Hallo zusammen,
den Thread nebenan über die Rückkehr aus dem Ausland habe ich gelesen. Ich mache aber trotzdem einen eigenen Thread auf, weil mein Fall etwas anders gelagert ist (denke ich jedenfalls; sollte dem nicht so sein, bitte kurz Bescheid sagen).
Ich war vier Jahre lang in Dänemark (dort gibt es ein öffentliches aus Steuern finanziertes Gesundheitssystem), und ziehe jetzt nach Deutschland zurück, werde dort mindestens einen Monat, evtl. länger, arbeitslos sein. Weil ich zu lange weg habe ich keinen Anspruch auf ALG I. Anspruch auf Hartz 4 habe ich auch nicht (zu vermögend).
Bevor ich nach Dänemark gegangen bin, war ich als Schüler und Student über die Beihilfe meines Vaters (öff. Dienst) und eine private Zusatzversicherung (auch seine, kein eigener Vertrag) abgesichert. Mittlerweile bin ich dafür zu alt.
Ich habe also nie eine eigene Krankenversicherung gehabt, und in einer Krankenkasse war ich auch nie. Wie ich das sehe, ist keine Versicherung für mich zuständig, deshalb müsste mich jede GKV als Nichtversicherten annehmen. (oder muss ich zu der PKV, von der die Zusatzversicherung kam?).
Von den GKVs bekomme ich allerdings Standardantworten ("melden sie sich bei der GKV, bei der Sie zuletzt waren). Das liegt daran, dass ich in meiner Anfrage unwissentlich ungenau war (ich habe was von Familienversicherung als Student geschrieben, die es wohl nur bei GKVs gibt).
Wie seht Ihr das, habe ich ein Recht auf Aufnahme in einer GKV? Worauf muss ich achten bzw. wovon kann das abhängen?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe,
fet.
Rückkehr aus dem Ausland - vorher nie selbst versichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Der nachweisliche Aufenthalt in Dänemark genügt eigentlich. "Gesetzlicher" als dort versichert zu sein, geht eigentlich gar nicht, höchstens noch in UK.
rossi - der sich sicher noch melden wird - wird es dir bestätigen und belegen: "Du gehörst ins Lager der GKV".
Da es eine "letzte" GKV in D in deinem Fall nicht gibt, kannst du dir eine aussuchen: Falls die Wunschkasse beim nächsten Mal wieder mauert, auf Gespräch mit dem Vorgesetzten drängen, mauert auch der, auf schriftlichem Ablehnungsbescheid bestehen, unter Angabe der §§ usw.
Dann kommen sie ins Grübeln - und stellen eventuell fest, dass es einfacher ist, dich zu versichern als §§ zu suchen, die sie nicht finden können.
Gruß von
Gerhard
rossi - der sich sicher noch melden wird - wird es dir bestätigen und belegen: "Du gehörst ins Lager der GKV".
Da es eine "letzte" GKV in D in deinem Fall nicht gibt, kannst du dir eine aussuchen: Falls die Wunschkasse beim nächsten Mal wieder mauert, auf Gespräch mit dem Vorgesetzten drängen, mauert auch der, auf schriftlichem Ablehnungsbescheid bestehen, unter Angabe der §§ usw.
Dann kommen sie ins Grübeln - und stellen eventuell fest, dass es einfacher ist, dich zu versichern als §§ zu suchen, die sie nicht finden können.
Gruß von
Gerhard
Hallo Gerhard,
Danke für die schnelle Antwort, das klingt ja erfreulich. Die Ablehnungen der GKVs können durchaus von meiner ungenauen Anfrage verursacht worden sein. Ich habe mal Nachfragen geschickt und den Sachverhalt genauer dargestellt.
Dann kann ich mich ja jetzt schon mal um eine Wunschkasse kümmern - mit solchen Recherchen und Entscheidungen kann ich Wochen zubringen;).
Viele Grüße,
fet
GS hat geschrieben:Da es eine "letzte" GKV in D in deinem Fall nicht gibt, kannst du dir eine aussuchen: Falls die Wunschkasse beim nächsten Mal wieder mauert, auf Gespräch mit dem Vorgesetzten drängen, mauert auch der, auf schriftlichem Ablehnungsbescheid bestehen, unter Angabe der §§ usw.
Danke für die schnelle Antwort, das klingt ja erfreulich. Die Ablehnungen der GKVs können durchaus von meiner ungenauen Anfrage verursacht worden sein. Ich habe mal Nachfragen geschickt und den Sachverhalt genauer dargestellt.
Dann kann ich mich ja jetzt schon mal um eine Wunschkasse kümmern - mit solchen Recherchen und Entscheidungen kann ich Wochen zubringen;).
Viele Grüße,
fet
Hallo nochmal,
habe die ersten Rückmeldungen. Auf Rückfragen, in denen ich die genaueren Umstände erklärt habe, fühlen sich drei Krankenkassen immer noch nicht zuständig.
Aber: eine Krankenkasse hat mittlerweile meine ursprüngliche Anfrage sehr differenziert beantwortet und auf die verschiedenen möglichkeiten hingewiesen, also dass ich, wenn ich im Ausland gesetzlich versichert war, in Deutschland auch eine GKV wählen darf. Das ist wohl auch schon ein erster guter Hinweis für meine GKV-Wahl;).
habe die ersten Rückmeldungen. Auf Rückfragen, in denen ich die genaueren Umstände erklärt habe, fühlen sich drei Krankenkassen immer noch nicht zuständig.
Aber: eine Krankenkasse hat mittlerweile meine ursprüngliche Anfrage sehr differenziert beantwortet und auf die verschiedenen möglichkeiten hingewiesen, also dass ich, wenn ich im Ausland gesetzlich versichert war, in Deutschland auch eine GKV wählen darf. Das ist wohl auch schon ein erster guter Hinweis für meine GKV-Wahl;).
Na ja,
Zitat:
habe die ersten Rückmeldungen. Auf Rückfragen, in denen ich die genaueren Umstände erklärt habe, fühlen sich drei Krankenkassen immer noch nicht zuständig.
Jenes ist völlig normal und die tägliche Praxis.
Du musst leider den Kassen manchmal die Klamotten unter die Nase jubeln. Einige Kassen brauchen etwas schwarz auf weiß, sonst geht es teilweise nicht.
Für die sog. Sachverhalte innerhalb der EU gibt es extra ein mega Rundschreiben der DVKA. Dort steht alles schwarz auf weiß.
Guckst Du hier:
http://www.vdek.com/arbeitgeber/Informationen/versicherungspflichtohne25811/rs_dvka_02072007.pdf
Drucke Dir am besten das Rundschreiben aus und kaufe Dir einen Textmarker (kostet noch nicht einmal 1,00 Euro). Markiere die entsprechende Passage und dann sollte es funktionieren.
Läuft unter dem Motto, schlage die Kassen mit den eigenen Waffen, in dem Du Ihnen das entsprechende Rundschreiben unter die Nase jubelst.
Zitat:
habe die ersten Rückmeldungen. Auf Rückfragen, in denen ich die genaueren Umstände erklärt habe, fühlen sich drei Krankenkassen immer noch nicht zuständig.
Jenes ist völlig normal und die tägliche Praxis.
Du musst leider den Kassen manchmal die Klamotten unter die Nase jubeln. Einige Kassen brauchen etwas schwarz auf weiß, sonst geht es teilweise nicht.
Für die sog. Sachverhalte innerhalb der EU gibt es extra ein mega Rundschreiben der DVKA. Dort steht alles schwarz auf weiß.
Guckst Du hier:
http://www.vdek.com/arbeitgeber/Informationen/versicherungspflichtohne25811/rs_dvka_02072007.pdf
Drucke Dir am besten das Rundschreiben aus und kaufe Dir einen Textmarker (kostet noch nicht einmal 1,00 Euro). Markiere die entsprechende Passage und dann sollte es funktionieren.
Läuft unter dem Motto, schlage die Kassen mit den eigenen Waffen, in dem Du Ihnen das entsprechende Rundschreiben unter die Nase jubelst.
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