Hallo liebes Forum,
nachdem ich bis April dieses Jahres familienversichert war, bin ich nach erfolgreichem Studienabschluss in Versicherung bei der Barmer geblieben; den Beitrag hat das Amt im Rahmen von ALG II gezahlt.
Nun möchte ich in die Türkei ziehen, für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren.
Wie stelle ich das am geschicktesten an, um nach meiner Rückkehr wieder problemlos in die GKV wechseln zu können? Ich werde in der Türkei nicht sozialversicherungspflichtig sein und wollte deshalb in Deutschland einen Auslandskrankenschutz abschließen.
Das Problem ist, dass ich wenn ich einen reinen Auslandskrankenschutz abschließe, keinen Schutz in D habe, wenn ich Freunde und Familie hier, z.b über Weihnachten, besuchen sollte.
Schließe ich eine Versicherung nach 178b abs. 1 muss ich mich nach meiner Rückkehr allerding weiter privat versichern.
Gibt es denn eine Möglichkeit für den Zeitraum in Deutschland aus der GKV auszutreten, im Ausland versichert zu sein (trotzdem für ein paar Tage im Jahr auch Schutz in D zu haben) und bei Rückkehr wieder problemlos in die GKV zurückzugehen?
Es ist alles doch recht verwirrend für mich. Habt ihr irgendwelceh Tipps und Ratschläge?
Ich danke euch für eure Hilfe!
Sven
Krankenversicherung im Ausland, anschl. Wieder GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Aufgrund des deutsch-türkischen Abkommens über die soziale Sicherheit werden die Versicherungszeiten der beiden Länder gegenseitig anerkannt. Ich würde versuchen, mich in der Türkei gesetzlich zu versichern (evtl. mit einer Zusatzversicherung), dann wäre über das Abkommen der Leistungsanspruch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland gesichert. Und nach der Rückkehr ist es kein Problem, in D wieder in eine GKV zu kommen. Ich habe allerdings keinen blassen Schimmer, wie das in der Türkei geregelt ist.
Mit der Tükei gibt es ein SV-Abkommen auch hinsichtlich der Krankenversicherung.
Du solltest evtl. die DVKA kontaktieren.
Guckst Du hier:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm
Dort sind Fachleute, die sich mit dem deutsch/türkischen SV-Abkommen auskennen!
Du solltest evtl. die DVKA kontaktieren.
Guckst Du hier:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm
Dort sind Fachleute, die sich mit dem deutsch/türkischen SV-Abkommen auskennen!
Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe und den Tipp, mich in der Türkei zu versichern.
Auf die Seite bin ich auch schon gestoßen; aber dieser ganze Wust an Regelungen überfordert mich einfach.
Ich bin mir einfach nicht sicher, was in meiner Position das Beste ist.
Abgesehen von der Regelung in der Türkei: Ich werde dort keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Kann ich mich denn im Ausland freiwillig versichern und dann zurück in D wieder in die GKV? Oder gilt das nur, wenn ich im Rahmen einer Beschäftigung im Ausland versichert wäre?
Liebe Grüße
Sven
Auf die Seite bin ich auch schon gestoßen; aber dieser ganze Wust an Regelungen überfordert mich einfach.
Ich bin mir einfach nicht sicher, was in meiner Position das Beste ist.
Abgesehen von der Regelung in der Türkei: Ich werde dort keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Kann ich mich denn im Ausland freiwillig versichern und dann zurück in D wieder in die GKV? Oder gilt das nur, wenn ich im Rahmen einer Beschäftigung im Ausland versichert wäre?
Liebe Grüße
Sven
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- Postrank7
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- Registriert: 28.01.2007, 17:53
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Re: Krankenversicherung im Ausland, anschl. Wieder GKV
Hallo sven.mees,
"""Nun möchte ich in die Türkei ziehen, für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren."""
mach das noch gehört die Türkei nicht zur EU, in Deutschland abmelden, eine Reisekrankenversicherung abschließen ( diese leistet auch für Notfälle bei Deutschlandbesuchen) zumindestens die von meinem Laden
.
Nach Rückkehr nach Deutschland zählt die letzte Gesetzliche Versicherung welche auf antrag bei wieder Einreise aktiviert wird.
Die Befürchtung eine PKV aufzunehmen ist unbegründet wenn keine Selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Gruß
"""Nun möchte ich in die Türkei ziehen, für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren."""
mach das noch gehört die Türkei nicht zur EU, in Deutschland abmelden, eine Reisekrankenversicherung abschließen ( diese leistet auch für Notfälle bei Deutschlandbesuchen) zumindestens die von meinem Laden

Nach Rückkehr nach Deutschland zählt die letzte Gesetzliche Versicherung welche auf antrag bei wieder Einreise aktiviert wird.
Die Befürchtung eine PKV aufzunehmen ist unbegründet wenn keine Selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Gruß
Hallo,
vielen Dank für Deinen Rat.
Welche Versicherung würdest Du denn empfehlen. Ich habe mich schon bei "Euch" kundig gemacht - und der 6-wöchige Versicherungsschutz im Heimatland ist auch genau das was ich mir vorstelle.
Meine alte GKV meint nur, das wäre dann eine private Vollversicherung nach § 178b abs 1. Damit wäre bei meiner Rückkehr mein letzter Versicherer eben die private DKV - und nicht mehr die gesetzliche.
Meine Angst ist eben, mit einer schweren Erkrankung zurückzukommen und dann nicht mehr in die Versicherung zurückzukommen.
Ich hoffe Du kannst mir da weiterhelfen und Licht ins Dunkel bringen.
Grüße
Sven
vielen Dank für Deinen Rat.
Welche Versicherung würdest Du denn empfehlen. Ich habe mich schon bei "Euch" kundig gemacht - und der 6-wöchige Versicherungsschutz im Heimatland ist auch genau das was ich mir vorstelle.
Meine alte GKV meint nur, das wäre dann eine private Vollversicherung nach § 178b abs 1. Damit wäre bei meiner Rückkehr mein letzter Versicherer eben die private DKV - und nicht mehr die gesetzliche.
Meine Angst ist eben, mit einer schweren Erkrankung zurückzukommen und dann nicht mehr in die Versicherung zurückzukommen.
Ich hoffe Du kannst mir da weiterhelfen und Licht ins Dunkel bringen.
Grüße
Sven
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