Wechsel in die GKV als freiwillig versichertes Mitglied
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wobei, ich kann Dir jetzt schon sagen, die Kasse wird ggf. durch eine Arbeit in Österreich de facto Zicken machen.
Warum geht bei Dir keine Familienversicherung, wenn Du eine kleine Auszeit nimmst?
Okay, Du bekommst ne Unfallrente! Aber wenn es eine Unfallrente von einer Berufsgenossenschaft ist, dann zählt diese Unfallrente nicht zum sog. "Gesamteinkommen", welches bei der Grenze von 365,00 € gezählt wird.
Warum geht bei Dir keine Familienversicherung, wenn Du eine kleine Auszeit nimmst?
Okay, Du bekommst ne Unfallrente! Aber wenn es eine Unfallrente von einer Berufsgenossenschaft ist, dann zählt diese Unfallrente nicht zum sog. "Gesamteinkommen", welches bei der Grenze von 365,00 € gezählt wird.
wernerowka hat geschrieben:Hallo Leu te,
meine Thematik ist so einfach, nur wird man in allen Dingen von den KK`s belogen.
1. Familienversicherung geht bei mir leider nicht!!
2. Einfach Arbeit kündigen wegen "burn-out"wäre
eine weitere Möglichkeit und EM-Rente ins Auge fassen!
3. ALG1-Bezug nach 3 Monaten Sperrzeit ist auch klar.
Bin dann auf den Arbeitsmarkt sowieso nicht mehr
vermittelbar. AA bemüht sich aber um mich;
400 €-Job ist immer drin. Was soll`s! Habe auch eine
tolle Unfallrente noch, die mir bei dieser Sache hilft:
Also packen wir es an!! Auch meine Fonds und die Ehefrau(da machen wir dann das Gleiche für später) helfen mir auf jeden Fall. Muss aber leider als Freiwilligversicherter auf alle Einkünfte den vollen KK-Satz entrichten; ist allemal weniger als der PK-Beitrag im Alter. ich glaube, meine persönlichen Chancen stehen gut.
Hallo,
nun mal langsam - man wird nicht von den Krankenkassen belogen !!
Wenn der Weg, den Rossi geht und beschreibt erfolgreich ist, dann kann der Betroffene froh darüber sein.
Was legal geht, soll auch legal bleiben und durchgezogen werden -
dass sich die Kassen über solche "Wiederkehrer" in die GKV, die jetzt plötzlich feststellen, dass die bis dato gelobte PKV. im Alter doch nicht das Gelbe vom Ei ist, nicht freuen, das kann ich auch moralischer Sicht zwar verstehen, aber was Recht ist muss Recht bleiben.
MIr geht nur nur die "Jammerei" über den Staat auf der einen Seite, damit meine ich jetzt nicht wernerowka (der jammert ja nicht), und das populistische, "den Kassen was auf die Pummelbacken geben" auf der anderen Seite - was mich am allermeisten stört, und ich werde nicht müde, dies hier zu schreiben, ist die Verallgemeinerung - es sind nicht d i e Kassen, es ist immer nur die eine bestimmte Kasse !!
Gruss
Czauderna
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- Postrank1
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- Registriert: 20.11.2011, 19:57
U-Rente kommt nach meinem schweren Arbeitsunfall in der DDR-Industrie vor 30 Jahren jetzt von der BG und ist ziemlich hoch (sehr weit über 365€), bin aber nur geh- und stehbehindert, habe nur ein Beinproblem; ansonsten sportlicher Typ und gut in "Schuss"(für meine persönlichen Verhältnisse jedenfalls, so dass arbeiten mir eigentlich Spass macht, auch körperliche Arbeit).
Andererseits zahle ich bisher von meiner UV den vollen KV-/PV-Satz; bekomme aber auf Antrag die überzahlten Beiträge zurück, die über der BMG liegen. Habe ich hier einen Fehler zu verzeichnen?
Habe auch in die freiwillige AV seit April 2006 eingezahlt und somit Anspruch auf ALG1, wenn ich keine Aufträge mehr habe. Familienversicherung geht nich, da meine Frau als Tagesmutter arbeitet und freiwilliges Mitglied in der GKV seit 4 Jahren ist.
Meine Lage ist doch nicht so hoffnungslos, wie ich bis vor ein paar Tagen noch dachte, denn ALG1 ist mir sicher; volle oder halbe EM-Rente
ist nach gestriger Rücksprache mit DRV Bund ebenfalls drin.
Jedes Jahr habe ich eigentlich im Dezember/Januar nur minimale bis gar keine Einkünfte. Was lag also nahe: Ich habe mich zum 1.12. bei der AA arbeitslos gemeldet; dort wurde ich gleich in der RV und KV/PV als Pflichtversicherter angemeldet und glaube es jetzt, geschafft zu haben. EM-Rente werde ich dann später beantragen. Wie das mit der 9/10-Regelung in der zweiten Hälfte meine Berufslebens ist, ist mir leider immer noch nicht klar, da die Behörden mir alles Mögliche bis gar nichts erzählen. In meinen bisherigen Erkenntnissen ergeben sich nunmehr andere Fragezeichen!!
Leider habe ich nach Verfassen meines ersten Beitrages noch nicht die Erkenntnisse wie heute gehabt. Packen wir es nun an!
Andererseits zahle ich bisher von meiner UV den vollen KV-/PV-Satz; bekomme aber auf Antrag die überzahlten Beiträge zurück, die über der BMG liegen. Habe ich hier einen Fehler zu verzeichnen?
Habe auch in die freiwillige AV seit April 2006 eingezahlt und somit Anspruch auf ALG1, wenn ich keine Aufträge mehr habe. Familienversicherung geht nich, da meine Frau als Tagesmutter arbeitet und freiwilliges Mitglied in der GKV seit 4 Jahren ist.
Meine Lage ist doch nicht so hoffnungslos, wie ich bis vor ein paar Tagen noch dachte, denn ALG1 ist mir sicher; volle oder halbe EM-Rente
ist nach gestriger Rücksprache mit DRV Bund ebenfalls drin.
Jedes Jahr habe ich eigentlich im Dezember/Januar nur minimale bis gar keine Einkünfte. Was lag also nahe: Ich habe mich zum 1.12. bei der AA arbeitslos gemeldet; dort wurde ich gleich in der RV und KV/PV als Pflichtversicherter angemeldet und glaube es jetzt, geschafft zu haben. EM-Rente werde ich dann später beantragen. Wie das mit der 9/10-Regelung in der zweiten Hälfte meine Berufslebens ist, ist mir leider immer noch nicht klar, da die Behörden mir alles Mögliche bis gar nichts erzählen. In meinen bisherigen Erkenntnissen ergeben sich nunmehr andere Fragezeichen!!
Leider habe ich nach Verfassen meines ersten Beitrages noch nicht die Erkenntnisse wie heute gehabt. Packen wir es nun an!
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- Postrank1
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Es geht nicht um das Jammern über die Probleme bei der PKV nach Erreichen der Regelaltersgrenze, sonder wie ich dort vor Jahren hin gelockt worden bin: Mit sehenden Augen, aber ohne Tragweiteabschätzung. Also selber Schuld, das ist keine Frage!! Andererseits haben meine persönlichen Befindlichkeiten damals aber auch keinen interessiert
Warum soll ich nicht alles versuchen, diesen Schritt mit eigener Initiative und auf legalem Wege zu bereinigen; heute weiß ich, dass es geht; vor einigen Tagen noch nicht.
Ich habe dabei dort die Karten auf den Tisch gelegt; und siehe da, die "Gegenseite" hat dann auch mir Dinge gesagt, die ich so nicht erwartet habe. Endlich `mal eine gute Aufklärung; man muss eben fair zu sich und zu den anderen sein! Dann "klappts auch mit den Nachbarn".
Gesetze sind einzuhalten!!Nun warte ich auf die nächste Runde. Vielleicht!?
Warum soll ich nicht alles versuchen, diesen Schritt mit eigener Initiative und auf legalem Wege zu bereinigen; heute weiß ich, dass es geht; vor einigen Tagen noch nicht.
Ich habe dabei dort die Karten auf den Tisch gelegt; und siehe da, die "Gegenseite" hat dann auch mir Dinge gesagt, die ich so nicht erwartet habe. Endlich `mal eine gute Aufklärung; man muss eben fair zu sich und zu den anderen sein! Dann "klappts auch mit den Nachbarn".
Gesetze sind einzuhalten!!Nun warte ich auf die nächste Runde. Vielleicht!?
Na ja,
Zitat:
U-Rente kommt nach meinem schweren Arbeitsunfall in der DDR-Industrie vor 30 Jahren jetzt von der BG und ist ziemlich hoch (sehr weit über 365€),
Wo ist das Problem. Wenn Du sonst keine Einkünfte hast, kommst Du in die Familienversicherung. Die Rente von der BG wird bei der Familienversicherung nicht mitgerechnet.
Zitat:
Ich habe mich zum 1.12. bei der AA arbeitslos gemeldet; dort wurde ich gleich in der RV und KV/PV als Pflichtversicherter angemeldet und glaube es jetzt, geschafft zu haben
Hm, jenes wird aber nicht funktionieren. Du bist über 55 Jahre alt und bist ja nicht min. 1 Tag im dem 5 Jahreszeitraum gesetzlich versichert gewesen. Die Anmeldung wird vermutlich storniert werden müssen.
Zitat:
U-Rente kommt nach meinem schweren Arbeitsunfall in der DDR-Industrie vor 30 Jahren jetzt von der BG und ist ziemlich hoch (sehr weit über 365€),
Wo ist das Problem. Wenn Du sonst keine Einkünfte hast, kommst Du in die Familienversicherung. Die Rente von der BG wird bei der Familienversicherung nicht mitgerechnet.
Zitat:
Ich habe mich zum 1.12. bei der AA arbeitslos gemeldet; dort wurde ich gleich in der RV und KV/PV als Pflichtversicherter angemeldet und glaube es jetzt, geschafft zu haben
Hm, jenes wird aber nicht funktionieren. Du bist über 55 Jahre alt und bist ja nicht min. 1 Tag im dem 5 Jahreszeitraum gesetzlich versichert gewesen. Die Anmeldung wird vermutlich storniert werden müssen.
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Die Anmeldung zur Pflicht-RV/-KV/-PV wird nicht storniert, da ich im letzten 5-Jahreszeitraum im November06-Februar07 familienversichert war, weil ich gar keine Einkünfte aus Arbeitseinkommen da hatte, was mir die KV kulanter Weise nach meiner konkreten Nachfrage jetzt auch ausgerechnet/bestätigt hat.
UV-Rente wurde dabei in diesem Zeitraum nicht angerechnet. Sowie ich aber ab März 2007 wieder Arbeitseinkommen hatte, wurde UV-Rente und Zinsen bei der KV angerechnet. Oder habe ich jetzt wieder dafür Handlungsbedarf wegen Falschberatung durch die KV?!? Die Meldung an die KV wegen Einkommensbestandteilen habe ich vor dem Monat, wo ich damals nichts hatte, schriftlich mit Eingangsstempel mir belegen lassen.
Es sind nur noch die Fondserträge, die vielleicht Sorge bereiten, da ich aber im Jahre 2010 große Ausgaben für Hausmodernisierungen hatte, liegen meine Erträge auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage nur noch bei ca. 180€ für das Jahr 2011, was die KV von mit belegt bekommen hat. Meine Fonds löse ich auf jeden Fall zum 30.11.2011 alle auf und dann nur auf mein zinsloses Geschäftskonto drauf; die KV meint zwar, das der 12-Monate-Zeitraum(also Gesamtjahr 2011) berücksichtigt wird. Das wäre dann noch hinzunehmen. Ab 2012 habe ich dann weder Zinseinnahmen und Arbeitseinkommen, aber Arbeitslosengeld schon ab 01.12.2011 und meine Unfallrente. Bei letzteren habe ich sicherlich Handlungsbedarf. Hoffentlich!! Läuft das ALG1 aus, so werde ich mich bemühen, einen Gewinn lt. Steuerbescheid unter 1533€ pro Geschäftsjahr zu haben; so meine Erkenntnis; und der Experte weiß auch, warum. Meine Kontenklärung ergab bis zum 31.12.1991 einen Punktwert von 33 EP, (wegen AAÜG- Nachweis), so dass Altersrente auf Grund meines GdB und die UV doch für den Altersruhestand ausreichend sind.
Hinweis: Ich habe mir die zahlreichen Beiträge zu ähnlichen Fällen im Forum angesehen; ich kann nur jeden raten, die Karten bei solchen Problemen auf den Tisch der KV zu legen; dann "klappt`s" Auch mit den Nachbarn"!
Sehe ich meine Erkenntnisse eigentlich in der gesetzlichen Logik verankert?
UV-Rente wurde dabei in diesem Zeitraum nicht angerechnet. Sowie ich aber ab März 2007 wieder Arbeitseinkommen hatte, wurde UV-Rente und Zinsen bei der KV angerechnet. Oder habe ich jetzt wieder dafür Handlungsbedarf wegen Falschberatung durch die KV?!? Die Meldung an die KV wegen Einkommensbestandteilen habe ich vor dem Monat, wo ich damals nichts hatte, schriftlich mit Eingangsstempel mir belegen lassen.
Es sind nur noch die Fondserträge, die vielleicht Sorge bereiten, da ich aber im Jahre 2010 große Ausgaben für Hausmodernisierungen hatte, liegen meine Erträge auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage nur noch bei ca. 180€ für das Jahr 2011, was die KV von mit belegt bekommen hat. Meine Fonds löse ich auf jeden Fall zum 30.11.2011 alle auf und dann nur auf mein zinsloses Geschäftskonto drauf; die KV meint zwar, das der 12-Monate-Zeitraum(also Gesamtjahr 2011) berücksichtigt wird. Das wäre dann noch hinzunehmen. Ab 2012 habe ich dann weder Zinseinnahmen und Arbeitseinkommen, aber Arbeitslosengeld schon ab 01.12.2011 und meine Unfallrente. Bei letzteren habe ich sicherlich Handlungsbedarf. Hoffentlich!! Läuft das ALG1 aus, so werde ich mich bemühen, einen Gewinn lt. Steuerbescheid unter 1533€ pro Geschäftsjahr zu haben; so meine Erkenntnis; und der Experte weiß auch, warum. Meine Kontenklärung ergab bis zum 31.12.1991 einen Punktwert von 33 EP, (wegen AAÜG- Nachweis), so dass Altersrente auf Grund meines GdB und die UV doch für den Altersruhestand ausreichend sind.
Hinweis: Ich habe mir die zahlreichen Beiträge zu ähnlichen Fällen im Forum angesehen; ich kann nur jeden raten, die Karten bei solchen Problemen auf den Tisch der KV zu legen; dann "klappt`s" Auch mit den Nachbarn"!
Sehe ich meine Erkenntnisse eigentlich in der gesetzlichen Logik verankert?
Sorry, ich möchte unseren Kassendaddy (Czauderna) nicht gerne ausbremsen.
Aber ich schlage die Kassen immer mit den eigenen Waffen.
Zitat vom Kassendaddy (Czauderna):
nun mal langsam - man wird nicht von den Krankenkassen belogen !!
Sorry mein lieber Günter. Soll ich erneut den Thread aus dem Dornröschenschlaf herausholen, wo Du höchst persönlich als vermeintlicher Kassenmitarbeiter schreibst, dass in 10 Fällen einer rechtswidrigen Ablehnung, höchstens 1 oder 2 Widersprüche kommen und dies einfach billigend in Kauf genommen wird? In den 1 oder 2 Fällen bekommt man etwas an die Bummelbacken und muss das Schwänzchen einziehen.
Muss ich doch nicht, oder?
Sorry, mein lieber Günter. Jenes ist genau meine Praxiserfahrung. Man lehnt es stumpf ab, in der Hoffnung, dass sich in 10 Fällen nur 1 oder 2 Versicherte dagegen werden.
Genau diese Vorgehensweise hat sich der Rossi zum eigenen nutzen gemacht.
Dann packst Du in diesem Thread noch einen drauf, indem Du nachfolgendes rügst.
Zitat:
und das populistische, "den Kassen was auf die Pummelbacken geben
Diese Aussage versteht der Rossi jetzt ehrlich gesagt nicht.
Kannst Du mich auflklären?
Ist dieser Grundsatz, in 10 Fällen rechtswidrig abzulehnen, in der Hoffnung, dass nur 1 bis 2 Widersprüche kommen, nur bei Deinem Arbeitgeber, oder bei allen Kassen so?
Ich verschweige in diesem Zusammenhang ganz scharmvoll erst einmal meine Erfahrungen.
Aber ich schlage die Kassen immer mit den eigenen Waffen.
Zitat vom Kassendaddy (Czauderna):
nun mal langsam - man wird nicht von den Krankenkassen belogen !!
Sorry mein lieber Günter. Soll ich erneut den Thread aus dem Dornröschenschlaf herausholen, wo Du höchst persönlich als vermeintlicher Kassenmitarbeiter schreibst, dass in 10 Fällen einer rechtswidrigen Ablehnung, höchstens 1 oder 2 Widersprüche kommen und dies einfach billigend in Kauf genommen wird? In den 1 oder 2 Fällen bekommt man etwas an die Bummelbacken und muss das Schwänzchen einziehen.
Muss ich doch nicht, oder?
Sorry, mein lieber Günter. Jenes ist genau meine Praxiserfahrung. Man lehnt es stumpf ab, in der Hoffnung, dass sich in 10 Fällen nur 1 oder 2 Versicherte dagegen werden.
Genau diese Vorgehensweise hat sich der Rossi zum eigenen nutzen gemacht.
Dann packst Du in diesem Thread noch einen drauf, indem Du nachfolgendes rügst.
Zitat:
und das populistische, "den Kassen was auf die Pummelbacken geben
Diese Aussage versteht der Rossi jetzt ehrlich gesagt nicht.
Kannst Du mich auflklären?
Ist dieser Grundsatz, in 10 Fällen rechtswidrig abzulehnen, in der Hoffnung, dass nur 1 bis 2 Widersprüche kommen, nur bei Deinem Arbeitgeber, oder bei allen Kassen so?
Ich verschweige in diesem Zusammenhang ganz scharmvoll erst einmal meine Erfahrungen.
Hallo Rossi,
natürlich kann ich dich aufklären - mach ich doch gerne - wenn ich schreibe dass die Kassen nicht lügen und wenn von den Pummelbacken der Kassen spreche, dann meine ich damit, dass hier in schöner Gewohnheit immer über die Kassen hergezogen wird - deshalb habe ich das extra in blau geschrieben. Es ist immer nur die eine Kasse, die in dem jeweils geschilderten Fall betroffen ist und eventuell sogar auch "gelogen" hat und der etwas auf die Pummelbacken gehört.
Mir geht es darum dass differenziert wird, auch von dir - das schreibt die dein "Kassendaddy".
Ich schreibe ja auch nicht dass alle Ämter die etwas mit Sozialhilfe und ähnlichen Leistungen zu tun haben mit fragwürdigen Methoden arbeiten um ihre Schäfchen in die GKV zu bekommen -
wenn ich da etwas schreiben würde, dann mit Ross und Reiter (wohlgemerkt Ross, nicht Rossi),
damit da keine Missverständnisse aufkommen.
Gruss
Czauderna
Acha ja, natürlich populistisch "den Kassen auf die Pummelbacken geben" und "Spitzbubenverband" - stammen diese Wortschöpfungen nicht sogar von dir höchst selbst. ??
natürlich kann ich dich aufklären - mach ich doch gerne - wenn ich schreibe dass die Kassen nicht lügen und wenn von den Pummelbacken der Kassen spreche, dann meine ich damit, dass hier in schöner Gewohnheit immer über die Kassen hergezogen wird - deshalb habe ich das extra in blau geschrieben. Es ist immer nur die eine Kasse, die in dem jeweils geschilderten Fall betroffen ist und eventuell sogar auch "gelogen" hat und der etwas auf die Pummelbacken gehört.
Mir geht es darum dass differenziert wird, auch von dir - das schreibt die dein "Kassendaddy".
Ich schreibe ja auch nicht dass alle Ämter die etwas mit Sozialhilfe und ähnlichen Leistungen zu tun haben mit fragwürdigen Methoden arbeiten um ihre Schäfchen in die GKV zu bekommen -
wenn ich da etwas schreiben würde, dann mit Ross und Reiter (wohlgemerkt Ross, nicht Rossi),
damit da keine Missverständnisse aufkommen.
Gruss
Czauderna
Acha ja, natürlich populistisch "den Kassen auf die Pummelbacken geben" und "Spitzbubenverband" - stammen diese Wortschöpfungen nicht sogar von dir höchst selbst. ??
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
D
Quizfrage wann wurde der Antrag gestellt?
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.
§ 6 3aSGB V
ie Anmeldung zur Pflicht-RV/-KV/-PV wird nicht storniert, da ich im letzten 5-Jahreszeitraum im November06-Februar07 familienversichert war, weil ich gar keine Einkünfte aus Arbeitseinkommen da hatte, was mir die KV kulanter Weise nach meiner konkreten Nachfrage jetzt auch ausgerechnet/bestätigt hat.
Quizfrage wann wurde der Antrag gestellt?
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.
§ 6 3aSGB V
Jawoll
Kommt von mir.
Ich habe vor diesem Spitzbubenverband keine Angst; wir kochen alle nur nur den Tee mit Wasser.
Die letzte Klamotte waren nur lächerliche 40 Mio Euronen, wo der Rossi mit dem Spitzbubenverband nicht konform gegangen ist. Es hat ziemlich lange gedauert, aber nun folgt man der Auffassung vom Rossi.
Dann kommt noch die sog. Schluflochprobematik bei den ALG II-Empfängern. Dort steht es mittlerweile 13:1 gegen die Kassen.
l
Acha ja, natürlich populistisch "den Kassen auf die Pummelbacken geben" und "Spitzbubenverband" - stammen diese Wortschöpfungen nicht sogar von dir höchst selbst. ??
Kommt von mir.
Ich habe vor diesem Spitzbubenverband keine Angst; wir kochen alle nur nur den Tee mit Wasser.
Die letzte Klamotte waren nur lächerliche 40 Mio Euronen, wo der Rossi mit dem Spitzbubenverband nicht konform gegangen ist. Es hat ziemlich lange gedauert, aber nun folgt man der Auffassung vom Rossi.
Dann kommt noch die sog. Schluflochprobematik bei den ALG II-Empfängern. Dort steht es mittlerweile 13:1 gegen die Kassen.
l
In aller Bescheidenheit reklamiere ich ...
... die geistige Vaterschaft für den "Spitzbubenverband" für mich. Es handelt sich um ein "Fast-Anagramm" des 2006/07 aufgestellten "Spitzenverband Bund" der GKV, an der Spitze allerdings mit einem "Spitzmädchen". Was macht die Pfeifferin heute übrigens?Czauderna hat geschrieben:Acha ja, natürlich populistisch "den Kassen auf die Pummelbacken geben" und "Spitzbubenverband" - stammen diese Wortschöpfungen nicht sogar von dir höchst selbst. ??
Die "Bummelbacken" sind in der Tat eine Rossi'sche Einführung, jedenfalls hier im Forum, und als "Pummelbacken" kommen sie erst seit kurzem daher - als Czauderna'sche Verfremdung gewissermaßen.
Jungs, vertragt euch, Ihr wollt doch beide nur dasselbe, vernünftige Ratschläge geben, und kriegt es praktisch immer auch hin. Also bloß nicht verzetteln ...
Gruß von
Gerhard
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