Hilfe - bin ich nicht versicherbar?

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Markus321
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Hilfe - bin ich nicht versicherbar?

Beitragvon Markus321 » 10.04.2011, 05:02

Hallo,

wie der Titel schon sagt bin ich anscheinend nicht versicherbar und habe auch keinerlei Möglichkeiten eine Krankenversicherung zu bekommen. Kann das wirklich sein?

Zu mir:
Ich bin 25 und habe nach einer Berufsausbildung die Fachhochschulreife in der 12. Klasse einer Berufsoberschule gemacht. Danach bin ich in die 13. Klasse welche ich aber nach der Hälfte abgebrochen habe.
In der Zeit auf der Berufsoberschule war ich Familienversichert.

Momentan bin ich Arbeitslos bekomme aber keinerlei Bezüge oder Leistungen von der Arbeitsagentur. Mein Ziel ist es in meinem erlernten Beruf eine Stelle zu finden.

Da ich keine Leistungen bekomme zahlt mir die Agentur für Arbeit auch nicht die Krankenversicherung.
Meine Idee war dann mich freiwillig versichern zu lassen. Ich habe dann eine Krankenkasse angerufen und meine Situation geschildert. Dort wurde mir gesagt dass mich keine Krankenkasse versichern würde weil ich hierzu die Bedingung erfüllen müsste mind. ein Jahr lang gearbeitet zu haben. Das erfülle ich jedoch nicht da ich nach der Berufsausbildung direkt auf die Berufsoberschule gewechselt habe.

Im Internet habe ich dann gelesen dass es die Möglichkeit gibt bei "Arbeitslos ohne Bezüge" sich freiwillig privatversichern zu lassen.
Auf http://www.beste-private-krankenversicherung.de habe ich dann eine Anfrage abgeschickt und wurde daraufhin auch von einem Herrn angerufen der meinte dass es in meiner Situation absolut nicht möglich wäre mich privat versichern zu lassen, ich müsste mindestens den Status eines Freiberuflers haben.


Ok, dass heißt für mich dass ich keine Möglichkeit habe mich versichern bis ich wieder eine Arbeitsstelle habe? :(

Dipling
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Beitragvon Dipling » 10.04.2011, 10:16

Soweit eine Familienversicherung nicht mehr möglich ist, zu den Voraussetzungen siehe:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

gilt folgendes:

Es besteht bereits eine Krankenversicherung kraft Gesetzes (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Dabei handelt es sich um eine Auffang-Pflichtversicherung, die solange gilt, bis eine andere vorrangige Versicherungspflicht (z.B. durch Jobaufnahme oder eine Familienversicherung) eintritt oder ein Wechsel in eine PKV erfolgt.

Auch der Abschluß einer PKV ist grundsätzlich möglich, allenfalls versichern PKV-Unternehmen nicht erwerbstätige Personen aus Bonitätsgründen nur ungern.

Markus321
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Beitragvon Markus321 » 12.04.2011, 04:15

Hallo Dipling,

danke für deine Antwort.

Etwas verwirrt bin ich aber immer noch. Ist es nicht so dass es eine vorgeschriebene Versicherungspflicht gibt?

Wenn ich nicht mehr in die Familienversicherung komme bleibt mir nur noch die Möglichkeit alle Krankenkassen anzurufen und zu fragen ob ich mich versichern darf. Und wenn mich niemand annimmt? Ich meine die AOK und eine private habe schon gesagt das mich niemand versichern wird...

Ich meine damit wenn es eine Versicherungspflicht gibt, mich aber niemand versichert was kann ich dann dafür?!

Ich finde es einfach nur so extrem verrückt dass es wirklich so wäre dass ich nicht versicherbar bin und es keinerlei Möglichkeiten gäbe eine Krankenversicherung zu erhalten.

Wenn es wirklich eine Versicherungspflicht gibt dann ist diese Situation dann nicht vollkommen hirnrissig und verrückt?!

Dipling
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Beitragvon Dipling » 12.04.2011, 09:56

Die Aussage der AOK bezog sich offensichtlich auf eine freiwillige Versicherung. Diese ist an bestimmte Vorversicherungszeiten und Fristen gebunden.

Für eine Pflichtversicherung spielen diese Voraussetzungen aber keine Rolle. Wie gesagt, es besteht bereits eine Krankenversicherung kraft Gesetzes (Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).

Zuständig ist die letzte GKV, also in diesem Fall diejenige, welche die Familienversicherung durchgeführt hatte. Diese Kasse muss die Versicherung zumindest auf Antrag durchführen. Dies bedeutet grundsätzlich aber auch: Für den Zeitraum seit dem Ausscheiden aus der Familienversicherung nachzahlen (ca. 140 EUR pro Monat).

Wie man Nachzahlungen im Falle einer Jobaufnahme oder ALG2-Bezug vielleicht vermeiden kann, wurde hier im Forum schon oft diskutiert.

Auch der Weg in eine PKV steht grundsätzlich frei; gesetzlich spricht nichts dagegen.


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