Seit 12.2006 keine Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 10.11.2011, 19:09

Die Antwort habe ich selber gefunden: Wenn eine Pflichtversicherung nach §5 Abs.1 Nr.1-12 besteht, kann keine Pflichtversicherung nach Nr.13 mehr bestehen.
Das Gesetz ist eindeutig. Man kann nicht gleichzeitig pflichtversichert sein und dann wieder unversichert :roll:

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Beitragvon Diabolo » 10.11.2011, 22:02

Das bedeutet also: Wenn man nicht krankenversichert ist, einen neuen job bekommt, stellt man einfach einen Antrag auf Krankenversicherung bei einer beliebigen Kasse und ignoriert einfach den Bogen zur Anzeige der Vorversicherung? Damit ist man fein raus? oha deutschland!!! ](*,)

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 11.11.2011, 07:45

So ist es, die Pflichtversicherung nach Nr.1-12 ist nicht an die Bedingung Nr.13 geknüpft, sondern unabhängig davon.
Nur falls man nach Nr.13 schwer krank werden sollte, gibt es grosse Probleme bei grossen Fehlzeiten.

Diabolo
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Beitragvon Diabolo » 11.11.2011, 10:11

finde ich...amüsant.

habe hier ja von meinem Bekannten berichtet. Der hat sich sogar bei seiner ehemaligen Krankenkasse wieder angemeldet. Die hätten ja eigentlich über die fehlende Vorversicherung wissen müssen.

Nun gut....

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 11.11.2011, 23:55

Nicht unbedingt: Auslandsaufenthalt, Gefängnis, private Versicherung als Selbständiger usw.

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Beitragvon HelpHelp » 12.11.2011, 08:12

Wenn man Beiträge zurückzahlen muss, nehmen wir mal ich müsste für meine Lebensgefährtin das komplette Jahr 2011 an die Krankenversicherung zurückzahlen, dann kann ich den Betrag doch sicher von der Steuer absetzen oder?

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Beitragvon Czauderna » 12.11.2011, 13:51

HelpHelp hat geschrieben:Wenn man Beiträge zurückzahlen muss, nehmen wir mal ich müsste für meine Lebensgefährtin das komplette Jahr 2011 an die Krankenversicherung zurückzahlen, dann kann ich den Betrag doch sicher von der Steuer absetzen oder?


Hallo,
ja, das müsste möglich sein, wenn der Nachweis entsprechend geführt wird, allerdings bin ich kein Finanzamtsexperte.
was ich allerdings anmerken muss - es werden in der Regel keine Beiträge zurückgezahlt sondern Beiträge müssen nach entrichtet werden, ein kleiner aber feiner Unterschied.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon HelpHelp » 12.11.2011, 19:26

Czauderna hat geschrieben:...
es werden in der Regel keine Beiträge zurückgezahlt sondern Beiträge müssen nach entrichtet werden, ein kleiner aber feiner Unterschied.
...


Danke für die Antwort, aber was bedeutet das für mich denn genau?

Vielleicht hilft es ja was wenn ich auch nochmal kurz mein Problem schildere:
Meine Lebensgefährtin ist seit ca. 18 Monaten arbeitslos, aber nicht beim JobCenter gemeldet.
Nun hat sich die Krankenkasse gemeldet und meine Freundin gebeten sich zu melden um eine "Anzeige zur Pflichtversicherung" auszufüllen.
Da ich sie in den letzten 1 1/2 Jahren ernährt habe befürchte ich nun, dass ich für die fehlenden Beiträge und für die zukünftigen Beiträge aufkommen muss.
Was im übrigen für mich finanziell kaum tragbar wäre...

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 12.11.2011, 20:07

Hallo,
wieso meldet sich die Krankenkasse von sich aus ??
Das finde ich seltsam.
Unabhängig davon - sie muss sich krankenversichern, das steht fest -
Wenn du GKV-versichert bist, wäre die finanziell beste Lösung "heiraten", das gilt aber "nur" für die Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon HelpHelp » 13.11.2011, 07:11

Naja heiraten möchten wir eigentlich noch nicht. Und schon gar nicht aus der Not heraus. :)

Aber für mich stellen sich die Fragen:
- Falls ich wirklich Rückzahlungen machen muss, kann ich diese von der Steuer absetzen?
- Kann ich für mich Hartz 4 beantragen, wenn ich die Kosten für die Krankenversicherung nicht tragen kann?
- Werden ihr die Arztkosten im Nachhinein erstattet, da sie 6,7 mal beim Arzt gewesen war und ihn per Rechnung bezahlen musste?

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Beitragvon Vergil09owl » 13.11.2011, 10:53

1 Nein, da es sich ja um keine eigenen Beiträge handelt.

2. Kann eigentlich hier niemand was zusagen, da ja niemend die gesamtwirtschaftliche Situation kennt.

3. Wenn denn eine Mitgliedschaft besteht.

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Beitragvon Dunlop » 14.11.2011, 16:06

Hallo liebe Helfer,

ich denke das mein Problem hier perfekt reinpasst:

Auch ich habe seit dem 01.012009 keine Krankenversicherung mehr. Habe mich nach meiner Ausbildung Selbstständig gemacht. Während meiner Ausbildung war ich bei der Aok versichert. habe der Krankenkasse auch mitgeteilt das ich mich Selbstständig mach, daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich noch 3 monate Zeit hab mich für die GKV oder die PKV zu entscheiden. Irgendwann erhielt ich ein Schreiben von der Aok, dass ich doch bitte meine Versicherungskarte abgeben soll.

Da ich mich in der pkv nicht versichern konnte und mir die GKV zu teuer war, habe ich das thema immer wieder auf die lange Bank geschoben( ich weiß, weiß..mir ist auch bewusst wie dumm das war).

Nun ist es so das ich ab dem 01.01.12 eine Zusage für einen Job bekommen hab, im ganz normalen Angestelltenverhältnis.

Meine Frage ist jetzt, bei welcher krankenkasse muss ich mich nun melden? bei meiner alten, oder einer beliebigen neuen? was soll ich für angaben über meine bisherige versicherung machen? privat? nicht versichert?

und was muss ich mit beachten?

Ich bin zwischendurch wirklich in ein loch gefallen, habe auch finanzielle probleme, die aber noch im Rahmen liegen. Eine Nachforderung der KRankenkasse würde mir allerdings das Genick brechen... bestehen dort irgendwelche Möglichkeiten?

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Beitragvon bruderherz » 14.11.2011, 18:10

Hallo,

die Aok hat schon richtig gehandelt, in dem sie Dich auf eine Pflicht hingewiesen hat, meine BKK hat nach dem Ende der Pflichtversicherung gar nichts gemacht. Wenn Du unmittelbar vor der Aufnahme des Angestelltenverhältnisses nicht selbständig warst und gar nicht versichert bist, wählst Du erstmal eine andere gesetzliche Krankenkasse Online und per Einschreiben und wartest ab, was da kommt.
Normalerweise müsstest Du eine Bürgerversicherung nach Nr.13 bei der letzten Kasse abschliessen, wenn keine Selbständigkeit (keine Einkünfte) da sind. Aber vielleicht hast Du Glück und wirst bis Ende Dezember nicht krank, dann hat sich Nr.13 eh erledigt.

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Beitragvon Dunlop » 14.11.2011, 20:19

schonmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

trotzdem muss ich ja angaben wo ich in den letzten 18 monaten versichert war. oder nicht?

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Beitragvon bruderherz » 15.11.2011, 13:41

Nö, wozu ?


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