Auswanderung in die USA

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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claudia42
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Auswanderung in die USA

Beitragvon claudia42 » 24.07.2011, 16:27

Mein Mann hat seine freiwillige Krankenversicherung (da selbstständig) bei der AOK gekündigt. Nun haben die geschrieben, dass die Kündigung wirksam wird, wenn er innerhalb der Kündigungsfrist der zur Meldung verpflichteten Stelle (z.B. Arbeitgeber oder eben der AOK) die Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweist (§175 Abs.4 Särte 3 und 4 SGB V).

Mein Mann ist seit Anfang Juli in Deustschland abgemeldet und hat seinen Hauptwohnsitz in den USA. Die Krankenkasse hat auch die Abmeldebescheinigung erhalten. Das reicht denen aber nicht. Wie kann das sein, dass man verpflichtet ist wenn man keinen Wohnsitz in Deutschland hat, in Deutschland eine Krankenversicherung nachweisen muss?

sozifa
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Beitragvon sozifa » 24.07.2011, 17:14

hat er sein Gewerbe in Deutschland aufgegeben?

claudia42
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Beitragvon claudia42 » 24.07.2011, 18:01

nein hat er nicht, wird aber nächsten Monat abgemeldet. Das hat aber nichts damit zu tun, dass hat mir die Krankenkasse bestätigt. Das ist nur steuerlich relevant.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 24.07.2011, 18:09

Eigentlich reicht das. Reine Schikane.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.07.2011, 19:45

Dann frage doch einfach mal ganz dumm nach; was die Kasse noch haben will.

Der Holde wohnt nicht mehr in Deutschland, jenes hast Du nachgewiesen.

Nach welcher Rechtsgrundlage müssen ehemals Versicherte, die nicht mehr in Deutschland wohnen den Kassen noch irgendetwas nachweisen. Wofür ist das gut? Welcher Pups sitzt hier beim SB der Kasse noch quer"


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