Vorversicherungszeiten für die GKV bei Rückzug aus Spanien

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Sardos
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Vorversicherungszeiten für die GKV bei Rückzug aus Spanien

Beitragvon Sardos » 31.07.2011, 20:17

GKV-Versicherungszeiten im EU-Ausland sind bekanntermaßen nach den EU-Gesetzen deutschen Versicherungszeiten gleichgestellt.In Spanien sind alle Berufstätigen und Selbständigen (Auitonomos) bei der Seguridad Social (INSS) pflichtversichert, was neben dem Aufbau von Rentenansprüchen u.a. auch eine gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet. Bezieher einer spanischen Rente werden bei Erreichen des Rentenalters (z.Zt.65 Jahre) automatisch pflichtversichert.

Aus der INSS ausgeschiedene, nicht mehr berufstätige Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und über keinen E-121-Schein der deutschen GKV verfügen (z.B. Hausfrauen, Privatiers, Bezieher einer deutschen BU/-Erwerbsunfähigkeitsrente, Arbeitslose) können sich bei der Seguridad Social unter bestimmten Bedingungen freiwillig versichern (Convenio Especial). Dies kann vor einem Rückzug nach D für die Erfüllung von Vorversicherungszeiten sinnvoll sein, nämlich dann, wenn eine freiwillige Versicherung in der deutschen GKV nach § 9 Abs. 1 SGB V oder später eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 5 Abs. 1, Ziffer 11 SGB V angestrebt wird. Auch Mindestversicherungszeiten in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) könnten auf diese Weise vor Erreichen des Rentenalters in manchen Fällen noch sichergestellt werden.

Die Bedingungen für diese freiwillige Versicherung sind im Internet in spanischer Sprache abrufbar. Eine deutsche Übersetzung konnte ich nicht finden. Schaut hier:
www.mtin.es/es/Guia/texto/guia_13/conte ... 3_36_1.htm (Generelle Regeln)
www.mtin.es/es/Guia/texto/guia_13/conte ... 3_36_2.htm Sonderfälle

Interessierten Personen, die im spanischen Sozialrecht und der spanischen Sprache nicht ganz sattelfest sind, würde ich empfehlen, sich von einem auf Sozialversicherungsfragen spezialisierten spanischen Steuerberater (Gestor Social) oder Fachanwalt über eine entsprechende Versicherungsmöglichkeit und die dafür fälligen Beiträge rechtzeitig beraten zu lassen, damit man nicht bei einer späteren Rückkehr nach D vor vollendete Tatsachen gestellt wird (z.B. für teures Geld ab in die PKV !).

Über Rückäußerungen von Forumsmitgliedern, die mit dem Convenio Especial bereits Erfahrungen in Spanien und bei Rückkehr nach D gesammelt haben, oder die noch zusätzliche Infos geben können, würde ich mich freuen. Hier spreche ich besonders Rossi an, der mit seinem fundierten Wissen schon vielen Forumsmitgliedern weitergeholfen hat.

Grüße Sardos!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 31.07.2011, 23:16

Ich sage immer, dass bei dem EU-Krempel höllisch aufgepasst werden muss.

Vielfach werden dort völlig legale Versicherungsmöglichkeiten leider nicht erkannt.

Auch die Klamotte mit den Renten aus dem anderen EU-Ländern ist mehr als interessant. Denn vielfach hängt an den Renten in dem EU-Land eine Krankenversicherung.

Es gibt viele Sozialhilfeträger, die dies (Rente im EU-Land beinhaltet eine KV) nicht erkannt haben und der Sozialhilfeträger frohlustig die Krankheitskosten für diese Kunden übernimmt.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 01.08.2011, 07:24



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