Basistarf / Rechnungen / Behandlung
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Basistarf / Rechnungen / Behandlung
Hallo
Meine Tochter ist mit Basistarif bei einer der größten PKV Firma versichert.
Sie ist 6 Jahre alt und ist seit 01.03.2009 versichert. Ich bin auch privat versichert (nornales Leistungsumfang) und ich habe einen Sohn, der auch privat versichert ist (normales Leistungsumfang). Meine Frau ist bei der GKV versichert.
Wir haben viele Probleme mit Rechnungen von Ärzten und Zahnärzten bei meiner Tochter.
Jedes Mal findet die Versicherung ein Fehler oder eine Ausrede und Kosten werden nicht zu 100% erstattet.
Wenn ich einen Arzt / Zahnarzt frage, die Antwort ist, dass mein Tarif mein Problem ist, und die Rechnungen sind richtig erstellt worden, wie fuer privaten Patienten.
In allen Fällen habe ich den Artzt / Zahnartzt darauf hingewiessen, dass meine Tochter im Basistarif versichert ist. Auch eine Kopie des Versicherungsscheines von meiner Versicherung, das mir zugesandt wurde, habe ich vorgelegt. Dies scheint überhaupt nicht zu helfen.
Ist mein Fall verbreitet ?
Was ist die beste Strategie, damit umzugehen ?
Nach meinem Verständnis alle PKV Firmen müssen Basistarif anbieten? Gibt es eine bestimmte PKV Firma mit einem "guten Ruf" für den Umgang mit Basistarif-Kunden?
Danke!
RT
Meine Tochter ist mit Basistarif bei einer der größten PKV Firma versichert.
Sie ist 6 Jahre alt und ist seit 01.03.2009 versichert. Ich bin auch privat versichert (nornales Leistungsumfang) und ich habe einen Sohn, der auch privat versichert ist (normales Leistungsumfang). Meine Frau ist bei der GKV versichert.
Wir haben viele Probleme mit Rechnungen von Ärzten und Zahnärzten bei meiner Tochter.
Jedes Mal findet die Versicherung ein Fehler oder eine Ausrede und Kosten werden nicht zu 100% erstattet.
Wenn ich einen Arzt / Zahnarzt frage, die Antwort ist, dass mein Tarif mein Problem ist, und die Rechnungen sind richtig erstellt worden, wie fuer privaten Patienten.
In allen Fällen habe ich den Artzt / Zahnartzt darauf hingewiessen, dass meine Tochter im Basistarif versichert ist. Auch eine Kopie des Versicherungsscheines von meiner Versicherung, das mir zugesandt wurde, habe ich vorgelegt. Dies scheint überhaupt nicht zu helfen.
Ist mein Fall verbreitet ?
Was ist die beste Strategie, damit umzugehen ?
Nach meinem Verständnis alle PKV Firmen müssen Basistarif anbieten? Gibt es eine bestimmte PKV Firma mit einem "guten Ruf" für den Umgang mit Basistarif-Kunden?
Danke!
RT
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- Postrank7
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- Registriert: 01.02.2009, 18:08
Hallo,
der BTN (Basistarif) ist überall gleich.
Warum ist Ihre Tochter im Basistarif ? Vielleicht kann man das ändern. Ist es tatsächlich der BASISTARIF oder meinen Sie ein Tarif mit geringem Leistungsumfang ?
Wenn es der BTN ist, sind die Ärzte verpflichtet entsprechend der Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen. Es muss allerdings auch ein Arzt mit Kassenzulassung sein.
Gruß
Philipp
der BTN (Basistarif) ist überall gleich.
Warum ist Ihre Tochter im Basistarif ? Vielleicht kann man das ändern. Ist es tatsächlich der BASISTARIF oder meinen Sie ein Tarif mit geringem Leistungsumfang ?
Wenn es der BTN ist, sind die Ärzte verpflichtet entsprechend der Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen. Es muss allerdings auch ein Arzt mit Kassenzulassung sein.
Gruß
Philipp
Hallo (Philipp)
Danke fuer Antwort.
Ja, Sie hat BTN. Sie hat serioese Augenprobleme. Ich habe PKV, sie muss auch PKV haben. Anderer Leistungsumfang war nicht moeglich.
Ich weiss dass die BTN Leistung uberall gleich ist. Aber, die PKV Firmen Verwaltung/behandlung kann besser oder schlecter sein? Meine Firma ist wirklich schlecht!!!!
Wie? In der Tat funktioniert das nicht so.
z.B. ich habe eine Rechnung, 100 EURO, vom Artzt. PKV Firma hat mir nur 65 EURO erstattet. Vielleicht Faktor ist falsch, oder andere Problem mit Rechnung - ich bin nicht sicher. Faktor war 2,0. Artzt sagt Faktor/Rechnung ist richtig. PKV Firma sagt 65 EURO erstattet ist richtig.
Hier Difference ist nur 35 EURO. In anderem Fall ist 1.000 EURO Difference. Ich kann nicht kontrollieren diesen Fall, da ich kein Experte bin.
Jede Rechnung - gleiches Problem.
RT
Danke fuer Antwort.
Philchen hat geschrieben:der BTN (Basistarif) ist überall gleich. Warum ist Ihre Tochter im Basistarif?
Ja, Sie hat BTN. Sie hat serioese Augenprobleme. Ich habe PKV, sie muss auch PKV haben. Anderer Leistungsumfang war nicht moeglich.
Ich weiss dass die BTN Leistung uberall gleich ist. Aber, die PKV Firmen Verwaltung/behandlung kann besser oder schlecter sein? Meine Firma ist wirklich schlecht!!!!
Philchen hat geschrieben:Wenn es der BTN ist, sind die Ärzte verpflichtet entsprechend der Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen. Es muss allerdings auch ein Arzt mit Kassenzulassung sein.
Wie? In der Tat funktioniert das nicht so.
z.B. ich habe eine Rechnung, 100 EURO, vom Artzt. PKV Firma hat mir nur 65 EURO erstattet. Vielleicht Faktor ist falsch, oder andere Problem mit Rechnung - ich bin nicht sicher. Faktor war 2,0. Artzt sagt Faktor/Rechnung ist richtig. PKV Firma sagt 65 EURO erstattet ist richtig.
Hier Difference ist nur 35 EURO. In anderem Fall ist 1.000 EURO Difference. Ich kann nicht kontrollieren diesen Fall, da ich kein Experte bin.
Jede Rechnung - gleiches Problem.
RT
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- Postrank7
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Hallo,
die PKV ist im Recht. Insofern hätten das andere VU's genauso gemacht. 100 € mit 2,0 entsprechen 60 € bei 1,2.
Auf den 1,2 fachen Satz der GOÄ hatte man sich aber geeinigt. Da ist Ihr Arzt nicht auf dem neuesten Stand.
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... lusten.htm
Zeigen Sie das Ihrem Arzt.
Zahlen Sie die Rechnung korrigiert auf die richtigen Sätze.
die PKV ist im Recht. Insofern hätten das andere VU's genauso gemacht. 100 € mit 2,0 entsprechen 60 € bei 1,2.
Auf den 1,2 fachen Satz der GOÄ hatte man sich aber geeinigt. Da ist Ihr Arzt nicht auf dem neuesten Stand.
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... lusten.htm
Zeigen Sie das Ihrem Arzt.
Zahlen Sie die Rechnung korrigiert auf die richtigen Sätze.
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- Postrank7
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SvenSch hat geschrieben:Hallo RainTown, ist Ihre Tochter zur Welt gekommen als Sie schon privat versichert waren oder sind Sie mit der ganzen Familie von der Gesetzlichen in die Private?
Mutmaßlich das 2.! Oder haben wir 2015 und ich hab's verpasst?
Die Fristen wären sowieso verstrichen, 2 1/2 Jahre sind mutmaßlich mehr als 2 Monate!
Was mich an dem Ärtzeblatt-Artikel irritiert:
"Die KBV wehrte erfolgreich ab, die Vergütungsvorgaben für ärztliche Leistungen im Basistarif in weiten Bereichen auf den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) umzustellen, der für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt."
Das klingt doch so, als sei der Basistarif für die Ärzte attraktiver als die GKV-Erstattung. Warum sonst sollte die KBV die Umstellung auf deren Modalitäten verhindern wollen.
Wenn er aber attraktiver wäre, dürfte es nicht die häufig diskutierten Problem e mit den Ärzten geben.
Wie paßt das denn zusammen?
"Die KBV wehrte erfolgreich ab, die Vergütungsvorgaben für ärztliche Leistungen im Basistarif in weiten Bereichen auf den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) umzustellen, der für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt."
Das klingt doch so, als sei der Basistarif für die Ärzte attraktiver als die GKV-Erstattung. Warum sonst sollte die KBV die Umstellung auf deren Modalitäten verhindern wollen.
Wenn er aber attraktiver wäre, dürfte es nicht die häufig diskutierten Problem e mit den Ärzten geben.
Wie paßt das denn zusammen?
Versteh ich auch nicht??? Mein Zahnarzt hat sich über die niedrigen Gebührensätze aufgeregt und weigert sich, mich zu diesem Satz zu behandeln. Mir flatterten gerade zwei Rechnungen von meiner Hausärztin rein, die, obwohl ich ihr mitgeteilt hatte, dass ich jetzt im Basistarif versichert bin und entsprechende Informationen zu den aktuellen Gebührensätzen in Kopie eingereicht hatte, den 2,3-fachen Satz berechnet. Ich werde Montag anrufen und um Korrektur der Rechnung bitten. Ob das Erfolg hat, wird man sehen. Rösler hatte behauptet, es wären Einzelfälle, in denen Ärzte nicht zu diesen Sätzen behandeln. Ich hab Gegenteiliges gelesen. Ein Patient im Basistarif dürfte für die Ärzte noch attraktiver sein als ein Patient, der GKV, weil sein Budget nicht belastet wird, oder? korregiert mich, wenn ich da falsch liege. In jedem Fall ist das ein Riesenproblem vor allem für chronisch Kranke, zu denen auch ich gehöre. Es bleibt einem letztlich offensichtlich nur, den Klageweg zu beschreiten...
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- Postrank7
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Vielleicht sollte man es im Basistarif noch anders machen!?
Hierzu gibt es ja die MB zum Basistarif.
Der § 6 Abs. 3 sagt nachfolgendes aus:
§ 6 Auszahlung der Versicherungsleistungen
....
(3) Der Versicherer ist berechtigt, in vertraglichem Umfang unmittelbar an den Rechnungssteller zu leisten, wenn dieser ihm die den Anforderungen von Absatz 1 genügende Rechnung übersendet. Der vertragliche Anspruch des Versicherungsnehmers ist insoweit erfüllt.
Im Klartext heißt jenes doch wohl, dass der Arzt (Leistungserbringer) bei den Versicherten im Basistarif direkt mit der PKV abrechnen kann. Man muss hier also nicht vorlegen und das umständliche Verfahren betreiben.
D.h.; ich weise den Arzt klipp und klar darauf hin, dass ich im Basistarif versichert bin. Er möge mir bitte die Rechnung nicht übersenden, sondern direkt der PKV. Damit liegt der schwarze Peter beim Arzt oder Apotheker (Leistungserbringer).
Dann kommt auch noch § 6 Abs. 4 der MB zum BT ins Boot. Denn hier heitß es :
(4) Reicht der Versicherungsnehmer die Rechnung zur Erstattung ein ohne einen Nachweis darüber beizufügen, dass er die Forderung des Rechnungstellers erfüllt hat, ist der Versicherer berechtigt, unmittelbar an den Rechnungsteller zu leisten. Der vertragliche Anspruch des Versicherungsnehmers ist insoweit erfüllt.
Auch hier heißt es doch wohl im Klartext, wenn der Versicherte die Rechnung zuvor nicht gezaht hat - jenes dürfte der Normalfall sein - dann muss die PKV direkt an den Arzt (Leistungserbringer) löhnen.
Also haben wir im Basistarif das ganz normale Verfahren, wie bei einem GKV Versicherten. Er gibt sein Kärtchen ab und alles ist in Butter.
Hat der Rossi dort jetzt einen Denkfehler, oder ist die Praxis noch anders?!
Hierzu gibt es ja die MB zum Basistarif.
Der § 6 Abs. 3 sagt nachfolgendes aus:
§ 6 Auszahlung der Versicherungsleistungen
....
(3) Der Versicherer ist berechtigt, in vertraglichem Umfang unmittelbar an den Rechnungssteller zu leisten, wenn dieser ihm die den Anforderungen von Absatz 1 genügende Rechnung übersendet. Der vertragliche Anspruch des Versicherungsnehmers ist insoweit erfüllt.
Im Klartext heißt jenes doch wohl, dass der Arzt (Leistungserbringer) bei den Versicherten im Basistarif direkt mit der PKV abrechnen kann. Man muss hier also nicht vorlegen und das umständliche Verfahren betreiben.
D.h.; ich weise den Arzt klipp und klar darauf hin, dass ich im Basistarif versichert bin. Er möge mir bitte die Rechnung nicht übersenden, sondern direkt der PKV. Damit liegt der schwarze Peter beim Arzt oder Apotheker (Leistungserbringer).
Dann kommt auch noch § 6 Abs. 4 der MB zum BT ins Boot. Denn hier heitß es :
(4) Reicht der Versicherungsnehmer die Rechnung zur Erstattung ein ohne einen Nachweis darüber beizufügen, dass er die Forderung des Rechnungstellers erfüllt hat, ist der Versicherer berechtigt, unmittelbar an den Rechnungsteller zu leisten. Der vertragliche Anspruch des Versicherungsnehmers ist insoweit erfüllt.
Auch hier heißt es doch wohl im Klartext, wenn der Versicherte die Rechnung zuvor nicht gezaht hat - jenes dürfte der Normalfall sein - dann muss die PKV direkt an den Arzt (Leistungserbringer) löhnen.
Also haben wir im Basistarif das ganz normale Verfahren, wie bei einem GKV Versicherten. Er gibt sein Kärtchen ab und alles ist in Butter.
Hat der Rossi dort jetzt einen Denkfehler, oder ist die Praxis noch anders?!
Vielleicht wird es noch ein wenig dauern, bis die Leistungserbringer (Ärzte und Apotheker) dies Verfahren erkannt haben!
Ich würde meinen Popo ganz einfach daraus halten und mich an das Verfahren der MB zum BT halten. Die Leistungserbringer müssen auch lernen, dass die privat Versicherten nicht immer die Kühe sind, die gemlekt werden können.
Ich würde meinen Popo ganz einfach daraus halten und mich an das Verfahren der MB zum BT halten. Die Leistungserbringer müssen auch lernen, dass die privat Versicherten nicht immer die Kühe sind, die gemlekt werden können.
Zu der Möglichkeit, den Arzt direkt mit der PKV abrechnen zu lassen, hatte ich in diesem Forum (anderer Thread) schon einmal eine Frage gestellt. Damals wurde mir abgeraten wegen der fehlenden Transparenz. Ich hätte dann ja nicht mehr die Rechnung mit allen Details vorliegen. Is für mich nach der Belastung der letzten Zeit durch die Zuzahlungen ehrlich gesagt zweitrangig. Man kann die Ärzte nämlich munter auf die niedrigeren Gebührensätze hinweisen und sie berechnen dann eben doch den höheren Satz. Wie mir allerdings in Erinnerung ist, wurde mir von meiner Versicherung mitgeteilt, dass in dem Fall die Differenz dem Versicherten in Rechnung gestellt würde. Das hieße, dass die dem Arzt den Betrag in voller Höhe überweisen und den Differenzbetrag wieder bei mir eintreiben 

Na ja,
Und mit welcher Begründung will der Arzt dies bei Dir eintreiben. Hast Du einen Behandlungsvertrag unterschrieben, dass Du mehr zahlen sollst?
Wie mir allerdings in Erinnerung ist, wurde mir von meiner Versicherung mitgeteilt, dass in dem Fall die Differenz dem Versicherten in Rechnung gestellt würde. Das hieße, dass die dem Arzt den Betrag in voller Höhe überweisen und den Differenzbetrag wieder bei mir eintreiben
Und mit welcher Begründung will der Arzt dies bei Dir eintreiben. Hast Du einen Behandlungsvertrag unterschrieben, dass Du mehr zahlen sollst?
Ich erinner mich an ein Telefonat mit einem SB der "Expertengruppe Basistarif", mit dem ich darüber gesprochen hatte und der meinte eben, wenn der Arzt den höheren Gebührensatz berechnen würde, würde die PKV an mich heran treten und mir die Differenz in Rechnung stellen... ich hab übrigens noch nirgends eine Einverständniserklärung zur Abrechnung von höheren Sätzen unterschrieben. Aber mein Zahnarzt hat klipp und klar gesagt, dass er mich nicht zu dem niedrigen Satz behandelt. Er wolle das auch gar nicht mit mir diskutieren..er macht es nicht und Punkt.
Na ja,
Dann sollte Dir der Arzt dies bitte schriftlich bestätigen, dass er nicht bereit ist Dich zu den Sätzen im Basistarif zu behandeln.
Dieses Schriftstück benötigst Du, um dich an die Ärztekammer und an das BMAS zu wenden.
Und einen netten Gruß vom Rossi
Aber mein Zahnarzt hat klipp und klar gesagt, dass er mich nicht zu dem niedrigen Satz behandelt. Er wolle das auch gar nicht mit mir diskutieren..er macht es nicht und Punkt.
Dann sollte Dir der Arzt dies bitte schriftlich bestätigen, dass er nicht bereit ist Dich zu den Sätzen im Basistarif zu behandeln.
Dieses Schriftstück benötigst Du, um dich an die Ärztekammer und an das BMAS zu wenden.
Und einen netten Gruß vom Rossi
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