Selbst krankenversichern ohne Arbeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 13.06.2007, 21:26

benny hat geschrieben: Ich kann jedoch nicht den ganzen Tag auf den Beinen sein. Mein Rücken sollte schon das zweitemal operriert werden. Nur das will ich nicht, dann ist es nämlich ganz aus, die würden den Rücken "versteifen". Ich will nicht dran denken. Aber wenn Sie etwas für mich haben?


Ich sprach nicht von Marktfrau oder Türsteher, der ein oder andere Kunde bzw. Büro hat schon Tisch und Stühle ;-)

benny
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Beitragvon benny » 14.06.2007, 11:46

Habe ich auch als Spaß aufgefasst. :lol:
Ne, ich muss mir ne Alternative suchen, Rossis Ausführungen betreffend der Rente waren auch sehr hilfreich. Lieber ein Mini Job, als diesen 1 Euro Job.

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Beitragvon benny » 21.06.2007, 14:39

Moin,
wer weiß, wie das mit den Mini Jobs ist.
Die Berechnung der ARGE kenne ich - also von 400,00 €, ersten 100 frei usw., dann 160,00 € minus ARGE Geld ...
Ich will aber ganz weg von der ARGE! Nichts mehr mit denen zu tun haben, weil die meine Schränke, mein Bett und Wäsche durchsuchen.
Kann ich nun mit einem Mini Job - mich alleine krankenversichern, rentenvers? Der AG muss ja nichts abführen.
Danke Euch im voraus!
Gruß Benny
Bitte mich nicht an mein Fallmanager verweisen, der steht mir bis :evil:

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Beitragvon DKV-Service-Center » 21.06.2007, 15:37

Hallo benny,
durch einen Mini Job hast du noch keine Krankenversicherung, der AG führt zwar eine Pauschale an die Knappschaft ab welche das ganze Prozedere unter Kontrolle hat ab, aber wie gesagt du hast dadurch keine Versicherung.
Wenn du unbedingt von der ARGE loskommen willst hilft nur ein sozialversicherungspflichtiger Job von über 401 Euro.
Gruß

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Beitragvon benny » 21.06.2007, 16:05

Danke für die schnelle Antwort. Also wenn ich es richtig verstehe, komme ich ja nie von dieser bescheu... ARGE weg. Kann ich nicht einfach die € 400,00 nehmen und mich bei meiner gesetzlichen selbst versichern? Ein anderer Weg wäre, ich beantrage kein neues ALGII und suche einen Mini Job - geht eine von beiden Möglichkeiten. Danke im voraus.
Gruß
benny

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Beitragvon Rossi » 21.06.2007, 22:36

Klar kannst Du auf das ALG II verzichten (Ausführungen siehe oben). Aus den Einkünften des Mini-Job´s zahlst Du dann den Beitrag für die freiwillige KV/PV selber. Der Beitrag dürfte dann bei ca. 125,00 Euro liegen.

Im Bereich der Rentenversicherung sprichst Du gegenüber dem Arbeitgeber dann die sog. Verzichtserklärung aus. In dieser Fallkonstellation führt der Arbeitgeber dann den vollen Beitrag (ein Teil ist sowieso fällig) zur Rentenversicherung ab. Die Differenz von ca. 20,00 Euro hält der Arbeitgeber von dem Lohn ab. Damit hättest Du dann auch die volle Absicherung in der Rentenversicherung.

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Beitragvon benny » 23.07.2007, 22:40

Mein ALG II lasse ich auslaufen, oder kann ich es vorzeitig beenden?

Jedenfalls hat man ja dann 3 Monate Zeit für die freiwillige Weiterversicherung der gesetzlichen Krankenkasse - richtig?

Nun muss ich aber bei der KK meine "Vermögenswerte" (es gibt ja keine - da schon ARGE Kontrolle), jedenfalls will die KK wissen, ob und wie ich meine Beiträge bezahlen kann. Muss ich mich rechtfertigen oder kann es doch egal sein?
Danke für Eure Antworten.

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Beitragvon Rossi » 23.07.2007, 23:33

Na klar kannst Du vorzeitig verzichten. Dieses ist in § 46 SGB I geregelt.

Hier heisst es:

§ 46 Verzicht


(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.



(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.


Ferner hast Du 3 Monate Zeit um Dich freiwillig zu versichern.

Aber die Krankenkasse wird vermutlich vorher anfragen, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht.

Wenn Du nämlich keinen Versicherungsschutz hast bspw. private Versicherung (spätestens nach 1 Monat / sog. nachgehender Versicherungsanspruch), dann bist Du automatisch wieder pflichtversichert gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Du wirst vermutlich immer wieder bei der gesetzlichen KV landen. Der Beitrag ist genauso hoch, wie die freiwillige KV. Von daher dürfte es ratsam sein, die freiwillige KV sofort zu beantragen!!!

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Beitragvon benny » 24.07.2007, 00:42

Vielen Dank erstmal, aber geht der Verzicht ohne Begründung? Die werden fragen, wo von lebst Du? Genauso die KV? - oder?

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Beitragvon Rossi » 24.07.2007, 01:04

Ähm, warum sollte der Verzicht nicht ohne Begründung gehen.

Es heisst ja nicht in § 46 SGB I

Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche begründete Erklärung ....

Ferner, hängt der Antrag auf eine freiwillige Versicherung auch nicht von irgendwelchen Begründungen ab.

Das ist halt der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Es werden Fragen gestellt, die mit einem rein materiellen Rechtsanspruch nicht viel zu tun haben.

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Beitragvon benny » 24.07.2007, 07:35

Ja, hast Du Recht, vieles fragen die, was eigentlich nicht da hingehört, zudem habe ich ja alles angegeben und es wurde geprüft. Ich habe mir diesen § angesehen. Was meinen die mit sen zweiten Absatz?

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0104600

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Beitragvon benny » 24.07.2007, 07:40

Nachtrag:
Bei der KK hatte ich schon angerufen, die wollten genauso viel wissen wie die ARGE.


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