Meine Auffassung ist und bleibt allerdings die Gleiche. Da bleibt die Kasse nicht mit oben. Aber vor Gericht und auf hoher See, weiß man nie wohin die Resie geht.
Allerdings muss ich Dich ein wenig ausbremsen.
Anders ausehen muss es doch aber bei einem Stauswechsel wie z.B. freiwilliger Mitgliedschaft und Verbeamtung. Ansonsten wird ja aus § 9 SGB V statt einem kann ein muss Paragraph!
Völlig klar, der freiw. Kv. kann man grundsätzlich beitreten, man muss es nicht. Insofern kann niemand durch den komischen Wahltarif gezwungen werden.
Aber bei Dir ist es leider etwas anderes. Der Gesetzgeber hat nämlich extra für die gut Verdienenden eine versteckte Gemeinheit eingebaut. Diese findet man in § 190 SGB V:
§ 190 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
(3) Die Mitgliedschaft von Personen, deren Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 4 erlischt, endet zu dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Zeitpunkt nur, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt.
Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, die Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sind nicht erfüllt.
Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft auch fort für Personen, die mit Ablauf des 31. Dezember 2010 oder mit Ablauf des Kalenderjahres der erstmaligen Beschäftigungsaufnahme im Inland nach § 6 Absatz 4 Satz 1 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, die Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 aber nicht erfüllen.
Wie Du siehst, hätte man 14 Tage vor dem 31.12.2010 explizit den Austritt bei der Kasse erklären müssen. Wenn dies nicht gemacht wurde, dann wird man automatisch freiwilliges Zwangsmitglied.
Allerdings gilt dies nur, wenn zuvor von der Kasse hierüber auch belehrt worden ist.
Wieder einmal göttlich ist der nette und liebe Hinweis der Kasse:
"Der Gesetzgeber sieht vor, dass Versicherte, die an den AOK -Selbstbehalttarifen teilnehmen, nach einer 3 jährigen Bindungsfrist zu einer andern gesetzlichen Krankenkasse wechsel können."
Aha, willst Du zu einer anderen gesetzlichen Kasse wechseln? De facto nööh, die Kasse widerspricht sich doch selber. Nu bekomme ich nen Lachkrampf!