Selbst behalten heißt aber nicht "für sonst was verjucken", sondern tatsächlich selbst behalten, am besten an- oder zurücklegen und sich davon bedienen, wenn man z. B. Arztkosten bezahlen muss, soweit diese der vergleichbare Tarif "ohne Selbstbehalt" gedeckt hätte.
So bleibt jährlich immer etwas übrig, und das kann sich im Laufe der Jahre ganz schön läppern.
Die Kehrseite ist auch zu beachten: Für die Alterungsrückstellung aus dem "selbst behaltenen" Beitragsanteil ist man auch selbst verantwortlich. Das verlangt eine fast aktuarische Disziplin

Gruß von
Gerhard