Hallo an alle, besonders an die Experten,
ich bin Altersrentner und beziehe eine gesetzliche Rente und bezahle hiervon natürlich Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Daneben beziehe ich noch eine Mini-Betriebsrente in Höhe von 108,00 Euro im Monat, die mir bislang noch beitragsfrei ausgezahlt wurde, weil die Höhe der Mini-Betriebsrente mit 108,00 Euro deutlich unter 1/20 der Bezugsgröße liegt.
Ich glaube, die monatliche Bezugsgröße beträgt ca. 125,00 Euro.
Nun, plötzlich werden mir von meiner Mini-Betriebsrente von 108,00 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiräge abgezogen, wodurch sich meine ohnehin niedrige Betriebsrente deutlich reduziert.
Kann mir jemand sagen, ob es hier in den letzten Monaten eine Gesetzesänderung gegeben hat, wonach auch auf Mini-Betriebsrenten, die sich unter 1/20 der monatlichen Bezugsgröße bewegen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten sind?
Vorab vielen Dank für die Hilfe, Unterstützung und Auskunft.
Krankenkassen-Beitragsfreiheit für Mini-Betriebsrente
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Danke
Hallo Rossi,
danke für die prompte Antwort.
Ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass sich hier plötzlich etwas geändert haben soll.
Inzwischen habe ich erfahren, dass es im Zuge auf das automatisierte Meldeverfahren zum 01. Januar 2011 zu einem Fehler gekommen ist.
Man hatte angenommen, ich würde noch eine zweite Versorgungsleistung beziehen, wodurch die Minimalgrenze in Höhe von 127,75 Euro monatlich, bis zu der Mini-Betriebsrenten beitragsfrei sind, insgesamt überschritten worden sei.
Dem ist natürlich nicht so und ich warte nunmehr auf die Rückerstattung von ca. 200,00 Euro.
Die Krankenkasse und die Zahlstelle der Versorgungsbezüge schieben sich nunmehr gegenseitig den schwarzen Peter zu.
Vor allem fand ich unverschämt, dass mich die Zahlstelle der Versorgungsleistung nicht über die nachträgliche Belastung meines Kontos rückwirkend seit Januar 2011 informiert hat.
Dementsprechend hatte ich auch keine Möglichkeit der direkten Prüfung und des Widerspruches.
Die unberechtigte Nachbelastung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu Lasten meiner Versorgungsleistung hatte dazu geführt, dass man mir für den letzten Abrechnungsmonat gar keine Betriebsrente überwiesen hat und die aktuelle Überweisung einschneidend gekürzt wurde. Ohne Bescheid. Ohne Begründung. Von mir nur durch Zufall bemerkt.
danke für die prompte Antwort.
Ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass sich hier plötzlich etwas geändert haben soll.
Inzwischen habe ich erfahren, dass es im Zuge auf das automatisierte Meldeverfahren zum 01. Januar 2011 zu einem Fehler gekommen ist.
Man hatte angenommen, ich würde noch eine zweite Versorgungsleistung beziehen, wodurch die Minimalgrenze in Höhe von 127,75 Euro monatlich, bis zu der Mini-Betriebsrenten beitragsfrei sind, insgesamt überschritten worden sei.
Dem ist natürlich nicht so und ich warte nunmehr auf die Rückerstattung von ca. 200,00 Euro.
Die Krankenkasse und die Zahlstelle der Versorgungsbezüge schieben sich nunmehr gegenseitig den schwarzen Peter zu.
Vor allem fand ich unverschämt, dass mich die Zahlstelle der Versorgungsleistung nicht über die nachträgliche Belastung meines Kontos rückwirkend seit Januar 2011 informiert hat.
Dementsprechend hatte ich auch keine Möglichkeit der direkten Prüfung und des Widerspruches.
Die unberechtigte Nachbelastung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu Lasten meiner Versorgungsleistung hatte dazu geführt, dass man mir für den letzten Abrechnungsmonat gar keine Betriebsrente überwiesen hat und die aktuelle Überweisung einschneidend gekürzt wurde. Ohne Bescheid. Ohne Begründung. Von mir nur durch Zufall bemerkt.
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