alleinerziehend ohne krankenversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
alleinerziehend ohne krankenversicherung
hilfe!! bin alleinerziehender vater von einem 1,5 jahre alten kind.habe selbst seit jahren keine kv .war vorher selbstständig.habe mein gewerbe abgemeldet,beziehe jetzt hartz 4.laut jobcenter soll ich mich selbst gesetzlich versichern. verlangen alle gesetzlichen versicherungen die beiträge zurück????ab 2009 oder 2007????gibt es da unterschiede zwischen den kassen????
bin sehr dankbar für tipps
bin sehr dankbar für tipps
Hallo,
das sieht dunkel aus, denn hier ist wohl, rückwirkend ab dem 01.04.2007 die letzte GKV-Kasse zuständig ud das kann teuer werden. Da kann ich nur eines raten, sofort mit dieser Kasse Verbindung aufnehmen und diese Sache klären - wann wurde denn genau die selbständige TÄtigkeit aufgegeben ??
Dieses Datum kann entscheidend für die Höhe des Nachzahlungsbetrages werden.
Du kannst natürlich auch versuchen bei einer anderen Kasse zumBeginn des Hartz IV-Bezuges unterzukommen, nur glaube ich kaum, dass du da eine finden wirst, auch bei einer PKV wirst du wahrscheinlich abgewiesen werden.
Tut mir leid, dass ich dir nix anderes liefern kann.
Ich könnte dir höchstens einen Vortrag nach dem Motto "Unwissenheit oder Ignoranz schützt vor Strafe nicht" halten, aber das bringt auch nix.
Gruss
Czauderna
das sieht dunkel aus, denn hier ist wohl, rückwirkend ab dem 01.04.2007 die letzte GKV-Kasse zuständig ud das kann teuer werden. Da kann ich nur eines raten, sofort mit dieser Kasse Verbindung aufnehmen und diese Sache klären - wann wurde denn genau die selbständige TÄtigkeit aufgegeben ??
Dieses Datum kann entscheidend für die Höhe des Nachzahlungsbetrages werden.
Du kannst natürlich auch versuchen bei einer anderen Kasse zumBeginn des Hartz IV-Bezuges unterzukommen, nur glaube ich kaum, dass du da eine finden wirst, auch bei einer PKV wirst du wahrscheinlich abgewiesen werden.
Tut mir leid, dass ich dir nix anderes liefern kann.
Ich könnte dir höchstens einen Vortrag nach dem Motto "Unwissenheit oder Ignoranz schützt vor Strafe nicht" halten, aber das bringt auch nix.
Gruss
Czauderna
gewerbe habe ich zum 31.10.2010 abgemeldet.
wäre der volle kassenbetrag ab 01.04.2007 fällig?
hatte gelesen die ersten säumigen monate wäre der volle beitrag
fällig. danach solle sich der zurückzuzahlende beitrag vermindern?????
unabhängig davon: fallen dann zusätzlich zinsen an, bei ratenzahlung?
vielen dank für die mühe
wäre der volle kassenbetrag ab 01.04.2007 fällig?
hatte gelesen die ersten säumigen monate wäre der volle beitrag
fällig. danach solle sich der zurückzuzahlende beitrag vermindern?????
unabhängig davon: fallen dann zusätzlich zinsen an, bei ratenzahlung?
vielen dank für die mühe
Nun denn, meine Meinung, so ganz aussichtslos ist es hier überhaupt nicht.
Ich habe letztens auch noch jemanden übern ALG II-Bezug wieder in die GKV bekommen und er musste nichts nachlöhnen. Der Kunde ist mir heute noch mehr als dankbar.
Frage, ab wann hast Du Hartz IV beantragt? Genaues Datum der ersten Vorprache!
Ich habe letztens auch noch jemanden übern ALG II-Bezug wieder in die GKV bekommen und er musste nichts nachlöhnen. Der Kunde ist mir heute noch mehr als dankbar.
Frage, ab wann hast Du Hartz IV beantragt? Genaues Datum der ersten Vorprache!
Also, Du gehörst definitiv ins Lager der gesetzlichen Krankenversicherung. Du hast no nie einen Berührungspunkt zur PKV gehabt.
Deswegen sollte Dich das Jobcenter auch bei der letzten GKV anmelden. Mache ich in meinem Zuständigkeitsbereich (Jobcenter) auch. Es hat bislang immer geklappt.
Ich habe es schon öfter gepostet; für Deine Fallkonstellation gibt es einen Entwurf einer Weisung für die Kassen und die Jobcenter, wonach genauso zu verfahren ist. Die Anmeldung und Mitgliedschaft ist auch nicht - nach dem Entwurf - von einer vorigen ausdrücklichen Beitragsanzeige zur Pflichtversicherung der sog. Nichtversicherten in der Zeit vom 01.04.2007 - 28.09.2010 abhängig. Da diese vorigen Beitrittsanzeige nicht gefordert wird, ergibt sich auch zwangsläufig keine Nachzahlungspflicht in der Zeit vom 01.04.2007 - 28.09.2010.
Leider ist es so, dass man natürlich noch nicht auf diese Weisung (Entwurf) pochen kann, weil sie noch nicht veröffentlicht ist.
Damit bist Du leider einzig und allein auf die persönlichen Empfindungen und Auslegungen der Kasse und des Jobcenters ausgeliefert.
Ich will nur hoffen, dass diese neue Weisung irgendwann mal endlich veröffentlicht wird, damit dieses Theater, was total unterschiedlich ist, Gott sei Dank ein Ende findet.
Deswegen sollte Dich das Jobcenter auch bei der letzten GKV anmelden. Mache ich in meinem Zuständigkeitsbereich (Jobcenter) auch. Es hat bislang immer geklappt.
Ich habe es schon öfter gepostet; für Deine Fallkonstellation gibt es einen Entwurf einer Weisung für die Kassen und die Jobcenter, wonach genauso zu verfahren ist. Die Anmeldung und Mitgliedschaft ist auch nicht - nach dem Entwurf - von einer vorigen ausdrücklichen Beitragsanzeige zur Pflichtversicherung der sog. Nichtversicherten in der Zeit vom 01.04.2007 - 28.09.2010 abhängig. Da diese vorigen Beitrittsanzeige nicht gefordert wird, ergibt sich auch zwangsläufig keine Nachzahlungspflicht in der Zeit vom 01.04.2007 - 28.09.2010.
Leider ist es so, dass man natürlich noch nicht auf diese Weisung (Entwurf) pochen kann, weil sie noch nicht veröffentlicht ist.
Damit bist Du leider einzig und allein auf die persönlichen Empfindungen und Auslegungen der Kasse und des Jobcenters ausgeliefert.
Ich will nur hoffen, dass diese neue Weisung irgendwann mal endlich veröffentlicht wird, damit dieses Theater, was total unterschiedlich ist, Gott sei Dank ein Ende findet.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Hallo,
"Leider ist es so, dass man natürlich noch nicht auf diese Weisung (Entwurf) pochen kann, weil sie noch nicht veröffentlicht ist. ".
Ja, es wird wirklich Zeit dass das mal endgültig geklärt wird -wir hätten endlich diese "Unsicherheit" von Feld.
Allerdings stelle ich mir heute schon die Frage was mit denen passiert, die sich gemeldet und mit denen, die bisher von der "Kralle" erwischt wurden - müssen die dann ihre horrenden Rückstände an die Kassen weiter abstotttern oder wird es dann zum generellen Schuldenerlass kommen ??
Gruss
Czauderna
"Leider ist es so, dass man natürlich noch nicht auf diese Weisung (Entwurf) pochen kann, weil sie noch nicht veröffentlicht ist. ".
Ja, es wird wirklich Zeit dass das mal endgültig geklärt wird -wir hätten endlich diese "Unsicherheit" von Feld.
Allerdings stelle ich mir heute schon die Frage was mit denen passiert, die sich gemeldet und mit denen, die bisher von der "Kralle" erwischt wurden - müssen die dann ihre horrenden Rückstände an die Kassen weiter abstotttern oder wird es dann zum generellen Schuldenerlass kommen ??
Gruss
Czauderna
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Jooh,
Der Entwurf datiert vom 03. März 2010. Er wurde dann im Juni und September 2010 von allen Beteiligten durchgekaut. Die hier angesprochene Regelung war überhaupt kein Thema; man war sich dort offensichtlich einig. Die Weisung wurde allerdings nicht veröffentlicht, da im Rahmen des GKV-FinG noch weitere zahlreiche Änderungen zum 01.01.2011 kommen. Die will man auch noch regeln. Also wird es noch ein wenig dauern.
Vielleicht sind die Frontkämpfer der Sofa´s mal bereit mit den zuständigen Direktionen Kontakt aufzunehmen, ob man dies nicht schon im Vorfeld anwenden kann. Dann wäre das Theater auch vorbei.
Ansonsten kann ich nur sagen, liebe Sofa´s, rahmt euch am besten den Nachzahlungsbescheid für den Personenkreis der SGB XII/II Empfänger in Gold ein und hängt diesen ins Büro. Dann hat man wenigstens etwas davon. Ansonsten bereitet dieser Nachzahlungsbescheid nur Arbeit, die in der Regel für die Katz ist. Denn Kohle bekommt ihr in der Regel von diesen Personen nicht. Auch das Instument des Ruhens trägt hier keine Früchte, weil dies explizit für diesen Personenkreis ausgeschlossen ist.
Ja, es wird wirklich Zeit dass das mal endgültig geklärt wird -wir hätten endlich diese "Unsicherheit" von Feld.
Der Entwurf datiert vom 03. März 2010. Er wurde dann im Juni und September 2010 von allen Beteiligten durchgekaut. Die hier angesprochene Regelung war überhaupt kein Thema; man war sich dort offensichtlich einig. Die Weisung wurde allerdings nicht veröffentlicht, da im Rahmen des GKV-FinG noch weitere zahlreiche Änderungen zum 01.01.2011 kommen. Die will man auch noch regeln. Also wird es noch ein wenig dauern.
Vielleicht sind die Frontkämpfer der Sofa´s mal bereit mit den zuständigen Direktionen Kontakt aufzunehmen, ob man dies nicht schon im Vorfeld anwenden kann. Dann wäre das Theater auch vorbei.
Ansonsten kann ich nur sagen, liebe Sofa´s, rahmt euch am besten den Nachzahlungsbescheid für den Personenkreis der SGB XII/II Empfänger in Gold ein und hängt diesen ins Büro. Dann hat man wenigstens etwas davon. Ansonsten bereitet dieser Nachzahlungsbescheid nur Arbeit, die in der Regel für die Katz ist. Denn Kohle bekommt ihr in der Regel von diesen Personen nicht. Auch das Instument des Ruhens trägt hier keine Früchte, weil dies explizit für diesen Personenkreis ausgeschlossen ist.
Rossi hat geschrieben:Jooh,Ja, es wird wirklich Zeit dass das mal endgültig geklärt wird -wir hätten endlich diese "Unsicherheit" von Feld.
Der Entwurf datiert vom 03. März 2010. Er wurde dann im Juni und September 2010 von allen Beteiligten durchgekaut. Die hier angesprochene Regelung war überhaupt kein Thema; man war sich dort offensichtlich einig. Die Weisung wurde allerdings nicht veröffentlicht, da im Rahmen des GKV-FinG noch weitere zahlreiche Änderungen zum 01.01.2011 kommen. Die will man auch noch regeln. Also wird es noch ein wenig dauern.
Vielleicht sind die Frontkämpfer der Sofa´s mal bereit mit den zuständigen Direktionen Kontakt aufzunehmen, ob man dies nicht schon im Vorfeld anwenden kann. Dann wäre das Theater auch vorbei.
Ansonsten kann ich nur sagen, liebe Sofa´s, rahmt euch am besten den Nachzahlungsbescheid für den Personenkreis der SGB XII/II Empfänger in Gold ein und hängt diesen ins Büro. Dann hat man wenigstens etwas davon. Ansonsten bereitet dieser Nachzahlungsbescheid nur Arbeit, die in der Regel für die Katz ist. Denn Kohle bekommt ihr in der Regel von diesen Personen nicht. Auch das Instument des Ruhens trägt hier keine Früchte, weil dies explizit für diesen Personenkreis ausgeschlossen ist.
Hallo Rossi,
wie soll ich mit meiner Zentrale Kontakt aufnehmen, wenn ich denen nur mit
"Hören und Sagen" kommen kann - da muss ich schon Fakten liefern.
Was deinen letzten Absatz betrifft, da hast du mit Sicherheit recht - bei den meisten Fällen ist schon im Ansatz klar, dass wir keinen Cent sehen werden
bzw, dass wir in absehbarer Zeit kein Geld erhalten werden und wenn man ganz ehrlich ist, würde man die "Wiederaufnahme" allein schon aus diesem Grunde verweigern wenn man es könnte. Dagegen stehen eben die eindeutigen Rechtsvorschriften - wir müssen versichern, und weil wir eben zu Recht und Gesetz stehen, wollen wir das auch.
Das mit dem "Ruhen" der Leistung ist für den betroffenen Personenkreis das kleinere Übel - hatten die Menschen ja bisher überhaupt keine Krankenversicherung und bekommen nun wenigstens die Notfallbehandlung bezahlt, ausserdem gilt das "Ruhen" nicht für Famililenversicherte.
Ich hatte gerade in meiner Praxis einen solchen Fall, wo es bitter nötig war dass eine Versicherung rückwirkend wiederhergestellt werden musste.
Da werden wir wahrscheinlich auch so schnell keinen müden Cent sehen.
Gruss
Czauderna
Na ja,
In dem Du auf den Entwurf des neuen Gemeinsamen Rundschreibens und die Regelungen zu § 5 Abs. 5a SGB V hinweist.
Wo ein Wille ist, dort ist immer ein Gebüsch, oder wie lautete der Spruch noch?
Ich habe bereits mehrere Fälle in der Praxis gehabt.
Die innovatiste Konstellation war, in dem der SB der Kasse direkt selber bei der Dirketion angerufen hatte und die Klamotte geklärt hat.
Die weniger innovative Konstellation war, in dem ich persönlich bei der Direktion angerufen habe, weil der SB vor Ort sich hierzu nicht in der Lage sah.
Jetzt musst Du selber gucken, zu welcher Kategorie Du gehörst?
Ich setze mich für meine Kunden ein und mache alles um sie vor einer Überschuldung zu retten. Die Überschuldung im SGB XII/II spielt immer ein große Rolle und bedrückt die Kunden stets.
Meistens kommen sie zunächst mit einem gefrusteten Eindruck zu mir. Im Rahmen des Fallmangsments sind wir im Rahmen des SGB XII/II auch gefordert, die persönlichen und individuellen Situation der Kunden zu erkennen und ihnen eine Perspektive aufzuzeigen, die der Würde des Menschen entspricht.
Vielfach gelingt es mir - wenn ich es dann schaffe die Kunden vor einer Überschuldung von 10.000,00 Euro - zu retten (dornfeld wird vermutlich auch 10.000,00 Euro nachlöhnen müssen), dass sie anschließend mit einem strahlenden und lächelnden Gesicht mein Büro verlassen. Jenes ist mein Auftrag im Rahmen des Fallmangement und ich bin jedesmal mehr als gücklich, wenn ich diesen Auftrag erfülle. Dabei ist die Abwehrhaltung anderer Sozialleistungsträger mittlerweile zu einem großen Anteil meiner Arbeit geworden.
wie soll ich mit meiner Zentrale Kontakt aufnehmen, wenn ich denen nur mit
"Hören und Sagen" kommen kann - da muss ich schon Fakten liefern.
In dem Du auf den Entwurf des neuen Gemeinsamen Rundschreibens und die Regelungen zu § 5 Abs. 5a SGB V hinweist.
Wo ein Wille ist, dort ist immer ein Gebüsch, oder wie lautete der Spruch noch?
Ich habe bereits mehrere Fälle in der Praxis gehabt.
Die innovatiste Konstellation war, in dem der SB der Kasse direkt selber bei der Dirketion angerufen hatte und die Klamotte geklärt hat.
Die weniger innovative Konstellation war, in dem ich persönlich bei der Direktion angerufen habe, weil der SB vor Ort sich hierzu nicht in der Lage sah.
Jetzt musst Du selber gucken, zu welcher Kategorie Du gehörst?
Ich setze mich für meine Kunden ein und mache alles um sie vor einer Überschuldung zu retten. Die Überschuldung im SGB XII/II spielt immer ein große Rolle und bedrückt die Kunden stets.
Meistens kommen sie zunächst mit einem gefrusteten Eindruck zu mir. Im Rahmen des Fallmangsments sind wir im Rahmen des SGB XII/II auch gefordert, die persönlichen und individuellen Situation der Kunden zu erkennen und ihnen eine Perspektive aufzuzeigen, die der Würde des Menschen entspricht.
Vielfach gelingt es mir - wenn ich es dann schaffe die Kunden vor einer Überschuldung von 10.000,00 Euro - zu retten (dornfeld wird vermutlich auch 10.000,00 Euro nachlöhnen müssen), dass sie anschließend mit einem strahlenden und lächelnden Gesicht mein Büro verlassen. Jenes ist mein Auftrag im Rahmen des Fallmangement und ich bin jedesmal mehr als gücklich, wenn ich diesen Auftrag erfülle. Dabei ist die Abwehrhaltung anderer Sozialleistungsträger mittlerweile zu einem großen Anteil meiner Arbeit geworden.
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