Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Wenn man die Begründung der Ablehnung des LSG Nordrhein-W. liest, glaubt man das menschenverachtende Gelächter der Senatsmitglieder zu hören. Sich darauf zurückzuziehen, dass die schriftliche Begründung des BSG noch nicht veröffentlicht sei und die Antragstellerin ja wohl bis zur Durchführung des Hauptverfahrens warten könne, ist doch schlicht perfid.
@rossi
Bei mir werde ich vielleicht Glück haben und die Verhandlung findet erst statt, wenn die Begründung des BSG veröffentlicht ist. Wir werden sehen.
@rossi
Bei mir werde ich vielleicht Glück haben und die Verhandlung findet erst statt, wenn die Begründung des BSG veröffentlicht ist. Wir werden sehen.
Nun denn, das LSG-NRW hat sich - meines Erachtens - sehr geschickt rausgehalten.
Warum soll es im Schnellverfahren entschieden werden, wenn dem Kunden eh nix passiert (keine Kündigung der PKV möglich / volle Leistungspallette).
Es muss hier einzig und allein der Anordnungsanspruch glaubhaft und nachvollziehbar vorgetragen werden.
Sorry, hungerhaken. Ich habe Dir damals schon geschrieben, Du wirst vermutlich mit der neuen AO wieder den Bach hinunter gehen.
Es kommt immer darauf an, welchen Richter man erwischt!
Warum soll es im Schnellverfahren entschieden werden, wenn dem Kunden eh nix passiert (keine Kündigung der PKV möglich / volle Leistungspallette).
Es muss hier einzig und allein der Anordnungsanspruch glaubhaft und nachvollziehbar vorgetragen werden.
Sorry, hungerhaken. Ich habe Dir damals schon geschrieben, Du wirst vermutlich mit der neuen AO wieder den Bach hinunter gehen.
Es kommt immer darauf an, welchen Richter man erwischt!
So - liebe Leute - hier haben wir endlich die göttliche und vielen Betroffenen helfende Entscheidung des BSG im Volltext.
Die Richter haben sich richtig Zeit genommen und es alles schön aufgebröselt.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2011&nr=11921&pos=0&anz=2
Die Richter haben sich richtig Zeit genommen und es alles schön aufgebröselt.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2011&nr=11921&pos=0&anz=2
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Nun denn Hungerhaken, Du bekommst ja keine Leistungen vom Jobcenter, sondern von einem einzigartigen Sozialamt in Deutschland, welches total aus der Reihe tanzt.
Das zuständige LSG (Bereich SGB XII) hat bislang die einzigartige Vorgehensweise des Sozialamtes auch noch bestätigt bzw. keinen Anordnungsgrund für die einstweilige AO gesehen. Da fühlt sich Dein Sozialamt auch noch auf der richtigen Seite und irgendwann landest Du im Knast, weil Du deine priv. PV. nicht löhnen kannst.
Holla, Nachtigall, ik hör Dir trapsen!
Der Oberfuzzi aus Deinem Sozialamt versteckt sich wie ein Außerirdischer noch hinter dem Vorbehalt eines Gesetzes!?
Das zuständige LSG (Bereich SGB XII) hat bislang die einzigartige Vorgehensweise des Sozialamtes auch noch bestätigt bzw. keinen Anordnungsgrund für die einstweilige AO gesehen. Da fühlt sich Dein Sozialamt auch noch auf der richtigen Seite und irgendwann landest Du im Knast, weil Du deine priv. PV. nicht löhnen kannst.
Holla, Nachtigall, ik hör Dir trapsen!
Der Oberfuzzi aus Deinem Sozialamt versteckt sich wie ein Außerirdischer noch hinter dem Vorbehalt eines Gesetzes!?
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Das mit dem Jobcenter ist zwar richtig, doch die Querverweise in der schriftlichen Urteilsbegründung auf das SGB XII sind wohl eindeutig.
Notfalls muss meine Causa auch vor das BSG.
Übrigens Knast: Das Landesverwaltungsamt hat vor drei Tagen ein neues Bußgeldverfahren gegen mich eröffnet. Die PKV hat Meldung erstattet, dass ich "schon wieder" mit den Prämien zur PV in Verzug bin. Wobei ich, wie bereits berichtet, die 17, 79 EUR, die ich als Zuschuss bekomme, selbstverständlich sofort weiter überweise.
Notfalls muss meine Causa auch vor das BSG.
Übrigens Knast: Das Landesverwaltungsamt hat vor drei Tagen ein neues Bußgeldverfahren gegen mich eröffnet. Die PKV hat Meldung erstattet, dass ich "schon wieder" mit den Prämien zur PV in Verzug bin. Wobei ich, wie bereits berichtet, die 17, 79 EUR, die ich als Zuschuss bekomme, selbstverständlich sofort weiter überweise.
Jooh, sehe ich auch so.
Die Richter haben es sogar extra festgehalten, dass über § 32 SGB XII die Übernahme im Rahmen der Angemessenheit erfolgt. Ein Verweis in § 32 SGB XII auf § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG sei ausdrücklich nicht zu finden, sondern nur im SGB II. Auch dieser explizite Hinweis im SGB II (auf § 12 Abs. 1c VAG) hat ja dann letztlendlich dazu geführt, dass der hälftige Beitrag im Basistarif zu übernehmen ist.
Aber ich meine, dass der Oberfuzzi von Deinem Sozialhilfeträger mal gesagt hat, dass man definitiv ohne Änderung von § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG nicht mehr zahlen wolle, oder irre ich mich dort?
Die Richter haben es sogar extra festgehalten, dass über § 32 SGB XII die Übernahme im Rahmen der Angemessenheit erfolgt. Ein Verweis in § 32 SGB XII auf § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG sei ausdrücklich nicht zu finden, sondern nur im SGB II. Auch dieser explizite Hinweis im SGB II (auf § 12 Abs. 1c VAG) hat ja dann letztlendlich dazu geführt, dass der hälftige Beitrag im Basistarif zu übernehmen ist.
Aber ich meine, dass der Oberfuzzi von Deinem Sozialhilfeträger mal gesagt hat, dass man definitiv ohne Änderung von § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG nicht mehr zahlen wolle, oder irre ich mich dort?
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Manchmal passieren Dinge einfach, die nicht nachvollziehbar sind:
Schreibt doch mein Sozialamt an das SG im laufenden Hauptverfahren: "beziehe mich auf das Schreiben des Klägers vom 20.1.11. Unter Berücksichtigung der Entscheidung des BSG vom 18.1.11, dessen Begründung allerdings noch nicht vorliegt, ist der Beklagte bereit, dem Kläger ab 18.1.11 den hälftigen Basistarif zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
@rossi- jetzt biste platt, oder?
Schreibt doch mein Sozialamt an das SG im laufenden Hauptverfahren: "beziehe mich auf das Schreiben des Klägers vom 20.1.11. Unter Berücksichtigung der Entscheidung des BSG vom 18.1.11, dessen Begründung allerdings noch nicht vorliegt, ist der Beklagte bereit, dem Kläger ab 18.1.11 den hälftigen Basistarif zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
@rossi- jetzt biste platt, oder?
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Whow, hungerhaken, ist ja der helle Wahnsinn.
Dann mal einen herzlichen Glühstrumpf.
Der Obberfuzzi von Deinem Sozialamt - es war offensichtlich der letzte edle Ritter eines kämpferischen Sozialamtes in Deutschland - welches diesen Kampf auf den Rücken der Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft ausgetragen hat. Er hat sich geschlagen gegeben und seine gesamte Munition bis zum bitteren Ende verballert.
Öhm
Jetzt fällt der Rossi aber wieder rückwärts vom Hocker. Die innovative und creative Ablehnungsweise geht offensichtlich weiter und hat einfach kein Ende.
Hat der edle Kämpfer des Sozialamtes denn eine einschlägige Rechtsgundlage dafür, dass er im Bereich des SGB XII erst ab dem 18.01.2011 nachzahlt?
Nein hat er nicht, nach der bescheidenen Auffassung von Rossi.
Der edle Ritter betreibt nämlich wieder Wunschdenken.
Es gibt einzig und allein im SGB II eine Beschränkung für die Nachzahlung ab Verkündung des Urteils. Diese Beschränkung findet man in § 40 SGB II, der auf § 330 Abs. 1 SGB III verweist. Denn hier heißt es:
(1) Liegen die in § 44 Abs. 1 Satz 1 des Zehnten Buches genannten Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes vor, weil er auf einer Rechtsnorm beruht, die nach Erlaß des Verwaltungsaktes für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt oder in ständiger Rechtsprechung anders als durch die Agentur für Arbeit ausgelegt worden ist, so ist der Verwaltungsakt, wenn er unanfechtbar geworden ist, nur mit Wirkung für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder ab dem Bestehen der ständigen Rechtsprechung zurückzunehmen.
Der SGB XII-Träger kann hier machen was er will, die Bestimmungen des § 330 Abs. 1 SGB III (siehe oben) gelten für das SGB XII nicht. Von daher nur eine Traumvorstellung.
Aber Dein Sozialamt ist offensichtlich ein Schlitzohr. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen muss das Sozialamt unter Berücksichtigung von § 44 SGB X ab dem 01.01.2009 nachzahlen.
Hört sich doch für Dich - Hungerhaken - gut an, oder nicht?
Aber dann kommt der Hammer; am kommenden Montag werden voraussichtlich einige Änderungen im SGB XII im BGBL veröffentlicht. Damit treten diesen Änderungen auch in Kraft. Im SGB XII gibt es dann eine spezialgesetzliche Regelung, wonach bei den Anträgen nach § 44 SGB X nur für max. 1 Jahr nachzuzahlen ist.
Vermutlich wartet man bis zur Veröffentlichung und zahlt dann - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Verfahrensvorschriften - max. nur 1 Jahr zurück.
Aber Du hast ja schon in 09/2009 den Antrag gestellt, mal sehen, was das Sozialamt daraus macht!
Dann mal einen herzlichen Glühstrumpf.
Der Obberfuzzi von Deinem Sozialamt - es war offensichtlich der letzte edle Ritter eines kämpferischen Sozialamtes in Deutschland - welches diesen Kampf auf den Rücken der Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft ausgetragen hat. Er hat sich geschlagen gegeben und seine gesamte Munition bis zum bitteren Ende verballert.
Öhm
ist der Beklagte bereit, dem Kläger ab 18.1.11 den hälftigen Basistarif zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Jetzt fällt der Rossi aber wieder rückwärts vom Hocker. Die innovative und creative Ablehnungsweise geht offensichtlich weiter und hat einfach kein Ende.
Hat der edle Kämpfer des Sozialamtes denn eine einschlägige Rechtsgundlage dafür, dass er im Bereich des SGB XII erst ab dem 18.01.2011 nachzahlt?
Nein hat er nicht, nach der bescheidenen Auffassung von Rossi.
Der edle Ritter betreibt nämlich wieder Wunschdenken.
Es gibt einzig und allein im SGB II eine Beschränkung für die Nachzahlung ab Verkündung des Urteils. Diese Beschränkung findet man in § 40 SGB II, der auf § 330 Abs. 1 SGB III verweist. Denn hier heißt es:
(1) Liegen die in § 44 Abs. 1 Satz 1 des Zehnten Buches genannten Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes vor, weil er auf einer Rechtsnorm beruht, die nach Erlaß des Verwaltungsaktes für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt oder in ständiger Rechtsprechung anders als durch die Agentur für Arbeit ausgelegt worden ist, so ist der Verwaltungsakt, wenn er unanfechtbar geworden ist, nur mit Wirkung für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder ab dem Bestehen der ständigen Rechtsprechung zurückzunehmen.
Der SGB XII-Träger kann hier machen was er will, die Bestimmungen des § 330 Abs. 1 SGB III (siehe oben) gelten für das SGB XII nicht. Von daher nur eine Traumvorstellung.
Aber Dein Sozialamt ist offensichtlich ein Schlitzohr. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen muss das Sozialamt unter Berücksichtigung von § 44 SGB X ab dem 01.01.2009 nachzahlen.
Hört sich doch für Dich - Hungerhaken - gut an, oder nicht?
Aber dann kommt der Hammer; am kommenden Montag werden voraussichtlich einige Änderungen im SGB XII im BGBL veröffentlicht. Damit treten diesen Änderungen auch in Kraft. Im SGB XII gibt es dann eine spezialgesetzliche Regelung, wonach bei den Anträgen nach § 44 SGB X nur für max. 1 Jahr nachzuzahlen ist.
Vermutlich wartet man bis zur Veröffentlichung und zahlt dann - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Verfahrensvorschriften - max. nur 1 Jahr zurück.
Aber Du hast ja schon in 09/2009 den Antrag gestellt, mal sehen, was das Sozialamt daraus macht!
Übrigens steht oben etwas von "volle Leistungspalette". Es ist offensichtlich so, dass die Gebührensätze bei uns Basistarifversicherten unter denen der gesetzlich Versicherten liegen. Das habe ich jetzt erstmalig zu spüren bekommen. Mein Zahnarzt weigert sich, mich zu dem Satz des Basistarifs zu behandeln. Sind wir da nicht dann doch wieder bei der Notfallversorgung, die einem im Ernstfall nur zusteht. Was ist das für eine Sauerei. Wenn das mit den Gebührensätzen so bleibt, ist der Basistarif eine Katastrophe vor allem für chronisch Kranke, zu denen ich gehöre. Mir wird Angst und Bange, wenn ich an die Zukunft denke.
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Stimmt leider , damit ist gemeint das das so vielerorts gehandhabt wird, leider. nicht das so richtig ist, entschuldigung wenn ich mich da jetzt falsch aus gedrückt habe.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 28.03.2011, 21:35, insgesamt 1-mal geändert.
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