Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich der studentischen Krankenversicherung ab 30.
Ich befinde mich noch im Studium, und arbeite nebenbei 16 Stunden in der Woche. Meine monatliche Vergütung beträgt Brutto € 920,00.
Bis einschließlich September 2010 war ich gesetzlich krankenversichert. Da ich im letzten Jahr 30 Jahre alt geworden bin (Geburtsdatum: 30.05.80) hat meine KV ab Oktober 2010 eine freiwillige Versicherung als „Examenskandidat“ bei mir durchgeführt. Ich zahle zurzeit einen monatlichen Beitrag in Höhe von € 107,00. Da diese freiwillige Versicherung jedoch befristet ist bis zum 31.03.11, würde ich ab April einen noch höheren monatlichen Beitrag zahlen müssen.
Ich habe deshalb meine Mitgliedschaft bei meiner KV zum 31.03.11 gekündigt. (Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate.)
Kann mir jemand vielleicht einen Tipp geben, wo ich mich als Student zu normalen Konditionen ab 01.04.krankenversichern kann? Bin nicht bereit hierfür 150 € im im Monat zu zahlen.
Vielen Dank im Voraus.
P.S. Was muss ich bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung beachten?
Wegfall der studentischen Krankenversicherung ab 30
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo!
Mir geht es bald wie Dir, weil ich ins 15. Semester komme.
Auch ich habe mich schon einmal nach Studententarifen der PKVen erkundigt.
Es gibt im Netz einige Vergleichsrechner aber ich glaube die sollen hier im Forum nicht explizit genannt werden, weil es natürlich immer um Provisionen geht.
Einfach mal nach den Begriffen "Online Rechner PKV" googlen.
Was Du beim Eintitt in eine PKV unbedingt beachten musst, ist die Tatsache, dass die Rückkehr in eine GKV mit gewissen Bedingungen verknüpft ist. Mehr dazu hier:
http://www.pkv-1x1.de/3pkv/Rueckkehrmoeglichkeiten.php
Aktuelle Infos zur Versicherungspflichtgrenze findest Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze
Soweit ich weiß verliert man bei einem Wechsel von PKV zu GKV seine Altersrückstellungen.
Das Gleiche passiert wohl auch, wenn man von einer PKV zu einer anderen wechselt.
Für mich sieht das aus, wie politisch gewollte Abzocke aber das soll jeder für sich werten.
Mehr dazu steht beispielsweise hier:
http://www.infofakt.de/artikel_334.html
Viele Grüße
Mir geht es bald wie Dir, weil ich ins 15. Semester komme.
Auch ich habe mich schon einmal nach Studententarifen der PKVen erkundigt.
Es gibt im Netz einige Vergleichsrechner aber ich glaube die sollen hier im Forum nicht explizit genannt werden, weil es natürlich immer um Provisionen geht.
Einfach mal nach den Begriffen "Online Rechner PKV" googlen.
Was Du beim Eintitt in eine PKV unbedingt beachten musst, ist die Tatsache, dass die Rückkehr in eine GKV mit gewissen Bedingungen verknüpft ist. Mehr dazu hier:
http://www.pkv-1x1.de/3pkv/Rueckkehrmoeglichkeiten.php
Aktuelle Infos zur Versicherungspflichtgrenze findest Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze
Soweit ich weiß verliert man bei einem Wechsel von PKV zu GKV seine Altersrückstellungen.
Das Gleiche passiert wohl auch, wenn man von einer PKV zu einer anderen wechselt.
Für mich sieht das aus, wie politisch gewollte Abzocke aber das soll jeder für sich werten.
Mehr dazu steht beispielsweise hier:
http://www.infofakt.de/artikel_334.html
Viele Grüße
hallo js,
dein Beitrag müsste bis Dez 2010 107,57 betragen haben
und ab 01.01.2011 dann 111,14.
Beide Beiträge sind aber zu niedrig, wenn Du 920 brutto verdienst.
Hast Du denn die Bruttobezüge bei der Antragsstellung zur freiw. Versicherung angegeben.
Übrigens: beachten muss man bei der Kündigung, volle 2 Monate zu Monatsende; Eingang Februar 2011 zum 30.04.11 oder z.b Eingang März zum 31.05.2011, dass innerhalb dieser Frist ein Nachweis bei einer anderen KK eingeht.
dein Beitrag müsste bis Dez 2010 107,57 betragen haben
und ab 01.01.2011 dann 111,14.
Beide Beiträge sind aber zu niedrig, wenn Du 920 brutto verdienst.
Hast Du denn die Bruttobezüge bei der Antragsstellung zur freiw. Versicherung angegeben.
Übrigens: beachten muss man bei der Kündigung, volle 2 Monate zu Monatsende; Eingang Februar 2011 zum 30.04.11 oder z.b Eingang März zum 31.05.2011, dass innerhalb dieser Frist ein Nachweis bei einer anderen KK eingeht.
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