Ernsthaftes Problem...

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Brainslug
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Ernsthaftes Problem...

Beitragvon Brainslug » 11.12.2010, 06:58

Hallo allerseits,

stehe vor einem ernsthaften Problem und wuerde mich ueber jegliche Hilfe freuen.

Ich bin deutscher Staatsbuerger und wohne in Deutschland. Habe hier eine Wohnung und bin hier ganz normal gemeldet. Allerdings arbeite ich fuer ein amerikanisches Unternehmen.
Bisher war ich ueber mein Unternehmen krankenversichert. Da gab es einen Deal mit einer amerikanischen Versicherungsgesellschaft, meine Firma hat alle meine dt. Arztrechnungen beglichen und sich das Geld dann von dieser KV erstatten lassen.
Nun hat sich mein Unternehmen dieses Jahr dazu entschlossen, sich 2011 Jahr aus Deutschland zurueckzuziehen und hat u.a. mit Wirkung zum 30.11. den Vertrag mit der amerikanischen Versicherung gekuendigt, d.h. ich habe seit Dezember keine KV mehr, solange ich mich ausserhalb der USA aufhalte (in den USA bin ich nach wie vor ueber mein Unternehmen versichert).
Deshalb wuerde ich mich gerne in D anderweitig krankenversichern.

Das Problem ist nun folgendes.
Da ich weiterhin fuer mein Unternehmen arbeiten werde, ziehe ich zum 1.Maerz in die Staaten, bin also nur noch fuer zweieinhalb Monate im Lande. Nun brauche ich eine KV, die mich fuer so eine kurze Zeit versichert. Die PKVs scheiden aus, da mein Versicherungsschutz dort erst nach fruehestens drei Monaten beginnt, und die GKVs versichern mich nicht, da ich nicht mindestens 9 Monate im Land bin. Die Kurzzeit-Ausnahmeregelung, die fuer Arbeitslose gilt, greift fuer mich nicht, da ich mich auf Grund meines Jobs weder arbeitslos noch arbeitssuchend melden kann...
Eine amerikanische AuslandsKV bekomme ich auch nicht, da ich im Moment keinen Wohnsitz in den Staaten habe und mich damit derzeit in meinem Heimatland aufhalte, also kein Ausland. Der ADAC bietet eine Auslandskrankenversicherung fuer deutsche waehrend ihres Aufenthalts in D fuer ein paar Monate an, allerdings nur, wenn man vorher zwei Jahre im Ausland gelebt hat, und das habe ich nicht.

Die deutschen KVs verweisen mich nun an US Versicherungen, da ich dort angestellt bin, die US Versicherungen verweisen mich zurueck an Versicherungen in Deutschland, da ich hier meinen Wohnsitz habe...

Kennt irgendjemand eine Moeglichkeit, sich fuer knapp 3 Monate (notduerftig) in Deutschland zu versichern? Muss ja nicht die all-inclusive-Variante sein, eben eine Absicherung fuer Notfaelle...

Vielen herzlichen Dank!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 11.12.2010, 07:38

Erste Frage, wieviel verdienst du?

Hast du dich vonder Kraneken und Pflegebersichrungspflicht in Deutschland befreien lassen?

Grundsätzlich ist nämlich die Krankenversichrungspflicht hier in Deutschland vorangig.

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 11.12.2010, 10:40

hm ... was ich jetzt nicht verstehe - wieso sollte der Versicherungsschutz bei einer PKV erst nach 3 Monaten möglich sein ?
Woher haben Sie diese Auskunft?

Ich glaube eher, dass hier gar nicht die Möglichkeit besteht, dass Sie sich privat versichern können.
Eine PKV ist abhängig von einigen Faktoren wie Einkommen (BBG),
Status (Angestellter, Freiberufler, Beamter, Selbständig, Künstler usw.),
letzter Versicherer (GKV, PKV).

Gruß Schlappi

Brainslug
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Beitragvon Brainslug » 11.12.2010, 19:17

Hallo die Herren, vielen Dank fuer die schnelle Respons.

@ Vergil09owl:
Ich habe mich in der urspruenglichen Problemstellung etwas kurz gefasst, um's nicht unnoetig kompliziert zu machen. Aber ich muss wohl doch etwas weiter ausholen.

Bis Mitte 2009 habe ich als Angestellter fuer ein dt. Uni gearbeitet und war ganz normal Kranken- und Pflegeversichert ueber die GKV.
Mit dem neuen Job bin ich dann Q3/2009 in die Staaten gezogen. Mit Arbeitsvisum, Wohnsitz, etc. Mein Gehalt (~$75000) bekomme ich seit dem auf mein amerikanisches Konto gezahlt und zahle in den USA regulaer Steuern. Als ich umgezogen bin, habe ich mich seinerzeit bei der GKV abgemeldet. Dort hat man mir gesagt, dass ich mich wieder melden solle, falls es mich wieder zurueck nach D verschlaegt, was zu diesem Zeitpunkt aber nicht abzusehen war.

Im Q2/2010 habe ich die USA verlassen und war fuer mein Unternehmen in diversen anderen Laendern (weder D noch USA) taetig, d.h. ich habe seit dem keinen Wohnsitz mehr in den USA. Fuer diese Zeit war ich ueber das Abkommen meines Unternehmens mit der US-KV gut versorgt und alle med.Rechnungen wurden problemlos uebernommen.
Ich war jedoch waehrend des gesamten Zeitraums (2009-jetzt) permanent in D gemeldet und habe hier auch eine Wohnung.
Im Q4/2010 bin ich nun zurueck nach D gekommen. An meinem Arbeitsverhaeltnis/Steuer/etc. hat sich nichts geaendert, nur wurde eben zum 30.11. meine KV gekuendigt. Des weiteren hat es sich nun eben ergeben, dass ich zum 01.Maerz wieder in die Staaten ziehe, das dafuer noetige neue Visum ist bereits vollstaendig beantragt und genehmigt.

Ich habe keine explizite Befreiung von Kranken/Pflegeversicherung in D. Lediglich durch den Umzug in die USA habe ich mich abgemeldet, und die GKV hat mir damals bestaetigt, dass ich damit alles notwendige getan habe.

Ich hoffe, das beantwortet Deine Fragen, auch wenn's die Situation vielleicht nicht einfacher macht ;-)


@Schlappi:
Die Information, dass eine PKV erst nach drei Monaten Versicherungsschutz bietet, habe ich von diversen Versicherungsvertretern der PKV. Ob die von Ihnen genannten Kriterien fuer die Aufnahme in die PKV fuer mich ueberhaupt zutreffen oder nicht, steht natuerlich auf einem anderen Blatt, aber grundsaetzlich versichert mich die PKV nicht fuer drei Monate, da irgendeine Schutzklausel mir erst nach drei Monaten echten Versicherungsschutz bietet. Bin kein Fachmann auf diesem Gebiet, deshalb muss ich mich darauf verlassen, was mir die Experten von den PKVs sagen...

Nochmals vielen Dank und vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 11.12.2010, 19:49

Taja in dem Fall würde ich sagen, das hier § 5 Abs. 1 Nr. 1 zum tragen kommt, ständiger Aufenthalt in Deutschland, bzw Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland, es muß hier weiter gepüft werden ob jetzt nicht wieder deutsches Sozialrecht gilt, meiner Ansicht nach schon gegeben da hier die Versicherungspflicht vorliegt, es gilt jetzt das Teritorialprinzip, also Aufenthalt in Deutschland und tätig in Deutschland, also am besten mit der letzten zuständigen Kasse reden und neue Mitgliedschaft begründen. Meiner Ansicht nach, Weiter stellt sich jetzt die Frage da bei 75 000$ = rund 56 818 € hier nicht die Versicherungsfreiheit vorliegt, grundsätzlich, allerdings macht das pro Monat denn 4734, 5 €Gehalt aus, ab Q 4 /10, allerdings greift denn hier noch das alte Recht und bist versicherungspflichtig, grundsätzlich.
Aber vieleicht kann einer der Foren Teilnehmer hier einen besseren Rat gebe,
Gruß

Cicero

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 13.12.2010, 10:51

@ Brainslug - etwas ist mir aus Ihrer Beschreibung noch nicht ganz klar.

Wurde Ihr derzeitiges Arbeitsverhältnis zum 30.11.2010 beendet oder erhalten Sie weiterhin Gehalt von einem amerikanischen Arbeitgeber ?

Wenn zutrifft, dass Sie noch einen Arbeitgeber haben,
könnten Sie einen Nachweis erbringen, dass im Ausland keine Sozialversicherungspflicht besteht ?

Viele Grüße!

Schlappi

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Beitragvon Vergil09owl » 13.12.2010, 14:20

D gemeldet und habe hier auch eine Wohnung.
Im Q4/2010 bin ich nun zurueck nach D gekommen. An meinem Arbeitsverhaeltnis/Steuer/etc. hat sich nichts geaendert, nur wurde eben zum 30.11. meine KV gekuendigt. Des weiteren hat es sich nun eben ergeben, dass ich zum 01.Maerz wieder in die Staaten ziehe, das dafuer noetige neue Visum ist bereits vollstaendig beantragt und genehmigt.

Ich habe keine explizite Befreiung von Kranken/Pflegeversicherung in D. Lediglich durch den Umzug in die USA habe ich mich abgemeldet, und die GKV hat mir damals bestaetigt, dass ich damit alles notwendige getan habe.
für mich besteht das Arbeitsverh. noch soweit ich das richtig lese.

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Beitragvon Brainslug » 20.12.2010, 19:30

Hallo Schlappi,

das Arbeitsverhaeltnis besteht nach wie vor unveraendert.

Aber mittlerweile hat sich mein Problem geloest. Nach weiteren drei Besuchen und ewigen Diskussionen hat mich die GKV nun versichert. Habe zwar noch keine Unterlagen, aber der Antrag wurde angenommen und in Kuerze hoffe ich Beitragsbescheid und Versichertenkaertchen in den Haenden zu halten.

Das Hauptproblem liegt wohl darin, dass es zwischen D und den USA kein Sozialabkommen gibt, und mich deshalb mein Arbeitgeber in D nicht meldet. Keine Ahnung, warum das so ein gigantisches Problem sein soll, aber wie gesagt, Antrag ($5.1.13) und Lohnbescheinigung zur Beitragsberechnung sind abgegeben, insofern hoffe ich, dass das Thema damit nun erledigt ist.

Aber vielen Dank an Dich und Vergil09owl fuer die Hilfe.

Cheers!

elliptic
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Re: Ernsthaftes Problem...

Beitragvon elliptic » 29.12.2010, 07:47

Brainslug hat geschrieben:Ich bin deutscher Staatsbuerger und wohne in Deutschland. Habe hier eine Wohnung und bin hier ganz normal gemeldet. Allerdings arbeite ich fuer ein amerikanisches Unternehmen.
Bisher war ich ueber mein Unternehmen krankenversichert. Da gab es einen Deal mit einer amerikanischen Versicherungsgesellschaft, meine Firma hat alle meine dt. Arztrechnungen beglichen und sich das Geld dann von dieser KV erstatten lassen.
Nun hat sich mein Unternehmen dieses Jahr dazu entschlossen, sich 2011 Jahr aus Deutschland zurueckzuziehen und hat u.a. mit Wirkung zum 30.11. den Vertrag mit der amerikanischen Versicherung gekuendigt, d.h. ich habe seit Dezember keine KV mehr, solange ich mich ausserhalb der USA aufhalte (in den USA bin ich nach wie vor ueber mein Unternehmen versichert).
Deshalb wuerde ich mich gerne in D anderweitig krankenversichern.


Ich verstehe nicht ganz wieso man als in Deutschland arbeitender
Beschaeftiger eines amerikanischen Unternehmens nicht dem
dem Deutschen Sozialrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht unterliegt.
Ausnahmen sind vielleicht Diplomaten, Militaerangehoerige,
Strafgefangene aber wer sonst noch?

Waren die Aufenthalte in Deutschland nur eine Art Dienstreise?
Dem widerspricht aber, dass sich das Unternehmen aus Deutschland
"zurueckzieht".

Im Steuerrecht gibt es wohl einige Aussnahmen. Gibt es die aber
auch im Sozialrecht? Wenn nein, dann haben sie vermutlich
gegen die Versicherungspflicht verstossen, da die amerikanische
Versicherung über Ihren Arbeitgeber vermutlich keine hinreichende
Absicherung für den Krankheitsfall im Sinne des SGB ist.

Folge: Die GKV muss Sie wiederaufnehmen, Sie muessen aber die
Beitraege zumindest fuer die Zeit seit ihrer Rueckkehr nach Deutschland
nachzahlen.

Charly
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Beitragvon Charly » 29.12.2010, 11:38

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss lediglich nachgewiesen werden, dass die 'Versicherung' über den amerikanischen Arbeitgeber bezüglich der Leistungen vergleichbar mit einem deutschen Standardtarif ist.


- Charly

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 29.12.2010, 16:16

Hallo,

ich werfe mal das Stichwort "Einstrahlung" in dem Raum, s.hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__5.html

MfG
ratte1


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