Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 27.01.2011, 23:55

Na ja, hungerhaken.

Ich muss allerdings eingestehen, dass bei dieser Problematik und der völligen Ignoranz des betroffenen Sozialhilfeträgers auch irgendwann die Willkür anfängt.

Bspw. ist die Bundesagentur für Arbeit auch ziemlich hart gewesen, in meinem Bereich des Jobcenters wurde es schon ziemlich früh anders geregelt und jetzt reagiert die Bundesagentur für Arbeit sehr sehr schnell.

Und was macht Dein Sozialamt? Es versteckt sich und versteckt sich noch einmal. Echt ein Hammer!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 31.01.2011, 21:49

Sooh, die Agentur hat für das ALG II just eine Weisung herausgegeben.

Demnach sollen alle Fälle von Amts wegen ab dem 18.01.2011 (Urteilsverkündung) angepasst werden.

Sofern nunmehr in den Fällen, wo kein Widerspruch eingelegt wurde, ein Antrag auf Überprüfung gem. § 44 SGB X ins Haus flattert, ist ab dem 18.01.2011 nachzuzahlen. Alles weitere, ob dann auch noch vor dem 18.01.2011 nachzuzahlen ist, wird noch geprüft.

Übernommen wird max. die Hälfte im Basistarif, auch dann wenn man im Normaltarif steckt!

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Beitragvon huber2 » 31.01.2011, 23:02

Hallo Rossi,
ich habe vor zwei Jahren Klage eingereicht und noch keinen Termin bekommen. Muß die Arge ab Klageeinreichung bezahlen oder noch früher?
Vielen Dank

Rossi
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Beitragvon Rossi » 31.01.2011, 23:27

Ups,

ich werde diese Weisung Ende der Woche hier einstellen.

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Beitragvon hungerhaken » 01.02.2011, 21:43

Wau, ich glaub's ja nicht. Woher auf einmal die Eile? Bin schon gespannt auf die Weisung aus Nürnberg.

@rossi

Wo bleibt eigentlich die Umsetzung des Urteils des BVerfG hinsichtlich der Neuregelung der Regelsätze. Hier wurde doch, soweit ich mich erinnere, Frist 31.12.2010 gesetzt. Und nu?

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Beitragvon Rossi » 03.02.2011, 22:50

Hier ist die Info aus Nürnberg:

Bezug: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18.01.2011 (B 4 AS 108/10 R)

Berichtspflicht:

Zusammenfassung
Die Beiträge für eine private Krankenversicherung werden ab sofort maximal bis zur Höhe des halben Beitrags im Basistarif übernommen.


Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass bei der Zahlung des Zuschusses für eine private Krankenversicherung (§ 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II i. V. m. § 12 Abs. 1c Satz 5 und 6 Versicherungsaufsichtsgesetz) eine Begrenzung auf den Betrag für gesetzlich versi-cherte Bezieher von Arbeitslosengeld II (seit 01.01.2011: 131,34 €) nicht zulässig ist. Bisher konnte ein den gesetzlichen Betrag übersteigender Beitrag allenfalls von vorhandenem Ein-kommen abgesetzt werden.

In der Umsetzung der Entscheidung des BSG kann nunmehr ein Zuschuss maximal in Höhe des halben Beitrags im Basistarif übernommen werden (max. 287,72 €). Ist der durch den Versicherten zu zahlende Beitrag geringer, ist dieser Betrag maßgeblich. Wurde der den Zuschuss übersteigende Teil des Versicherungsbeitrags bisher vom Einkommen abgesetzt, ist dies mit der Zahlung des höheren Zuschusses anzupassen und der Absetzungsbetrag zu entfernen.

Zahlt der Versicherte einen höheren Beitrag als den halben Beitrag im Basistarif, ist die sich ergebende Differenz zum Zuschuss nicht vom Einkommen abzusetzen.

Zunächst sind laufende Leistungsfälle für Zeiten ab 18.01.2011 von Amts wegen aufzugrei-fen. Als Grundlage für die Anzahl der betroffenen Leistungsfälle kann die mit Verfahrensin-formation vom 30.12.2010, Punkt 1.1 veröffentlichte Liste herangezogen werden.

Bei bestandskräftigen Entscheidungen und in anhängigen Widerspruchs- und Klageverfahren, die die Höhe des Zuschusses zum Gegenstand haben, sind rückwirkende Zeiträume vor dem 18.01.2011 derzeit nicht aufzugreifen. Die Einzelheiten zur Verfahrensweise – auch bei Anträgen nach § 44 SGB X – wird derzeit abgestimmt.

Die Fachlichen Hinweise zu § 26 SGB II werden zeitnah angepasst.

@Hungerhaken

Jooh das BVerg hat dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 eine Frist gesetzt die Struktur der Regelsätze zu überdenken.

Tja, man hat sich mal wieder innerhalb der politischen Gremien nicht einigen können und deswegen konnte die Frist nicht eingehalten werden.

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Beitragvon hungerhaken » 04.02.2011, 15:02

@rossi

Danke für die Dienstanweisung.

Re. BVerfG: ja und nun? Machen wir einfach weiter so wie bisher, oder?

Gibt es denn kein Gremium beim BVerfG, der die Einhaltung der Fristen prüft und ggf. anmahnt?

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Beitragvon Rossi » 04.02.2011, 15:54

Nein, dort gibt es kein Gremium, welches dies überwacht.

Dem Grunde nach dürfte jetzt das sog. Richterrecht gelten. D.h., eine Klage vorm Sozialgericht mit dem Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit und der Frist bsi zum 31.12.2010. Dann müssen die Sozialrichter entscheiden, wie hoch der Regelsatz sein muss.

Aber ich denke mal bis zum 31.03.2011 ist alles in trockenen Tüchern!

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Beitragvon lenamarie82 » 05.02.2011, 19:15

Heisst das jetzt:
Auch wenn ich gegen den Bescheid lange vor dem Urteil Widerpsruch eingelegt habe, bekomme ich meine Beiträge zur PKV nicht zurück? Oder werden diese derzeit einfach nicht aufgegriffen?

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Beitragvon Rossi » 05.02.2011, 23:05

Du bekommst erst einmal den halbierten Beitrag im Basistarif ab dem 18.01.2011 erstattet. Über alles andere rätselt man noch herum.

Aber Du hast sehr gute Karten auch die Beiträge vor dem 18.01.2011 erstattet zu bekommen, wenn Du damals Widerspruch eingelegt hast. Ich würde mal sagen, es wird auch rückwirkend aufgrund des Widerspruches gelöhnt.

Sollte es nicht so sein, dann klagst Du dich bis zum BSG durch und dann spätestens bekommst Du die Kohle. Ist zumindest meine bescheidene Auffasssung.

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Beitragvon lenamarie82 » 06.02.2011, 11:43

Merci, vielmals !

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Beitragvon hungerhaken » 11.02.2011, 15:36

Verfolgt man die Nachrichten aus Berlin bezüglich der anstehenden Hartz4 - Anpassung, drängt sich ein leichtes Übelkeitsgefühl auf. Erst einigt man sich im Vermittlungsausschuss, bis zur heutigen Bundesratssitzung einen Konsenz erreicht zu haben und dann: Pustekuchen. Die Parteien finden keine Einigung. Heute beschloss der Bundestag die neuen Regelsätze und der Bundesrat einigt sich darauf, erst gar nicht darüber abzustimmen. Sondern erneut in den Vermittlungsausschuss zu gehen und diesmal, ja diesmal wird es eine Einigung geben. Scham ist offensichtlich ein Gefühl, dass Politiker an der Bundestags-/ Bundesratsgarderobe abgeben.

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Beitragvon Genius » 13.02.2011, 21:34

Rossi hat geschrieben:Hier ist die Info aus Nürnberg:

Bezug: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18.01.2011 (B 4 AS 108/10 R)

Berichtspflicht:

Zusammenfassung
Die Beiträge für eine private Krankenversicherung werden ab sofort maximal bis zur Höhe des halben Beitrags im Basistarif übernommen.

In der Umsetzung der Entscheidung des BSG kann nunmehr ein Zuschuss maximal in Höhe des halben Beitrags im Basistarif übernommen werden (max. 287,72 €). Ist der durch den Versicherten zu zahlende Beitrag geringer, ist dieser Betrag maßgeblich. Wurde der den Zuschuss übersteigende Teil des Versicherungsbeitrags bisher vom Einkommen abgesetzt, ist dies mit der Zahlung des höheren Zuschusses anzupassen und der Absetzungsbetrag zu entfernen.

Zahlt der Versicherte einen höheren Beitrag als den halben Beitrag im Basistarif, ist die sich ergebende Differenz zum Zuschuss nicht vom Einkommen abzusetzen.



Guten Abend,

vielen Dank dass das hier alles so transparent dargestellt wird =D> . Das beruhigt doch ein wenig...

Ich war bis vor kurzem 50 % Beihilfe und 50 % PKV versichert und muss nun (hoffentlich bzw. sehr wahrscheinlich nur vorübergehend) ALG 2 beziehen. Nun meine Frage:

Ich muss doch meinen PKV Schutz auf 100 % umstellen. Wird dann noch eine Gesundheitsprüfung fällig? Ich bin seit Geburt in der PKV bzw. immer der gleichen KK.



Ferner muss ich demzufolge NICHT in den verhaßten Basistarif wechseln, sondern kann den laufenden Tarif einfach auf 100% umstellen, da die Arge bis 287,72 zahlt?

Wenn dem so ist, bei was wird der Tarif in etwa liegen, ich habe bei 50 % etwa 150 Euro gezahlt?! Ist die Tarifumstellung rückwirkend wirksam, ich muss die Tage mal zum Arzt und es hat sich, bedingt durch Dusseligkeit meines VV alles etwas in die Länge gezogen, ich möchte ungern für 50 % der Rechnung selbst aufkkommen...

Weitere Frage: Wenn ich später den Tarif wieder auf 50 % setzen lassen würde dann eine Gesundheitsprüfung fällig?

Viele Grüße

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Beitragvon Rossi » 13.02.2011, 22:18

Also, ich gehe mal davon aus, dass der Beihilfenanspruch jetzt entfällt, richtig?

Dann solltest Du im Schweinsgalopp Kontakt mit der PKV aufnehmen. Bei den meisten PKV`en kann man innerhalb einer bestimmten Frist, nachdem die Beihilfe entfallen ist, diesen Vertrag in einen Volltarif umwandeln. In der Regel erfolgen dann keine Gesundheitsprüfungen.

Dem Jobcenter ist es völlig egal, in welchem Tarif Du steckst.

Das Jobcenter verlangt in der Regel ein Angebot im Basistarif. Dieses Angebot benötigt das Jobcenter nur für eine Vergleichsberechnung. Es übernimmt nämlich nur max. die Hälfte im Basistarif. Dabei muss der Basistarif nicht immer 575,44 Euro / Hälfte 287,72 Euro kosten. Es könnte auch mal sein, dass der Basistarif nur 500,00 Euro kosten, dann würde das Jobcenter nur die Hälfte davon - 250,00 Euro - übernehmen.

Wenn der Normaltarif teuer ist, kann Dich das Jobcenter nicht zwingen in den Basistarif zu wechseln. Würde ich auch bei einer geringen Differenz (Wechsel in den Basistarif) nicht machen. Denn eins ist klar, wenn das ALG II endet, dann entfällt die Halbierung und Du musst den vollen Satz im Basistarif zahlen. Ein Wechsel in den Normaltarif ist dann erst nach 18 Monaten wieder möglich. Und dann werden die Karten wieder neu gemischt!

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Beitragvon Genius » 13.02.2011, 22:40

Ich bin nächste Woche bei dem Versicherungsmenschen. Ich ärgere mich sehr über diesen Herren, der gerne viel erzählt und anscheinend wenig Ahnung hat :evil:. Hätte ich mal gleich über die Hotline laufen lassen sollen, werde da morgen noch mal anrufen! Und richtig, Beihilfe entfällt. Wenn ich wieder in Arbeit komme, ist er dann aber wieder da.

Ich werde auf jeden Fall im jetzigen Tarif bleiben bzw. diesen auf 100 % aufstocken, auch wenn ich ein paar Euros dazuzahlen müsste.

Vielen Dank für die wirklich sehr kompetenten Antworten.


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