schon wieder Stress mit KK: § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

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beachy
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schon wieder Stress mit KK: § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

Beitragvon beachy » 04.03.2011, 13:25

Es hört nicht auf :evil: :
Antragstellung SGB XII in 02/2011, zuletzt SGB II bis 05/2010. Zwischenzeit keine Leistungen, keine KV.

Jetzt will KK ihn nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V rückwirkend ab 06/2010 nehmen, aber nur wenn wir (SGB XII) bestätigen, dass Beiträge auch rückwirkend übernommen werden.

Wir wollen eigentlich nur lfd. Beiträge ab Antragstellung hier übernehmen, Rest ist Pech der KK, oder? Ratenzahlung kann ja erfolgen.

Welche Möglichkeiten haben WIR, wollen keine Anmeldung nach § 264 SGB V, nur weil KK sich weigert wenn wír nicht Rückstände übernehmen.

Wer hat Tipp für uns?

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Beitragvon Rossi » 04.03.2011, 19:21

Aha,

wo steht denn das?

Jetzt will KK ihn nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V rückwirkend ab 06/2010 nehmen, aber nur wenn wir (SGB XII) bestätigen, dass Beiträge auch rückwirkend übernommen werden.



Beachy, völliger Quatsch, was die Kasse dort schreibt!

Rufe doch mal bei der Kasse an und frage wo dies explizit im SGB V steht, dass die Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V explizit von der vorigen Beitragsnachzahlung abhängig ist. Bei mir im SGB V steht das nicht, vielleicht hat Deine Kasse ja ein anders SGB V.

Und schlage die Kasse mit den eigenen Waffe und frage mal, wofür es dann die Bestimmungen des § 186 Abs. 11 Satz 4 (Stundung, Erlass oder Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge) gibt. Diese Vorschrift wäre dann zwangsläufig vollkommen überflüssig, wenn die Mitgliedschaft erst nach vollständiger Beitragsnachzahlung eingetragen wird.

Sorry, beachy! Die Kasse versucht mit Dir ein Spielchen zu spielen, in der Hoffnung, dass Du naiv und so dumm bist, dass Du hier zahlst.

Ich will aber hoffen, dass Du auf dieses Spielchen nicht reinfällst!

beachy
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Beitragvon beachy » 07.03.2011, 07:37

Ich hatte nicht vor zu zahlen, wollte nur noch einmal die Bestätigung vom Experten.

Da wir an anderer Stelle noch im Klinch mit der berühmten KK liegen (SGB XII Ende wg. Wohngeld), wollen wir eigentlich nicht schon wieder Stress - aber jetzt habe ich ja fundierte Kenntnisse, werde KK gleich anrufen.

Danke


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