ich würde gern folgendes Beispiel zur Diskussion stellen

- verheiratet
- Mann: studentisch versichert (gesetzl.), Einkommen aus nichtselbst. Tätigkeit = studentische Aushilfskraft (ca. 2 T€ p.a.), Einkommen aus Freiberuflertätigkeit (ca. 9 T€ p.a.)
- Frau: angestellt, Jahresbrutto 2010 ca. 54.600€, betriebliche AV ca. 3.900€ p.a., AN-Anteil 1.190€ p.a.
Die Beiträge für die betriebliche AV werden bei der Pflichtgrenze irgendwie weggerechnet, oder? Der AN-Anteil oder beides?
Wenn ich das richtig verstehe, würde für 2010 das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, oder? 2008 und 2009 lag das Jahresbrutto bei ca. 51T€.
Ab wann wäre die versicherungspflicht hinfällig, wenn das Einkommen in 2011 ähnlich hoch ist wie 2010? 2011? 2012?
Wenn die Frau 2011/2012 freiwillig gesetzlich versichert wäre und Ende 2011 ein Kind geboren werden würde, was passiert dann in der Elternzeit (=Frau)? Die Frau wäre dann mit dem Mindestbeitrag versicherungspflichtig, das Kind kostenlos in der Familienversicherung, richtig?
Kann sich die Frau bei dem Mann kostenlos familienversichern, wenn außer dem Elterngeld kein weiteres Einkommen der Frau besteht?
Wenn dies nicht möglich ist, d.h. der Mindestbeitrag von der Frau zu entrichten ist, wäre dieser dann wieder hinfällig, wenn während der Elternzeit von ihr beitragspflichtig gearbeitet wird (über 400€ z.B.)
Fragen über Fragen. Danke für Eure Hilfe!