Ausländerin Kranken-Vollversicherung Nachzahlung

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bumix
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Ausländerin Kranken-Vollversicherung Nachzahlung

Beitragvon bumix » 04.11.2011, 14:25

Hallo,

bitte schaut euch mal folgende Situation an, würde mich über jede Hilfe freuen!

Ich bin aktuell bei der Halleschen privat krankenversichert.

Mein Verlobte ist Japanerin und wohnt mit mir (deutscher Staatsbürger) seit Januar diesen Jahres in Deutschland. Sie hat auch hier ihren Wohnsitz angemeldet. Momentan hat sie noch ein 1-jähriges Working Holiday-Visum, das im Januar 2012 ausläuft. Zur Beantragung dieses war eine einfache Kranken- und Unfallversicherung erforderlich. Deshalb haben wir eine 1-jährige Incoming-Reiseversicherung für Ausländer bei der HanseMerkur abgeschlossen (http://www.hansemerkur.de/produkte/reis ... visum-plus). Momentan hat meine Verlobte noch kein Einkommen, sie besucht eine Sprachschule.

Dieses Jahr im Dezember werden wir heiraten und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis als Ehepartner für sie beantragen. Hierfür ist wiederum eine KV nachzuweisen. Da wir einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland planen, soll es jetzt ab Januar 2012 eine Vollversicherung sein, die auch z.B. Zahnbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen abdeckt.

Mein Versicherungsmakler behauptet nun, für die Vollversicherung (z.B. Hallesche, Tarif "Primo") würde das Versicherungsunternehmen die Vorversicherung meiner Verlobten in Deutschland prüfen und eine Nachzahlung der Prämien seit ihrem Aufenthaltsbeginn in Deutschland (knapp 1 Jahr) von insgesamt ca. €2000 verlangen, und sie dann erst versichern.

Ist das korrekt so? Muss dem Versicherer überhaupt die Vorversicherung mitgeteilt werden? Prüft die Versicherung bei unserem Einwohnermeldeamt, seit wann meine Verlobte in Deutschland gemeldet ist? Für die Nachzahlung erhält sie ja gar keine Leistungen. Hätte ich das alles gewusst, hätte ich damals gleich eine Vollversicherung für sie beantragt, und nicht die Incoming-Reiseversicherung. Allerdings würde diese ja von der Ausländerbehörde akzeptiert, von daher war sie ihrer Versicherungspflicht doch korrekt nachgekommen?

Vielleicht ist der Fall sehr kompliziert, aber sie ist doch sicher nicht die einzige in dieser Situation!

**edit**
Falls das etwas hilft, meine Verlobte war während der ganzen Zeit in Japan weiterhin gesetzlich krankenversichert.

mikam
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Beitragvon mikam » 09.11.2011, 11:42

Hi,

ich habe das ähnlich erlebt. Es gibt ja spezielle Tarife für Ausländer in Deutschland. Aber die müssen soweit ich weiss abgeschlossen werden bevor der Aufenthalt beginnt. Ansonsten muss man nachzahlen.
Bei dauerhaften Aufenthalten ist das dann ähnlich. Da beginnt dann die Versicherungspflicht ab Beginn des Aufenthaltes zu greifen. Folglich auch die Notwendigkeit der Nachzahlungen. Hatte selbst einen Fall im Bekanntenkreis wo das so lief und habe es sogar mal bei einem Rückkehrer erlebt der deutscher Staatsbürger war.

Mona
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Beitragvon Mona » 10.11.2011, 10:54

Hallo,
in jedem Fall prüft die Versicherung die Vorversicherungen, gerade weil sie ja dann NZs verlangen kann. Von daher gib lieber gleich wahrheitsgemäß an welche Vorversicherung vorliegt und wie lange sie in Deutschland lebt. Ist zwar jetzt nicht besonder angenehm aber ich denke dir bleibt nichts anderes übrig.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 10.11.2011, 16:46

Warum denn nicht in die Versicherung der GKV?

elliptic
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Beitragvon elliptic » 18.11.2011, 06:05

Ich bin nun schon einige Jahre nicht mehr in Deutschland und deshalb
weder auf dem aktuellen Stand was die auslaenderechtlichen noch
die krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften angeht.

Vor 10 Jahren war das in meinem Fall recht logisch geregelt:
Verlobte kam mit Heiratsvisum nach Deutschland. Ab dem
Tag der Einreise hatte ich eine Krankenversicherung fuer
Auslaender in Deutschland befristet fuer 3 Monate oder so abgeschlossen
(wohl auch HanseMerkur). In Deutschland dann eine private
Krankenversicherung gesucht und diese hat dann irgendwann (nach
Gesundheitspruefung) zugesagt. HanseMerkur wurde ab diesem
Zeitpunkt gekuendigt.

Was die Auslaenderbehoerde wollte kann ich mich nicht mehr recht
erinnern, ausser dass mein Vermieter die Anzahl der Aborte
in der Wohnung bescheinigen musste. Heiratsvisum wurd dann
nach Heirat in einen befristeten Aufenthaltstitel von einem Jahr umgewandelt.

Beim letzten Aufenthalt von 6 Monaten war es fuer meine Frau
komplizierter. Beim Antrag hatte ich den Nachweis der damals
noch bestehenden amerikanischen Versicherung
(die wohl auch in Deutschland prinzipiell zahlen wuerde) und der noch
bestehenden Anwartschaftversicherung beigefuegt. Damit
gab es das Einreisevisum. Damit konnte man Einreisen und sich
anmelden. Private Versicherung wollte aber Bestaetigung ueber das
rueckwirkende bestehen der Versicherung erst nach Vorlage
der Anmeldebestaetigung austellen. Einreisevisum war
nur sehr kurz und auch nur zur einmaliger Einreise gueltig.
Auslaenderbehoerde wollte Krankenversicherungsnachweiss, den ich
aber nicht vorlegen konnte, da ihn die Versicherung noch nicht ausgestellt
hat. Nach laengerer Diskussion was denn jetzt zu machen sei, hat
sich der Sachbearbeiter mit mir geeinigt erstmal eine sogenannte
Fiktionsbescheinigung in den Pass zu kleben mit der man auch
in andere Laender reisen konnte. Schliesslich hatte es ausgereicht, dass
mein Vater mit Pass und Krankenversicherungsbescheinigung
zur Auslaenderbehoerde ging um auch noch die letzten drei Monate
zu bekommen. Da wir auch noch einen neuen Pass beantragt hatten
wurde der auch noch gestempelt.

Kann man nicht zur Not einen Tag aus Deutschland ausreisen und
dann wieder einreisen? Der Aufenthaltsgrund war ja auch urspruenglich
ein ganz anderer und dafuer bestand ausreichender
Versicherungsschutz.

Das Gute an der japanischen Nationalitaet ist, dass es den Inhaber
befreit genuegend Deutschkenntnisse nachzuweisen um wegen
Heirat in Deutschland zu bleiben.


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