Ein Neurentner erhält die erste Rentenzahlung, KvDR-Beitrag und Pflege wurde abgezogen.
Jetzt soll er einen Fragebogen über Einkommensverhältnisse bei der KvDR abgeben und hat schlichtweg "keine Lust".
Meine Frage wäre:
Wird er jetzt erschlagen, gerädert, gevierteilt, verklagt oder wird ihm die Rente entzogen ?
Welcher Knüppel trifft bei Nichtbeantwortung KvDR-Fragebogen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Na ja, das Instrument der Mitwirkungsverpflichtung hilft hier nicht viel weiter. Wenn er den Bogen nicht einreicht, kann die Kasse im Rahmen der fehlenden Mitwirkung nicht die Mitgliedschaft versagen.
Die Kasse kann allenfalls das Bußgeld androhen und festsetzen. Wenn es nicht gezahlt wird (Bußgeld) könnte man ggf. über Erzwingungshaft nachdenken. Jenes ist zumindest im Bereich des Verwaltungsverfahrensgesetz möglich, ob es auch im Bereich der KV möglich ist, müsste man sehen.
Von daher bringt die Lustlosigkeit nix!
Die Kasse kann allenfalls das Bußgeld androhen und festsetzen. Wenn es nicht gezahlt wird (Bußgeld) könnte man ggf. über Erzwingungshaft nachdenken. Jenes ist zumindest im Bereich des Verwaltungsverfahrensgesetz möglich, ob es auch im Bereich der KV möglich ist, müsste man sehen.
Von daher bringt die Lustlosigkeit nix!
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