Hallo,
ich habe bis zum 9.2011 Schülerbafög (einjährige FOS) bezogen. Am 2.9. habe ich die letzte Prüfungsleistung abgelegt. Man wollte (Krankenkasse) aufgrund der Verlängerung des BAföG-Bescheides (wegen Nachholprüfung) eine Schulbescheinigung. Da stand drauf, dass ich bis zum 2.9. dort bin, weil das der Tag ist, an dem ich meine letzte Prüfungsleistung abgelegt habe. Am 23.9. habe ich ja erst mein Zeugnis bekommen & solange war ich eigentlich noch Mitglied der Schule. Ob nun am 2.9. oder 23.9. müsste ja egal sein. Mein BAföG-Bescheid wurde ja für den ganzen Monat verlängert.
Die Kernfrage:
Ist es rechtens, dass aufgrund dieser Schulbescheinigung meine Krankenkasse mir den Rabatt einräumt & mir ab dem 3.9. mir den erhöhten Satz abknöpfen möchte bis zum Endes Monats?
Man möchte quasi 145,64€ für den ganzen Monat. Selbst wenn ich es klarstelle, dass ich bis 23.9. Mitglied der Schule war, würde man mir doch trotzdem ein paar Tage den höheren Tarif zur Last legen wollen.
edit: Ab 1.10. beziehe ich dann ALGII.
Problem mit der Krankenkasse - freiwillige Versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
richtig, solange du nachweisen kannst, dass du in der Schule warst (23.09.), solange gilt auch die entsprechende Einstufung - ab dem Folgetag musst du dich anders versichern und ab 01.10 zahlt dann die ARGE für dich den Beitrag.
Das ist korrekt - dieses Verfahren gilt im übrigen auch für Studenten bei Exmatrikulation - das wird dann der Kasse von der UNI oder der Fachhochschule mitgeteilt.
Auch wenn heute (09.10.) beispielsweise dein
Arbeitsverhältnis enden würde, dann muesstest du auch vom 10.10. - 31.10. anders versichert werden.
Gruss
Czauderna
richtig, solange du nachweisen kannst, dass du in der Schule warst (23.09.), solange gilt auch die entsprechende Einstufung - ab dem Folgetag musst du dich anders versichern und ab 01.10 zahlt dann die ARGE für dich den Beitrag.
Das ist korrekt - dieses Verfahren gilt im übrigen auch für Studenten bei Exmatrikulation - das wird dann der Kasse von der UNI oder der Fachhochschule mitgeteilt.
Auch wenn heute (09.10.) beispielsweise dein
Arbeitsverhältnis enden würde, dann muesstest du auch vom 10.10. - 31.10. anders versichert werden.
Gruss
Czauderna
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