Bitte um Hilfe: KV Wechsel in PKV bei meinem Lebenslauf??
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Bitte um Hilfe: KV Wechsel in PKV bei meinem Lebenslauf??
Hallo liebe Forengemeinde,
mir setzt die Entscheiung richtig zu und ich möchte Euch um Tipps, Infos, Meinungen, Gedanken bitten, die mit vielleicht helfen können, in meinem Dilemma, das mir langsam den Schlaf raubt, weiterzukommen...
javascript:emoticon('[-o<').
Also :
- bin frisch verbeamtet-
- weiss nicht ob und wie lange ich das bleiben will (im Gegensatz zu der Norm um mich herum...)
- gerade 100%, möchte aber reduzieren (das kann aber noch ein bisschen dauern bis das möglich ist) und nebenher eine kleine idelle Selbständigkeit aufbauen (wirft nicht viel Geld ab, einfach mal sehen, wie viel Spass es mir macht und ob es sich entwickelt, später vielleicht doch mehr)
- mag meinen Job, aber fühle mich auch eingekastelt und deshalb stetzt es mir zu, mich jetzt mit der PKV Entscheidung festlegen zu müssen
-würde mir gerne einen Exit offen lassen- mal mit einem anderen Job oder einer Selbstständigkeit oder eine Zeit lang ins Ausland gehen (frau weiss ja nicht vorher genau, was das Leben noch bringen wird)
- vom Gefühl her denke ich -ein paar Jahre ist es ja o.k., aber ich muss reduzieren und ich möchte auch noch was anderes in mein Leben bringen und mich auch nochmal verändern dürfen
- ich habe keine großen Rücklagen und wenig Rentenansprüche bis jetzt
- Kinder: zur Zeit nicht in Sicht, aber noch nicht abgeschrieben (auch wenn das auch der Norm nicht entspricht)
- also es gibt noch einiges in meinem zu klären und sich in die eine oder andere Richtung zu entwicklen in den nächsten Jahren javascript:emoticon(':oops:')(aber das ist ja nicht verboten )
aber was mache ich mit der Krankenkasse JETZT ?
- Die GKV kostet mich fast doppelt so viel
- bei der Privaten habe ich die Beihilfe- aber NUR solange ich nicht die Verbeamtung zurückgebe
- wenn ich mich ein -zwei Jahre beurlauben lasse und ins Ausland gehe wird es ja auch teuer und
wIll ich mich mal noch Selbstständig machen, kann ich die Private kaum zahlen
- und mit einer kleinen Rente wird die PKV im Alter auch teurer
-und um rauszukommen, muss ich bis 55 ein anderes Angestelltenverhältnis haben (gibts da ein Minimum an Arbeitszeit..?)
..wenn ich das bis jetzt richtig überblicke
A) Irgendwelche Tipps, Anregungen - Rat?
B) Was gibt es für Exit-möglichkeiten für mich aus der Privaten bzw. was gibt es für Begrenzungen (und wie können die nochmal aufgelöst werden) ??
Ich freue mich über Eure Unterstützung! DANKE! Hoffende
mir setzt die Entscheiung richtig zu und ich möchte Euch um Tipps, Infos, Meinungen, Gedanken bitten, die mit vielleicht helfen können, in meinem Dilemma, das mir langsam den Schlaf raubt, weiterzukommen...
javascript:emoticon('[-o<').
Also :
- bin frisch verbeamtet-
- weiss nicht ob und wie lange ich das bleiben will (im Gegensatz zu der Norm um mich herum...)
- gerade 100%, möchte aber reduzieren (das kann aber noch ein bisschen dauern bis das möglich ist) und nebenher eine kleine idelle Selbständigkeit aufbauen (wirft nicht viel Geld ab, einfach mal sehen, wie viel Spass es mir macht und ob es sich entwickelt, später vielleicht doch mehr)
- mag meinen Job, aber fühle mich auch eingekastelt und deshalb stetzt es mir zu, mich jetzt mit der PKV Entscheidung festlegen zu müssen
-würde mir gerne einen Exit offen lassen- mal mit einem anderen Job oder einer Selbstständigkeit oder eine Zeit lang ins Ausland gehen (frau weiss ja nicht vorher genau, was das Leben noch bringen wird)
- vom Gefühl her denke ich -ein paar Jahre ist es ja o.k., aber ich muss reduzieren und ich möchte auch noch was anderes in mein Leben bringen und mich auch nochmal verändern dürfen
- ich habe keine großen Rücklagen und wenig Rentenansprüche bis jetzt
- Kinder: zur Zeit nicht in Sicht, aber noch nicht abgeschrieben (auch wenn das auch der Norm nicht entspricht)
- also es gibt noch einiges in meinem zu klären und sich in die eine oder andere Richtung zu entwicklen in den nächsten Jahren javascript:emoticon(':oops:')(aber das ist ja nicht verboten )
aber was mache ich mit der Krankenkasse JETZT ?
- Die GKV kostet mich fast doppelt so viel
- bei der Privaten habe ich die Beihilfe- aber NUR solange ich nicht die Verbeamtung zurückgebe
- wenn ich mich ein -zwei Jahre beurlauben lasse und ins Ausland gehe wird es ja auch teuer und
wIll ich mich mal noch Selbstständig machen, kann ich die Private kaum zahlen
- und mit einer kleinen Rente wird die PKV im Alter auch teurer
-und um rauszukommen, muss ich bis 55 ein anderes Angestelltenverhältnis haben (gibts da ein Minimum an Arbeitszeit..?)
..wenn ich das bis jetzt richtig überblicke
A) Irgendwelche Tipps, Anregungen - Rat?
B) Was gibt es für Exit-möglichkeiten für mich aus der Privaten bzw. was gibt es für Begrenzungen (und wie können die nochmal aufgelöst werden) ??
Ich freue mich über Eure Unterstützung! DANKE! Hoffende
Was soll ich ...
... anziehen, das Blaue oder das Grüne?
Ja, wenn Sie auch nicht wissen, welche Schuhe Sie anhaben werden, ist darauf schlecht antworten.
Im Ernst: Im Augenblick haben Sie das Blaue an, warum sich die Mühe machen, sich umzuziehen, wenns nachher doch nicht passt?
Es sei denn, Sie ziehen sich gerne um - dann machen Sie's halt.
Nur daran denken: Das Blaue lässt sich leichter aus- als anziehen, beim Grünen ist's eher umgekehrt.
Grüße aus der grünen Ecke
Ja, wenn Sie auch nicht wissen, welche Schuhe Sie anhaben werden, ist darauf schlecht antworten.
Im Ernst: Im Augenblick haben Sie das Blaue an, warum sich die Mühe machen, sich umzuziehen, wenns nachher doch nicht passt?
Es sei denn, Sie ziehen sich gerne um - dann machen Sie's halt.
Nur daran denken: Das Blaue lässt sich leichter aus- als anziehen, beim Grünen ist's eher umgekehrt.
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-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Bekleidungsvorschriften?
Tja, ich finde es halt langweilig, immer mit denselben paar Schuhen rumlaufen zu müssen-
Aber sein Leben der Krankenkasse zu unterstellen ist ja auch ein bisschen krass.
ja wenn ich mich nun ein paar mal umziehe, das will ich ja wissen, was gibts da für Bekleidungsverordnungen
- vor 55 - einen anderen Job: muss ich dann 1 ganzes Jahr versichert sein, um rauszukommen oder reichen 2 Monate?
- was ist das mit der absoluten Versicherungsfreiehit bei Beihilfe- kann mir die Bedeutung vielleicht jemand verklickern?
- o.k., ich angel mir einen Holden, der gesetzlich versichert ist, wäre auch noch ein Exit habe ich inzwischen gelernt (sind zwar eigentlich auch nicht wirklich meine Auswahlkriterien, ist aber mal gut zu wissen...)
- über einen Job in Spanien sich dort versichern zu lassen, wäre eine exotische Variante
- und? was gibt s noch?? Gibts noch was...?
Zwei andere Fragen hätte ich auch noch:A) ich lasse mich jetzt gesetztlich weiterversichern...und will dann doch rüberwechseln, was sind die Kündigungsfristen?
b) ich bleibe gesetzlich, habe ich dann von der beihilfe noch irgendeinen Profit?
Danke im Voraus!!

ja wenn ich mich nun ein paar mal umziehe, das will ich ja wissen, was gibts da für Bekleidungsverordnungen
- vor 55 - einen anderen Job: muss ich dann 1 ganzes Jahr versichert sein, um rauszukommen oder reichen 2 Monate?
- was ist das mit der absoluten Versicherungsfreiehit bei Beihilfe- kann mir die Bedeutung vielleicht jemand verklickern?
- o.k., ich angel mir einen Holden, der gesetzlich versichert ist, wäre auch noch ein Exit habe ich inzwischen gelernt (sind zwar eigentlich auch nicht wirklich meine Auswahlkriterien, ist aber mal gut zu wissen...)
- über einen Job in Spanien sich dort versichern zu lassen, wäre eine exotische Variante
- und? was gibt s noch?? Gibts noch was...?
Zwei andere Fragen hätte ich auch noch:A) ich lasse mich jetzt gesetztlich weiterversichern...und will dann doch rüberwechseln, was sind die Kündigungsfristen?
b) ich bleibe gesetzlich, habe ich dann von der beihilfe noch irgendeinen Profit?
Danke im Voraus!!
-
- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
SvenSch hat geschrieben:Tipp: Sparen Sie das Geld, dass Sie in der Beihilfe im Gegensatz zur GKV zahlen und legen es für Alter an. Dann können Sie entweder jede Menge Schuhe kaufen oder Sie haben Geld um Ihre Krankenversicherung zu bezahlen.
Schreiben Sie mich an, ich bin quasi der Al Bundy unter den "Schuh"verkäufern.
Tja Al,
wenn's denn so einfach wär'.
Da die TE noch gar nicht weiß, wie es denn weitergehen soll, ist es doch sehr fraglich ob man hier zu einem Wechsel in die PKV raten soll. Was können Sie denn, was andere nicht können ?
Gruß
Philipp
SvenSchuhverkäufer vielleichtPhilchen hat geschrieben:... Was können Sie denn, was andere nicht können?

Sorry, Sven, ist nicht ernstgemeint, hat gerade so schön gepasst.
Aber um vlt. von den Klamotten und Galoschen - mea culpa! - wieder wegzukommen:
Hoffende, du lernst dazu, stellst am Schluss kluge Fragen, ohne sie gleich selbst zu beantworten:
Also zu A) kannst Du zum Ende des übernächsten Monats kündigen, z. B. jetzt im Juli zum 30.9. - fiktiver Beginn in der PKV am 1.10.
Zu B) kommt es darauf an, welche Beihilfevorschriften gelten (Bund/Bundesland). Aber berauschend ist es nicht mehr, und hier auf Details einzugehen, zumal in der Freizeit, das ist nur etwas für Masochisten.
Vielleicht findet sich ja einer, vielleicht sogar einer aus Hessen, falls Du dort "beihilfierst".
Zuletzt geändert von GS am 07.07.2011, 00:29, insgesamt 1-mal geändert.
Ach so, Rüdiger, dann ..
... warst Du das gestern abend nach Einbruch der Dunkelheit - der Typ mit Sturmkappe und Klop(f)stock?DKV-Service-Center hat geschrieben:Hi GS
man sollte (dich) übers Knie legen und den Hintern Grün und Blau versohlen
Gruß
Naja, mit deinen zwei Veilchen konntest Du dann heute aber auch nicht unter die Leute.

Vertragen wir uns wieder?

Gruß von
Gerhard
Danke schon einmal für die ehrlichen Rückmeldungen und Anregungen auch aus der grünen Fraktion (beeindruckt)
ich glaube, was ich auch übersehen habe, ist, dass wenn ich eben mit 50 oder 55 raus gehe oder so zwar aus der PVK rauskomme, aber meine Pensionsansprüche damit mitverliere. Da fragt sich dann, was dann der schlimmere Tod ist.
also so gesehen dürfte ich den Wechsel nicht zu spät machen und wenn ich mich- wenn das überhaupt geht- mal ein oder ein paar Jahre beurlauben lasse, und dafür spare, wäre eine Gesetzliche hilfreich. Oder zum Schluss die Pension stunden lassen bis 67 und voher vom Ersparten leben, falls sowas geht.
Das ist schon ein komplexes Studium: mein Leben, das Kassenleben, mein Krankeheitsleben vielleicht noch -und das Beamtenleben, die Beihilfe und der Zeitdruck.
Aber eigentlich bin doch nicht ich das Probelm, sondern diese komplexen Regelungen, die irgendwie nicht für mich gemacht sind...
und leider habe ich keine Kristallkugel...
Es ist wirklich verflixt und das Geld ist (gerade für mich) schon ne Menge. Aber Freiheit ist auch ein hohes Gut..
Eigentlich dachte ich, ich mache das jetzt mit der Privaten, wenn ich keine Risikozuschläge drauf bekomme und spare das GEld a la Sven Schlauberger,
aber nach einem GEspräch heute abend dachte ich dann widerum, nein, gerade ist der Job gut und passend, aber bis 67? Nein, -das ist momentan jenseits meines Vorstellungsvermögens...
gut ich könnte mich reduziert halb selbstständig hindurchbringen, aber das kann auch unbefriedigend sein.
Aber vielleicht brauche ich das Gefühl der Freiheit und muss diesen hohen GKV Preis jetzt zahlen-
ANdererseits frage ich mich, was für Freiheiten es mir bringt?
- Wenn ich alles hinschmeisse, dann komme ich auch aus allem raus- bis 55. Und einen Job werde ich mir schon noch vielleicht irgendwie angeln können. dann eben Pensionsverlust.
-Für die Selbständigkeit wäre gesetzlich besser (arme Kirchenmaus), aber über einen Zwischenjob würde ich auch dorthin kommen
NUR:
- Wenn ich 1 Jahr raus will oder führer in Rente (Sabbatjahr funktioniert wohl bei uns nicht) - und ich weiss gar nicht, ob die Verbeamtung mir das ermöglicht- nur dann wenn ja wäre GKV hilfreich
oder eben für den dirketen Übergang zur Selbständigkeit
Oder habe ich da was WIchtiges vergessen, wofür es noch wichtig wäre in der GKV zu bleiben?
Klügere Fragen fallen mir gerade nicht ein, aber ich arbeite dran
ich glaube, was ich auch übersehen habe, ist, dass wenn ich eben mit 50 oder 55 raus gehe oder so zwar aus der PVK rauskomme, aber meine Pensionsansprüche damit mitverliere. Da fragt sich dann, was dann der schlimmere Tod ist.
also so gesehen dürfte ich den Wechsel nicht zu spät machen und wenn ich mich- wenn das überhaupt geht- mal ein oder ein paar Jahre beurlauben lasse, und dafür spare, wäre eine Gesetzliche hilfreich. Oder zum Schluss die Pension stunden lassen bis 67 und voher vom Ersparten leben, falls sowas geht.
Das ist schon ein komplexes Studium: mein Leben, das Kassenleben, mein Krankeheitsleben vielleicht noch -und das Beamtenleben, die Beihilfe und der Zeitdruck.
Aber eigentlich bin doch nicht ich das Probelm, sondern diese komplexen Regelungen, die irgendwie nicht für mich gemacht sind...
und leider habe ich keine Kristallkugel...
Es ist wirklich verflixt und das Geld ist (gerade für mich) schon ne Menge. Aber Freiheit ist auch ein hohes Gut..
Eigentlich dachte ich, ich mache das jetzt mit der Privaten, wenn ich keine Risikozuschläge drauf bekomme und spare das GEld a la Sven Schlauberger,
aber nach einem GEspräch heute abend dachte ich dann widerum, nein, gerade ist der Job gut und passend, aber bis 67? Nein, -das ist momentan jenseits meines Vorstellungsvermögens...
gut ich könnte mich reduziert halb selbstständig hindurchbringen, aber das kann auch unbefriedigend sein.
Aber vielleicht brauche ich das Gefühl der Freiheit und muss diesen hohen GKV Preis jetzt zahlen-
ANdererseits frage ich mich, was für Freiheiten es mir bringt?
- Wenn ich alles hinschmeisse, dann komme ich auch aus allem raus- bis 55. Und einen Job werde ich mir schon noch vielleicht irgendwie angeln können. dann eben Pensionsverlust.
-Für die Selbständigkeit wäre gesetzlich besser (arme Kirchenmaus), aber über einen Zwischenjob würde ich auch dorthin kommen
NUR:
- Wenn ich 1 Jahr raus will oder führer in Rente (Sabbatjahr funktioniert wohl bei uns nicht) - und ich weiss gar nicht, ob die Verbeamtung mir das ermöglicht- nur dann wenn ja wäre GKV hilfreich
oder eben für den dirketen Übergang zur Selbständigkeit
Oder habe ich da was WIchtiges vergessen, wofür es noch wichtig wäre in der GKV zu bleiben?

Klügere Fragen fallen mir gerade nicht ein, aber ich arbeite dran

Sorry, Hoffende, meine ...
... Maso-These muss ich nun auf jedes weitere Beantworten deiner "Fragen" erweitern. Klinke mich nach der folgenden Antwort insoweit aus.GS hat geschrieben:...Zu B) kommt es darauf an, welche Beihilfevorschriften gelten (Bund/Bundesland). Aber berauschend ist es nicht mehr, und hier auf Details einzugehen, zumal in der Freizeit, das ist nur etwas für Masochisten.
Allerdings. Es gibt auch noch ein Leben diesseits von Beamterei, Beihilfe und der Systemfrage "GKV/PKV".Oder habe ich da was Wichtiges vergessen ...?.
Mach dich locker, und geh mal ins Kabarett, ins Kino oder - noch besser - einfach mal im Wald spazieren. Frische Luft tut ungewöhnlich gut.
Ist nicht bös-, aber ernstgemeint.
Gruß von
Gerhard
Hallo hoffende,
aus meiner Sicht gibt es bei all den vielen aufgezählten Facetten und zu berücksichtigenden Faktoren 2 Grundvarianten:
1) Du steigst aus dem Beamtenverhältnis wieder aus
2) Du bleibst lebenslang im Beamtenverhältnis
Ich denke, Du wirst überlegen müssen, was wahrscheinlicher ist:
1) Wenn Du es als wahrscheinlicher ansiehst, wieder aus dem Beamtenverhältnis auszusteigen, solltest Du m.E. in der GKV bleiben. Dann hast Du die Gewähr, in Zeiten geringen Einkommens nur vergleichsweise geringe Beiträge zu zahlen und nicht gnadenlos 100% PKV aus eigener Tasche.
Klar, wenn Du vor 55 einen SV-pflichtigen Job kriegst, wärst Du auch wieder aus dem Schneider. Wie hoch ist diese Chance --> hängt sicher auch davon ab, was Du jetzt als Beamtin machst. Aber die Chancen werden sicher mit zunehmendem Alter geringer und dann bleibt u.U. nur 400 € oder Selbstständigkeit mit geringem Einkommen und dann ist PKV hart, v.a. auch im Ruhestand (siehe viele Beiträge hier im Forum)
2) Wenn Du jedoch zum Ergebnis kommst, das Dein (nachvollziehbares) Bedürfnis nach Freiheit auch über Teilzeit oder Beurlaubung im fortbestehenden (lebenslangen) Beamtenverhältnis erfüllt sein könnte, stehst Du m.E. mit der PKV besser da.
Schau Dir hierzu vielleicht mal die Regelungen Deines Dienstherrn zu Teilzeit und Beurlaubung an.
Die Einschätzung 1) oder 2) kann Dir niemand abnehmen.
Gruß
claudius
aus meiner Sicht gibt es bei all den vielen aufgezählten Facetten und zu berücksichtigenden Faktoren 2 Grundvarianten:
1) Du steigst aus dem Beamtenverhältnis wieder aus
2) Du bleibst lebenslang im Beamtenverhältnis
Ich denke, Du wirst überlegen müssen, was wahrscheinlicher ist:
1) Wenn Du es als wahrscheinlicher ansiehst, wieder aus dem Beamtenverhältnis auszusteigen, solltest Du m.E. in der GKV bleiben. Dann hast Du die Gewähr, in Zeiten geringen Einkommens nur vergleichsweise geringe Beiträge zu zahlen und nicht gnadenlos 100% PKV aus eigener Tasche.
Klar, wenn Du vor 55 einen SV-pflichtigen Job kriegst, wärst Du auch wieder aus dem Schneider. Wie hoch ist diese Chance --> hängt sicher auch davon ab, was Du jetzt als Beamtin machst. Aber die Chancen werden sicher mit zunehmendem Alter geringer und dann bleibt u.U. nur 400 € oder Selbstständigkeit mit geringem Einkommen und dann ist PKV hart, v.a. auch im Ruhestand (siehe viele Beiträge hier im Forum)
2) Wenn Du jedoch zum Ergebnis kommst, das Dein (nachvollziehbares) Bedürfnis nach Freiheit auch über Teilzeit oder Beurlaubung im fortbestehenden (lebenslangen) Beamtenverhältnis erfüllt sein könnte, stehst Du m.E. mit der PKV besser da.
Schau Dir hierzu vielleicht mal die Regelungen Deines Dienstherrn zu Teilzeit und Beurlaubung an.
Die Einschätzung 1) oder 2) kann Dir niemand abnehmen.
Gruß
claudius
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Re: Ach so, Rüdiger, dann ..
[quote="GS"][quote="DKV-Service-Center"]Hi GS
man sollte (dich) übers Knie legen und den Hintern Grün und Blau versohlen
Gruß[/quote]... warst Du das gestern abend nach Einbruch der Dunkelheit - der Typ mit Sturmkappe und Klop(f)stock?
Naja, mit deinen zwei Veilchen konntest Du dann heute aber auch nicht unter die Leute.
Vertragen wir uns wieder?
Gruß von
Gerhard[/quote]
Nix Veilchen


man sollte (dich) übers Knie legen und den Hintern Grün und Blau versohlen

Gruß[/quote]... warst Du das gestern abend nach Einbruch der Dunkelheit - der Typ mit Sturmkappe und Klop(f)stock?
Naja, mit deinen zwei Veilchen konntest Du dann heute aber auch nicht unter die Leute.

Vertragen wir uns wieder?

Gruß von
Gerhard[/quote]
Nix Veilchen



hallo allerseits!
Claudius- vielen Dank für das auf den Punkt bringen helfen, -das ist superhilfreich für mich! !
javascript:emoticon('.-.')
javascript:emoticon('.-.')
GS_ nicht die Geduld verlieren...ja, ich könnte ne Pause brauchen, finde ich auch, aber meine Frist läuft ab, das macht nicht gerade weit...aber ich nehme es als Anregung und werde an Dich denkend mich heute einem schönen langen Spaziergang hingeben
Ausserdem musst Du sehen, ich bin eine absolute Laiin, für mich sind die ganzen DInge nicht so klar, wie wenn ich das schon ein paar Monate oder Jahre meines Lebens mit verbracht hätte -ich arbeite mich durch einen Wald und finde jeden Tag ne neue Baumart ....und frage mich, was die bedeutet und welchen wichtigen Baum ich übersehen habe - aber immerhin bemühe ich mich, ist doch auch was javascript:emoticon('O:)')
Ich hätte da noch -mich interessierende- Wissenslücken: javascript:emoticon(':mrgreen:')
was ist , wenn frau Kinder kriegt, ich schätze die Beihilfe würden sie einem in diesem Fall (anders als bei Beurlaubung) nicht streichen, aber was ist mit der PKV mit und nach Erziehungsgeld- läuft die normal weiter -auch ohne Einkommen- oder wird die billiger?
Und wenn ich mich beurlauben lasse- dann muss ich ja wohl in der PKV (wenn ich da drin wäre) mich anders versichern schäzte ich ohne Beihilfe, da kommt dann der volle Satz auf mich zu, oder noch teurer (weil ich den Beihilfetarif ja nicht habe) ?
So far meine Fragen an das Universum für heute- ich bin halt eine nervende hoffende - Danke!

Claudius- vielen Dank für das auf den Punkt bringen helfen, -das ist superhilfreich für mich! !
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javascript:emoticon('.-.')
GS_ nicht die Geduld verlieren...ja, ich könnte ne Pause brauchen, finde ich auch, aber meine Frist läuft ab, das macht nicht gerade weit...aber ich nehme es als Anregung und werde an Dich denkend mich heute einem schönen langen Spaziergang hingeben

Ausserdem musst Du sehen, ich bin eine absolute Laiin, für mich sind die ganzen DInge nicht so klar, wie wenn ich das schon ein paar Monate oder Jahre meines Lebens mit verbracht hätte -ich arbeite mich durch einen Wald und finde jeden Tag ne neue Baumart ....und frage mich, was die bedeutet und welchen wichtigen Baum ich übersehen habe - aber immerhin bemühe ich mich, ist doch auch was javascript:emoticon('O:)')
Ich hätte da noch -mich interessierende- Wissenslücken: javascript:emoticon(':mrgreen:')
was ist , wenn frau Kinder kriegt, ich schätze die Beihilfe würden sie einem in diesem Fall (anders als bei Beurlaubung) nicht streichen, aber was ist mit der PKV mit und nach Erziehungsgeld- läuft die normal weiter -auch ohne Einkommen- oder wird die billiger?
Und wenn ich mich beurlauben lasse- dann muss ich ja wohl in der PKV (wenn ich da drin wäre) mich anders versichern schäzte ich ohne Beihilfe, da kommt dann der volle Satz auf mich zu, oder noch teurer (weil ich den Beihilfetarif ja nicht habe) ?
So far meine Fragen an das Universum für heute- ich bin halt eine nervende hoffende - Danke!


Hallo hoffende,
a) Elternzeit
Dazu solltest Du die einschlägigen Regelungen (z.B. Beihilfeverordnung, Urlaubsverordnung) Deines Dienstherren anschauen. Evt. gibt es ja auch bei der für die Beihilfe zuständigen Stelle Informationen in normal verständlicher Form (FAQ, Internetportal?).
In Baden-Württemberg erhält man während der Elternzeit eine Krankenfürsorge analog den Beihilfevorschriften. Darüber hinaus wird auf Antrag eine Teilerstattung der Beiträge zur PKV gewährt.
b) Beurlaubung
Wenn Du Dich beurlauben lässt, erhältst Du wahrscheinlich keine Beihilfe mehr (Kann hier nur für BaWü sprechen, bitte einschlägige Beihilfevorschriften bzw. Urlaubsverordnung anschauen). Dann muss die PKV auf 100% aufgestockt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 199 Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
§ 199 Beihilfeempfänger
(1) ....
(2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.
Wichtig ist die Einhaltung der Fristen, da der Versicherer ansonsten eine neue Risikoprüfung vornimmt. Wenn die Beurlaubung vorüber ist, kann man wieder auf 50% (30%) reduzieren.
Gruß
claudius
a) Elternzeit
was ist , wenn frau Kinder kriegt, ich schätze die Beihilfe würden sie einem in diesem Fall (anders als bei Beurlaubung) nicht streichen, aber was ist mit der PKV mit und nach Erziehungsgeld- läuft die normal weiter -auch ohne Einkommen- oder wird die billiger?
Dazu solltest Du die einschlägigen Regelungen (z.B. Beihilfeverordnung, Urlaubsverordnung) Deines Dienstherren anschauen. Evt. gibt es ja auch bei der für die Beihilfe zuständigen Stelle Informationen in normal verständlicher Form (FAQ, Internetportal?).
In Baden-Württemberg erhält man während der Elternzeit eine Krankenfürsorge analog den Beihilfevorschriften. Darüber hinaus wird auf Antrag eine Teilerstattung der Beiträge zur PKV gewährt.
b) Beurlaubung
Wenn Du Dich beurlauben lässt, erhältst Du wahrscheinlich keine Beihilfe mehr (Kann hier nur für BaWü sprechen, bitte einschlägige Beihilfevorschriften bzw. Urlaubsverordnung anschauen). Dann muss die PKV auf 100% aufgestockt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 199 Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
§ 199 Beihilfeempfänger
(1) ....
(2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.
Wichtig ist die Einhaltung der Fristen, da der Versicherer ansonsten eine neue Risikoprüfung vornimmt. Wenn die Beurlaubung vorüber ist, kann man wieder auf 50% (30%) reduzieren.
Gruß
claudius
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