Nun hat die BKK Gesundheit den Bogen überspannt.
Mit viel Mühe und zeitlichem Aufwand wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung mit ordnungsgemäßem Beitragsrückstand getroffen.
Ich habe pünktlich die laufenden Beiträge und die Raten auf den Rückstand gezahlt.
Der zuletzt geschlossene Ratenzahlungsplan läuft bis einschließlich September 2011.
Nun erhalte ich unvermittelt am 1. Juni 2011 ein Schreiben, dass ich einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt hätte (?) und meine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen soll. Wie auch immer, ich bin dem nachgekommen. Die Ratenverpflichtung ist unverändert.
Jetzt schickt mir die Kasse -mitten in der Laufzeit der abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarung- einen erneuten Ratenzahlungsplan mit einem völlig willkürlich
mehr als verdoppelten Beitragsrückstand.
Bei ordnungsgemäßer Verbuchung meiner Raten und einer Sondertilgung und einer Forderung ergibt sich ein Rückstand von rd. EUR 1.900. Stattdessen werden jetzt kurzerhand weit über EUR 4.000 (!) als Beitragsrückstand ausgewiesen. Ohne Beitragskonto, anhand dessen man wenigstens den Fehler kontrollieren könnte.
Hat man mit dieser Kasse denn nur Ärger? Werden dort nicht ordnungsgemäße Beitragskonten geführt? Wo sind meine Raten verbucht worden? Wie kann denn so etwas überhaupt passieren? Was bedeutet "SC-Mitgliedschaften"? Etwa, dass man dieses Mitglied in den Wahnsinn treiben will?
So etwas darf nicht passieren. Zumindest nicht zum x-ten Male, wie bei mir. Auch für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft besteht ein Willkürverbot.
Ich verfluche den Tag, an dem ich mich bei der Taunus BKK gemeldet habe.
Ich bin davon ausgegangen, dass zumindest nach dem letzten Aufwand endlich ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln erwartet werden darf.
Würde ein privatrechtlicher Dienstleister so agieren, er wäre längst von der Bildfläche verschwunden!
§ 186 Abs. 11 SGB V / Stundung der nachzuzahlenden Beiträge
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun denn, Sabine, beruhige Dich erst einmal.
Du hast doch schon gemerkt, Deine Kasse ist mehr als innovativ und creativ. Damals bei der Beitragsermäßigung nach § 240 Abs. 4 S. 3 SGB V musst man die Kasse mit der Nase druff stossen.
Und die gleiche Schiene geht hier vermutlich auch wieder ab.
Verlange doch erst einmal eine vernünftige Aufstellung über den Rückstand und die Tilgung. Gehe mal davon aus, dass der Kassenmitarbeiter wieder ein falsches Knöpchen gedrückt hat und Dir 5 % Zinsen pro Monat berechnet hat.
Der Unterschied zwischen einer Stundung mit gleichzeitiger Ratenzahlung (geringe Zinsen) und dem erhöhten Säumniszuschlag geht in der Praxis schnell unter.
Du hast doch schon gemerkt, Deine Kasse ist mehr als innovativ und creativ. Damals bei der Beitragsermäßigung nach § 240 Abs. 4 S. 3 SGB V musst man die Kasse mit der Nase druff stossen.
Und die gleiche Schiene geht hier vermutlich auch wieder ab.
Verlange doch erst einmal eine vernünftige Aufstellung über den Rückstand und die Tilgung. Gehe mal davon aus, dass der Kassenmitarbeiter wieder ein falsches Knöpchen gedrückt hat und Dir 5 % Zinsen pro Monat berechnet hat.
Der Unterschied zwischen einer Stundung mit gleichzeitiger Ratenzahlung (geringe Zinsen) und dem erhöhten Säumniszuschlag geht in der Praxis schnell unter.
Ach Rossi, zwischenzeitlich habe ich mich wieder etwas beruhigt.
Ich habe aber schon das Bundesversicherungsamt informiert und um Hilfe gebeten und außerdem eine Vorstandsbeschwerde eingereicht.
Ich habe panische Angst, dass diese Kasse mir die Existenzgrundlage entzieht. Sie waren schon einmal kurz davor. Jetzt schon wieder soetwas.
Ich bin gerade auf dem Weg, einen etwas höheren Gewinn zu erzielen und muss momentan inklusive Rate insgesamt rd. mtl. EUR 370 an diese Kasse zahlen. Jeden Monat sorge ich dafür, dass die ihr Geld pünktlich bekommen und das ist mit ganz erheblichen Einschränkungen verbunden.
Ich hatte die Kasse bereits zuvor um einen aktualisierten Ausdruck des Beitragskontos gebeten. Nichts ist passiert, wie gehabt. Daraufhin habe ich es aufgegeben und gehofft, dass alles richtig verbucht wird.
Dann dieser Schock, als wäre es vorprogrammiert.
Gerade nach dem umfangreichen Schriftwechsel in der Vergangenheit wegen den Säumniszuschlägen sollte doch in meinem Beitragskonto sichergestellt sein, dass so eine fehlerhafte Vervielfältigung der Forderung einfach nicht passieren kann. Überhaupt dürfte so etwas nicht passieren können. Ich könnte mir niemals erlauben, so zu arbeiten. Dann würde die Kasse wegen ihren Beiträgen nämlich in die Röhre schauen.
Ich habe aber schon das Bundesversicherungsamt informiert und um Hilfe gebeten und außerdem eine Vorstandsbeschwerde eingereicht.
Ich habe panische Angst, dass diese Kasse mir die Existenzgrundlage entzieht. Sie waren schon einmal kurz davor. Jetzt schon wieder soetwas.
Ich bin gerade auf dem Weg, einen etwas höheren Gewinn zu erzielen und muss momentan inklusive Rate insgesamt rd. mtl. EUR 370 an diese Kasse zahlen. Jeden Monat sorge ich dafür, dass die ihr Geld pünktlich bekommen und das ist mit ganz erheblichen Einschränkungen verbunden.
Ich hatte die Kasse bereits zuvor um einen aktualisierten Ausdruck des Beitragskontos gebeten. Nichts ist passiert, wie gehabt. Daraufhin habe ich es aufgegeben und gehofft, dass alles richtig verbucht wird.
Dann dieser Schock, als wäre es vorprogrammiert.
Gerade nach dem umfangreichen Schriftwechsel in der Vergangenheit wegen den Säumniszuschlägen sollte doch in meinem Beitragskonto sichergestellt sein, dass so eine fehlerhafte Vervielfältigung der Forderung einfach nicht passieren kann. Überhaupt dürfte so etwas nicht passieren können. Ich könnte mir niemals erlauben, so zu arbeiten. Dann würde die Kasse wegen ihren Beiträgen nämlich in die Röhre schauen.
Nun denn, Sabine, dann plaudere ich mal aus dem Nähkästchen.
Ich habe mich auch jedes mal tierisch über fehlerhafte Entscheidungen der Kassen aufgeregt und bin dann zu einem Kampfdackel mutiert.
Diese Mutation zum Kampfdackel bringt überhaupt nix, im Gegenteil, man bekommt dabei graue Haare.
Mache es einfach mit Gelassen- und Überlegenheit.
Du hast zunächst einen verbindlichen Ratenzahlungsplan, der bis 09/2011 gültig ist. Wenn dieser Ratenzahlungsplan keinen Widerruf vorsieht, dann ist es so und die Kasse hat sich daran zu halten. Ferner sind - hoffentlich - in dem Ratenzahlungsplan die Zinsen festgehalten.
Sabine - noch einmal - Du bist auf der sicheren Seite, da Du es hoffentlich alles schriftlich hast.
Wenn jetzt die andere Seite - diesmal die Kasse als Kampfterrier - meint, sich daran nicht halten zu müssen, dann legst Du dich erst einmal ganz gelassen zurück in den Sessel. Die Gelassenheit wird Dich zum Sieger dieser Machenschaften führen, weil Du es einfach mit Ruhe angehst.
Du legst dann einfach Widerspruch gegen die Feststellung der Beitragsforderung ein (dürfte vermutlich einen Verwaltungsakt darstellen) und begründest diesen mit dem verbindlichen Ratenplan und der nicht nachvollziehbaren Beitragsberechnung. Du bittest innerhalb von 14 Tagen um substantivierte Stellungnahme. Ansonsten bist Du gezwungen die Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Beitragsberechnung erneut beim zuständigen Sozialgericht zu beantragen. Sorry, das Spielchen hatten wir doch schon mal.
Du wirst dann auch wieder Dein Recht bekommen. Dann schickst Du der Kasse wieder einmal - aufgrund des erfolgreichen Widerspruches - eine Kostemberechnung des Widerspruchsverfahrens.
Das Spielchen geht dann hin und her und Du bleibst immer noch gelassen. Überwiegend wird die Kasse dann auch noch zusätzlich die Kosten des Widerspruchsverfahren löhnen müssen.
Und glaube mir eins, irgendwann wird man vorsichtig werden und Dir zuhören und nicht immer diese Nummer fahren.
Wenn man eine Schlacht schlägt, dann ist die Taktik immer das Wichtigste. Im Rahmen dieser Taktik sollte man zielgerichtet den Gegenangriff starten und nur die Waffen nutzen, die man wirklich für braucht.
Warum gehtst Du jetzt hin und feuerst all die Dir zur Verfügung stehenden Waffen ab - und veranstaltest ein riesen Feuerwerk (Bundesversicherungsamt / Vorstandsbeschwerde / etc.).? So ein Feuerwerk kostet sehr viel Kraft und Nerven, muss es so sein?
Sabine, gerade Du hast mit Deiner Fallkonstellation schon sehr viel erreicht und der Kasse fast immer gezeigt, wo der Hammer hängt.
Du bist fast immer als Gewinner aus diesem Kampf heraus gegangen. Und genauso wird es diesmal vermutlich auch sein.
Also noch einmal mein Tipp! Bitte ganz in Ruhe und Gelassenheit, setze Deine Waffen zielgerichtet ein, Du wirst auch hier gewinnen.
Sabine, ich kann Dir nur aus meinen Erfahrungen berichten. Anfangs habe ich auch die gesamten Waffen eingesetzt. Mache ich jetzt nicht mehr!
Ich habe mich auch jedes mal tierisch über fehlerhafte Entscheidungen der Kassen aufgeregt und bin dann zu einem Kampfdackel mutiert.
Diese Mutation zum Kampfdackel bringt überhaupt nix, im Gegenteil, man bekommt dabei graue Haare.
Mache es einfach mit Gelassen- und Überlegenheit.
Du hast zunächst einen verbindlichen Ratenzahlungsplan, der bis 09/2011 gültig ist. Wenn dieser Ratenzahlungsplan keinen Widerruf vorsieht, dann ist es so und die Kasse hat sich daran zu halten. Ferner sind - hoffentlich - in dem Ratenzahlungsplan die Zinsen festgehalten.
Sabine - noch einmal - Du bist auf der sicheren Seite, da Du es hoffentlich alles schriftlich hast.
Wenn jetzt die andere Seite - diesmal die Kasse als Kampfterrier - meint, sich daran nicht halten zu müssen, dann legst Du dich erst einmal ganz gelassen zurück in den Sessel. Die Gelassenheit wird Dich zum Sieger dieser Machenschaften führen, weil Du es einfach mit Ruhe angehst.
Du legst dann einfach Widerspruch gegen die Feststellung der Beitragsforderung ein (dürfte vermutlich einen Verwaltungsakt darstellen) und begründest diesen mit dem verbindlichen Ratenplan und der nicht nachvollziehbaren Beitragsberechnung. Du bittest innerhalb von 14 Tagen um substantivierte Stellungnahme. Ansonsten bist Du gezwungen die Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Beitragsberechnung erneut beim zuständigen Sozialgericht zu beantragen. Sorry, das Spielchen hatten wir doch schon mal.
Du wirst dann auch wieder Dein Recht bekommen. Dann schickst Du der Kasse wieder einmal - aufgrund des erfolgreichen Widerspruches - eine Kostemberechnung des Widerspruchsverfahrens.
Das Spielchen geht dann hin und her und Du bleibst immer noch gelassen. Überwiegend wird die Kasse dann auch noch zusätzlich die Kosten des Widerspruchsverfahren löhnen müssen.
Und glaube mir eins, irgendwann wird man vorsichtig werden und Dir zuhören und nicht immer diese Nummer fahren.
Wenn man eine Schlacht schlägt, dann ist die Taktik immer das Wichtigste. Im Rahmen dieser Taktik sollte man zielgerichtet den Gegenangriff starten und nur die Waffen nutzen, die man wirklich für braucht.
Warum gehtst Du jetzt hin und feuerst all die Dir zur Verfügung stehenden Waffen ab - und veranstaltest ein riesen Feuerwerk (Bundesversicherungsamt / Vorstandsbeschwerde / etc.).? So ein Feuerwerk kostet sehr viel Kraft und Nerven, muss es so sein?
Sabine, gerade Du hast mit Deiner Fallkonstellation schon sehr viel erreicht und der Kasse fast immer gezeigt, wo der Hammer hängt.
Du bist fast immer als Gewinner aus diesem Kampf heraus gegangen. Und genauso wird es diesmal vermutlich auch sein.
Also noch einmal mein Tipp! Bitte ganz in Ruhe und Gelassenheit, setze Deine Waffen zielgerichtet ein, Du wirst auch hier gewinnen.
Sabine, ich kann Dir nur aus meinen Erfahrungen berichten. Anfangs habe ich auch die gesamten Waffen eingesetzt. Mache ich jetzt nicht mehr!
Rossi, ich bin Dir abermals sehr zu Dank verpflichtet.
Ich habe es genauso gemacht, wie von Dir geschrieben.
Auch Dein Hinweis auf die Verzinsung war wieder Gold wert. Das wäre mir gar nicht aufgefallen. Die haben tatsächlich versucht, klammheimlich die angemessene Verzinsung im Rahmen der Stundung hochzuschrauben von 0,5 % auf 6 %. Im alten Ratenzahlungsplan steht der Verzinsungsfaktor explizit drin mit 0,5 %. Im neuen Ratenzahlungsplan steht kein Verzinsungsfaktor mehr und es ist einfach ein Zinssatz von 6 % (muss man sich selbst ausreichnen) angesetzt. 6 % dürfte keinesfalls dem entsprechen, was das BSG als angemessen erachtet, wie ich von Dir gelernt habe.
Ich habe mal die wesentlichen Ausschnitte meines Widerspruches hier abgedruckt. Vielleicht hilft es anderen in derselben Situation.
"4.
Offenbar sind bei der Rückstandsbezifferung in Höhe von € 4.328,30 gemäß Schreiben vom 6. Juni 2011 (statt tatsächlich € 1.889,92) weitere Säumniszuschläge zugerechnet.
Mit der Ratenzahlungsvereinbarung vom 11.10.2010 / 17.10.2010, mithin einer Stundung im Sinne von § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV, ist die Rechtsgrundlage für eine Erhebung von Säumniszuschlägen entfallen. Durch die Stundung verschieben sich die jeweiligen Fälligkeitstage auf den Tag der zugelassenen Ratenzahlung in dieser Höhe. Da ich der Ratenzahlungsverpflichtung pünktlich nachgekommen bin, ist eine weitere Erhebung von Säumniszuschlägen rechtswidrig, denn ich war seit dem Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung zu keinem Zeitpunkt säumig.
5.
Soweit mir die Stundung gegen angemessene Verzinsung gewährt wurde (Ermessensentscheidung), ist die Entscheidung verbindlich in Höhe eines Zinssatzes von 0,5 % gemäß dem Ratenzahlungsplan vom 11.10.2010 / 17.10.2010 ausgefallen und hat weiter Bestand.
Soweit für die Zeit ab Oktober 2011 zum gegebenen Zeitpunkt ein Anschlussratenzahlungsplan getroffen wird, ist eine willkürliche Erhöhung des Zinssatzes auf 6 % weder akzeptabel noch rechtmäßig und ich werde dagegen vorgehen, sollte es im Folgeratenzahlungsplan ab Oktober 2011 enthalten sein".
Wobei ich mich immer noch frage, wie so etwas überhaupt passieren kann. Die Kasse wird wohl ein Forderungsprogramm haben. Wenn im Programm der tatsächliche Rückstand mit den Forderungen ordnungsgemäß eingegeben ist, kann so etwas bei ordnungsgemäßer Programmierung und ordnungsgemäßen Zahlungen gar nicht passieren. Die Erhöhung des Rückstandes erklärt sich nämlich nur, wenn man meine sämtlichen Ratenzahlungen einfach weglässt. Wo sind die Raten verbucht worden? Ich hoffe, das BVA prüft das. Irgendetwas stimmt da nicht.
Genauso kann es im Mitgliedskonto nicht einfach untergehen, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und bis wann diese läuft. Das wird doch wohl irgendwo in den Mitgliedsstammdaten so festgehalten sein, dass es nicht zu übersehen ist - oder?
Ich habe übrigens tatsächlich graue Haare bekommen, Rossi. In meinem Alter deutet das auf Stress hin. Kann man sich jetzt fragen, woher ...
Ich habe es genauso gemacht, wie von Dir geschrieben.
Auch Dein Hinweis auf die Verzinsung war wieder Gold wert. Das wäre mir gar nicht aufgefallen. Die haben tatsächlich versucht, klammheimlich die angemessene Verzinsung im Rahmen der Stundung hochzuschrauben von 0,5 % auf 6 %. Im alten Ratenzahlungsplan steht der Verzinsungsfaktor explizit drin mit 0,5 %. Im neuen Ratenzahlungsplan steht kein Verzinsungsfaktor mehr und es ist einfach ein Zinssatz von 6 % (muss man sich selbst ausreichnen) angesetzt. 6 % dürfte keinesfalls dem entsprechen, was das BSG als angemessen erachtet, wie ich von Dir gelernt habe.
Ich habe mal die wesentlichen Ausschnitte meines Widerspruches hier abgedruckt. Vielleicht hilft es anderen in derselben Situation.
"4.
Offenbar sind bei der Rückstandsbezifferung in Höhe von € 4.328,30 gemäß Schreiben vom 6. Juni 2011 (statt tatsächlich € 1.889,92) weitere Säumniszuschläge zugerechnet.
Mit der Ratenzahlungsvereinbarung vom 11.10.2010 / 17.10.2010, mithin einer Stundung im Sinne von § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV, ist die Rechtsgrundlage für eine Erhebung von Säumniszuschlägen entfallen. Durch die Stundung verschieben sich die jeweiligen Fälligkeitstage auf den Tag der zugelassenen Ratenzahlung in dieser Höhe. Da ich der Ratenzahlungsverpflichtung pünktlich nachgekommen bin, ist eine weitere Erhebung von Säumniszuschlägen rechtswidrig, denn ich war seit dem Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung zu keinem Zeitpunkt säumig.
5.
Soweit mir die Stundung gegen angemessene Verzinsung gewährt wurde (Ermessensentscheidung), ist die Entscheidung verbindlich in Höhe eines Zinssatzes von 0,5 % gemäß dem Ratenzahlungsplan vom 11.10.2010 / 17.10.2010 ausgefallen und hat weiter Bestand.
Soweit für die Zeit ab Oktober 2011 zum gegebenen Zeitpunkt ein Anschlussratenzahlungsplan getroffen wird, ist eine willkürliche Erhöhung des Zinssatzes auf 6 % weder akzeptabel noch rechtmäßig und ich werde dagegen vorgehen, sollte es im Folgeratenzahlungsplan ab Oktober 2011 enthalten sein".
Wobei ich mich immer noch frage, wie so etwas überhaupt passieren kann. Die Kasse wird wohl ein Forderungsprogramm haben. Wenn im Programm der tatsächliche Rückstand mit den Forderungen ordnungsgemäß eingegeben ist, kann so etwas bei ordnungsgemäßer Programmierung und ordnungsgemäßen Zahlungen gar nicht passieren. Die Erhöhung des Rückstandes erklärt sich nämlich nur, wenn man meine sämtlichen Ratenzahlungen einfach weglässt. Wo sind die Raten verbucht worden? Ich hoffe, das BVA prüft das. Irgendetwas stimmt da nicht.
Genauso kann es im Mitgliedskonto nicht einfach untergehen, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und bis wann diese läuft. Das wird doch wohl irgendwo in den Mitgliedsstammdaten so festgehalten sein, dass es nicht zu übersehen ist - oder?
Ich habe übrigens tatsächlich graue Haare bekommen, Rossi. In meinem Alter deutet das auf Stress hin. Kann man sich jetzt fragen, woher ...
Na ja Sabine
Vermutlich kennt das Programm nur die normalen Versicherten, die keinen Ratennzahlungsplan mit der Kasse abschießen und deswegen immer die erhöhten Säumniszuschläge zu fordern sind.
Denn zwischen § 24 Abs. 1a SGB IV (Säumniszuschlag) und § 76 SGB IV (Erhebung von Einnahmen) liegen bekanntlich Welten.
Wobei ich mich immer noch frage, wie so etwas überhaupt passieren kann. Die Kasse wird wohl ein Forderungsprogramm haben. Wenn im Programm der tatsächliche Rückstand mit den Forderungen ordnungsgemäß eingegeben ist, kann so etwas bei ordnungsgemäßer Programmierung und ordnungsgemäßen Zahlungen gar nicht passieren
Vermutlich kennt das Programm nur die normalen Versicherten, die keinen Ratennzahlungsplan mit der Kasse abschießen und deswegen immer die erhöhten Säumniszuschläge zu fordern sind.
Denn zwischen § 24 Abs. 1a SGB IV (Säumniszuschlag) und § 76 SGB IV (Erhebung von Einnahmen) liegen bekanntlich Welten.
Jetzt liegt mir die Antwort des Bundesversicherungsamtes nebst einer "Stellungnahme" der Kasse vor.
Nach umfangreichen Ausführungen der Kasse, die bei der längst abschließend geklärten Geschichte von Adam und Eva beginnen (= Zeitraum ab 01.04.2007) erklärt die Kasse zu den fehlerhaften Beitragsberechnungen lapidar:
1.
Es sei "versehentlich die Ausbuchung der Beiträge für die Zeit vom 01.04.2007 bis zum 28.02.2008 ... nicht erfolgt" (wie es so in einem gerichtlichen Vergleich beschlossen wurde).
Das kann ich nicht nachvollziehen. Es existierte bereits eine korrekte Beitragskontenaufstellung mit den korrekten Beträgen für den Zeitraum 01.04.2007 bis 28.02.2008, aufgrund derer der lfd. geltende Ratenzahlungsplan geschlossen worden war.
Wie kann es sein, dass im Nachhinein ein bereits geklärtes Beitragskonto im Datenbestand verschwindet und alles neu und falsch berechnet wird?
Nach meinem Verständnis müsste eine Beitragskontenaufstellung im Forderungsprogramm zur Mitgliedsnummer gespeichert sein, so dass es zu einem derartigen Fehler nicht kommen kann.
2.
Weiter sei durch einen "Systemfehler durch das maschinelle Mahnverfahren" es zu einer Erhebung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren in zwei Monaten gekommen.
Auch dies ist für mich nicht nachvollziehbar.
Es bestand zu keinem Zeitpunkt seit dem Abschluss des Ratenzahlungsplanes, erst recht nicht in den genannten beiden Monaten, irgendein Anlass für einen solchen behaupteten Systemfehler. Ich habe stets penibel darauf geachtet, dass die Kasse sämtliche geschuldeten Zahlungen spätestens am 15. des Monats auf dem Beitragskonto hat. Ein Computerprogramm macht nicht einfach ohne jeglichen Anlass was es will.
3.
Der Gipfel kommt noch: Nach all dem Aufwand und der Mühe hat die Kasse wieder einen überhöhten Beitragsrückstand mitgeteilt. Ganz offensichtlich ist meine Sonderzahlung nicht im Beitragskonto verbucht worden. Ich habe mit der korrekten Angabe meiner Mitgliedsnummer und der Bezeichnung Sonderzahlung im Verwendungszweck überwiesen. Wie kann ein gezahlter Betrag im Datenbestand einer Krankenkasse zu einem bestimmten Mitgliedskonto einfach verschwinden?
Ich bin restlos bedient. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ausgerechnet nur bei mir so viele Fehler auftreten.
Und die Kasse hat die Fehler mit einer Überheblichkeit eingeräumt, die nicht zu überbieten ist. Wenn man sich wenigstens bei mir entschuldigen würde, wäre ich schon nur noch halb so sauer.
Beim BVA hat man offensichtlich erkannt, dass es keineswegs nur heiße Luft ist, was ich da anbringe.
Nach umfangreichen Ausführungen der Kasse, die bei der längst abschließend geklärten Geschichte von Adam und Eva beginnen (= Zeitraum ab 01.04.2007) erklärt die Kasse zu den fehlerhaften Beitragsberechnungen lapidar:
1.
Es sei "versehentlich die Ausbuchung der Beiträge für die Zeit vom 01.04.2007 bis zum 28.02.2008 ... nicht erfolgt" (wie es so in einem gerichtlichen Vergleich beschlossen wurde).
Das kann ich nicht nachvollziehen. Es existierte bereits eine korrekte Beitragskontenaufstellung mit den korrekten Beträgen für den Zeitraum 01.04.2007 bis 28.02.2008, aufgrund derer der lfd. geltende Ratenzahlungsplan geschlossen worden war.
Wie kann es sein, dass im Nachhinein ein bereits geklärtes Beitragskonto im Datenbestand verschwindet und alles neu und falsch berechnet wird?
Nach meinem Verständnis müsste eine Beitragskontenaufstellung im Forderungsprogramm zur Mitgliedsnummer gespeichert sein, so dass es zu einem derartigen Fehler nicht kommen kann.
2.
Weiter sei durch einen "Systemfehler durch das maschinelle Mahnverfahren" es zu einer Erhebung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren in zwei Monaten gekommen.
Auch dies ist für mich nicht nachvollziehbar.
Es bestand zu keinem Zeitpunkt seit dem Abschluss des Ratenzahlungsplanes, erst recht nicht in den genannten beiden Monaten, irgendein Anlass für einen solchen behaupteten Systemfehler. Ich habe stets penibel darauf geachtet, dass die Kasse sämtliche geschuldeten Zahlungen spätestens am 15. des Monats auf dem Beitragskonto hat. Ein Computerprogramm macht nicht einfach ohne jeglichen Anlass was es will.
3.
Der Gipfel kommt noch: Nach all dem Aufwand und der Mühe hat die Kasse wieder einen überhöhten Beitragsrückstand mitgeteilt. Ganz offensichtlich ist meine Sonderzahlung nicht im Beitragskonto verbucht worden. Ich habe mit der korrekten Angabe meiner Mitgliedsnummer und der Bezeichnung Sonderzahlung im Verwendungszweck überwiesen. Wie kann ein gezahlter Betrag im Datenbestand einer Krankenkasse zu einem bestimmten Mitgliedskonto einfach verschwinden?
Ich bin restlos bedient. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ausgerechnet nur bei mir so viele Fehler auftreten.
Und die Kasse hat die Fehler mit einer Überheblichkeit eingeräumt, die nicht zu überbieten ist. Wenn man sich wenigstens bei mir entschuldigen würde, wäre ich schon nur noch halb so sauer.
Beim BVA hat man offensichtlich erkannt, dass es keineswegs nur heiße Luft ist, was ich da anbringe.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
auf gut deutsch die kasse hat im rahmen der vielen fusionen , softwarerneuerungen und und ein wenig probleme mit ihren konten und ihrem versichertenbestand, es wird da wohl kein abgleich gefahren. oder es kann auch sein das der dienstleister der bkk da bockmist gebaut hat. stellt sich nur die frage der amtshaftung usw. siehe auch wirtschaftswoche und den artikel 20 krankenkassen vor dem aus.
Gruß
vergil
Gruß
vergil
Wo ist das Problem, Sabine?
Jetzt schickst Du der Kasse mal wieder eine Berechnung Deiner Kosten im Widerspruchsverfahren.
Sorry, Sabine, es dürfte ziemlich einfach sein. In der heutigen Zeit kann man nirgends schneller und besser Geld verdienen, als mit den Fehlern der Kassen im Verwaltungsverfahren. Hast Du jenes noch nicht erkannt?
Es ist teilweise eine Lizenz zum drucken von Geld, was willst Du mehr?! Natürlich fianziert aus den Solidarmitteln, aber dennoch egal!
Rege Dich dort darüber definitiv nicht auf; schmunzel einfach nur; denn Du wirst gewinnen und verdienst dabei auch noch!!!
Hast Du schon mal so schnell Geld verdient? Vielleicht solltest Du deine Denkweise einfach nur umstellen. Du hast hier super Kuh, die Du sehr gut melken kannst!!!!
Last und least, betrachte es sportlich! Jenes habe ich mir schon lange in die Birne gekloppt!!!
Vergil - als Kassenmitarbeiter - versucht sich hier wieder irgendwie zu rechtfertigen. Aber jenes ändert nichts an der Tatsache, dass im Falle eines erfolgreichen Widerspruches die erforderlichen Kosten zu übenehmen sind.
.Ich bin restlos bedient. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ausgerechnet nur bei mir so viele Fehler auftreten
Jetzt schickst Du der Kasse mal wieder eine Berechnung Deiner Kosten im Widerspruchsverfahren.
Sorry, Sabine, es dürfte ziemlich einfach sein. In der heutigen Zeit kann man nirgends schneller und besser Geld verdienen, als mit den Fehlern der Kassen im Verwaltungsverfahren. Hast Du jenes noch nicht erkannt?
Es ist teilweise eine Lizenz zum drucken von Geld, was willst Du mehr?! Natürlich fianziert aus den Solidarmitteln, aber dennoch egal!
Rege Dich dort darüber definitiv nicht auf; schmunzel einfach nur; denn Du wirst gewinnen und verdienst dabei auch noch!!!
Hast Du schon mal so schnell Geld verdient? Vielleicht solltest Du deine Denkweise einfach nur umstellen. Du hast hier super Kuh, die Du sehr gut melken kannst!!!!
Last und least, betrachte es sportlich! Jenes habe ich mir schon lange in die Birne gekloppt!!!
Vergil - als Kassenmitarbeiter - versucht sich hier wieder irgendwie zu rechtfertigen. Aber jenes ändert nichts an der Tatsache, dass im Falle eines erfolgreichen Widerspruches die erforderlichen Kosten zu übenehmen sind.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Du musst es nicht rechtfertigen; denn hier zahlt die Solidargmeinschaft mal wieder völlig unnötige Kosten.
Ich habe es mal an einer anderen Stelle von einem Sofa gelesen. Es war somit nicht mein Senf. Von 10 Fällen fruchtet es 8 mal, denn nur 2 wehren sich dagegen.
Gerade der Fall von Sabine ist einzigartig.
Sabine hat bei der Kassenpraxis graue Haare bekommen; aber sie hat sich gegen diese Praxis erfolgreich gewehrt.
Worin die Gründe zu suchen sind, ist doch völlig schnuppe. Es geht einfach nur darum, dass die Forderungen teilweise kein Fundament haben.
Nach wie vor freue ich mich, dass Sabine hier im Forum hoffentlich eine gute Unterstützung gefunden hat.
Ich habe es mal an einer anderen Stelle von einem Sofa gelesen. Es war somit nicht mein Senf. Von 10 Fällen fruchtet es 8 mal, denn nur 2 wehren sich dagegen.
Gerade der Fall von Sabine ist einzigartig.
Sabine hat bei der Kassenpraxis graue Haare bekommen; aber sie hat sich gegen diese Praxis erfolgreich gewehrt.
Worin die Gründe zu suchen sind, ist doch völlig schnuppe. Es geht einfach nur darum, dass die Forderungen teilweise kein Fundament haben.
Nach wie vor freue ich mich, dass Sabine hier im Forum hoffentlich eine gute Unterstützung gefunden hat.
Hallo zusammen,
ich bin der Neue hier.
Ich hoffe es ist nicht verpöhnt, wenn ich mich in diesen laufenden Faden einklinke, aber das ist genau das Thema um das es mir geht. Vor ganz langer Zeit (10 Jahre ist es her) habe ich einige Jahre mein Geld mit dem Verkauf Privater Krankenversicherungen verdient, habe das "Handwerk" zumindest in den Grundzügen gelernt. SGB & Co sind mir doch noch ein Begriff, aber es ist halt alles schon ewig her und insbesondere hat sich so viel geändert. Die Vergangenheit hat mich eingeholt und ich habe wider Willen einen Sorgenfall am Bein und die Probleme sind anscheinend immer noch die gleichen. Ein Gastronom. Im Grunde nicht versicherbar (im Sinne einer PKV, dick, alt, krank) und seit rund 5 Jahren auch nicht versichert. Der Traum eines jeden Versicherers. Der war vorher bei der HEK freiwillig versichert. Aus Gründen, die ich bis jetzt noch nicht weiter hinterfragt habe, ist er dort rausgeflogen. Angeblich hat ein Vermittler das Inkasso nicht abgerechnet.
Ziel ist es jetzt den Mann endlich wieder zu versichern und damit schlimmeres zu verhindern. Ich habe mit meinem Steuerberater stundenlang gehrint und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, daß es alles nichts bringt, wenn ich ihn anstelle. Weil – er steht tägl. 10 und mehr Stunden in seiner Kneipe. Im Grunde müßte er die sofort zuschließen, auf´s Amt marschieren und das mit der Arbeit bleiben lassen. Will er aber nicht. Sehr löblich, ob´s aber klug ist – das sei mal dahingestellt. Inzwischen sind wir so schlau, daß ihn seine alte GKV wieder aufnehmen muß, allerdings unter Nachberechnung der Beiträge. Nennenswert Geld verdient der Mann mit seinem Wirtshaus nicht, es reicht zum Leben, insofern wird wohl ein Mindestbeitrag angesetzt. 60 Monate Nachforderung bei nur 200 Euro Beitrag + Säumnisse + was weiß ich noch immer. Unbeschreiblich viel Geld, das er auf keinen Fall hat. Was macht man jetzt sinnvollerweise in dieser Situation? Mein Rat war ja ein vernünftiges Insolvenzverfahren, wenn er unbedingt will, kann er dann auch seine Kneipe weiterführen. Es geht jetzt nur darum, wie man das am sinnvollsten macht, daß der wieder versichert ist und das auch finanziell irgendwie auf die Reihe bekommt. Wie fange ich das denn an? Insbesondere ist meine Sorge halt, daß man im Zweifelsfalle was lostritt, was nicht mehr zu stoppen ist und unweigerlich in eine Insolvenz führt. (Ich bin der Meinung, das wäre die beste Lösung, aber da ist anscheinend falscher Stolz im Spiel) Der sitzt auf gut deutsch gesagt auf einem Pulverfaß, das zwei Lunten hat. Eine brennt (der ist nicht versichert und nicht gesund) und die andere könnte halt brennen, wenn die letzte Kasse (die HEK) das Faß aufmacht und ihm auf den Pelz rückt... Was tun?
Danke für´s Zuhören.
Horstmann
ich bin der Neue hier.

Ziel ist es jetzt den Mann endlich wieder zu versichern und damit schlimmeres zu verhindern. Ich habe mit meinem Steuerberater stundenlang gehrint und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, daß es alles nichts bringt, wenn ich ihn anstelle. Weil – er steht tägl. 10 und mehr Stunden in seiner Kneipe. Im Grunde müßte er die sofort zuschließen, auf´s Amt marschieren und das mit der Arbeit bleiben lassen. Will er aber nicht. Sehr löblich, ob´s aber klug ist – das sei mal dahingestellt. Inzwischen sind wir so schlau, daß ihn seine alte GKV wieder aufnehmen muß, allerdings unter Nachberechnung der Beiträge. Nennenswert Geld verdient der Mann mit seinem Wirtshaus nicht, es reicht zum Leben, insofern wird wohl ein Mindestbeitrag angesetzt. 60 Monate Nachforderung bei nur 200 Euro Beitrag + Säumnisse + was weiß ich noch immer. Unbeschreiblich viel Geld, das er auf keinen Fall hat. Was macht man jetzt sinnvollerweise in dieser Situation? Mein Rat war ja ein vernünftiges Insolvenzverfahren, wenn er unbedingt will, kann er dann auch seine Kneipe weiterführen. Es geht jetzt nur darum, wie man das am sinnvollsten macht, daß der wieder versichert ist und das auch finanziell irgendwie auf die Reihe bekommt. Wie fange ich das denn an? Insbesondere ist meine Sorge halt, daß man im Zweifelsfalle was lostritt, was nicht mehr zu stoppen ist und unweigerlich in eine Insolvenz führt. (Ich bin der Meinung, das wäre die beste Lösung, aber da ist anscheinend falscher Stolz im Spiel) Der sitzt auf gut deutsch gesagt auf einem Pulverfaß, das zwei Lunten hat. Eine brennt (der ist nicht versichert und nicht gesund) und die andere könnte halt brennen, wenn die letzte Kasse (die HEK) das Faß aufmacht und ihm auf den Pelz rückt... Was tun?
Danke für´s Zuhören.
Horstmann
Jepp!
Die Kassen fahren hinsichtlich der Beitragsnachforderungen bei der Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB riesen Geschütze auf. Fast alle Kassen ignorieren stumpf den geseztgeberischen Auftrag einer Ermäßigung.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit "schieße niemals mit Kanonen auf Spatzen", ist bei den Kassen vielfach im Ansatz nicht bekannt.
Sabine hat sich hiergegen erfolgreich gewehrt und relativ gute Erfolge erzielt. Sie hatte nämlich Kampfgeist und hat sich dies nicht gefallen lassen.
Leider haben die meisten betroffenen Kunden nicht den Mut zur Lücke und wehren sich nicht dagegen.
Mein Slogan ist und wird es immer bleiben. Leute wehrt Euch dagegen. Fangt bei den Verfahrensvorschriften an; denn diese sind den Kassen in der Regel nicht bekannt. Haut es den Kassen um die Bummelbacken.
Und jetzt guckt Euch mal nachfolgenden Beschluss an; Nachtigall ik hör Dir trapsen. Die Kasse hat etwas richtig an die Bummelbacken bekommen.
Aufgrund fataler Ingnoranz und Missachtung von Formvorschriften war lt. Feststellung eines LSG der Nachzahlungsanspruch sogar komplett verwirkt.
Guckt ihr hier:
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht L 5 KR 201/10 B ER 15.11.2010 rechtskräftig
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146851&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Die Kassen fahren hinsichtlich der Beitragsnachforderungen bei der Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB riesen Geschütze auf. Fast alle Kassen ignorieren stumpf den geseztgeberischen Auftrag einer Ermäßigung.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit "schieße niemals mit Kanonen auf Spatzen", ist bei den Kassen vielfach im Ansatz nicht bekannt.
Sabine hat sich hiergegen erfolgreich gewehrt und relativ gute Erfolge erzielt. Sie hatte nämlich Kampfgeist und hat sich dies nicht gefallen lassen.
Leider haben die meisten betroffenen Kunden nicht den Mut zur Lücke und wehren sich nicht dagegen.
Mein Slogan ist und wird es immer bleiben. Leute wehrt Euch dagegen. Fangt bei den Verfahrensvorschriften an; denn diese sind den Kassen in der Regel nicht bekannt. Haut es den Kassen um die Bummelbacken.
Und jetzt guckt Euch mal nachfolgenden Beschluss an; Nachtigall ik hör Dir trapsen. Die Kasse hat etwas richtig an die Bummelbacken bekommen.
Aufgrund fataler Ingnoranz und Missachtung von Formvorschriften war lt. Feststellung eines LSG der Nachzahlungsanspruch sogar komplett verwirkt.
Guckt ihr hier:
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht L 5 KR 201/10 B ER 15.11.2010 rechtskräftig
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146851&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
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