Hallo,
ich war bis einschließlich September (seit meinem 1. Lebensjahr) beitragsfrei über meine Eltern in der gestzlichen Krankenversicherung mitversichert. (Die letzten beiden Monate war ich dort selbst versichert, aber das spielt für meine Frage wahrscheinlich keine Rolle.)
Nun möchte ich mich aus Kostengründen während meiner Promotion privat versichern, möchte danach aber unbedingt wieder zurück in die GKV.
In § 9 SGB V heißt es
"(1) Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren..."
Wenn ich mich nun für exakt 3 Jahre privat versichere, dann war ich innerhalb von 5 Jahren für genau 24 Monate gesetzlich Versichert. Habe allerdings in diesen 24 Monaten keine Beiträge gezahlt sondern war beitragsfrei mitversichert.
Verstehe ich das dennoch richtig, dass ich nach genau 3 Jahren in der PKV noch die Möglichkeit hätte als freiwilliges Mitglied in die GKV zu wechseln?
Zweiter Teil meiner Frage:
Angenommen obiges Szenario ist realisierbar. Mein Vertrag mit der PKV beginnt im Oktober, ist aber nur jeweils zum Ende des Kalenderjahres kündbar. Dass ich dann von Oktober bis Dezember eine doppelte Beitragsbelastung hätte, ist klar.
Aber stellt dieses Fortbestehen der PKV bis zum Ende des Jahres einen Hinderungsgrund für den Beitritt zur freiwilligen Gesetzlichen Versicherung dar?
Vielen Dank und Grüße
Wechsel in GKV nach 3 Jahren PKV?
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?????
hier kann ich nicht folgen -
aus welchem Grund soll denn hier überhaupt eine PKV möglich sein ?
Beamter - nein
Selbständig - nein
Einkommen über Verdienstgrenze - nein
Studium und vorher PKV versichert - nein
Außerdem kann eine PKV nicht rückwirkend abgeschlossen werden und eine Doppelversicherung GKV + PKV ist auch nicht möglich.
hier kann ich nicht folgen -
aus welchem Grund soll denn hier überhaupt eine PKV möglich sein ?
Beamter - nein
Selbständig - nein
Einkommen über Verdienstgrenze - nein
Studium und vorher PKV versichert - nein
Außerdem kann eine PKV nicht rückwirkend abgeschlossen werden und eine Doppelversicherung GKV + PKV ist auch nicht möglich.
Könntest du dich, wenn du die Antwort auf meine Frage nicht kennst, einfach zurückhalten, statt meiner Frage die Berechtigung abzusprechen?
Ich bin Doktorand mit Stipendium, daher nicht pflichtversichert in der GKV. Ich kann mich also wahlweise freiwillig in der GKV oder privat versichern. Die von dir aufgezählten Gründe sind schlicht nicht erschöpfend. Genau genommen kann sich jeder privat versichern, es kann sich eben nur nicht jeder NICHT gesetzlich versichern.
Mit dem Rückwirkenden Abschluss einer PKV hatten in meinen Beratungsgesprächen jedenfalls zwei von zwei Versicherer kein Problem (rückwirkend zum 1.10. sofern ich noch im November abschließe).
Ich hoffe immer noch auf eine Antwort zu meiner eigentlichen Frage.
Danke und Grüße
Ich bin Doktorand mit Stipendium, daher nicht pflichtversichert in der GKV. Ich kann mich also wahlweise freiwillig in der GKV oder privat versichern. Die von dir aufgezählten Gründe sind schlicht nicht erschöpfend. Genau genommen kann sich jeder privat versichern, es kann sich eben nur nicht jeder NICHT gesetzlich versichern.
Mit dem Rückwirkenden Abschluss einer PKV hatten in meinen Beratungsgesprächen jedenfalls zwei von zwei Versicherer kein Problem (rückwirkend zum 1.10. sofern ich noch im November abschließe).
Ich hoffe immer noch auf eine Antwort zu meiner eigentlichen Frage.
Danke und Grüße
Okay, ich vermute mal, dass Du Arzt im Praktiukum bist, richtig?
Hierdurch wird grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst. Allerdings hat man die Möglichkeit sich auf Antrag von der Versicherungspflicht zu befreien. Dies ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Nr. 6 SGB V. Der entsprechende Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt zu stellen und gilt für die gesamte Dauer des AIP (vgl. § 8 Abs. 2 SGB V).
Also kannst Du in das Lager der privaten Kv. wechseln.
Leider geht Deine Rechnung mit den 2 Jahren in den letzten 5 Jahren nicht auf um wieder in die GKV zu kommen.
Du musst nämlich sehen, dass es noch den § 9 Abs. 2 Nr. 1 SGB V gibt. Man muss Gesetze immer bis zum Schluss lesen. Du hast schon bei § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V aufgehört und nicht den Absatz 2 gelesen.
Wenn man der freiw. Kv. beitreten möchte, dann muss man dies innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht machen. Und genau der Zug ist bei Dir dann in 3 Jahren bspw. 10/2013 abgefahren, weil die 3 Monatsfrist schon in 12/2010 abgelaufen ist.
Also, Du hast derzeit die Qual der Wahl!
Hierdurch wird grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst. Allerdings hat man die Möglichkeit sich auf Antrag von der Versicherungspflicht zu befreien. Dies ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Nr. 6 SGB V. Der entsprechende Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt zu stellen und gilt für die gesamte Dauer des AIP (vgl. § 8 Abs. 2 SGB V).
Also kannst Du in das Lager der privaten Kv. wechseln.
Leider geht Deine Rechnung mit den 2 Jahren in den letzten 5 Jahren nicht auf um wieder in die GKV zu kommen.
Du musst nämlich sehen, dass es noch den § 9 Abs. 2 Nr. 1 SGB V gibt. Man muss Gesetze immer bis zum Schluss lesen. Du hast schon bei § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V aufgehört und nicht den Absatz 2 gelesen.
Wenn man der freiw. Kv. beitreten möchte, dann muss man dies innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht machen. Und genau der Zug ist bei Dir dann in 3 Jahren bspw. 10/2013 abgefahren, weil die 3 Monatsfrist schon in 12/2010 abgelaufen ist.
Also, Du hast derzeit die Qual der Wahl!
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- Postrank7
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aber xaggi,
woher kommt Deine Agression.
Aus Deinem ersten Text ging das nicht hervor.
Und warum soll ich mich nicht im Ärztebereich auskennen ?
Zum Konzern der AXA gehört auch die Deutsche Ärzte Versicherung. (DÄF)
Rückwirkende Versicherung ist möglich zum Beginn deines Praktikums innerhalb von 2 Monaten.
Eine weitere Rückdatierung nicht.
Aber der Wechsel danach wieder in die GKV hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Z.B. ist es möglich wenn du als Arzt im Angestellenverhältnis tätig wirst.
Nur heute schon eine pauschale Auskunft für Deine Zukunft zu geben, ist nicht möglich.
Gruß Schlappi
woher kommt Deine Agression.
Aus Deinem ersten Text ging das nicht hervor.
Und warum soll ich mich nicht im Ärztebereich auskennen ?
Zum Konzern der AXA gehört auch die Deutsche Ärzte Versicherung. (DÄF)
Rückwirkende Versicherung ist möglich zum Beginn deines Praktikums innerhalb von 2 Monaten.
Eine weitere Rückdatierung nicht.
Aber der Wechsel danach wieder in die GKV hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Z.B. ist es möglich wenn du als Arzt im Angestellenverhältnis tätig wirst.
Nur heute schon eine pauschale Auskunft für Deine Zukunft zu geben, ist nicht möglich.
Gruß Schlappi
Okay, nochmal in kürzer, da offenbar meine Frage nicht vollständig gelesen wurde.
Zum einen bin ich weder Arzt noch im Praktikum sondern, wie oben geschrieben, Promotionsstudent (der Physik, auch wenn das keine Rolle spielt).
Zur eigentlichen Frage:
Ich weiß, dass ich wieder in die GKV komme, wenn ich eine versicherungspflichtige Tätigkeit annehme und dort bleiben kann, wenn ich mindestens 12 Monate versichert bin. Darum soll es hier nicht gehen.
Nehmen wir an ich würde arbeitslos oder selbstständig nach der Promotion und ich war exakt 3 Jahre (36 Monate) privat versichert. Ab dem 37. Monat möchte ich mich nun freiwillig gesetzlich versichern.
Wenn ich unmittelbar vor der privaten Versicherung 24 Monate lang in die GKV eingezahlt hätte, wäre ich nach oben zitiertem § 9 SGB V berechtigt, mich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Die Frage ist: Gilt das auch dann, wenn ich diese 24 Monate in der GKV nicht als pflichtversicherter Arbeitnehmer sondern als beitragsfrei mitversicherter Student in der GKV war?
EDIT:
Okay, Rossis Antwort hab ich nun im Eifer des Gefechts völlig überlesen. Dann ändern wir das Szenario dahingehen, dass ich nach der Promtion einen Monat lang pflichtversichert wäre. Wie schaut es dann aus?
Zum einen bin ich weder Arzt noch im Praktikum sondern, wie oben geschrieben, Promotionsstudent (der Physik, auch wenn das keine Rolle spielt).
Zur eigentlichen Frage:
Ich weiß, dass ich wieder in die GKV komme, wenn ich eine versicherungspflichtige Tätigkeit annehme und dort bleiben kann, wenn ich mindestens 12 Monate versichert bin. Darum soll es hier nicht gehen.
Nehmen wir an ich würde arbeitslos oder selbstständig nach der Promotion und ich war exakt 3 Jahre (36 Monate) privat versichert. Ab dem 37. Monat möchte ich mich nun freiwillig gesetzlich versichern.
Wenn ich unmittelbar vor der privaten Versicherung 24 Monate lang in die GKV eingezahlt hätte, wäre ich nach oben zitiertem § 9 SGB V berechtigt, mich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Die Frage ist: Gilt das auch dann, wenn ich diese 24 Monate in der GKV nicht als pflichtversicherter Arbeitnehmer sondern als beitragsfrei mitversicherter Student in der GKV war?
EDIT:
Okay, Rossis Antwort hab ich nun im Eifer des Gefechts völlig überlesen. Dann ändern wir das Szenario dahingehen, dass ich nach der Promtion einen Monat lang pflichtversichert wäre. Wie schaut es dann aus?
xaggi hat geschrieben:Okay, nochmal in kürzer, da offenbar meine Frage nicht vollständig gelesen wurde.
Zum einen bin ich weder Arzt noch im Praktikum sondern, wie oben geschrieben, Promotionsstudent (der Physik, auch wenn das keine Rolle spielt).
Zur eigentlichen Frage:
Ich weiß, dass ich wieder in die GKV komme, wenn ich eine versicherungspflichtige Tätigkeit annehme und dort bleiben kann, wenn ich mindestens 12 Monate versichert bin. Darum soll es hier nicht gehen.
Nehmen wir an ich würde arbeitslos oder selbstständig nach der Promotion und ich war exakt 3 Jahre (36 Monate) privat versichert. Ab dem 37. Monat möchte ich mich nun freiwillig gesetzlich versichern.
Wenn ich unmittelbar vor der privaten Versicherung 24 Monate lang in die GKV eingezahlt hätte, wäre ich nach oben zitiertem § 9 SGB V berechtigt, mich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Die Frage ist: Gilt das auch dann, wenn ich diese 24 Monate in der GKV nicht als pflichtversicherter Arbeitnehmer sondern als beitragsfrei mitversicherter Student in der GKV war?
EDIT:
Okay, Rossis Antwort hab ich nun im Eifer des Gefechts völlig überlesen. Dann ändern wir das Szenario dahingehen, dass ich nach der Promtion einen Monat lang pflichtversichert wäre. Wie schaut es dann aus?
Hallo,
ich will es mal mit einer kurzen Anwort versuchen - eine freiwillige Versicherung in der GKV die sich nahtlos an eine PKV-Versicherung
anschliessen soll, das geht nicht.
Wenn ich nun auch die Frage nicht richtig verstanden habe - dann tut es mir leid.
Gruss
Czauderna
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