Einstiegsgeld läuft aus - Beitragserhöhung?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 06.08.2011, 16:50

AnjaS hat geschrieben:Habe jetzt von der Kasse einen neuen Bescheid bekommen, nach dem es bei den 218,46€ pro Monat bleibt.

Allerdings steht da natürlich wieder nicht drin, wann ich einen erneuten Antrag stellen muss...



Kann mir jetzt eventuell noch jemand sagen, wie sich die 2%-Grenze für freiwillige Mitglieder errechnet?



Hallo,
so wie du deine Einkommensverhältnisse schilderst, arbeitest du fast nur die Krankenversicherung - wovon bestreitest du eigentlich deinen Lebensunterhalt ?? (Fahrgeld zur Kasse musstest du dir leihen ?!)
Bist du sicher, dass du hauptberuflich selbständig bist ??

Zu deiner Frage mit den 2% - was meinst du damit ??
Ich nehme mal an, dass es um die Belastungsgrenze für Eigenanteile
geht, also bis zu welchem Betrag im Jahr du Eigenanteile entrichten musst.
Nun, da ist für freiwillig Versicherte, also auch Selbständig der Einkommensnachweis per Einkommensteuerbescheid die der grundsätzliche Weg. Am Jahresende, bzw. im nächsten Jahr, wenn du deinen
Einkommensteuerbacheid für 2011 vorliegen hast, gehst du damit und den von dir gesammelten Nachweisen über deine Eingenanteile (Rezeptgebühren, Praxisgebühr, Eigenanteile für Krankenhaus, Kuren oder Heil-und Hilfsmittel) zu deiner Kasse. Die rechnet dann deine Belastungsgrenze aus und erstattet dir alles was du über die 2% hinaus nachweisen kannst wieder zurück.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste