Keine Krankenversicherung, GKV nimmt mich nicht
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Keine Krankenversicherung, GKV nimmt mich nicht
Folgendes Problem. Ich war bis Februar 2009 über die ARGE (ALG II) bei der AOK krankenversichert. In dieser Zeit habe ich eine kleine Selbständigkeit aufgebaut und fiel dann aufgrund steigender Einnahmen eben im besagten Februar aus dem ALG II raus... und leider auch aus der Krankenversicherung. Die Einnahmen waren zwar für ergänzendes ALG II zu viel, für die freiwillige Versicherung in der GKV aber zu wenig. Nun sind die Einnahmen aus konjunkturellen Gründen gesunken und ich musste letzten Monat wieder ergänzendes ALG II beantragen (die Selbständigkeit besteht aber weiter, da ich durchaus darauf hoffen kann dass es hier auch wieder aufwärts geht). Nun will die ARGE natürlich dass ich mich krankenversichere wobei ich auf folgendes Problem stoße:
1. Die GKV muss mich nicht nehmen (selbständig und schon zu lange ohne Versicherung)
2. Die PKV will mich auch nicht (bereits 3 Ablehnungen wegen schlechter SCHUFA)
Einerseits herrscht eine Versicherungspflicht, andererseits scheint es nahezu unmöglich zu sein, eine Versicherung zu finden. Was tun?
1. Die GKV muss mich nicht nehmen (selbständig und schon zu lange ohne Versicherung)
2. Die PKV will mich auch nicht (bereits 3 Ablehnungen wegen schlechter SCHUFA)
Einerseits herrscht eine Versicherungspflicht, andererseits scheint es nahezu unmöglich zu sein, eine Versicherung zu finden. Was tun?
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- Postrank7
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Vergil09owl hat geschrieben:Falsch, letzte zuständige Kasse ist zuständig, also die AOK, das heißt Zurück zur AOK, Beiträge ab dem 01.03.09 nachträglich zahlen, ab dem Datum des aLG Ii Bezuges ist wieder die Mitgliedschaft in der
AOK möglich, ein Kassenwahlrecht besteht nicht.
Leider nicht, weil ich nach wie vor als hauptberuflich selbständig gelte. Und damit gilt §5 Abs 5a des SGB V, d.h. ich bin trotz Bezugs von ALG II nicht versicherungspflichtig. Daher hat mich die AOK auch abgelehnt.
Asmodis hat geschrieben:Leider nicht, weil ich nach wie vor als hauptberuflich selbständig gelte. Und damit gilt §5 Abs 5a des SGB V, d.h. ich bin trotz Bezugs von ALG II nicht versicherungspflichtig. Daher hat mich die AOK auch abgelehnt.
Sehr merkwürdig.
Was die Selbständigkeit betrifft: Bin selber ALG-II, hauptberuflich selbständig, Aufstocker. Und die ARGE zahlt mein GKV. Hatte allerdings keine Lücke, so wie Du; ich war vor ALG II freiw. versichert.
Sehr merkwürdig.
Was die Selbständigkeit betrifft: Bin selber ALG-II, hauptberuflich selbständig, Aufstocker. Und die ARGE zahlt mein GKV. Hatte allerdings keine Lücke, so wie Du; ich war vor ALG II freiw. versichert.
Dann ist es klar. Keine Lücke, letzte Krankenversicherung in der GKV, d.h. die ARGE zahlt. Sie zahlt aber eben in diesem Fall leider nicht wenn vorher für eine gewisse Zeit keine Versicherung bestand. Dadurch kann ich nur auf die PKV ausweichen. Und da find mal eine, wenn du ne besch...eidene SCHUFA hast.
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- Postrank7
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Vergil09owl hat geschrieben:Da liegt die AOK aber ganz falsch, Widerspruch einreichen, mit dem Hinweis letzte Krankenkasse und Zuständigkeit der AOK, hinweis Versichrungspflicht nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V SGB V. folgend AG II Bezug somit Wideraufnahme in die
AOK - Siehe auchhier die verschiedenen Beiträge dazu.
Nun hab ich mir den von dir geposteten Paragraphen mal angesehen. Da steht:
§ 5 Abs.1 Nr. 13
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
Ich hatte vorhin schon geschrieben, dass sie eben mit Verweis auf Absatz 5 (hauptberuflich selbständig) abgelehnt haben, da meine Selbständigkeit noch besteht. Der Einspruch dürfte also keinen Erfolg haben.
Die hauptberufliche Selbständigkeit bzw. die Paragrafen § 5 Abs. 5 und 5a SGB V sind in diesem Fall unerheblich, da sie nur für zuletzt privat Versicherte oder noch nie versicherte hauptberuflich Selbständige gelten.
Die Auffangvorschrift § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gilt jedoch für hauptberuflich Selbständige, die wie in diesem Fall zuletzt gesetzlich versichert waren.
Es besteht daher eine Versicherung in der GKV kraft Gesetzes, da zuletzt eine gesetzliche Versicherung bestand. Ohne Nachweis einer Folgeversicherung hätte die AOK die Versicherung nicht beenden dürfen. Ein "Herausfallen" aus der Krankenversicherung gibt es theoretisch nicht mehr.
Die Auffangvorschrift § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gilt jedoch für hauptberuflich Selbständige, die wie in diesem Fall zuletzt gesetzlich versichert waren.
Es besteht daher eine Versicherung in der GKV kraft Gesetzes, da zuletzt eine gesetzliche Versicherung bestand. Ohne Nachweis einer Folgeversicherung hätte die AOK die Versicherung nicht beenden dürfen. Ein "Herausfallen" aus der Krankenversicherung gibt es theoretisch nicht mehr.
Immer wieder niedlich, wenn ich so eine Ablehnung höre.
Völlig falsch und total danben.
Die Kasse soll doch mal explizit die Ablehnung auf den Punkt bringen.
Die Kasse möge die einschlägigen rechtlichen Normen benennen, diese in Deinem Einzelfall im Einklang bringen und dann abschliessend eine Entscheidung auf den Tisch legen.
Bitte nicht am Telefon oder mündlich am Schalter, jenes geht vielfach in die Hose.
Du gehörst in das Lager der GKV und wirst definitiv über den ALG II-Bezug pflichtversichert.
Manche Kassen fordern dann allerdings zuvor die Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V um die Lücke im Versicherungsverlauf zu schließen. Sie versuchen dann in der Regel durch die Nachzahlung die Kunden einzuschüchtern. Erst danach nehmen die Kassen die Kunden in die Pflichtversicherung aufgrund des ALG II-Bezuges. So gelingt es immer wieder den Kassen, die armen Kunden von Pontius nach Pilatus zu schicken. Dabei ist Pontius Pilatus kein guter Anwalt.
Für die ALG II-Empfänger gibt es nunmehr einen Entwurf eines neuen Rundschreibens der Spitzenverbände der Kassen, der genau Deine Problematik behandelt.
Der Entwurf sieht klipp und klar, dass Du ohne die vorige Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (und natürlich auch ohne Nachzahlungspflicht) aufgenommen wirst.
Deine Kasse scheint wohl so ein kleine Dorfkasse zu sein, die nicht weiss, was in der oberen Etage diskutiert wird.
Völlig falsch und total danben.
Die Kasse soll doch mal explizit die Ablehnung auf den Punkt bringen.
Die Kasse möge die einschlägigen rechtlichen Normen benennen, diese in Deinem Einzelfall im Einklang bringen und dann abschliessend eine Entscheidung auf den Tisch legen.
Bitte nicht am Telefon oder mündlich am Schalter, jenes geht vielfach in die Hose.
Du gehörst in das Lager der GKV und wirst definitiv über den ALG II-Bezug pflichtversichert.
Manche Kassen fordern dann allerdings zuvor die Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V um die Lücke im Versicherungsverlauf zu schließen. Sie versuchen dann in der Regel durch die Nachzahlung die Kunden einzuschüchtern. Erst danach nehmen die Kassen die Kunden in die Pflichtversicherung aufgrund des ALG II-Bezuges. So gelingt es immer wieder den Kassen, die armen Kunden von Pontius nach Pilatus zu schicken. Dabei ist Pontius Pilatus kein guter Anwalt.
Für die ALG II-Empfänger gibt es nunmehr einen Entwurf eines neuen Rundschreibens der Spitzenverbände der Kassen, der genau Deine Problematik behandelt.
Der Entwurf sieht klipp und klar, dass Du ohne die vorige Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (und natürlich auch ohne Nachzahlungspflicht) aufgenommen wirst.
Deine Kasse scheint wohl so ein kleine Dorfkasse zu sein, die nicht weiss, was in der oberen Etage diskutiert wird.
Oh weia, die AOK Bayern ist einzigartig. In Bayern ticken die Uhren bekanntlich immer anders.
Aber verweise doch mal auf diesen Entwurf des neuen gemeinsamen Rundschreiben zu den Bestimmungen des § 5 Abs. 5a SGB V. Dein Fall ist dort klipp und klar 1:1 drinne.
Vermutlich werden Sie dich auslachen. Aber jenes läuft unter dem Motto, ob sie woll alle wussten was sie taten!?
Wenn Du einen innovativen und creativen Sachbearbeiter bei der Kasse hast, fordert er diesen Entwurf beim Landesverband der AOK an, in der Hoffnung, dass es ohne mullen und knullen klappt.
Hast Du einen engstirnigen Sachbearbeiter, dann wird er Dich vermutlich auslachen.
Da habe ich in der Praxis schon die dollsten Dinger erlebt!
Aber verweise doch mal auf diesen Entwurf des neuen gemeinsamen Rundschreiben zu den Bestimmungen des § 5 Abs. 5a SGB V. Dein Fall ist dort klipp und klar 1:1 drinne.
Vermutlich werden Sie dich auslachen. Aber jenes läuft unter dem Motto, ob sie woll alle wussten was sie taten!?
Wenn Du einen innovativen und creativen Sachbearbeiter bei der Kasse hast, fordert er diesen Entwurf beim Landesverband der AOK an, in der Hoffnung, dass es ohne mullen und knullen klappt.
Hast Du einen engstirnigen Sachbearbeiter, dann wird er Dich vermutlich auslachen.
Da habe ich in der Praxis schon die dollsten Dinger erlebt!
Nachdem du das Rundschreiben ja zu kennen scheinst... kommt man da irgendwie an eine Kopie ran, die man den Nasen der AOK Bayern unter die Nase halten kann?
Und wie vorgehen. Das persönliche Gespräch hatte ich ja nun schon. Nochmal hingehen und um eine schriftliche Begründung bitten gegen die man Widerspruch einlegen kann? Und wo muss ich den Widerspruch dann einlegen? Im Moment ist alles etwas problematisch weil einem die ARGE wegen der KV auch dauernd im Nacken hängt...
Und wie vorgehen. Das persönliche Gespräch hatte ich ja nun schon. Nochmal hingehen und um eine schriftliche Begründung bitten gegen die man Widerspruch einlegen kann? Und wo muss ich den Widerspruch dann einlegen? Im Moment ist alles etwas problematisch weil einem die ARGE wegen der KV auch dauernd im Nacken hängt...
Rossi hat geschrieben:Oh weia, die AOK Bayern ist einzigartig. In Bayern ticken die Uhren bekanntlich immer anders.
Aber verweise doch mal auf diesen Entwurf des neuen gemeinsamen Rundschreiben zu den Bestimmungen des § 5 Abs. 5a SGB V. Dein Fall ist dort klipp und klar 1:1 drinne.
Vermutlich werden Sie dich auslachen. Aber jenes läuft unter dem Motto, ob sie woll alle wussten was sie taten!?
Wenn Du einen innovativen und creativen Sachbearbeiter bei der Kasse hast, fordert er diesen Entwurf beim Landesverband der AOK an, in der Hoffnung, dass es ohne mullen und knullen klappt.
Hast Du einen engstirnigen Sachbearbeiter, dann wird er Dich vermutlich auslachen.
Da habe ich in der Praxis schon die dollsten Dinger erlebt!
hallo Rossi,
du schreibst von einem "Entwurf" - hast du den schon, wenn ja - bitte her damit - würde doch einiges klären.
Gruss
Czauderna
Jooh, Günni, für die ALG II-Empfänger gibt es schon seit 03/2010 einen neuen Entwurf des gemeinsamen Rundschreibens.
Der Entwurf wurde jetzt mehrmals durchgekaut, zuletzt im September 2010.
Da jedoch Anfang 2011 weitere zahlreiche Änderungen im SGB V erfolgen, wollte man es noch nicht veröffentlichen. Man wartet ab und nimmt noch die Änderungen mit rein.
Gerade für die Problematik des § 5 Abs. 5a SGB V sind dort mehrere wichtige Hinweise enthalten, die Probleme in der Praxis lösen.
Wenn Du den Entwurf haben möchtest, dann solltest Du dich an die Bossetage deines Arbeitgebers wenden.
Der Entwurf wurde jetzt mehrmals durchgekaut, zuletzt im September 2010.
Da jedoch Anfang 2011 weitere zahlreiche Änderungen im SGB V erfolgen, wollte man es noch nicht veröffentlichen. Man wartet ab und nimmt noch die Änderungen mit rein.
Gerade für die Problematik des § 5 Abs. 5a SGB V sind dort mehrere wichtige Hinweise enthalten, die Probleme in der Praxis lösen.
Wenn Du den Entwurf haben möchtest, dann solltest Du dich an die Bossetage deines Arbeitgebers wenden.
@Asmodis
Ich kenne den Entwurf natürlich, kann ihn aber leider hier nicht einstellen. Es ist ja nur ein Entwurf, der bisher auch keinen Weisungscharakter gegenüber den Kassen hat. Erst wenn er veröffentlicht ist, dann kann man hiermit schlagkräftig entgegensteuern.
Man kann in der derzeitigen Konstellation vielleicht nur darauf hinweisen, in der Hoffnung, dass die Kasse hierauf im Vorfeld eingeht. Mehr geht leider nicht.
Im Bereich meiner ARGE habe ich mich immer für die Kunden eingesetzt und habe es vielfach auch geschafft.
Es hat den Anschein, dass Deine ARGE hier wohl kein Interesse hat, oder vielleicht gar nicht weiss, was so Stand der Dinge ist.
Nachdem du das Rundschreiben ja zu kennen scheinst... kommt man da irgendwie an eine Kopie ran, die man den Nasen der AOK Bayern unter die Nase halten kann?
Ich kenne den Entwurf natürlich, kann ihn aber leider hier nicht einstellen. Es ist ja nur ein Entwurf, der bisher auch keinen Weisungscharakter gegenüber den Kassen hat. Erst wenn er veröffentlicht ist, dann kann man hiermit schlagkräftig entgegensteuern.
Man kann in der derzeitigen Konstellation vielleicht nur darauf hinweisen, in der Hoffnung, dass die Kasse hierauf im Vorfeld eingeht. Mehr geht leider nicht.
Im Bereich meiner ARGE habe ich mich immer für die Kunden eingesetzt und habe es vielfach auch geschafft.
Es hat den Anschein, dass Deine ARGE hier wohl kein Interesse hat, oder vielleicht gar nicht weiss, was so Stand der Dinge ist.
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