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Mir werden hier auf einmal Sachen unterstellt, die gar nicht der Wahrheit entsprechen.
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Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ups, kann schon heftig werden.
Ich gehe mal davon aus, dass Du als Student versicherungspflichtig gewesen bist. Meistens liegt der Beitrag bei ca. 60 - 70,00 Euronen.
Diese Versicherung besteht solange wie Du immantrikuliert bist. Das heisst, nach Deiner Exmatrikulation endet auch die Pflichtversicherung. Dieses hättest Du auf jeden Fall im Rahmen der sog. Mitwirkungspflichten mitteilen müssen. Die Pflichtversicherung endet nämlich jetzt rückwirkend.
Wenn Du Glück hast, dann nimmt Dich die KV noch in die freiwillige Krankenversicherung. Der Beitrag liegt dann bei ca. 130,00 Euro.
Aber man muss jetzt aufpassen. Wenn Deine Frau hauptberuflich selbständig ist (ab 18 Stunden Tätigkeiten in der Woche) kann sie auch nicht mehr über Dich familienversichert werden. Es soll auch Selbständige geben, die 40 Stunden in der Woche malochen und keinen Gewinn erwirtschaften. Die sind aber nicht familienversichert.
Also jetzt kommt es dann drauf an. Wenn Deine Holde mehr als 18 Stunden malocht, dann sollte Sie die freiwillige KV beantragen. Allerdings fängt der Mindestbeitrag ab ca. 250,00 Euro aufwärts an.
Du solltest noch mehr zum Sachverhalt schildern.
In welchem Umfang sind Deine Tätigkeiten als Gewerbetreibender (Anzahl des wöchentlichen Umfanges)
Wie hoch ist Dein Gewinn
Gleiche Fragen für die Holde!
Ich gehe mal davon aus, dass Du als Student versicherungspflichtig gewesen bist. Meistens liegt der Beitrag bei ca. 60 - 70,00 Euronen.
Diese Versicherung besteht solange wie Du immantrikuliert bist. Das heisst, nach Deiner Exmatrikulation endet auch die Pflichtversicherung. Dieses hättest Du auf jeden Fall im Rahmen der sog. Mitwirkungspflichten mitteilen müssen. Die Pflichtversicherung endet nämlich jetzt rückwirkend.
Wenn Du Glück hast, dann nimmt Dich die KV noch in die freiwillige Krankenversicherung. Der Beitrag liegt dann bei ca. 130,00 Euro.
Aber man muss jetzt aufpassen. Wenn Deine Frau hauptberuflich selbständig ist (ab 18 Stunden Tätigkeiten in der Woche) kann sie auch nicht mehr über Dich familienversichert werden. Es soll auch Selbständige geben, die 40 Stunden in der Woche malochen und keinen Gewinn erwirtschaften. Die sind aber nicht familienversichert.
Also jetzt kommt es dann drauf an. Wenn Deine Holde mehr als 18 Stunden malocht, dann sollte Sie die freiwillige KV beantragen. Allerdings fängt der Mindestbeitrag ab ca. 250,00 Euro aufwärts an.
Du solltest noch mehr zum Sachverhalt schildern.
In welchem Umfang sind Deine Tätigkeiten als Gewerbetreibender (Anzahl des wöchentlichen Umfanges)
Wie hoch ist Dein Gewinn
Gleiche Fragen für die Holde!
Na ja, Daniel, Tipps und Tricks wie man eine gesetzliche KV/PV verarschen kann, wirst Du von mir nicht erhalten. Ich bin auch Mitglied der Solidargemeinschaft!!!
Ich bin seit über 20 Jahren in der Gewährung von Sozialleistungen tätig; ich war und bin immer ein Freund davon, legale Möglichkeiten mit allen Mitteln auszuschöpfen um somit den optimalen Schutz unseres Sozialstaates geniessen zu können.
Aber es hat den Anschein, dass euer KV/PV-Schutz derzeit pottfalsch und völlig rechtswidrig sichergestellt ist.
Zunächst einmal bist Du nicht mehr pflichtversichert und zwar rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung als Student.
Deine Frau ist schon lange nicht mehr familienversichert, da sie hauptberuflich selbständig ist.
Jenes sind alles Punkte, die Du im Rahmen der Mitwirkungspflichten im Sinne von §§ 60 SGB I der Krankenkasse hättest mitteilen müssen. Tja, hast Du leider nicht gemacht, obwohl die Verpflichtung bestand. Damit hast Du auch alle Konsequenzen zu tragen. Sozialleistungsmissbrauch etc.!!! Dieses ist heute kein Kavaliersdelikt mehr!!!
Sorry, meine persönliche Meinung ist, Deine Gattin als hauptberuflich Selbständige freiwillig zu versichern und Du geniesst die beitragsfreie Familienhilfe. So wäre die Klamotte sauber und mit den Grundzügen der Solidargemeinschaft vernünftig gelöst.
Aber es gibt natürlich immer wieder Leute die schlauer sind und versuchen mit irgendwelchen Tricks die Solidargemeinschaft schamlos auszubeuten. Jenes macht den Sozialstaat marode!!!
Sorry, musste ich mal loswerden.
Ich bin seit über 20 Jahren in der Gewährung von Sozialleistungen tätig; ich war und bin immer ein Freund davon, legale Möglichkeiten mit allen Mitteln auszuschöpfen um somit den optimalen Schutz unseres Sozialstaates geniessen zu können.
Aber es hat den Anschein, dass euer KV/PV-Schutz derzeit pottfalsch und völlig rechtswidrig sichergestellt ist.
Zunächst einmal bist Du nicht mehr pflichtversichert und zwar rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung als Student.
Deine Frau ist schon lange nicht mehr familienversichert, da sie hauptberuflich selbständig ist.
Jenes sind alles Punkte, die Du im Rahmen der Mitwirkungspflichten im Sinne von §§ 60 SGB I der Krankenkasse hättest mitteilen müssen. Tja, hast Du leider nicht gemacht, obwohl die Verpflichtung bestand. Damit hast Du auch alle Konsequenzen zu tragen. Sozialleistungsmissbrauch etc.!!! Dieses ist heute kein Kavaliersdelikt mehr!!!
Sorry, meine persönliche Meinung ist, Deine Gattin als hauptberuflich Selbständige freiwillig zu versichern und Du geniesst die beitragsfreie Familienhilfe. So wäre die Klamotte sauber und mit den Grundzügen der Solidargemeinschaft vernünftig gelöst.
Aber es gibt natürlich immer wieder Leute die schlauer sind und versuchen mit irgendwelchen Tricks die Solidargemeinschaft schamlos auszubeuten. Jenes macht den Sozialstaat marode!!!
Sorry, musste ich mal loswerden.
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