Basistarif/Härtefallregelung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Basistarif/Härtefallregelung
Hallo liebe Forummitglieder, bei mir steht demnächst eine Zahnbehandlung an. Es geht um Zahnersatz. Ich bin Leistungsempfängerin und habe gerade auf einer Internetseite gelesen, dass es im Basistarif eine Härtefallregelung gibt, die eine 100%ige Erstattung von Zahnersatz vorsieht. Wer weiß Näheres? viele Grüße von Rolien
Jooh, Rolien, im Basistarif gibt es beim Zahnersatz eine sog. Härtefallregelung.
Dem Grunde nach ist es genuso, wie bei den gesetzlich Versicherten!
Gucke mal hier; dort sind die sog. Musterbedingungen zum Basistarif:
http://www.pkv.de/recht/allgemeine_versicherungsbedingungen_2009/allgemeine_versicherungsbedingungen_basistarif_mb_bt_2009_pdf.pdf
Auf Seite 44 (2. Absatz) findest Du dann den Hinweis.
(5) Weist die versicherte Person nach, dass sie durch den ihr nach
Absatz 4 verbleibenden Eigenanteil entsprechend § 55 Abs. 2
SGB V (siehe Anhang) unzumutbar belastet würde, werden die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100 Prozent ersetzt.
Grundsätzlich bekommst Du 50 bzw. 60 % der Kosten.
Wenn der Eigentanteil dann (50 bzw. 40 % der Restkosten) die zumutbare Belastungsgrenze im Jahr übersteigt, dann bekommst Du auch diesen Fehlbertrag ersetzt.
Als SGB II oder SGB XII-Empfänger beträgt der zumutbare Eigenanteil, wie nachfolgend:
Regelsatz 350,00 Euro * 12 Monate * 2 % = 86,16 €.
Wenn Du chronisch krank bist, dann nur die Hälfte davon. Der Betrag versteht sich natürlich als Jahresbetrag.
Dem Grunde nach ist es genuso, wie bei den gesetzlich Versicherten!
Gucke mal hier; dort sind die sog. Musterbedingungen zum Basistarif:
http://www.pkv.de/recht/allgemeine_versicherungsbedingungen_2009/allgemeine_versicherungsbedingungen_basistarif_mb_bt_2009_pdf.pdf
Auf Seite 44 (2. Absatz) findest Du dann den Hinweis.
(5) Weist die versicherte Person nach, dass sie durch den ihr nach
Absatz 4 verbleibenden Eigenanteil entsprechend § 55 Abs. 2
SGB V (siehe Anhang) unzumutbar belastet würde, werden die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100 Prozent ersetzt.
Grundsätzlich bekommst Du 50 bzw. 60 % der Kosten.
Wenn der Eigentanteil dann (50 bzw. 40 % der Restkosten) die zumutbare Belastungsgrenze im Jahr übersteigt, dann bekommst Du auch diesen Fehlbertrag ersetzt.
Als SGB II oder SGB XII-Empfänger beträgt der zumutbare Eigenanteil, wie nachfolgend:
Regelsatz 350,00 Euro * 12 Monate * 2 % = 86,16 €.
Wenn Du chronisch krank bist, dann nur die Hälfte davon. Der Betrag versteht sich natürlich als Jahresbetrag.
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Danke für den Link. Ich bin chronisch krank und hab das letztes Jahr nachgewiesen, woraufhin schon in 2010 die Zuzahlungen entsprechend begrenzt waren auf 43 Euro oder so. Nun hab ich meinen Bewilligungsbescheid über SGB XII-Leistungen nachgereicht. Formulare für die Härtefallregelung wurden bereits zugesandt. Ich denke mal, das dürfte klappen. 

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste