Hallo Götter der KVdS,
könnt ihr mir folgende Frage beantworten.
Student an Fachhoschule ist pflichtversichert als Student
Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters 2010 (dies wäre grundsätzlich der 31.08.2010). Dies war das 8 Fachsemester
Immatrikulation bei Uni in einem neuen Studiengang im ersten Fachsemester
zu Beginn des Wintersemester 2010, also zum 01.10.2010 (Immatrikulation war vor dem 01.10.2010).
Was ist mit dem Monat September 2010.
Mitgliedschaft über § 190 Abs. 9
oder
§ 19 SGB V
Gibt es zu § 190 Abs. 9 (bejahend oder verneinend) eine Fundstelle in einem Rundschreiben oder eine andere Literaturfundstellen.???
gilt der "Monat" nach § 190 Abs.9 auch bei Wechsel
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Hallo,
interessante Frage - Das Semester endet bei den meisten Fachhochschulen tatsächlich am 31.08., wogegen das Semester bei den meisten Hochschulen erst am 01.10. beginnt.
wenn vorher Krankenversicherungspflicht bestanden hat, also bis 31.08.
und ab dem 01.10. ebenfalls Krankenversicherungspflicht besteht, würde
ich grundsätzlich den nachgehenden Leistungsanspruch anerkennen
und für diesen Monat keine Beiträge fordern.
Gruss
Czauderna
interessante Frage - Das Semester endet bei den meisten Fachhochschulen tatsächlich am 31.08., wogegen das Semester bei den meisten Hochschulen erst am 01.10. beginnt.
wenn vorher Krankenversicherungspflicht bestanden hat, also bis 31.08.
und ab dem 01.10. ebenfalls Krankenversicherungspflicht besteht, würde
ich grundsätzlich den nachgehenden Leistungsanspruch anerkennen
und für diesen Monat keine Beiträge fordern.
Gruss
Czauderna
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Hallo Czauderna, hallo Heinrich
Asche über mein Haupt, Czauderna hat natürlich recht
BSG Urteil vom 17.10.1986 - 12 RK 36/85
Es hängt tatsächlich mit der Einschreibung an der Uni / FH zusammen. Und natürlich das das Studium zielgerichtet ist auf die Erlangung eines Abschlusses.
Das würde denn bedeuten Czauderna hat Recht.
Asche über mein Haupt, Czauderna hat natürlich recht
BSG Urteil vom 17.10.1986 - 12 RK 36/85
Es hängt tatsächlich mit der Einschreibung an der Uni / FH zusammen. Und natürlich das das Studium zielgerichtet ist auf die Erlangung eines Abschlusses.
Das würde denn bedeuten Czauderna hat Recht.
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