Ich bin seit 10 Jahren PKV versichert. Meine Frau freiwillig GKV. Als vor 4,5 jahren unser Sohn mit Down-Syndrom auf die welt gekommen ist musste er zwangsweise bei mir privat mitversichert werden. Es gab auch keine probleme. Er wurde zu gleichen Bedingungen wie ich jedoch für nur 125,00 Euro versichert. Der Beitrag ist bis heute fast stabil.
Meine Frage ist nun. Wie kann sich der beitrag weiter entwickeln, hat er als mensch mit DS eine Möglichkeit später selber in eine GKV zu wechseln ? Wenn ja welche ?
Wir haben ganz klar angst dass die Kosten uns in z.b. 20 Jahren oder auch früher über den kopf wachsen.
Übrigens wird er kaum eine normale sozialversicherungspflichtige Arbeit annehmen. Bestenfalls wird er in einer Werkstatt für Behinderte menschen arbeiten.
Vielleicht hat ja jemand eine Ahnung .
Viele Grüße,
Lauti68
PKV Kind und Schwehrbehinderung GBH 100
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: PKV Kind und Schwehrbehinderung GBH 100
lauti68 hat geschrieben:Ich bin seit 10 Jahren PKV versichert. Meine Frau freiwillig GKV. Als vor 4,5 jahren unser Sohn mit Down-Syndrom auf die welt gekommen ist musste er zwangsweise bei mir privat mitversichert werden. Es gab auch keine probleme. Er wurde zu gleichen Bedingungen wie ich jedoch für nur 125,00 Euro versichert. Der Beitrag ist bis heute fast stabil.
Meine Frage ist nun. Wie kann sich der beitrag weiter entwickeln, hat er als mensch mit DS eine Möglichkeit später selber in eine GKV zu wechseln ? Wenn ja welche ?
Wir haben ganz klar angst dass die Kosten uns in z.b. 20 Jahren oder auch früher über den kopf wachsen.
Übrigens wird er kaum eine normale sozialversicherungspflichtige Arbeit annehmen. Bestenfalls wird er in einer Werkstatt für Behinderte menschen arbeiten.
Vielleicht hat ja jemand eine Ahnung .
Viele Grüße,
Lauti68
Hallo, also was den ersten Teil deiner Frage angeht, da muss ich mich schlau machen - wenn ich davon ausgehe dass dein Kind zu 100% schwerbehindert ist, dann denke ich spontan, ja das muesste gehen mit der GKV-Versicherung, aber wie gesagt, da muss mal nachlesen.
Der zweite Teil ist schon etwas einfacher zu beantworten - die Tätigkeit in einer BehindertenWerkstätte löst (nach heutigem Recht) Krankenversicherungspflicht aus als Arbeitnehmer und folglich auch die Versicherung in der GKV.
Gruss
Czauderna
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
D.h. wenn er in einer beh. Werkstatt arbeiten würde, kämer er automatisch in die GKV. Hier stellt sich dann direkt die frage, wenn er nach einiger Zeit dort aus z.B. gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitet. Kommt er wieder zu mir in die PKV ? Oder bleibt er in der GKV kostenlos versichert ? Oder GKV freiwillig versichert.
Er würde ja in unserem haushalt leben. Kein Anspruch auf ALG1 haben.
Hartz 4 kommt natürlich auch nicht in Frage.
Übrigens gegen hier die Versicherungen sehr mieserabel Auskunft.
Die PKV verweist an die GKV und umgekehrt.
Viele Grüße
vielen Dank für die schnelle Antwort.
D.h. wenn er in einer beh. Werkstatt arbeiten würde, kämer er automatisch in die GKV. Hier stellt sich dann direkt die frage, wenn er nach einiger Zeit dort aus z.B. gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitet. Kommt er wieder zu mir in die PKV ? Oder bleibt er in der GKV kostenlos versichert ? Oder GKV freiwillig versichert.
Er würde ja in unserem haushalt leben. Kein Anspruch auf ALG1 haben.
Hartz 4 kommt natürlich auch nicht in Frage.
Übrigens gegen hier die Versicherungen sehr mieserabel Auskunft.
Die PKV verweist an die GKV und umgekehrt.
Viele Grüße
lauti68 hat geschrieben:Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
D.h. wenn er in einer beh. Werkstatt arbeiten würde, kämer er automatisch in die GKV. Hier stellt sich dann direkt die frage, wenn er nach einiger Zeit dort aus z.B. gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitet. Kommt er wieder zu mir in die PKV ? Oder bleibt er in der GKV kostenlos versichert ? Oder GKV freiwillig versichert.
Er würde ja in unserem haushalt leben. Kein Anspruch auf ALG1 haben.
Hartz 4 kommt natürlich auch nicht in Frage.
Übrigens gegen hier die Versicherungen sehr mieserabel Auskunft.
Die PKV verweist an die GKV und umgekehrt.
Viele Grüße
Hallo,
warum sollte er keinen Anspruch auf ALG1 haben - die Tätigkeit in der Behindertwerkstatt beinhaltet auch die ALV-Pflicht. Wenn er 12 MOnate versicherungspfllichtig war kann er in der GKV. sich freiwillig weiterversichern, derzeit zu einem Mindestbeitrag von ca. 140,00 €, wenn keine andere Vorrangversicherung in Frage kommt, z.B. könnte er sich durch die Tätigkeit auch einen Rentenanspruch (erwerbsminderungsrente) erworben haben, was allerdings etwas länger dauern würde als 12 Monate.
Gruss
Czauderna
Nun ja, sicherlich ergeben sich durch die behinderten Werkstatt Möglichkeiten. Das wird nur halt noch viele Jahre dauern.
Interessant wäre die Möglichkeit in zusammen bei meiner Frau in der GKV mit zu versichern.
Übrigens ist eine PKV für behinderte Menschen nicht unbedingt immer ein Vorteil. Z.B. was das Thema Hilfsmittel angeht.
Ich schreibe das um zu vermeiden das Antworten kommen wie , wir sollten doch froh sein dass er PKV Versichert ist. Das stimmt nur bedingt. Möchte ich auch hier nicht diskutieren
Jedenfalls wäre das Thema Beitragsentwicklung auch sehr interessant.
Viele Grüße und danke für die Antworten.
Interessant wäre die Möglichkeit in zusammen bei meiner Frau in der GKV mit zu versichern.
Übrigens ist eine PKV für behinderte Menschen nicht unbedingt immer ein Vorteil. Z.B. was das Thema Hilfsmittel angeht.
Ich schreibe das um zu vermeiden das Antworten kommen wie , wir sollten doch froh sein dass er PKV Versichert ist. Das stimmt nur bedingt. Möchte ich auch hier nicht diskutieren

Jedenfalls wäre das Thema Beitragsentwicklung auch sehr interessant.
Viele Grüße und danke für die Antworten.
Öhm Günni,
Das ist allerdings das Neueste was ich da höre. Seit wann sind die WFB-Beschäftigten auch in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig? Hat sich dort etwas geändert.
Aufgrund der Behinderung sind Sie doch speziell in der WFB - also nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - sondern in einem geschützten Rahmen tätig.
Mit den Rentenanwartschaften hast Du allerdings recht. Wenn jemand 20 Jahre in der WFB arbeitet, hat er sogar vorzeitig einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die beitragspflichtige Einnahme im Bereich der RV beträgt auch mtl. ca. 1.800,00 Euro. Von dieser Summe werden Beiträge zur RV gelöhnt. Nach 20 Jahren beträgt die Rente dann ca. 750,00 - 800,00 Euro monatlich.
warum sollte er keinen Anspruch auf ALG1 haben - die Tätigkeit in der Behindertwerkstatt beinhaltet auch die ALV-Pflicht
Das ist allerdings das Neueste was ich da höre. Seit wann sind die WFB-Beschäftigten auch in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig? Hat sich dort etwas geändert.
Aufgrund der Behinderung sind Sie doch speziell in der WFB - also nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - sondern in einem geschützten Rahmen tätig.
Mit den Rentenanwartschaften hast Du allerdings recht. Wenn jemand 20 Jahre in der WFB arbeitet, hat er sogar vorzeitig einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die beitragspflichtige Einnahme im Bereich der RV beträgt auch mtl. ca. 1.800,00 Euro. Von dieser Summe werden Beiträge zur RV gelöhnt. Nach 20 Jahren beträgt die Rente dann ca. 750,00 - 800,00 Euro monatlich.
Rossi hat geschrieben:Öhm Günni,warum sollte er keinen Anspruch auf ALG1 haben - die Tätigkeit in der Behindertwerkstatt beinhaltet auch die ALV-Pflicht
Das ist allerdings das Neueste was ich da höre. Seit wann sind die WFB-Beschäftigten auch in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig? Hat sich dort etwas geändert.
Aufgrund der Behinderung sind Sie doch speziell in der WFB - also nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - sondern in einem geschützten Rahmen tätig.
Mit den Rentenanwartschaften hast Du allerdings recht. Wenn jemand 20 Jahre in der WFB arbeitet, hat er sogar vorzeitig einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die beitragspflichtige Einnahme im Bereich der RV beträgt auch mtl. ca. 1.800,00 Euro. Von dieser Summe werden Beiträge zur RV gelöhnt. Nach 20 Jahren beträgt die Rente dann ca. 750,00 - 800,00 Euro monatlich.
Öehm Rossi,
jetzt, wo das schreibst, überkommen mich auch leichte Zweifel an meiner eigenen Aussage - je länger ich es überlege (ohne nachschauen zu können), mir schwant, du hast recht. Also lieber Fragesteller - vergiss das mal mit der ALV. - war wahrscheinlich von mir daneben - sorry.
Gruss Czauderna
PS: Danke Rossi, fürs Aufpassen.
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