Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Danke für die kleine Anfrage. Die Antworten der Bundesregierung subsumiert: Die Verarsche geht munter weiter. Und die "Fachgremien" versuchen, sich ohne Beschlussvorlage auch noch in die 18. Wahlperoide zu retten.
Und das alles auf dem Rücken der Ärmsten.
Hat schon jemand versucht, dagegen Widerstand zu organisieren?
Und das alles auf dem Rücken der Ärmsten.
Hat schon jemand versucht, dagegen Widerstand zu organisieren?
Hier haben wir eine Stellungnahme vom Bund der Deutschen Sozialrichter für die beabsichtigte Anhörung am 07.07.2010. Die Stellungnahme bezieht sich auf den Antrag von den Grünen, die berüchtigten Satz 6 des § 12 Abs. 1 c VAG zu ändern, dass die priv. Kv. nur maximal das fordern darf, was ein geseztlich Versicherter zu zahlen hat.
Guckt ihr hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/Solo-Selbststaendige_17_548_674_777_780_879/Stellungnahmen/17_14_0056_11_.pdf
Also, ich habe es nur überflogen, aber wie es aussieht bekommen die Richter dabei ein wenig Bauchschmerzen!
Also geht das Spielchen wohl weiter, oder?
Guckt ihr hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/Solo-Selbststaendige_17_548_674_777_780_879/Stellungnahmen/17_14_0056_11_.pdf
Also, ich habe es nur überflogen, aber wie es aussieht bekommen die Richter dabei ein wenig Bauchschmerzen!
Also geht das Spielchen wohl weiter, oder?
So, ich habe mir mal die Mühe gemacht und die Stellungsnahme der Richterschaft etwas unter die Lupe genommen.
IV. Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Private Kranken- und Pflegeversicherung - Existenzminimum zukünftig auch für Hilfebedürftige (BT-Drs. 17/780)
Der Antrag nimmt sich der Problematik an, die auch Gegenstand des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnid 90/Die Grünen (dazu II.) ist.
Die aufgezeigte Lösung vermeidet eine gegenüber dem jetzigen Rechtszustand weitergehende Belastung der Versicherungsunternehmen und der Versicherten in der privaten Krankenversicherung und wird daher den Vorgaben des BVerfG eher gerecht.
Also, jenes war ja der Antrag, wonach die Hälfte im Basistarif sowohl vom SGB II als auch SGB XII-Träger übernommen werden soll. Offensichtlich wird dieses wohl von der Richterschaft favorisiert.
Dann kommt noch der gegenteilige Antrag
II. Gesetzentwurf der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Benachteiligung von privat versicherten Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II (BT-Drs. 17/548)
.....
Der im Gesetzentwurf gewählte Weg unterliegt allerdings rechtlichen Bedenken.
......
Die vorgeschlagene Vorgehensweise unterliegt auch nach Maßgabe der durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil vom 10.06.2009 (Az.: 1 BvR 706/08 u. a. – BverfGE 123, 186 = NJW 2009, 2033) aufgeführten Grundsätze verfassungsrechtlichen Bedenken.
Also, jenes war ja der Antrag, wonach der berüchtigte Satz 6 des § 12 Abs. 1 c VAG geändert werden soll, dass die priv. Kv. bei den lfd. Hilfebedürftigen (SGB XII/SGB II) nur das fordern darf, was auch der ALG II-Träger für ein Solidarmitglied zahlt.
IV. Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Private Kranken- und Pflegeversicherung - Existenzminimum zukünftig auch für Hilfebedürftige (BT-Drs. 17/780)
Der Antrag nimmt sich der Problematik an, die auch Gegenstand des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnid 90/Die Grünen (dazu II.) ist.
Die aufgezeigte Lösung vermeidet eine gegenüber dem jetzigen Rechtszustand weitergehende Belastung der Versicherungsunternehmen und der Versicherten in der privaten Krankenversicherung und wird daher den Vorgaben des BVerfG eher gerecht.
Also, jenes war ja der Antrag, wonach die Hälfte im Basistarif sowohl vom SGB II als auch SGB XII-Träger übernommen werden soll. Offensichtlich wird dieses wohl von der Richterschaft favorisiert.
Dann kommt noch der gegenteilige Antrag
II. Gesetzentwurf der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Benachteiligung von privat versicherten Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II (BT-Drs. 17/548)
.....
Der im Gesetzentwurf gewählte Weg unterliegt allerdings rechtlichen Bedenken.
......
Die vorgeschlagene Vorgehensweise unterliegt auch nach Maßgabe der durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil vom 10.06.2009 (Az.: 1 BvR 706/08 u. a. – BverfGE 123, 186 = NJW 2009, 2033) aufgeführten Grundsätze verfassungsrechtlichen Bedenken.
Also, jenes war ja der Antrag, wonach der berüchtigte Satz 6 des § 12 Abs. 1 c VAG geändert werden soll, dass die priv. Kv. bei den lfd. Hilfebedürftigen (SGB XII/SGB II) nur das fordern darf, was auch der ALG II-Träger für ein Solidarmitglied zahlt.
Hier haben wir eine Kurzzusammenfassung der gestrigen Anhörung:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_07/2010_241/02.html
Und wie geht es jetzt weiter? Vermutlich erst einmal die Sommerpause?!?
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_07/2010_241/02.html
Und wie geht es jetzt weiter? Vermutlich erst einmal die Sommerpause?!?
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so wer zeit und lust hat kann sich die ~85 minuten sitzung von gestern per web-tv näher bringen!
http://web-tv.bundestag.de/iptv/player/ ... dwidth=514

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- Postrank1
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Na wollen wir Betroffenen dann nicht mal die Sache ein wenig selbst in die Hand nehmen? Denke mal einem Großteil der Bevölkerung ist dieses Problem doch gar nicht bekannt! Proteste an den richtigen Stellen und mit unkonventionellen Mittel
sollten uns sicher die entsprechende Öffentlichkeit und den damit verbundenen Nachdruck verleihen!!!

@Rossi: Könnte es nicht auch sein, dass die Richter ein ganz ganz kleines Stückchen auch an sich gedacht haben? Sahen sie nicht auch die Gefahr, dass ihre eigenen Beiträge etwas ansteigen könnten? Auch wenn es in anderen Stellungnahmen zu dieser Problematik Berechnungen gab, dass diese Beitragssteigerungen letztlich im Cent-Bereich liegen würden.
Also ich möchte diese Hintergedanken den Richtern keinesfalls unterstellen, aber ganz ganz hinten könnte er doch dagewesen sein, der Gedanke, zumal letztlich beide Lösungen für die Betroffenen Leistungsempfänger, vorausgesetzt, sie werden rückwirkend umgesetzt, eine Lösung des Problems bedeuten würden.
Problem ist dann nur noch, dass die private Versicherung von SGB II-/SGB XII-Empfängern mehr bekäme als die gesetzliche Krankenkasse. Tut sich da nicht wieder ein neues Problem auf, was möglicherweise ebenfalls verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte?
Aber vor der Sommerpause wird sich da wohl nicht mehr viel tun.
Wie werden die Gerichte in den nächsten Wochen wohl entscheiden?
Also ich möchte diese Hintergedanken den Richtern keinesfalls unterstellen, aber ganz ganz hinten könnte er doch dagewesen sein, der Gedanke, zumal letztlich beide Lösungen für die Betroffenen Leistungsempfänger, vorausgesetzt, sie werden rückwirkend umgesetzt, eine Lösung des Problems bedeuten würden.
Problem ist dann nur noch, dass die private Versicherung von SGB II-/SGB XII-Empfängern mehr bekäme als die gesetzliche Krankenkasse. Tut sich da nicht wieder ein neues Problem auf, was möglicherweise ebenfalls verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte?
Aber vor der Sommerpause wird sich da wohl nicht mehr viel tun.
Wie werden die Gerichte in den nächsten Wochen wohl entscheiden?
jooh,
Ob die Zahlen allerdings real sind, wage ich zu bezweifeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur 3000 Kunden im Basistarif stecken, die SGB II oder XII Leistungen erhalten. Ich glaube, dass es wesentlich mehr sind.
Und was ist mit der Konstellation des Satz 5 des § 12 Abs. 1 c VAG. Da könnte der SGB II oder SGB XII Kunde bspw. bei einem monatlichen Überhang von 10,00 Euro übern Satz für die KV im Basistarif 280,00 Euro (Beitrag 290,00 Euro abzüglich 10,00 Einkommenseinsatz) erhalten. Dann wäre der Satz 5 ja auch verfassungswidrig?!?
Zudem kann es auch SGB II-Empfänger geben, die allein durch die Beitragszahlung in der gesetzlichen Kv. mehr als ein Pflichtversicherter erhalten. Nehmen wir einen hauptberuflich Selbständigen im SGB II, der frewillig versichert ist. Der Beitrag geht ab 300,00 Euro los. Wenn er allein durch die Beitragszahlung hilfebedürftig wird, werden auch die 300,00 Euro berücksichtigt.
Auch wenn es in anderen Stellungnahmen zu dieser Problematik Berechnungen gab, dass diese Beitragssteigerungen letztlich im Cent-Bereich liegen würden.
Ob die Zahlen allerdings real sind, wage ich zu bezweifeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur 3000 Kunden im Basistarif stecken, die SGB II oder XII Leistungen erhalten. Ich glaube, dass es wesentlich mehr sind.
Problem ist dann nur noch, dass die private Versicherung von SGB II-/SGB XII-Empfängern mehr bekäme als die gesetzliche Krankenkasse. Tut sich da nicht wieder ein neues Problem auf, was möglicherweise ebenfalls verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte?
Und was ist mit der Konstellation des Satz 5 des § 12 Abs. 1 c VAG. Da könnte der SGB II oder SGB XII Kunde bspw. bei einem monatlichen Überhang von 10,00 Euro übern Satz für die KV im Basistarif 280,00 Euro (Beitrag 290,00 Euro abzüglich 10,00 Einkommenseinsatz) erhalten. Dann wäre der Satz 5 ja auch verfassungswidrig?!?
Zudem kann es auch SGB II-Empfänger geben, die allein durch die Beitragszahlung in der gesetzlichen Kv. mehr als ein Pflichtversicherter erhalten. Nehmen wir einen hauptberuflich Selbständigen im SGB II, der frewillig versichert ist. Der Beitrag geht ab 300,00 Euro los. Wenn er allein durch die Beitragszahlung hilfebedürftig wird, werden auch die 300,00 Euro berücksichtigt.
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@danny-fce
Genau darüber habe ich ja bereits geschrieben. Nämlich, dass sich die Betroffenen organisieren.
Dieses deutschlandweit sehr geschätzte Forum könnte doch ene erste Plattform sein.
@rossi
Allein die Signal Iduna- Mitarbeiter sprach en von knapp 5.000 Kunden bei ihnen, die von der Problematik betroffen sind. Daher kann die Zahl 3.000 insgesamt nicht stimmen.
Genau darüber habe ich ja bereits geschrieben. Nämlich, dass sich die Betroffenen organisieren.
Dieses deutschlandweit sehr geschätzte Forum könnte doch ene erste Plattform sein.
@rossi
Allein die Signal Iduna- Mitarbeiter sprach en von knapp 5.000 Kunden bei ihnen, die von der Problematik betroffen sind. Daher kann die Zahl 3.000 insgesamt nicht stimmen.
hungerhaken hat geschrieben:Allein die Signal Iduna- Mitarbeiter sprachen von knapp 5.000 Kunden bei ihnen, die von der Problematik betroffen sind. Daher kann die Zahl 3.000 insgesamt nicht stimmen.
5000 halte ich für stark übertrieben. Vor einem Jahr gab es noch nicht mal 900 Versicherte bei der Signal im Basistarif überhaupt.
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Hallo,
wenn sich jemand die Mühe, macht eine öffentliche Petition beim Bundestag einzureichen, wäre es schon interessant, wie viele sich daran beteiligen.
http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... 2/rili.pdf
Und machmal sind Bundestagswahlen schneller als man denkt: dann werden solche Petitionen zu möglicherweise wahlentscheidenden Wählerstimmen.
Bei einer Petition würde ich mich beteiligen.
Gruß
RHW
wenn sich jemand die Mühe, macht eine öffentliche Petition beim Bundestag einzureichen, wäre es schon interessant, wie viele sich daran beteiligen.
http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... 2/rili.pdf
Und machmal sind Bundestagswahlen schneller als man denkt: dann werden solche Petitionen zu möglicherweise wahlentscheidenden Wählerstimmen.
Bei einer Petition würde ich mich beteiligen.
Gruß
RHW
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