Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun denn, Hungerhaken.
Die Klamotte ist nicht nur seit 2 Jahren bekannt, sondern schon seit Anfang 2007.
Du musst nämlich sehen, dass der berüchtigte Satz 6 des § 12 Abs. 1c VAG mit dem GKV-WSG Anfang 2007 so verabschiedet worden ist. Allerdings mit der Maßgabe, dass er erst am 01.01.2009 in Kraft tritt.
Für den mog. Standarttarif gem. § 315 SGB V (Übergangslösung vom 01.07.2007 - 31.12.2008) galt der Satz 6 schon vorher. Nur damals hat kein SH-Träger den Kunden in diesem Tarif im Regen stehen lassen. Vielleicht weil sie es gar nicht wussten, oder so.
Ich kann nur noch einmal aus meiner Erfahrung berichten, Du wohnst in einem Einzugsbereich eines Sozialhilfeträgers, der noch immer auf den Wortlaut total herumreitet. Bei meinem letzten Seminar sassen 28 Teilnehmer, davon waren nur 2 Teilnehmer dabei, die nur den gedeckelten Beitrag zahlten und somit die Kunden im Regen stehen lassen. Alle anderen zahlten den hälftigen Beitrag im Basistarif.
Du bist also klipp und klar leider in der Minderheit. Sorry, ich kann es auch nicht ändern.
Ich wünsche Dir ebenfalls ein frohes Fest und ich will hoffen, dass im neuen Jahr das BSG zu Gunsten der Betroffenen entscheidet und sie nicht mehr länger im Regen stehen lässt.
Die Klamotte ist nicht nur seit 2 Jahren bekannt, sondern schon seit Anfang 2007.
Du musst nämlich sehen, dass der berüchtigte Satz 6 des § 12 Abs. 1c VAG mit dem GKV-WSG Anfang 2007 so verabschiedet worden ist. Allerdings mit der Maßgabe, dass er erst am 01.01.2009 in Kraft tritt.
Für den mog. Standarttarif gem. § 315 SGB V (Übergangslösung vom 01.07.2007 - 31.12.2008) galt der Satz 6 schon vorher. Nur damals hat kein SH-Träger den Kunden in diesem Tarif im Regen stehen lassen. Vielleicht weil sie es gar nicht wussten, oder so.
Ich kann nur noch einmal aus meiner Erfahrung berichten, Du wohnst in einem Einzugsbereich eines Sozialhilfeträgers, der noch immer auf den Wortlaut total herumreitet. Bei meinem letzten Seminar sassen 28 Teilnehmer, davon waren nur 2 Teilnehmer dabei, die nur den gedeckelten Beitrag zahlten und somit die Kunden im Regen stehen lassen. Alle anderen zahlten den hälftigen Beitrag im Basistarif.
Du bist also klipp und klar leider in der Minderheit. Sorry, ich kann es auch nicht ändern.
Ich wünsche Dir ebenfalls ein frohes Fest und ich will hoffen, dass im neuen Jahr das BSG zu Gunsten der Betroffenen entscheidet und sie nicht mehr länger im Regen stehen lässt.
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- Postrank7
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Hi Rossi
danke für die Antwort. Als geborener Optimist setze ich auch große Erwartungen in das/die Urteile (wurden die Verfahren zusammengelegt?) des BSG .Egal, wie auch immer der Vermittlungsausschuss beschliesst, bin ich sicher, dass es eine Reihe von Anwälten gibt, welche die Berechnung des neuen Basistarifs anfechten werden. Wie ich die Bundesregierung kennen gelernt habe, sowie Gerüchten zufolge, stand auch dieses mal die Höhe fest, bevor die einzelnen Kostenpositionen "errechnet" worden sind.
Wie Du ja schon geschrieben hast, sind es doch nur ein paar mehr als 12.000 Menschen, über deren Lebensqualität hier beschlossen wird von Leuten, die alle mehr als 10.000 € im Monat netto verdienen. Realitätsferne ist wohl die richtige Bezeichnung für die meisten Statements dieser Damen und Herren.
Noch ein schönes Restwochenende ohne Schneechaos.
danke für die Antwort. Als geborener Optimist setze ich auch große Erwartungen in das/die Urteile (wurden die Verfahren zusammengelegt?) des BSG .Egal, wie auch immer der Vermittlungsausschuss beschliesst, bin ich sicher, dass es eine Reihe von Anwälten gibt, welche die Berechnung des neuen Basistarifs anfechten werden. Wie ich die Bundesregierung kennen gelernt habe, sowie Gerüchten zufolge, stand auch dieses mal die Höhe fest, bevor die einzelnen Kostenpositionen "errechnet" worden sind.
Wie Du ja schon geschrieben hast, sind es doch nur ein paar mehr als 12.000 Menschen, über deren Lebensqualität hier beschlossen wird von Leuten, die alle mehr als 10.000 € im Monat netto verdienen. Realitätsferne ist wohl die richtige Bezeichnung für die meisten Statements dieser Damen und Herren.
Noch ein schönes Restwochenende ohne Schneechaos.
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- Postrank7
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Mal wieder eine Pressebericht zur Unfallproblematik.
Sollen Privat Krankenversicherte im Hartz IV-Bezug in die Gesetzlichen Krankenkassen "zwangsweise" umgesiedelt werden?
http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/hartz-iv-zwangswechsel-von-pkv-zur-gkv-365132.php
Sollen Privat Krankenversicherte im Hartz IV-Bezug in die Gesetzlichen Krankenkassen "zwangsweise" umgesiedelt werden?
http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/hartz-iv-zwangswechsel-von-pkv-zur-gkv-365132.php
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- Postrank7
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Leute, bald ist es soweit.
Das BSG wird entscheiden.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=11819
Terminvorschau Nr. 1/11
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 18. Januar 2011 im Elisabeth-Selbert-Saal I nach mündlicher Verhandlung über fünf Revisionen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu entscheiden.
5) 13.15 Uhr - B 4 AS 108/10 R - L. ./. ARGE Saarbrücken
Streitig ist, ob die Beklagte verpflichtet ist, Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe zu übernehmen.
Der seit Beginn seiner Referendarzeit als selbständiger Rechtsanwalt tätige Kläger ist privat kranken- und pflegeversichert mit einem Beitrag für seine private Krankenversicherung in Höhe von 207,39 Euro. Nach einem erstmaligen Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II von Juni 2006 bis Juni 2007 beantragte er im Januar 2009 erneut SGB II-Leistungen. Die Beklagte bewilligte die Leistungen in dem streitigen Zeitraum vom 26.1.2009 bis 30.6.2009 nur unter Berücksichtigung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 129,54 Euro monatlich.
Das SG hat die Beklagte verurteilt, dem Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit Beiträgen zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe zu zahlen. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Das LSG ist davon ausgegangen, dass dem Kläger ein Anspruch auf Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe in verfassungskonformer Auslegung des § 26 Abs 2 SGB II zustehe.
Mit ihrer Revision rügt die Beklagte eine unrichtige Anwendung des § 26 Abs 2 Satz 1 Nr 1 SGB II. Die Regelung lasse keinen Raum für eine über ihren Wortlaut hinausgehende (verfassungskonforme) Auslegung.
SG für das Saarland - S 21 AS 483/09 -
LSG für das Saarland - L 9 AS 15/09 -
Das BSG wird entscheiden.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=11819
Terminvorschau Nr. 1/11
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 18. Januar 2011 im Elisabeth-Selbert-Saal I nach mündlicher Verhandlung über fünf Revisionen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu entscheiden.
5) 13.15 Uhr - B 4 AS 108/10 R - L. ./. ARGE Saarbrücken
Streitig ist, ob die Beklagte verpflichtet ist, Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe zu übernehmen.
Der seit Beginn seiner Referendarzeit als selbständiger Rechtsanwalt tätige Kläger ist privat kranken- und pflegeversichert mit einem Beitrag für seine private Krankenversicherung in Höhe von 207,39 Euro. Nach einem erstmaligen Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II von Juni 2006 bis Juni 2007 beantragte er im Januar 2009 erneut SGB II-Leistungen. Die Beklagte bewilligte die Leistungen in dem streitigen Zeitraum vom 26.1.2009 bis 30.6.2009 nur unter Berücksichtigung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 129,54 Euro monatlich.
Das SG hat die Beklagte verurteilt, dem Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit Beiträgen zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe zu zahlen. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Das LSG ist davon ausgegangen, dass dem Kläger ein Anspruch auf Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe in verfassungskonformer Auslegung des § 26 Abs 2 SGB II zustehe.
Mit ihrer Revision rügt die Beklagte eine unrichtige Anwendung des § 26 Abs 2 Satz 1 Nr 1 SGB II. Die Regelung lasse keinen Raum für eine über ihren Wortlaut hinausgehende (verfassungskonforme) Auslegung.
SG für das Saarland - S 21 AS 483/09 -
LSG für das Saarland - L 9 AS 15/09 -
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- Postrank7
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Tja, alles recht schön und gut, aber soweit ich das beurteilen kann, hat lediglich der Fall 5 Teilbezug für uns Betroffene, allerdings auch nur, soweit es SGB II- relevante Fälle trifft.
@Rossi bist du denn der Meinung, dass eine Entscheidung auch eventuell analog auf SGB XII angewendet werden kann? Ich dachte, es gibt sowohl einen SGB II also auch SGB XII Fall zu verhandeln
@Rossi bist du denn der Meinung, dass eine Entscheidung auch eventuell analog auf SGB XII angewendet werden kann? Ich dachte, es gibt sowohl einen SGB II also auch SGB XII Fall zu verhandeln
Also, wenn das BSG im SGB II die ARGEN verdonnert den hälftigen Beitrag zu übernehmen, dann muss dies auf jeden Fall analog im SGB XII übernommen werden. Weil die gesetzlichen Grundlagen im SGB II sind etwas deutlicher als im SGB XII.
Aber ich kann Dir jetzt schon sagen, dass es dennoch vermutlich ein paar SGB XII-Träger geben wird, die einen absoluten Scheuklappenblick haben und sich nicht an die Entscheidung im SGB II orientieren.
Aber ich kann Dir jetzt schon sagen, dass es dennoch vermutlich ein paar SGB XII-Träger geben wird, die einen absoluten Scheuklappenblick haben und sich nicht an die Entscheidung im SGB II orientieren.
Ach ja, Hungerhaken. Meine Erfahrungen zeigen, dass gerade die SGB XII-Träger in den östlichen Bundesländern, die Kunden allein im Regen stehen lassen. Die meisten westlichen Bundesländer zalhlen schon seit geraumer Zeit.
Vielleicht solltest Du mal umziehen um somit der Erzwingungshaft zu entgehen. Grins! Du kannst doch dennoch ein wenig Spaß vertragen, oder?
Was ich damit sagen will, es ist mir unbegreiflich, warum Dein SGB XII-Träger immer noch schon treu und brav darum herumreitet!
Vielleicht solltest Du mal umziehen um somit der Erzwingungshaft zu entgehen. Grins! Du kannst doch dennoch ein wenig Spaß vertragen, oder?
Was ich damit sagen will, es ist mir unbegreiflich, warum Dein SGB XII-Träger immer noch schon treu und brav darum herumreitet!
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- Postrank7
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- Postrank7
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Hallo Rossi- Spass verstehe ich trotzdem immer noch Ist zwar schon ne zeitlang her, dass ich -spasseshalber- fragte, wie denn die Preise für Untekünfte in ...... sind.
Ich habe das doch richtig verstanden, dass von den 4 zur Beurteilung anstehenden Causen "nur" eine die Problematik PKV betrifft,oder?
Ich habe das doch richtig verstanden, dass von den 4 zur Beurteilung anstehenden Causen "nur" eine die Problematik PKV betrifft,oder?
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- Postrank7
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Ich hatte mich übrigens etwas zu früh gefreut. Die Arge hat gemäß des Sozialgerichtsurteils gezahlt aber gleichzeitig Berufung eingelegt. In dem Schreiben, das ich vom Sozialverband bekommen haben, steht, dass das Urteil im obengenannte Revisionsvefahren vorm BSG abgewartet werden sollte. Nun dürfen wir weiter gespannt sein.
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