Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 16.02.2011, 20:45

Tja - manche sagten damals hauptberuflich Selbständige können nicht in die GKV und und und



Na ja, dat iss aber pottfalsch! Und erst recht in 2006!

Na klar, der Gewinnn - ohne Abzug der PKV - wird natürlich höher sein. Aber dafür brauchst Du auch keine Krankenversicherung zu löhnen.

Du musst sehen, dass die Pflichtversicherung zur GKV zusätzlich und nebenher übernommen wird.

Du musst jetzt selber entscheiden, was günstiger ist.

Eins dürfte schon mal klar sein, wenn damals nicht der Antrag auf Befreiung gestellt wurde, dann entsteht die Pflichtversicherung ohne mullen und knullen.

Man könnte allenfalls darüber nachdenken, ob im Rahmen des sog. sozialrechtlichen Herstellungsanspruches heute noch die Möglichkeit zur Befreiung einzuräumen ist, aber nach dem Wortlaut geht dies nur innerhalb von 3 Monaten ab 2006 (Beginn).

Aber Du solltest erst einmal Dich entscheiden, wohin Du willst!

sonne 117
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 16.02.2011, 09:49

Beitragvon sonne 117 » 16.02.2011, 20:51

Aber Du solltest erst einmal Dich entscheiden, wohin Du willst!



Tja tja tja - ich wäre ja für die gesetzliche - Menne sieht es anders, warum fragt mich nicht - Menne ist halt Menne - ist halt ein Mann :lol: :lol: :lol:

Um noch mal alles durchzurechnen z.B. 700 Gewinn - dann minus ...........................................

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 16.02.2011, 22:08

Sorry, das ist eine Milchmädchenberechnung.

Gewinn abzüglich Freibeträge = Einkommen

Krankenversicherung zusätzlich.

Es kommt auf´s gleiche hinaus. Nur mit dem kleinen und feinen Unterschied, dass Menne die Rechnungen nicht mehr vorlegen muss.

Gehe mal davon aus, dass das Jobcenter demnächst auch nur die Hälfte im Basistarif übernimmt, unabhängig davon, ob Menne in den Basistarif wechselt. Dann habt Ihr ggf. eine Differenz, die Ihr selber tragen müsst.

Wenn Menne im Normaltarif auch noch eine Selbstbeteiligung hat, dann zahlt ihr diese auch selber.

sonne 117
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 16.02.2011, 09:49

Beitragvon sonne 117 » 17.02.2011, 08:15

O.K. - danke schon einmal.

Jetzt hab ich noch eine Frage

Familienversichert:

Nach § 10 des fünften Sozialgesetzbuches (gesetzliche Krankenversicherung) müssen folgende wesentliche Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds

* Der Familienangehörige ist Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung
* Der Familienangehörige verfügt nur über ein geringes Gesamteinkommen
o im Jahr 2009 bis zu 360 € im Monat (1/7 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV)
o bis zu 400 € im Monat bei einer geringfügig entlohnten Tätigkeit („Minijob“).

Bei Personen, die keine Beschäftigung, sondern eine selbständige Tätigkeit als gewerblicher Unternehmer oder Freiberufler ausüben, muss von der Krankenkasse geprüft und festgestellt werden, ob sie ihre Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V ausüben. Bei einer als Hauptberuf ausgeübten selbständigen Tätigkeit, wenn also zum Beispiel eine (oder mehrere) Arbeitskraft in mehr als geringfügigem Umfang beschäftigt wird oder die Tätigkeit an 18 oder mehr Stunden in der Woche ausgeübt wird, ist die Familienversicherung ausgeschlossen.

Gut das gilt für die Familienversichert.

Wir würden es ja so machen - Menne als Selbständiger - kleine Firma - als pflichtversichert und mich dann als familienversichert.

Und wenn er dann aus ALG rausfällt, kann er sich weiter freiwillig versichern. Muss er dann mich mit freiwillig kv - oder kann ich dann wieder pflichtversichert sein?

Jetzt komm ich ganz durcheinander - bevor er rausfliegt aus ALG II, muss er da den Gesamtbedarf der BG decken (also für ihn und für mich) oder nur sein Anteil -

Und wegen der Berechnung noch einmal:

Gewinn 700,00
- 120,00 Freibetrag (-100,00 + 20 %)

Ergebnis : anrechenbares Einkommen: 580

oder kommt da noch die 30,00 € Versicherungspauschale dazu?

Einen schönen Tag noch

hungerhaken
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 107
Registriert: 10.07.2009, 22:27

Beitragvon hungerhaken » 17.02.2011, 09:59

@rossi

Habe gestern wegen dem Bußgeldverfahren Pflegeversicherung die Mitteilung erhalten, dass mein Einspruch unbegründet ist und die Akte an die Staatsanwaltschaft überrsandt wird.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 17.02.2011, 18:12

Nun denn;

Und wenn er dann aus ALG rausfällt, kann er sich weiter freiwillig versichern. Muss er dann mich mit freiwillig kv - oder kann ich dann wieder pflichtversichert sein?


Wenn er eine Vorversicherungszeit von min. 12 Monate in der GKV nachweisen kann, dann kann er sich freiwillig versichern.

Wenn es weniger als 12 Monate sind, dann kommt es darauf an, wie lange die PKV vorher beim gleichen Unternehmen besanden hat.

Jetzt komm ich ganz durcheinander - bevor er rausfliegt aus ALG II, muss er da den Gesamtbedarf der BG decken (also für ihn und für mich) oder nur sein Anteil -


Er muss mit seinem Einkommen den gesamten Bedarf der Bedarfsgemeinschaft decken können.

Der Freibetrag

700,00 € Einkommen
100,00 € Grundpauschale
120,00 € Zusatzfreibetrag (700,00 € - 100,00 € * 20 %)
480,00 € anzurechnendes Einkommen

Die sog. 30,00 € Pauschale ist schon in der Grundpauschale von 100,00 € enthalten!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 17.02.2011, 18:14

@Hungerhaken


Es ist wirklich der Jahrhundertwitz, der bei Dir derzeit abgeht!

Dann wünsche ich Dir mal ein nettes Plauderstündchen mit dem Staatsanwalt!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 17.02.2011, 20:08

Hä, hä nu geht es wieder im Bundestag los.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/047/1704709.pdf

Fragen über Fragen:

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit bewusst, dass die Betroffenen oftmals seit zwei Jahren in ständiger Angst leben, die laufenden Kosten ihrer (Pflicht-)Krankenversicherung nicht zahlen zu können und zudem jederzeit mit Vollstreckung der aufgelaufenen Ansprüche durch ihre private Krankenversicherung rechnen müssen?

Ist daher Eile bei der Umsetzung angezeigt?

2. Ab wann werden die Grundsicherungsstellen vor Ort den Hilfebedürftigen den kompletten Beitrag erstatten?

3. Auf welchem verwaltungstechnischen Weg wird diese Umsetzung erfolgen?

4. Wie viele Betroffene gibt es derzeit?

5. Welche laufenden Kosten werden durch die anstehende Neuregelung entstehen (falls nicht bekannt, bitte die Größenordnung angeben) und wie wird dies finanziert?

6. Wird der komplette Beitrag auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 erstattet werden?

Wird die rückwirkende Erstattung auch durch die verfassungswidrige Regelung entstandene Mahngebühren, Zinsen und ähnliches umfassen?

Wenn ja, wie kann dies von Amts wegen geschehen?

7. Gilt diese Beitragsrückerstattung nur in dem Falle, dass aktuell Schulden existieren oder auch in den Fällen, in denen die Beiträge zwar bislang nicht von den Grundsicherungsstellen erstattet, aber von den Hilfebedürftigen bezahlt wurden?

8. Wie hoch werden die Kosten für die Beitragsrückerstattung ausfallen (falls nicht bekannt, bitte die Größenordnung angeben) und wie wird dies finanziert?

9. Welchen Grund gibt es, dass die Grundsicherungsstellen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig für einen ALG-II-Beziehenden weniger als die Hälfte des Geldes zahlen, wie den privaten Krankenversicherungen für die prinzipiell gleiche Leistung?

10. Weshalb wird der GKV einerseits ein zu niedriger, willkürlicher Betrag von rund 126 Euro für die Versicherung von ALG-II-Beziehenden gezahlt?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 18.02.2011, 08:59

Nuja, denn Sie wissen nicht was Sie tun und die Dogmatiker rennen Betriebsblind durch die Lande, eigentlich müßte ich jetzt schreiben, Ich denke also bin ich, ich denke nicht, wo bin ich denn?

sonne 117
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 16.02.2011, 09:49

Beitragvon sonne 117 » 22.02.2011, 16:17

Hallo Rossi

so wie Du geschrieben hattest: "Niedlich, wat iss dat denn?

Hast Du damals den Antrag auf Befreiung innerhalb von 3 Monaten (nach Leistungsbeginn) bei irgendeiner Kasse gestellt?

Vermutlich nicht. Damit entsteht de facto Versicherungspflicht im Rahmen des ALG II-Bezuges und jenes sogar rückwirkend.

Die Einschränkung von priv. Versicherten gilt erst ab dem 01.01.2009 und nicht im Jahre 2006.

Da hat das Jobcenter aber richtig gepennt.

Also überlege Dir, ob Du wieder in die GKV möchtest und klopfe bei dem Jobcenter mal uffn Busch.

Ach ja, das Jobcenter soll nicht auf die Idee kommen, von Dir die Einkommensbereinigungen für die priv. Kv. zurückzufordern. Du geniesst hier defintiv Vertrauensschutz. "

haut leider nicht hin. War gerade am Amtsgericht wegen Beratungsschein. Rückwirkend kann es nicht gemacht werden laut Rechtspfleger. Es gibt ein neues Gesetz seit 2009 - und demzufolge muß man bei der KV bleiben die man 2008 hatte. Wenn dann hätte man es damals machen - damals . ..... und nun?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 22.02.2011, 22:52

Es gibt ein neues Gesetz seit 2009 - und demzufolge muß man bei der KV bleiben die man 2008 hatte. Wenn dann hätte man es damals machen - damals . ..... und nun?


Sorry, der Rechtspfleger hat von tuten und blasen keine Ahnung.

Die Versicherungspflicht ist hier kraft Gesetz in 2008 entstanden. Jenes ergibt sich schon zwangsläufig aus § 186 Abs. 1 Nr. 2a SGB V:

(2a) Die Mitgliedschaft der Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beginnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird.

Es ist also auf den 1. Tag des Leistungsbezuges und der dann gültigen Rechtsnorm abzustellen. Und das Recht bis zum 31.12.2008 war mehr als eindeutig. Man landetet immer durch den ALG II-Bezug in der Solidargemeinschaft.

Es ist nicht auf den Tag der Beurteilung (ggf. heute) - sondern auf den Tag des erstmaligen Leistunsbeginns abzustellen.

Jenes ist meines Erachtens schon das kleine 1 x 1 was der Rechtspfleger hier im Ansatz nicht berücksichtigt hat.

Ich gebe ja Semiare in diesem Bereich. Ich arbeite mittlerweile in einem Dozentenverband. In dem Dozentenverband arbeitet auch ein aktiver Richter, der an einem Landesssozialgericht tätig ist. Er gibt also auch KV-Seminare. Für uns war es sofort klar, es ist immer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Leistungsbezuges abzustellen und niemals auf den Zeitpunkt der Beurteilung.

Aber was soll ich Dir jetzt posten? Du wirst einfach abgewimmelt, ohne jedoch ein rechtliches Fundament hierfür zu haben. Sorry, manchmal kann ich es auch nicht ändern!

Vermutlich wirst Du nicht zu dem Ziel kommen, weil Du keine fundierte und fachliche Unterstützung bekommen wirst.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 22.02.2011, 22:59

Ach ja, ich habe in meinem Jobcenter gerade so einen ähnlichen Fall, da hat sich der Sachbearbeiter von der Kasse einfach veräppeln lassen.

Der Sachbearbeiter wurde von der Kasse aufgefordert die Anmeldung im Rahmen des ALG II-Bezuges aus dem Jahre 2008 zu stornieren. Die Aufforderung der Kasse, die Mitgliedschaft zu stornieren war völlig rechtswidrig und ohne ein rechtliches Fundament.

Ich werde die Klamotte jetzt richtig stellen und ganz laut bellen und den Kunden aus meinem Jobcenter unterstützen. In meinem Bereich brauchen die Kunden keine Beratungshilfe, dafür wurde ich extra eingestellt.

sonne 117
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 16.02.2011, 09:49

Beitragvon sonne 117 » 23.02.2011, 11:09

Hallo Rossi,

wenn es gesetzlich ist - warum wird es dann nicht - wenn auch rückwirkend - angewandt - ich werde dir mal eine pn schicken wenn ich mehr Zeit habe - einen schönen Tag noch

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 23.02.2011, 17:51

Tja, Du hast es richtig erkannt. Es ist gesetzlich und genau deswegen muss es auch rückwirkend angendet werden.

Es hat aber wohl den Anschein, dass Du hier auf eine riesen Betonwand rennst und nicht weiterkommen wirst.

Genius
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 13.02.2011, 21:26

Beitragvon Genius » 27.02.2011, 21:10

So mein Tarif wurde jetzt in einen 100% Tarif umgestellt und geht morgen an die Arge raus, mal sehen ob die anstandslos zahlen. Jedenfalls liegt er unter dem, was der (halbierte) Basistarif kosten würde \:D/ .

Nun noch eine Frage, wenn ich später in die Beihilfe zurückwechsle, in welchen Tarif kann ich dann gehen? Es steht in der Police das ich eine Option auf Höherversicherung habe. Ich weiß auch welcher Tarif das (vermutlich) ist, der wäre ok, doch wäre mir der reine Beamtentarif wohl noch lieber....


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste