Anrechnung Kapitalerträge bei Familienversicherung

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shit
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Anrechnung Kapitalerträge bei Familienversicherung

Beitragvon shit » 30.12.2010, 13:18

Hallo,
meine Frau ist bei mir familienversichert und nicht berufstätig. Wie hoch dürfen ihre Kapitalerträge sein, damit sie familienversichert bleiben kann und sich selber nicht freiwillig versichern muss? Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüssen
shit

heinrich
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Beitragvon heinrich » 30.12.2010, 17:13

Das Gesamteinkommen daf nicht
mtl 365 EUR (also im Durchschnitt)
bwz. jährlich 4380 EUR überschreiten.

Mit Gesamteinkommen ist bei Kapitalerträgen der grundsätzlich steuerpflichtige Betrag gemeinet.

801 EUR Pauschbetrag können da noch abgezogen werden.


ALSO ist die Grenze
jährlich
4380 + 801 = 5181 EUR

Andere Einnahmen muss man aber auch beachten, wie z.B. aus Vermietung /Verpachtung oder aus einer geringfügigen Beschäftigung

Franz
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Beitragvon Franz » 16.01.2011, 21:34

Werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen der familienversicherten Ehefrau und/oder der Kinder für die Berechnung der Beitragshöhe des Hauptversicherten angerechnet? :-k

heinrich
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Beitragvon heinrich » 17.01.2011, 19:54

Zuordnung erfolgt zu dem, dem sie zuflließen.

Beispiel:

Sparbrief auf Kind: dann dem Kind

Sparbrief alleine auf den Hauptversicherten (ich nenn es Stammversicherten oder Mitglied): dann auf diese Persoen, was zur Beitragsberechnung zu berücksichtigen wäre.

Sparbiref auf Mitglied und familienversicherten Ehegatten
: dann 50 % der Zinsen auf das Mitglied, was zur Beitragsberechung zu berücksichtigen wäre
und 50 % auf den familienversicherten Ehegatten. Die Beträge bis zu denen eine Familienversicherung fortbesteht hatte ich ja schon mitgeteilt.

Aus einer anderen Frage von Dir hatte ich ja schon gelesen, dass die Mitgliedschaft in Deutschland ja jetzt geklappt hat.
Die Familienversicherung ist dann ein Formsache.

Franz
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Beitragvon Franz » 18.01.2011, 09:04

@ heinrich

Vielen herzlichen Dank für die Antwort.

So liegt es jetzt an uns, unsere Einkünfte aus Kapitalvermögen sinnvoll aufzuteilen. Einerseits sparen wir Krankenkassenbeitrag wenn meine Frau möglichst viele Zinserträge "übernimmt", andereits müssen wir aufpassen nicht über die Grenze von 365 Euro/Monat (+Freibetrag 801 Euro/Jahr) zu kommen.

Da fällt mir ein, ich habe ja auch einen Freibetrag von 801 Euro, muß ich auf diesen den Krankenkassenbeitrag bezahlen, oder nur auf alles was darüber hinaus anfällt?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 18.01.2011, 18:24

in der freiwilligen Verscherung gibt es keinen Freibetrag von 801 EUR.


Hier wird nur ein Betrag von 51 EUR (jährlich wohlgemerkt) als pauschaule Kosten abgezogen.

Alle Einnahmen waren auf dem Antrag zur freiwilligen Versicherung anzugeben. Die Beurteilung nimmt dann die KK vor.

Franz
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Beitragvon Franz » 18.01.2011, 19:42

@ heinrich

OK, meine Frau darf also 5.181 Euro/Jahr max. Zinseinkünfte erzielen, ohne das auf diese Einkünfte KK-Beiträge zu zahlen sind. Sie darf aber keinen Cent mehr erzielen, sonst ist sie nicht mehr beitragsfrei familienversichert.

Ich hingegen muß jedoch alle Einnahmen angeben und diese werden bis auf 51 Euro zur Berechnung des KK-Beitrags herangezogen.

Habe in dem Formular nur die festen Einkünfte (Ruhegehalt) angegeben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen jedoch nicht, da ich diese im voraus nur schwer kalkulieren kann. Der Leiter der AOK meinte, das könne ich so machen, müsste aber nach Erhalt meinen Einkommensteuerbescheid vorlegen und dann in einer Summe die für die Kapitalerträge angefallenen KK-Beiträge nachzahlen. Damit war ich einverstanden, da ich nicht der Typ bin, der alles direkt ausgibt und dann nicht zahlen kann. :D
Zuletzt geändert von Franz am 19.01.2011, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 18.01.2011, 19:52

ok,
nachzahlen, wenn die Summe feststeht ist die eine Lösung.

Die andere wäre, dass man die Zinsen des letzten Jahres nimmt und diese dann für die Zeit ab 01.01.2011 ansetzt.

Übrigens stehen Kapitaleinkünfte nicht mehr unbedingt im Einkommensteuerbescheid (ab 2009 ist dies bereits so).


Sogar bei Einkünfte über 801 muss man diese nicht mehr angeben. Nur wenn man meint, dass man unter 25 % liegt, "kann" man diese im Wege der Günstgerprüfung angeben, um dann mit dem individuellen Steuersatz von dann unter 25 % zu versteuern.

Will sagen: es muss nicht unbedingt einen Steuerbescheid MIT Kapitaleinkünften vorhanden sein und trotzdem sind Kapitaleinkünfte vorhanden.

Dann wäre Zinsbescheinigungen der Banken das Maß der Dinge.

Franz
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Beitragvon Franz » 19.01.2011, 12:36

@ heinrich

Das wußte ich auch noch nicht. Das werde ich unbedingt beachten, denn ruhig schlafen zu können ist mir lieber, als ein paar Euro KK-Beitrag zu hinterziehen.

Vielen Dank für die Info!

Franz
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Bald Zins- und Mieterträge

Beitragvon Franz » 27.04.2011, 17:48

Bei uns wird sich vermutlich bald etwas ändern.

Bisher hatte meine familienversicherte Ehefrau ausschließlich Zinserträge auf Sparguthaben. So durfte sie (365€ X 12 Monate = 4.380€ plus 801€ Freibetrag = Gesamt 5.181€) jährlich erzielen, um beitragsfrei familienversichert zu bleiben.

Nun kommen zu den Zinseinkünften noch Mieterträge für eine vermietete Wohnung hinzu. Bleibt es insgesamt bei den 5.181€, oder sieht die Rechnung dann anders aus? :-k

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Beitragvon heinrich » 27.04.2011, 17:55

es bleibt beim von mir beschriebenen "Freibetrag"

Es ergibt sich keine weitere Erhöhung nur deshalb, weil die Einnahmen jetzt einen anderen Namen haben.

Bitte Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen und dies melden.

Dann wird dort geprüft, ob weiter eine Familienversicherung besteht oder eine eigene Mitgliedschaft (mit Beiträgen) geführt werden muss.

Franz
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Beitragvon Franz » 27.04.2011, 18:13

@ heinrich

OK, die 12 X 365 € sind klar. Unklar sind für mich die 801€ Freibetrag. Es findet eine gewisse Verlagerung statt. Durch den Erwerb der Wohnung vermindern sich die Zinserträge sehr, aber es entstehen vorher nicht dagewesene Mieterträge. Müssen diese 801€ durch Zinserträge "voll" gemacht werden, oder ist das egal?

Kann das nur etwas umständlich erklären, aber ich hoffe Du verstehst, wie ich das meine. :-s

heinrich
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Beitragvon heinrich » 28.04.2011, 13:19

ich weiß nicht, ob ich verstehe, was Du meinst.


Jedenfalls gibt es bei Vermietung/Verpachtung
keinen 801EUR-Freibetrag. Da kann man mit Verm/Verp
dann auch nicht "voll" machen.

Bei Verm/Verp sind als für die Famlienversicherung schädliches Einkommen (richtig heißt es Gesamteinkommen) die steuerlichen Begriffe zu nehmen.

Also
Einnahmen
minus Ausgaben (Reparaturen)
minus Zinsen
minus Abschreibung
= Einkünfte im Sinne des STeuerrechtes bzw. Gesamteinkommen im Sinne der Familienversicherung

Zusätzlich gibt es keinen 801EUR Freibetrag

Franz
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Beitragvon Franz » 29.04.2011, 13:42

@ heinrich

Vermutlich hast Du meine Frage richtig verstanden. Zur Probe, ob ich alles verstanden habe, mache ich mal 2 Beispiele;

Beispiel 1:

Vermietung/Verpachtung (minus Ausgaben ect. schon berücksichtigt)
- jährliche Einkünfte = 4.380€

dazu Zinserträge aus Sparguthaben
- jährlich = 801€

Zusammen = 5.181€


Beispiel 2:

Vermietung/Verpachtung (minus Ausgaben ect. schon berücksichtigt)
- jährliche Einkünfte = 4.480€

dazu Zinserträge aus Sparguthaben
- jährlich = 701€

Zusammen = 5.181€


Auswertung:

Beispiel 1: Ehefrau kann beitragsfrei familienversichert bleiben.

Beispiel 2: Ehefrau muß sich selbst krankenversichern.

Ist das richtig so? :-k

heinrich
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Beitragvon heinrich » 29.04.2011, 14:24

Hallo Franz,

ich glaub (jetzt) schon , dass ich Deine Frage richtig verstanden habe.
Aber egal.

Du hast alles richtig verstanden.

Die Antworten zu Deinen Beispielen sind RICHTIG.

Wenn Du so weiter machst, kannst Du bald als Sozialversicherungsfachangesteller (SoFa) bei uns anfangen.

Einen Tipp habe ich aber an Dich und eigentlich an alle anderen.

Man sollte nicht bis auf den letzten Cent alles ausreitzen.
Da kommt dann plötzlich eine Zinserhöhung. Man ist in diesem Moment so geldgeil und will sich dies dann auch noch mitnehmen: UND dann ist die kostenlose FAMIlienversicherung kaputt.


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