
Ist das Eigentum nicht grundgesetzlich geschützt ?
Wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen - der Durchschnittsbürger
zahlt 14 % KV-Beitrag ( die ich auch gerne zahlen würde ) , der Millionär ist sowieso aus dem Solidarsystem entlassen und zahlt weniger als diese 14 % und ich soll mehr als 50 % bezahlen ?
b) Ab wann besteht für mich ( sozusagen freischaffender Lebenskünstler / Privatier) KV-Pflicht ?
c) Ab Beginn der Versicherungspflicht gilt eine rückwirkende
Beitragspflicht für den VN - wie sieht es aber mit einer analogen
Erstattungspflicht der KV ab diesem Zeitpunkt aus ? (z.B. für
privat geleistete Gesundheitsaufwendungen)
Besten Dank für die Hilfe - mit freundlichem Gruß
Sambu
seit der Gesundheitsreform 2007 habe ich ein Problem mit der
Krankenversicherung bzw. der neuen Versicherungspflicht !
Fakten:
Überblick
Seit 18 Jahren bin ich nicht krankenversichert ( bis 1992 war ich bei der
BARMER als Student pflichtversichert - danach keine KV mehr - weder
privat noch gesetzlich) und lebe u.a. von den Erträgen meines kleinen
Vermögens ( ca 250 EUR/Monat) und kann die geforderten Mindestbeiträge zur GKV in Höhe von ca 134 EUR/Monat nicht aufbringen, da diese mehr als 50 % meines Einkommens betragen. Es wird einfach ein Mindesteinkommen von 816 EUR/Monat unterstellt !
Details
Eine Sachbearbeiterin meiner letzten Krankenkasse konnte mir ( Anfang
Mai 2007) nur die Einstufung als sog. \"Freiwillig Versicherter\" zu 134
EUR/Monat anbieten - hat mich aber gleichzeitig gewarnt ( was sie
eigentlich garnicht dürfte...!), daß, falls ich nicht mehr als 50 EUR
bezahlen könnte, evtl. mein Vermögen gepfändet würde. Also liegt mein
Antrag bei der BARMER auf Eis und wartet auf Freigabe bis die Fragen zur
Beitragshöhe/ Zwangsenteignung bei Nichtzahlung/ ..... geklärt sind.
Da Vermögen (Kapital und Immobilie) vorhanden ist kann angeblich auch
kein vermögensunabhängiger Zuschuß ( Jobcenter, Sozialamt,..) gewährt
werden ! Im Ratgeber des Bundesgesundheitsministeruiums (BMG-2007)
zur Gesundheitsreform steht dagegen unter Pkt 15 wörtlich, vor allem
interessant die zwei letzten Sätze :
Zitat
>15. Welche Konsequenzen muss ich befürchten, wenn ich die
> Beiträge nicht zahle?
> Die normalen Leistungen beginnen bei Nichtzahlung künftig zu ruhen. Die
> Krankenkassen und privaten Versicherungsunternehmen werden ein
> Inkassoverfahren einleiten, das heißt, rückständige Beiträge einfordern
> oder einklagen und anschließend vollstrecken. Wer nicht zahlt, obwohl er
> dazu in der Lage wäre, erhält nur noch Leistungen für unaufschiebbare
> Behandlungen (zum Beispiel Behandlung bei akuten Schmerzen sowie
> bei Schwangerschaft und Mutterschaft). Darüber hinaus entstehen
> Säumniszuschläge für die offenen Beträge.
> Niemand wird durch den Versicherungsbeitrag überlastet. Dafür sorgen in
> der GKV der prozentuale Beitrag, in der PKV Sozialklauseln und für
> Bedürftige Zuschüsse der SGB II- oder Sozialhilfeträger.
Eine Überbelastung ist also angeblich nicht beabsichtigt und vorgesehen !
Fragen:
a1) Kann die GKV mein Vermögen pfänden, um die überhöhten Beiträge von 135 EUR/M. zu kassieren ?
a2) Was passiert wenn ich mich bei der GKV
zwar offiziell melde aber die Beiträge nicht aus den laufenden
Einnahmen, sondern nur aus dem Vermögen bezahlen kann ? Werde ich dann zwangsenteignet ?
Ist das Eigentum nicht grundgesetzlich geschützt ?
Wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen - der Durchschnittsbürger
zahlt 14 % KV-Beitrag ( die ich auch gerne zahlen würde ) , der Millionär ist sowieso aus dem Solidarsystem entlassen und zahlt weniger als diese 14 % und ich soll mehr als 50 % bezahlen ?
b) Ab wann besteht für mich ( sozusagen freischaffender Lebenskünstler / Privatier) KV-Pflicht ?
c) Ab Beginn der Versicherungspflicht gilt eine rückwirkende
Beitragspflicht für den VN - wie sieht es aber mit einer analogen
Erstattungspflicht der KV ab diesem Zeitpunkt aus ? (z.B. für
privat geleistete Gesundheitsaufwendungen)
Besten Dank für die Hilfe - mit freundlichem Gruß
Sambu
Hallo,
nun, es bleibt erstmal feszuhalten dass ab dem 01.04.2007 eine Pflicht zu Versicherung in Deutschland besteht und das der Mindestbeitrag in der GKV. z.Zt. ca. 138,00 € mtl. incl. Pflegeversicherung beträgt.
Unter diesen Aspekten wird die GKV-Kasse ihre Beitragsnachforderung erstellen. Was passiert nun wenn jemand seine Beiträge nicht zahlen kann
und auch vom Staat keine entsprechende Hilfe bezieht. Die Kasse mahnt ein erstes Mal, die Kasse mahnt einzweites Mal und dann beginnt in der Regel das Vollstreckungsverfahren.
Manche Kassen beauftragen damit das Hauptzollamt und in dem Moment übernimmt das Hauptzollamt als Vollstreckungsbehörde die ganze Sache.
Die Kasse beauftrag das Hauptzollamt nicht das Vermögen zu pfänden.
Die Vollstreckungsbehörde führt in eigener Regie die Pfändung durch und wenn es da pfändbare Sachen oder Vermögenswerte gibt dann pfändet die Vollstreckungsbehörde diese Sache unter Beachtung der Pfändungsgrenzen.Gibt es nix zu pfänden erstellt die Behörde einen Bericht über die fruchtlose Pfändung und gibt den Auftrag an die Kasse zurück. Es liegt nun an der Kasse ob sie weiterhin auf der Zahlung besteht
oder im Rahmen ihrer gesetzlichen Auflagen andere Wege geht bzw. gehen kann.
Zusammenfassend - nicht die Kasse pfändet ein eventuelles Vermögen sondern die Vollstreckungsbehörde.
Gruß
Czauderna
nun, es bleibt erstmal feszuhalten dass ab dem 01.04.2007 eine Pflicht zu Versicherung in Deutschland besteht und das der Mindestbeitrag in der GKV. z.Zt. ca. 138,00 € mtl. incl. Pflegeversicherung beträgt.
Unter diesen Aspekten wird die GKV-Kasse ihre Beitragsnachforderung erstellen. Was passiert nun wenn jemand seine Beiträge nicht zahlen kann
und auch vom Staat keine entsprechende Hilfe bezieht. Die Kasse mahnt ein erstes Mal, die Kasse mahnt einzweites Mal und dann beginnt in der Regel das Vollstreckungsverfahren.
Manche Kassen beauftragen damit das Hauptzollamt und in dem Moment übernimmt das Hauptzollamt als Vollstreckungsbehörde die ganze Sache.
Die Kasse beauftrag das Hauptzollamt nicht das Vermögen zu pfänden.
Die Vollstreckungsbehörde führt in eigener Regie die Pfändung durch und wenn es da pfändbare Sachen oder Vermögenswerte gibt dann pfändet die Vollstreckungsbehörde diese Sache unter Beachtung der Pfändungsgrenzen.Gibt es nix zu pfänden erstellt die Behörde einen Bericht über die fruchtlose Pfändung und gibt den Auftrag an die Kasse zurück. Es liegt nun an der Kasse ob sie weiterhin auf der Zahlung besteht
oder im Rahmen ihrer gesetzlichen Auflagen andere Wege geht bzw. gehen kann.
Zusammenfassend - nicht die Kasse pfändet ein eventuelles Vermögen sondern die Vollstreckungsbehörde.
Gruß
Czauderna
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 09.03.2010, 22:28
- Wohnort: Altdorf
- Kontaktdaten:
Goldenerstier hat geschrieben:Hallo Czauderna,
kann die Inhalte deines Beitrages nur bestätigen, möchte jedoch hinzufügen, das Krankenkassen, sei es eine private oder gesetzliche, bei Zahlungsverzug von mehreren Monaten den Versicherten in den Basistarif umstellen müssen! Der Basistarif beträgt derzeit 569,63€.
[/b]
Hallo,
das stimmt so nicht, zumindest was die GKV angeht - bei der gibt es keinen Basis-Tarif in dieser Höhe. Der von dir genannte Betrag entspricht in etwa dem Höchstbeitrag in der GKV und der wird "zwangsweise" nur dann eingesetzt wenn trotz mehrfacher Aufforderung keine Einkommenserklärung bzw. Einkommensnachweise der Kasse eingereicht werden.
Bei einer Nichtzahlung der Beiträge verbleibt der Versicherte bei seinem bisherigen Beitrag, er verliert aber seinen Leistungsanspruch, Notfälle ausgenommen.
Gruß
Czauderna
-
- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
Hallo zusammen,
besten Dank für die Antworten.
So ähnlich habe ich mir das Ganze auch vorgestellt. Der kleine Mann wird gepfändet und enteignet, weil er den willkürlich festgesetzten Mindestbeitrag nicht leisten kann, der Millionär versichert sich günstig privat, da man ihm die hohen Beiträge (in absoluten Zahlen) nicht zumuten will, der "Leistungsträger" könnte ja evtl. überfordert werden... das ganze System ist oberfaul !
Da wird das Kapital hofiert ( z.B. KV-Beitragsbemessungsgrenze, Steuernachlässe für Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften, den Banken für ihre mafiösen Zockereien Milliarden an Steuergeldern hinterhergeschmissen.....) aber für die Grundbedürfnisse wie Krankenkasse, Schulen, Infrastruktur .... ist kein Geld mehr da. Armes Deutschland ! Irgendwo sind die Relationen total unter die Räder gekommen. In Wahrheit sind wir keine Demokratie mehr, sondern eine Kapital-Demokratur !
Ich würde mich ja gerne versichern, ertragsabhängig, substanzunabhängig, d.h. Schonung meiner Vermögenssubstanz ( die schließlich auch für die Rente etc nötig ist...) , wie bei allen anderen eben auch.
Es sollte, ein einheitliches KV-Berechnungssystem geben, für alle Bürger dieses Landes und nicht dieses unhaltbare Zweiklassensystem.
Zu Phillipp nur diese Anmerkung:
Ich arbeite jeden Tag - aber auf eigene Rechnung und auf die Art und Weise die meinen Wertvorstellungen entspricht. Ich bin nicht abhängig von irgendeinem Ausbeuter. Zahle meine Arztrechnungen seit 18 Jahren selbst, liege dem Staat nicht auf der Tasche, will nur ein wenig Gerechtigkeit und wehre mich entschieden gegen staatliche Festsetzungen wie ich mein Leben zu führen habe und wieviel ich mindestens zu verdienen habe. Denn das ist genau der springende Punkt: Ich komme bisher mit meinen geringen Einnahmen gut zurecht, bin frei und unabhängig und finde es unhaltbar, daß von mir über 50 % Kassenbeitrag gefordert werden - das ist reine Willkür, wenn nicht noch mehr............ Also bitte keine billige Neiddebatte, aus dieser Ecke weht nämlich Dein Denkansatz. Ich könnte ja auch mein gesamtes Vermögen verprassen und dann einen auf HartzIV machen, das will ich aber garnicht - aber vielleicht zwingt mich das System eines Tages dazu.
Noch leben wir in einem freien Land, fragt sich bloß wie lange noch.........
Ich wäre sogar bereit den Kassen-Beitrag zu bezahlen den ein 401 EUR-Jobber zu entrichten hat, obwohl das dann für mich mehr als 14 % wären.
Gibt es eigentlich schon eine Rechtssprechung zu ähnlich gelagerten Fällen ( Ich schätze aber mal, daß mein Fall doch etwas zu exotisch ist, als dass es hier schon Referenzfälle gäbe.........)
Sambu
besten Dank für die Antworten.
So ähnlich habe ich mir das Ganze auch vorgestellt. Der kleine Mann wird gepfändet und enteignet, weil er den willkürlich festgesetzten Mindestbeitrag nicht leisten kann, der Millionär versichert sich günstig privat, da man ihm die hohen Beiträge (in absoluten Zahlen) nicht zumuten will, der "Leistungsträger" könnte ja evtl. überfordert werden... das ganze System ist oberfaul !
Da wird das Kapital hofiert ( z.B. KV-Beitragsbemessungsgrenze, Steuernachlässe für Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften, den Banken für ihre mafiösen Zockereien Milliarden an Steuergeldern hinterhergeschmissen.....) aber für die Grundbedürfnisse wie Krankenkasse, Schulen, Infrastruktur .... ist kein Geld mehr da. Armes Deutschland ! Irgendwo sind die Relationen total unter die Räder gekommen. In Wahrheit sind wir keine Demokratie mehr, sondern eine Kapital-Demokratur !
Ich würde mich ja gerne versichern, ertragsabhängig, substanzunabhängig, d.h. Schonung meiner Vermögenssubstanz ( die schließlich auch für die Rente etc nötig ist...) , wie bei allen anderen eben auch.
Es sollte, ein einheitliches KV-Berechnungssystem geben, für alle Bürger dieses Landes und nicht dieses unhaltbare Zweiklassensystem.
Zu Phillipp nur diese Anmerkung:
Ich arbeite jeden Tag - aber auf eigene Rechnung und auf die Art und Weise die meinen Wertvorstellungen entspricht. Ich bin nicht abhängig von irgendeinem Ausbeuter. Zahle meine Arztrechnungen seit 18 Jahren selbst, liege dem Staat nicht auf der Tasche, will nur ein wenig Gerechtigkeit und wehre mich entschieden gegen staatliche Festsetzungen wie ich mein Leben zu führen habe und wieviel ich mindestens zu verdienen habe. Denn das ist genau der springende Punkt: Ich komme bisher mit meinen geringen Einnahmen gut zurecht, bin frei und unabhängig und finde es unhaltbar, daß von mir über 50 % Kassenbeitrag gefordert werden - das ist reine Willkür, wenn nicht noch mehr............ Also bitte keine billige Neiddebatte, aus dieser Ecke weht nämlich Dein Denkansatz. Ich könnte ja auch mein gesamtes Vermögen verprassen und dann einen auf HartzIV machen, das will ich aber garnicht - aber vielleicht zwingt mich das System eines Tages dazu.
Noch leben wir in einem freien Land, fragt sich bloß wie lange noch.........
Ich wäre sogar bereit den Kassen-Beitrag zu bezahlen den ein 401 EUR-Jobber zu entrichten hat, obwohl das dann für mich mehr als 14 % wären.
Gibt es eigentlich schon eine Rechtssprechung zu ähnlich gelagerten Fällen ( Ich schätze aber mal, daß mein Fall doch etwas zu exotisch ist, als dass es hier schon Referenzfälle gäbe.........)
Sambu
die Überschrift lautet ja
Mindestbeitrag zu hoch.
Ein Mindestbeitrag ist deshalb ein Mindestbeitrag, weil dieser mindestens und nicht weniger zu zahlen ist.
Nur damit hier keine auf die Beitragsermäßigungs-Idee zu kommen.
Der "Teilnehmer" weiß seit 2007 gut Bescheid.
So wie bei unserer Kasse. Seit 2007 huschen immer mal wieder Leute rein.
Fragen: wie hoch denn der Beitrag sei. Antwort: mindesten 140 EUR.
UND was dann: Husch sind sie wieder weg.
UND irgendwann sind sie krank, schlimm krank. Und dann kommen sie wieder. "Ich wusste von nix". Ne sorry. Es kann nicht sein, dass die ehrlichen Beitragszahler das alles mitfinanzieren.
Übrigens.
Du hast meine Frage vom 09.03.2010 noch nicht beantwortet.
hier nochmals
"was ist das denn für ein Vermögen, woraus mtl. 250 EUR generiert werden.
sind dies Zinsen ?? aus Kapital. wie hoch ist dieses Kapital."
Ist aber auch typisch. Stellt man mal eine Frage, die so ins Eingemachte geht, dann bekommt man keine Antwort.
Mindestbeitrag zu hoch.
Ein Mindestbeitrag ist deshalb ein Mindestbeitrag, weil dieser mindestens und nicht weniger zu zahlen ist.
Nur damit hier keine auf die Beitragsermäßigungs-Idee zu kommen.
Der "Teilnehmer" weiß seit 2007 gut Bescheid.
So wie bei unserer Kasse. Seit 2007 huschen immer mal wieder Leute rein.
Fragen: wie hoch denn der Beitrag sei. Antwort: mindesten 140 EUR.
UND was dann: Husch sind sie wieder weg.
UND irgendwann sind sie krank, schlimm krank. Und dann kommen sie wieder. "Ich wusste von nix". Ne sorry. Es kann nicht sein, dass die ehrlichen Beitragszahler das alles mitfinanzieren.
Übrigens.
Du hast meine Frage vom 09.03.2010 noch nicht beantwortet.
hier nochmals
"was ist das denn für ein Vermögen, woraus mtl. 250 EUR generiert werden.
sind dies Zinsen ?? aus Kapital. wie hoch ist dieses Kapital."
Ist aber auch typisch. Stellt man mal eine Frage, die so ins Eingemachte geht, dann bekommt man keine Antwort.
Hallo,
.......Ich würde mich ja gerne versichern, ertragsabhängig, substanzunabhängig, d.h. Schonung meiner Vermögenssubstanz ( die schließlich auch für die Rente etc nötig ist...) , wie bei allen anderen eben auch
Aha, das Kapital soll für die Rente dienen und der Beitrag für die Krankenversicherung, bei vollem Leistungsanspruch versteht sich, soll nach 250,00 € bemessen werden. Das wären rund 42,00 € incl. Pflegeversicherung. Hinzu kommt natürlich noch das Einkommen dass "nebenher" bezogen wird, denn von 250,00 € kann kein Mensch in Deutschland existieren.
was soll man zu so einer Haltung vernüftiges antworten ??
Nix, das spricht alles für sich selbst.
Gruß
Czauderna
.......Ich würde mich ja gerne versichern, ertragsabhängig, substanzunabhängig, d.h. Schonung meiner Vermögenssubstanz ( die schließlich auch für die Rente etc nötig ist...) , wie bei allen anderen eben auch
Aha, das Kapital soll für die Rente dienen und der Beitrag für die Krankenversicherung, bei vollem Leistungsanspruch versteht sich, soll nach 250,00 € bemessen werden. Das wären rund 42,00 € incl. Pflegeversicherung. Hinzu kommt natürlich noch das Einkommen dass "nebenher" bezogen wird, denn von 250,00 € kann kein Mensch in Deutschland existieren.
was soll man zu so einer Haltung vernüftiges antworten ??
Nix, das spricht alles für sich selbst.
Gruß
Czauderna
Hallo,
hier meine Antwort auf die letzten beiden Äußerungen:
a) Der Begriff Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne etc) sollte eindeutig genug sein. Weitere Angaben verbieten sich von selbst !
b) Ich arbeite weder schwarz, noch habe ich Millionen im Ausland gebunkert, wie einige Leistungsträger unserer Gesellschaft.
c) Mir reichen 250 € , wer das nicht glaubt, ist selber schuld - bzw. dem mangelt es an Kreativität und Phantasie.
d) Ihr könnt ja weiter unser "solidarisches" Zweiklassensystem verteidigen und weiterhin mit Euren steigenden KV-Beiträgen und Steuern die Finanzierungslücke mitfinanzieren, welche durch unsere betuchten Privatversicherten, die sich einfach aus der Verantwortung stehlen und die Unfähigkeit unserer Politiker entsteht, harte Einschnitte bei den Lobbyisten jeglicher Couleur durchzusetzen.
e) Man sollte fähig sein auch andere Lebensweisen zu tolerieren und über den eigenen Tellerrand hinauszudenken.
f) Heinrich disqualifiziert sich als Neidhammel selbst.
Speziell zu Czauderna folgendes: Ich soll meine Vermögenssubstanz einsetzen ? Seit wann wird diese denn bei der Berechnung der KV herangezogen ? Es geht immer nur um die laufenden Einnahmen / Erträge und nichts anderes ! Also bitte sachlich bleiben !
Außerdem würden bei dieser Denkweise letztenendes alle 401€-Jobber, mitversicherte Ehepartner und andere Subventionsempfänger automatisch zu Schmarotzern der Solidargemeinschaft.
Ich könnte leicht und legal einen 401-€-Job nebenher annehmen oder mich verehelichen - kein Problem. Mir geht es hier aber um das KV-System an sich, welches aus meiner Sicht völlig verrottet und dekadent ist - das teuerste weltweit mit nicht gerade umwerfenden Leistungen. Der Vergleich zu Skandinavien oder der Schweiz sollte zu denken geben. Warum muß jeder Deutsche 18 x pro Jahr zum Arzt - ein internationaler Spitzenwert - während andere Europäer bei wesentlich weniger Arzt-Besuchen auch nicht kränker sind - ja meistens sogar gesünder und lebensfroher ............!
Ich will Euch nichts wegnehmen, ich zahle genauso Steuern ( bis auf die EKSt ) wie jeder andere in diesem schönen Lobbyisten- und Neidhammelland.
Die Schmarotzer sitzen ganz woanders und provitieren von Eurer Borniertheit. Euch ist nicht mehr zu helfen.
Zum Schluß nur noch dieses: Ich werde ja gezwungen mich zu versichern - ich reisse mich nun wirklich nicht darum. Somit ist das Hinterfragen dieses KV-Regelwerks erste Bürgerpflicht !
Wie heißt es so schön, wer seiner Zeit zu weit voraus ist, wird oft nicht mehr gehört, geschweige denn verstanden.....
Gute Nacht, schlaft schön weiter
Sambu
hier meine Antwort auf die letzten beiden Äußerungen:
a) Der Begriff Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne etc) sollte eindeutig genug sein. Weitere Angaben verbieten sich von selbst !
b) Ich arbeite weder schwarz, noch habe ich Millionen im Ausland gebunkert, wie einige Leistungsträger unserer Gesellschaft.
c) Mir reichen 250 € , wer das nicht glaubt, ist selber schuld - bzw. dem mangelt es an Kreativität und Phantasie.
d) Ihr könnt ja weiter unser "solidarisches" Zweiklassensystem verteidigen und weiterhin mit Euren steigenden KV-Beiträgen und Steuern die Finanzierungslücke mitfinanzieren, welche durch unsere betuchten Privatversicherten, die sich einfach aus der Verantwortung stehlen und die Unfähigkeit unserer Politiker entsteht, harte Einschnitte bei den Lobbyisten jeglicher Couleur durchzusetzen.
e) Man sollte fähig sein auch andere Lebensweisen zu tolerieren und über den eigenen Tellerrand hinauszudenken.
f) Heinrich disqualifiziert sich als Neidhammel selbst.
Speziell zu Czauderna folgendes: Ich soll meine Vermögenssubstanz einsetzen ? Seit wann wird diese denn bei der Berechnung der KV herangezogen ? Es geht immer nur um die laufenden Einnahmen / Erträge und nichts anderes ! Also bitte sachlich bleiben !
Außerdem würden bei dieser Denkweise letztenendes alle 401€-Jobber, mitversicherte Ehepartner und andere Subventionsempfänger automatisch zu Schmarotzern der Solidargemeinschaft.
Ich könnte leicht und legal einen 401-€-Job nebenher annehmen oder mich verehelichen - kein Problem. Mir geht es hier aber um das KV-System an sich, welches aus meiner Sicht völlig verrottet und dekadent ist - das teuerste weltweit mit nicht gerade umwerfenden Leistungen. Der Vergleich zu Skandinavien oder der Schweiz sollte zu denken geben. Warum muß jeder Deutsche 18 x pro Jahr zum Arzt - ein internationaler Spitzenwert - während andere Europäer bei wesentlich weniger Arzt-Besuchen auch nicht kränker sind - ja meistens sogar gesünder und lebensfroher ............!
Ich will Euch nichts wegnehmen, ich zahle genauso Steuern ( bis auf die EKSt ) wie jeder andere in diesem schönen Lobbyisten- und Neidhammelland.
Die Schmarotzer sitzen ganz woanders und provitieren von Eurer Borniertheit. Euch ist nicht mehr zu helfen.
Zum Schluß nur noch dieses: Ich werde ja gezwungen mich zu versichern - ich reisse mich nun wirklich nicht darum. Somit ist das Hinterfragen dieses KV-Regelwerks erste Bürgerpflicht !
Wie heißt es so schön, wer seiner Zeit zu weit voraus ist, wird oft nicht mehr gehört, geschweige denn verstanden.....
Gute Nacht, schlaft schön weiter
Sambu
Sambu hat geschrieben:Hallo,
hier meine Antwort auf die letzten beiden Äußerungen:
a) Der Begriff Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne etc) sollte eindeutig genug sein. Weitere Angaben verbieten sich von selbst !
b) Ich arbeite weder schwarz, noch habe ich Millionen im Ausland gebunkert, wie einige Leistungsträger unserer Gesellschaft.
c) Mir reichen 250 € , wer das nicht glaubt, ist selber schuld - bzw. dem mangelt es an Kreativität und Phantasie.
d) Ihr könnt ja weiter unser "solidarisches" Zweiklassensystem verteidigen und weiterhin mit Euren steigenden KV-Beiträgen und Steuern die Finanzierungslücke mitfinanzieren, welche durch unsere betuchten Privatversicherten, die sich einfach aus der Verantwortung stehlen und die Unfähigkeit unserer Politiker entsteht, harte Einschnitte bei den Lobbyisten jeglicher Couleur durchzusetzen.
e) Man sollte fähig sein auch andere Lebensweisen zu tolerieren und über den eigenen Tellerrand hinauszudenken.
f) Heinrich disqualifiziert sich als Neidhammel selbst.
Speziell zu Czauderna folgendes: Ich soll meine Vermögenssubstanz einsetzen ? Seit wann wird diese denn bei der Berechnung der KV herangezogen ? Es geht immer nur um die laufenden Einnahmen / Erträge und nichts anderes ! Also bitte sachlich bleiben !
Außerdem würden bei dieser Denkweise letztenendes alle 401€-Jobber, mitversicherte Ehepartner und andere Subventionsempfänger automatisch zu Schmarotzern der Solidargemeinschaft.
Ich könnte leicht und legal einen 401-€-Job nebenher annehmen oder mich verehelichen - kein Problem. Mir geht es hier aber um das KV-System an sich, welches aus meiner Sicht völlig verrottet und dekadent ist - das teuerste weltweit mit nicht gerade umwerfenden Leistungen. Der Vergleich zu Skandinavien oder der Schweiz sollte zu denken geben. Warum muß jeder Deutsche 18 x pro Jahr zum Arzt - ein internationaler Spitzenwert - während andere Europäer bei wesentlich weniger Arzt-Besuchen auch nicht kränker sind - ja meistens sogar gesünder und lebensfroher ............!
Ich will Euch nichts wegnehmen, ich zahle genauso Steuern ( bis auf die EKSt ) wie jeder andere in diesem schönen Lobbyisten- und Neidhammelland.
Die Schmarotzer sitzen ganz woanders und provitieren von Eurer Borniertheit. Euch ist nicht mehr zu helfen.
Zum Schluß nur noch dieses: Ich werde ja gezwungen mich zu versichern - ich reisse mich nun wirklich nicht darum. Somit ist das Hinterfragen dieses KV-Regelwerks erste Bürgerpflicht !
Wie heißt es so schön, wer seiner Zeit zu weit voraus ist, wird oft nicht mehr gehört, geschweige denn verstanden.....
Gute Nacht, schlaft schön weiter
Sambu
Hallo,zu meinem Part - da unterliegst du einem gewaltigen Irrtum - hier mal etwas Sachliches :
§ 3
Beitragspflichtige Einnahmen
(1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen,
der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der
Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die
für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können,
ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen. Einnahmen,
die nicht in Geld bestehen, sind entsprechend den für die Sachbezüge geltenden
Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Die
Einnahmen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen; eine die
beitragspflichtigen Einnahmen mindernde Berücksichtigung von Zwecksetzungen
einzelner Einnahmen findet nicht statt
Das Ganze gilt ab dem 01.01.2009 und das für alle Krankenkassen - soviel zur Sachlichkeit.
Zum Rest, also deinen Ansichten sag ich nix.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
besten Dank für die sachliche Antwort - politisch-philosophische Überlegungen wollen wir heute mal außen vor lassen, obwohl diese grundsätzliche Bedeutung haben und Gesetze auch fehlerhaft und grundgesetzwidrig sein können.
Also zum Gesetz, um welches handelt es sich denn, die Angabe fehlt leider ?
Wenn ich dieses Gesetz richtig verstehe, so ist auch auf Vermögenserträge der KV-Beitrag fällig . Das ist ja in Ordnung - wird aber leider inkonsequent gehandhabt, denn es gilt doch immer noch die Leistungsträgerschonungsklausel, auch bekannt unter Beitragsbemessungsgrenze - da liegt doch der Hase im Pfeffer !
Zitat
"....sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die
für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können...."
Die Substanz meines Vermögens aber kann nicht verbraucht werden, da es meine Lebensgrundlage darstellt. Das steht sicherlich auch in irgendeinem Gesetz, oder wurde höchstrichterlich festgestellt, ich kann es im Moment nur nicht zitieren. Außerdem wäre es ökonomischer Wahnsinn, sowohl betriebswirtschaftlich als auch volkswirtschaftlich, denn bei Verwertung der Substanz würde ich dem Staat am Ende nicht nur mit meiner Zwangs-KV auf der Tasche liegen sondern dazu noch mit Hartz IV, Miete, Heizung etc. Dank meines Unabhängigkeitsdenkens aber verursache ich garkeine Kosten, im Gegenteil, ich zahle noch Steuern .......!
Das müßte auch der Dümmste einsehen, unser Vater Staat ist kein Vorbild: lebt ständig von der Substanz und hinterläßt dazu noch nachfolgenden Generationen Billionen an Schulden.
Da halte ich mich dann doch lieber an die berühmte schwäbische Hausfrau.....
Servus
Sambu
besten Dank für die sachliche Antwort - politisch-philosophische Überlegungen wollen wir heute mal außen vor lassen, obwohl diese grundsätzliche Bedeutung haben und Gesetze auch fehlerhaft und grundgesetzwidrig sein können.
Also zum Gesetz, um welches handelt es sich denn, die Angabe fehlt leider ?
Wenn ich dieses Gesetz richtig verstehe, so ist auch auf Vermögenserträge der KV-Beitrag fällig . Das ist ja in Ordnung - wird aber leider inkonsequent gehandhabt, denn es gilt doch immer noch die Leistungsträgerschonungsklausel, auch bekannt unter Beitragsbemessungsgrenze - da liegt doch der Hase im Pfeffer !
Zitat
"....sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die
für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können...."
Die Substanz meines Vermögens aber kann nicht verbraucht werden, da es meine Lebensgrundlage darstellt. Das steht sicherlich auch in irgendeinem Gesetz, oder wurde höchstrichterlich festgestellt, ich kann es im Moment nur nicht zitieren. Außerdem wäre es ökonomischer Wahnsinn, sowohl betriebswirtschaftlich als auch volkswirtschaftlich, denn bei Verwertung der Substanz würde ich dem Staat am Ende nicht nur mit meiner Zwangs-KV auf der Tasche liegen sondern dazu noch mit Hartz IV, Miete, Heizung etc. Dank meines Unabhängigkeitsdenkens aber verursache ich garkeine Kosten, im Gegenteil, ich zahle noch Steuern .......!
Das müßte auch der Dümmste einsehen, unser Vater Staat ist kein Vorbild: lebt ständig von der Substanz und hinterläßt dazu noch nachfolgenden Generationen Billionen an Schulden.
Da halte ich mich dann doch lieber an die berühmte schwäbische Hausfrau.....
Servus
Sambu
Sambu hat geschrieben:Hallo Czauderna,
besten Dank für die sachliche Antwort - politisch-philosophische Überlegungen wollen wir heute mal außen vor lassen, obwohl diese grundsätzliche Bedeutung haben und Gesetze auch fehlerhaft und grundgesetzwidrig sein können.
Also zum Gesetz, um welches handelt es sich denn, die Angabe fehlt leider ?
Wenn ich dieses Gesetz richtig verstehe, so ist auch auf Vermögenserträge der KV-Beitrag fällig . Das ist ja in Ordnung - wird aber leider inkonsequent gehandhabt, denn es gilt doch immer noch die Leistungsträgerschonungsklausel, auch bekannt unter Beitragsbemessungsgrenze - da liegt doch der Hase im Pfeffer !
Zitat
"....sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die
für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können...."
Die Substanz meines Vermögens aber kann nicht verbraucht werden, da es meine Lebensgrundlage darstellt. Das steht sicherlich auch in irgendeinem Gesetz, oder wurde höchstrichterlich festgestellt, ich kann es im Moment nur nicht zitieren. Außerdem wäre es ökonomischer Wahnsinn, sowohl betriebswirtschaftlich als auch volkswirtschaftlich, denn bei Verwertung der Substanz würde ich dem Staat am Ende nicht nur mit meiner Zwangs-KV auf der Tasche liegen sondern dazu noch mit Hartz IV, Miete, Heizung etc. Dank meines Unabhängigkeitsdenkens aber verursache ich garkeine Kosten, im Gegenteil, ich zahle noch Steuern .......!
Das müßte auch der Dümmste einsehen, unser Vater Staat ist kein Vorbild: lebt ständig von der Substanz und hinterläßt dazu noch nachfolgenden Generationen Billionen an Schulden.
Da halte ich mich dann doch lieber an die berühmte schwäbische Hausfrau.....
Servus
Sambu
Hallo,
Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008
so nennt sich das Ganze !
Du hast recht, meines Wissens nach wird tatsächlich in Hinsicht auf den speziell von uns beiden gemeinten Begriff das von allen Kassen nicht einheitlich gehändelt weil man sich eben schwer tut das in der Praxis umzuwandeln, gerade wenn es eben darum geht Geld locker zu machen
ohne das "Grundkapital" seinem eigentlichen Zweck (Immobillien oder Festgeld) zu berauben. Von daher werden hier tatsächlich nur die wirklichen Erträge angesetzt, was aber nichts daran ändert, dass es eine gesetzlichfestgelegte fiktive Mindestbeitragsbemessungsgrenze von ca. 860,00 € mtl. für sonstige freiwillig Versicherte gibt und die gilt, selbst bei einem Einkommen von 0,00 €.
Weniger geht nicht - ich habe das auch nur wegen deiner Bemerkung geschrieben, ich wäre unsachlich gewesen - das war ich eben nicht.
Auch wenn es mich und auch die anderen Leser hier nix angeht, aber mich würde schon interessieren, wenn man nicht gerade obdachlos ist, wie man wirklich mit 250,00 € im Monat über die Runden kommt.
Gruß
Czauderna
Zitat
"...Auch wenn es mich und auch die anderen Leser hier nix angeht, aber mich würde schon interessieren, wenn man nicht gerade obdachlos ist, wie man wirklich mit 250,00 € im Monat über die Runden kommt...."
Hallo,
hier nur ein paar Anregungen zu einem bescheidenen, aber selbstbestimmten und zufriedenen Leben:
Da ich im eigenen Haus wohne entfällt die Miete. Holz zum Heizen gibt`s günstig im Wald. Man versucht möglicht viel selbst zu machen ( Reparatur von Auto, Waschmaschine etc) und man tauscht gegenseitig Dienstleistungen aller Art aus (Tauschhandel). Das Essen (Selbstversorger aus dem eigenen Garten soweit es geht) ist das geringste Problem: Kartoffeln, Spaghetti, Linsen, Quark, Milchreis, Apfelsaft aus eigener Produktion ......... kosten nicht die Welt. Und Selberkochen macht Spaß und ist gesund. Apropo Gesundheit: Ich brauch seit 18 Jahren nur ab und zu den Zahnarzt, das war`s auch schon. Ein zufriedenes Leben, ohne den üblichen Stress mit immer mehr Wohlstand, hält automatisch gesund...........
Sambu
"...Auch wenn es mich und auch die anderen Leser hier nix angeht, aber mich würde schon interessieren, wenn man nicht gerade obdachlos ist, wie man wirklich mit 250,00 € im Monat über die Runden kommt...."
Hallo,
hier nur ein paar Anregungen zu einem bescheidenen, aber selbstbestimmten und zufriedenen Leben:
Da ich im eigenen Haus wohne entfällt die Miete. Holz zum Heizen gibt`s günstig im Wald. Man versucht möglicht viel selbst zu machen ( Reparatur von Auto, Waschmaschine etc) und man tauscht gegenseitig Dienstleistungen aller Art aus (Tauschhandel). Das Essen (Selbstversorger aus dem eigenen Garten soweit es geht) ist das geringste Problem: Kartoffeln, Spaghetti, Linsen, Quark, Milchreis, Apfelsaft aus eigener Produktion ......... kosten nicht die Welt. Und Selberkochen macht Spaß und ist gesund. Apropo Gesundheit: Ich brauch seit 18 Jahren nur ab und zu den Zahnarzt, das war`s auch schon. Ein zufriedenes Leben, ohne den üblichen Stress mit immer mehr Wohlstand, hält automatisch gesund...........
Sambu
Ihr seit nicht allein!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo liebe Foren Interessierten,
ich möchte mich hier nur einmal meinen Vorredner Sambu anschließen.
Es ist nicht alles schwarz weiß. Auch ich habe in den letzten 22 Jahren
keine Krankenversicherung. Warum ja man könnte sagen, dass ich
asozial bin
, halt nicht eingliederbar in die Gemeinschaft, dennoch habe ich
auch eine Immobilie, wo ich bleiben kann. Z.Zt. lebe ich allerdings im
Ausland, leider hat es für die Krankenversicherung nie gereicht. In den
letzten Jahren. Wenn was war, wurde es halt aus eigener Tasche bezahlt.
Auch ich habe noch nie Unterstützung vom Sozialamt, ARGE oder sonst
wo erhalten oder beantragt.
Das der Versicherungszwang eingeführt würde ist schlimm. Nicht der
Grundidee wegen, sondern eben nur deswegen, dass nicht alle auch nur
den Mindestbetrag zahlen müssen, den Sie wirklich zahlen können. Wenn
ich z.B. 400 € p.M. habe, kann ich doch wohl schlecht noch davon 140€
abgeben.
Aber als Rettungsversuch, um das schwarze Loch zu schließen, dass das
Gesundheitssystem seit Jahren hat. Hätte auch gereicht, dass sich alle
versichern müssen, die in Lohn und Brot sind. Jetzt sollen auch die
herhalten, die weder das Gesundheitssystem unterstützen können oder
nutzen. Gesundheitsreformen gab es schon viele Erfolge nur wenige.
Wahrscheinlich auch deswegen, da das Problem ein Gesundheitswesen
überschreitendes ist. Lösungen sind schwer zu finden, aber dies war auch
keine!!!
Man zwingt nicht nur die Leute zur Zwangsarbeit, (die Arbeit) die ja nicht
zur Verfügung steht. Sondern man nötigt auch diejenigen die aus
gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind sich zusätzlich monatlich
140€, sozusagen aus den Rippen schneiden sollen.
Was bedeutet das für mich solange ich meine Finanzen nicht im Griff habe
und die öffentliche Hand nicht belasten will. Mir aber keine Schulden
leisten kann, darf, oder will, darf ich mich in meiner Heimat nicht mehr
aufhalten, ist das die Freiheit aller GG, seltsam.
Vielleicht bitte ich um Asyl in meiner eigenen Heimat bitter bitter
kann ich
da nur sagen!!!
Gruß
lavix
ich möchte mich hier nur einmal meinen Vorredner Sambu anschließen.
Es ist nicht alles schwarz weiß. Auch ich habe in den letzten 22 Jahren
keine Krankenversicherung. Warum ja man könnte sagen, dass ich
asozial bin

auch eine Immobilie, wo ich bleiben kann. Z.Zt. lebe ich allerdings im
Ausland, leider hat es für die Krankenversicherung nie gereicht. In den
letzten Jahren. Wenn was war, wurde es halt aus eigener Tasche bezahlt.
Auch ich habe noch nie Unterstützung vom Sozialamt, ARGE oder sonst
wo erhalten oder beantragt.
Das der Versicherungszwang eingeführt würde ist schlimm. Nicht der
Grundidee wegen, sondern eben nur deswegen, dass nicht alle auch nur
den Mindestbetrag zahlen müssen, den Sie wirklich zahlen können. Wenn
ich z.B. 400 € p.M. habe, kann ich doch wohl schlecht noch davon 140€
abgeben.
Aber als Rettungsversuch, um das schwarze Loch zu schließen, dass das
Gesundheitssystem seit Jahren hat. Hätte auch gereicht, dass sich alle
versichern müssen, die in Lohn und Brot sind. Jetzt sollen auch die
herhalten, die weder das Gesundheitssystem unterstützen können oder
nutzen. Gesundheitsreformen gab es schon viele Erfolge nur wenige.
Wahrscheinlich auch deswegen, da das Problem ein Gesundheitswesen
überschreitendes ist. Lösungen sind schwer zu finden, aber dies war auch
keine!!!
Man zwingt nicht nur die Leute zur Zwangsarbeit, (die Arbeit) die ja nicht
zur Verfügung steht. Sondern man nötigt auch diejenigen die aus
gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind sich zusätzlich monatlich
140€, sozusagen aus den Rippen schneiden sollen.
Was bedeutet das für mich solange ich meine Finanzen nicht im Griff habe
und die öffentliche Hand nicht belasten will. Mir aber keine Schulden
leisten kann, darf, oder will, darf ich mich in meiner Heimat nicht mehr
aufhalten, ist das die Freiheit aller GG, seltsam.

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da nur sagen!!!
Gruß
lavix
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