keine KV, deshalb kein ALG II und deshalb keine KV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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PontiusPilatus
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Beitragvon PontiusPilatus » 29.01.2012, 13:31

Tiger hat geschrieben:Ja, für den Fall, dass das Gewerbe noch angemeldet ist, kommt zunächst die Versicherungspflicht für Nichtversicherte (frühestens ab April 2007) und ab ALGII-Leistungsbezug Versicherungpflicht als Leistungsbezieher zum Tragen. Die Crux an der Sache ist, dass Beiträge bis zum Beginn der Hartz4-Leistung von Dir nachzuzahlen sind und die Versicherungpflicht als Leistungsbezieher nur im Zusammenspiel mit der Nachversicherung greift.


Du meinst also, dass die Versicherungspflicht bei der AOK als Leistungsbezieher nur zum tragen kommt, wenn ich dort vorher versichert war? Und vorversichert kann ich dort nur gewesen sein, wenn ich die Beiträge ab 2007 nachbezahle?

Demnach bleibe ich weiterhin ohne Versicherung, weil ich die Beiträge rückwirkend nicht nachzahlen kann. Somit habe ich keine Vorversicherung und bin deiner Argumentation nach auch nicht bei der AOK pflichtversichert, weil die Pflichtversicherung als Leistungsempfänger nur als Nachversicherung einer Vorversicherung besteht?

Das glaube ich jetzt aber echt nicht. Dann würde ich ja immer ohne Versicherung dastehen, da jede andere Versicherung mich immer auf die Versicherung verweist, bei der zuletzt die Mitgliedschaft bestand.

Dort muss ich aber erst die Beiträge nachzahlen, damit ich vorversichert war, damit ich schliesslich von der Agentur dort versichert werde. Schlimmer noch, dann bin ich ja wieder genau dort, weswegen ich mich ja hier gemeldet habe: weiterhin keine Versicherung und weiterhin kein ALG II, weil Antrag nicht vollständig.

Das kann nicht sein!!!!

PontiusPilatus
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Beitragvon PontiusPilatus » 29.01.2012, 13:43

Die Antwort von Rossi kam gerade, während ich meinen letzten Beitrag geschrieben habe. Hatte ihn deshalb noch nicht gelesen.

Werde morgen früh nochmal persönlich zur AOK gehen und dort den Auszug von dem Rundschreiben mitnehmen. Dann werde ich ja sehen, was rauskommt.

Eine Frage habe ich aber trotzdem noch, unabhängig von dem was bei der KK rauskommt: darf die Agentur die Berabeitung meines Antrages noch weiter rausschieben, sprich wie lange muss ich noch warten bis ich mal irgendwas von denen in den Händen halte, vorzugsweise Bargeld???

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Beitragvon Rossi » 29.01.2012, 13:55

Auch die Vorgehensweise des Jobcenters (Geld zu verweigern) ist völlig daneben.

Das Jobcenter kennt die Bestimmungen des § 175 Abs. 3 SGB V nicht. Danach hat das Jobcenter Dich bei der AOK anzumelden.

Das Jobcenter verlangt von Dir im Rahmen des sog. Mitteilungspflichten etwas, was Du nicht erfüllen kannst. Denn die AOK verweigert derzeit die Ausstellung der Mitgliedsbescheinigung. Ferner ist alles in § 175 Abs. 3 SGB V geregelt. Die Krönung der Nichtkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen führt dann dazu, dass man Dir die Leistungen verweigert und dies ist dann auch noch völlig rechtswidrig.

Aber glaube mir bitte, dies ist leider kein Einzelfall. Die Sozialversicherung ist für die Mitarbeiter in den Jobcenter ein sog. Nebengeschäft.

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 29.01.2012, 19:07

http://www.elo-forum.org/alg-ii/82942-j ... -jahr.html
siehe Beitrag 35

Tiger hat geschrieben:
bruderherz hat geschrieben:Hallo,

weil dann die neue Kasse für rückwirkende Sachen nicht zuständig ist. Das geht aber nur innerhalb der ersten
14Tage nach Eintritt der Versicherungspflicht, danach kann die gewählte Kasse die Mitgliedschaft ablehnen.


Mit der Durchführung der Versicherungspflicht für Nichtversicherte ist kein Wahlrecht verbunden, die letzte Kasse muss prüfen und ggf. aufnehmen.

Nach der Aufnahme ist Kündigung (Frist 3 Monate) und Wahl einer neuen KK jedoch möglich.

Irrtum, mit Eintritt der Versicherungspflicht (Arbeitnehmer, Alg2) kann nach einer Unterbrechung (Versicherungslücke) eine andere Kasse gewählt werden.

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Beitragvon Rossi » 29.01.2012, 22:27

Na wunderbar:

Zitat:
Irrtum, mit Eintritt der Versicherungspflicht (Arbeitnehmer, Alg2) kann nach einer Unterbrechung (Versicherungslücke) eine andere Kasse gewählt werden.


Wahnsinn, bruderherz, kennst Du jetzt schon die Entscheidung des BSG?


Denn die Gretchenfrage lautet:

Ist die Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) eine Anzeigeversicherung oder entsteht sie kraft Gesetz, wenn die Voraussetzungen vorliegen?

Wenn die Bürgerversicherung von einer Anzeige abhängig ist, dann würde hier - da ggf. keine Anzeige vorliegt- eine Unterbrechung vorhanden sein, die ein neues Wahlrecht auslöst.

Sofern die Bürgerverischerung hingegen nicht von einer Anzeige abhängig ist und somit kraft Gesezt nahtlos entsteht, dann muss erst einmal die Mitgliedschaft bei der alten Kasse gekündigt werden.

Zwischen diesen beiden Rechtsauslegungen bestehen erhebliche Unterschiede in der Praxis.

Der rossi bewaffnet sich derzeit mit dem gemeinsamen Rundschreiben des Spibus und versucht es den Kassen in der Praxis um die Ohren zu hauen.

Dein Verweis auf den Beitrag Nr. 35 im Elo-Forum hinkt total, denn der rossi ist hier ganz anderer Ansicht. Nicht alles, was von einem Jobcenter geschrieben wird, ist richtig!!!

Mein Tip in der Praxis lautet nach wie vor, dass die Betroffenen die letzte Kasse nehmen. Alles andere führt zu einem unendlichen erbitterten Kampf.

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Beitragvon bruderherz » 30.01.2012, 10:50

Ich tendiere eher zur Anzeigenversicherung, denn was soll die gewählte Kasse oder letzte Kasse machen, wenn das Mitglied nicht mitwirkt ?

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Beitragvon PontiusPilatus » 30.01.2012, 13:23

So, war heute morgen auf der AOK mit allem gewappnet und auf alles vorbereitet und ...

war völlig baff, denn bevor ich noch richtig ausreden konnte, sagte die junge Dame: "Sie brauchen jetzt also eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung, damit Sie vom Jobcenter bei uns angemeldet werden können".

Und siehe da, druckt das Papier aus. Ich war vollkommen geplättet, das hab ich nicht erwartet, dass das plötzlich einfach so funktioniert.

Aber vollkommen platt war ich dann, als ich siegessicher und triumpfierend beim JC vorgeritten bin und das Papier vorgelegt habe:

abgelehnt!!!!

Die Sachbearbeiterin meinte, dass sie selbst mit der AOK telefoniert hätte (jetzt auf einmal !!!) und dass ich dort nicht mehr versichert werden könnte. Allerdings wusste sie nicht mehr mit wem sie telefoniert hatte. Jedenfalls hat sie sich standhaft geweigert, mein Schreiben von der AOK bzgl. vorläufiger Mitgliedschaft zu akzeptieren. Vielmehr noch: ich müsste jetzt die Mitgliedschaft in einer Privatversicherung beibringen und die Höhe des dort zu zahlenden Beitrages nachweisen. Jegliche Argumentation, dass ich mich erkundigt hätte, dass ich das anders gehört hätte und dass ich doch jetzt die vorläufige Mitgliedsbescheinigung hätte, wurde abgeschmettert, mit "... die haben keine Ahnung ..." . Dann hat sich noch deren Kollegin eingemischt und kommentiert "...unglaublich, dass die das nicht wissen ..."

Als ich als letzten Einwand gesagt habe, dass ich als ALGII-Empfänger doch dort pflichtversichert sei, kam wieder stereotyp, dass Selbstständige nie pflichtversichert sind. Und alles mit so einer Überzeugung, dass ich selbst wieder total verunsichert war.

Jetzt im nachhinein frage ich mich allerdings, wieso sie dem Telefonanruf so bedingungslos glaubt, wobei sie nicht mal mehr weiß mit wem sie gesprochen hat, aber meinem Stück Papier glaubt sie nicht, trotz Briefkopf, Telefonnummer, Name und Unterschrift! Und warum hat ausgerechnet ihr Gesprächspartner dann doch Ahnung, wenn die bei der AOK pauschal doch keine Ahnung haben? Leider bin ich durch die Medikamente nicht ganz so auf Zack. Mir fällt vieles immer erst später ein.

Ach ja, bevor ich es vergesse: mein Antrag wird auch nicht weiterbearbeitet solange ich die Privatversicherung nicht nachweise.

Rumms, das hat mal wieder gesessen.

Habe dann nochmals die AOK kontaktiert und warte seitdem auf Rückruf.

Je nachdem, wann und ob die sich bei mir melden, werde ich heute noch einen Anwalt aufsuchen. Erstberatung soll angeblich nichts kosten. Das läuft mir jetzt zu arg aus dem Ruder, bzw. ist schon viel zu weit aus der Fahrrinne. Frage mich, wie sie sich das vorstellt mit Privatversicherung. Habe mal meinen Versicherungs-Agenten kontaktiert. Der hat nur gelacht. Bei meiner Krankheits-Vorgeschichte nimmt mich niemand, geschweige denn rückwirkend um die mittlerweile angefallenen Kosten zu übernehmen. Ausserdem ginge das dann sowieso nur im Basistarif mit ca. 650.- € Monatsbeitrag!!! Aber ich könnte lange suchen, bis ich eine Gesellschaft finden würde, die die er vertritt macht es in keinem Fall. Und ausserdem würden alle anderen auch immer auf den Vorversicherer verweisen.

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Beitragvon Dipling » 30.01.2012, 14:07

Eine PKV scheidet aus, jedenfalls ist keine PKV zur Aufnahme verpflichtet, auch nicht im Basistarif, da zuletzt eine GKV bestand. Die Selbständigkeit spielt insoweit keine Rolle.

Eine hauptberufliche Selbständigkeit kann aber ein Auschlußtatbestand für die grundsätzliche Versicherungspflicht in der GKV aufgrund ALG2-Bezuges sein.
Wenn die GKV das nun auch so sieht, bliebe als Notnagel noch ein Antrag nach §5(1) Nr. 13 SGB V bei der letzten Kasse, verbunden gundsätzlich mit Beitragsnachforderungen seit April 2007 bzw. aufgrund der Verjährungsfristen seit 2008. Die letzte GKV ist unabhängig davon, ob Nachzahlungen tatsächlich geleistet werden, zur Aufnahme verpflichtet. Es ist ein sicherer, allerdings teurer Weg in die GKV, auch wenn die Möglichkeit von Beitragserlassen nach §186(11) SGB V besteht.

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Beitragvon Rossi » 30.01.2012, 18:29

Na wunderbar.


Zitat:
Die Sachbearbeiterin meinte, dass sie selbst mit der AOK telefoniert hätte (jetzt auf einmal !!!) und dass ich dort nicht mehr versichert werden könnte. Allerdings wusste sie nicht mehr mit wem sie telefoniert hatte. Jedenfalls hat sie sich standhaft geweigert, mein Schreiben von der AOK bzgl. vorläufiger Mitgliedschaft zu akzeptieren. Vielmehr noch: ich müsste jetzt die Mitgliedschaft in einer Privatversicherung beibringen und die Höhe des dort zu zahlenden Beitrages nachweisen. Jegliche Argumentation, dass ich mich erkundigt hätte, dass ich das anders gehört hätte und dass ich doch jetzt die vorläufige Mitgliedsbescheinigung hätte, wurde abgeschmettert, mit "... die haben keine Ahnung ..." . Dann hat sich noch deren Kollegin eingemischt und kommentiert "...unglaublich, dass die das nicht wissen ..."


Ich poste es hier ganz offen. Sie Sachbearbeiterin hat von tuten und blasen keine Ahnung.

Die von mir eingestellte Passage kommt aus dem Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit und noch anderen. Das Rundschreiben vom 30.06.2011 gilt auch für das Jobcenter. Vermutlich kennt die Sachbearbeiterin noch nicht einmal das Rundschreiben und schickt Dich von Pontius nach Pilatus. Einfach unglaublich.

Ich denke mal, dass es derzeit nicht mehr viel helfen wird. Du solltest über einen Anwalt beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung einreichen. Es ist schon eine Frechheit den gesamten ALG II-Antrag abzulehnen, weil Du etwas nicht beigebracht hast, was Du derzeit nicht beibringen kannst. Frage doch mal die Tante worauf sie die Ablehnung stützt?

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Beitragvon PontiusPilatus » 30.01.2012, 22:49

Habe mit meiner Rechtschutzversicherung, bzw. 24-Stunden Anwaltshotline telefoniert. Dort meinte man, da könne man erst was nach 3 Monaten machen, Untätigkeitsklage einreichen, oder wenn der Antrag abgelehnt wird Widerspruch bzw. Klage vorm Sozialgericht. Jedenfalls würden sie grundsätzlich die Kosten übernehmen, da dies in meiner Versicherung eingeschlossen wäre.

Super, noch länger warten, aber wenigstens mal ein kleiner Lichtblick. Hab gar nicht gewusst, dass ich so eine Versicherung habe. Zumindest in dieser Beziehung hat sich das Gespräch mit meinem Versicherungsagenten wenigstens gelohnt.

Dann hat sich noch einer von der Bezirksstelle der AOK gemeldet. Zuerst hat er auch gemeint, dass ich als Selbstständiger nicht versichert werden könne. Habe alles nochmal runtergebetet. Er wollte heute, spätestens morgen zurückrufen und jetzt erst mal prüfen, wer mir welche Bescheinigungen aufgrund welcher Angaben ausgehändigt hätte.

Also hier auch noch warten.

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Beitragvon Rossi » 30.01.2012, 23:25

Whow,

ich bin nach wie vor begeistert von den Auskünften, die Du im Rahmen des Pontius-Pilatus-Spielchen erhälst.

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Beitragvon bruderherz » 01.02.2012, 19:57

Passe auf, dass Du nicht zu lange da bleibts: Konzept Fördern und Fordern, manchmal werden Behinderte erzeugt:DDR-Sanktionsbehörde, Vermitteln in Bad-Jobs.
Jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland und scheinbar in der EU der hier herkommt hat ein Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben und auf eine freie Berufswahl laut Grundgesetz, Sanktionen verstossen gegen das Grundgesetz und sind jederzeit einklagbar. Dass EU-Bürger(z.B: Polen Spanien Griechenland usw.) hier her kommen, davon bin ich und die Jobcenter auch nicht begeistert.
Da erschafft man die EU und die Bettler aus der EU kommen hier her, da soll man doch eher die EU abschaffen. Aber die Deutschen (Politiker) waren so blöd und die Jobcenter können sich rumärgern.
Was hat das mit deinem Fall zu tun ? Du bist sowieso krankenversichert, ob mit oder ohne Bescheinigung, egal.
Wenn man sich den Fall anschaut: http://www.elo-forum.org/alg-ii/82942-j ... -jahr.html
siehe Beitrag 35
stellt sich die Frage, welchen Verstand der zuständige Bürokrat hat ?
Typisches Armutszeugnis Jobcenter, wie im Kindergarten!!!
Meine Meinung : Agentur für Arbeit und Jobcenter abschaffen oder zumindest zusammengliedern, der marktpolitische Auftrag der Agentur ist fraglich und die Statistik mehr als geschönt.

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Beitragvon PontiusPilatus » 03.02.2012, 19:22

Nachdem sich der Herr von der Bezirksstelle bis heute nicht gemeldet hat, habe ich selbst angerufen. Er war jetzt der Meinung, dass es ein Pflichtversicherungsfall wäre, er aber nicht zuständig sei und die "Kollegen" der AOK bei mir im Ort den Fall weiter bearbeiten würden. Also dort angerufen und wieder das alte Spielchen: keiner weiß was, ich werde zurückgerufen!

Da ich mittlerweile weiß, dass da nie ein Rückruf kommt, bin ich dann persönlich hin. Ergebnis: ich bin versicherungspflichtig, aber erst nachdem ich die Mitgliedschaft ab April 2007 beantrage und sämtliche Beiträge nachzahle. Dann wäre ich aufgrund des ALGII-Bezuges natürlich auch weiterhin versichert, da das Jobcenter ja die Beiträge für mich rückwirkend bezahlen muss.

Dann hat sie mir ausgerechnet: beim durchschnittlichen Mindestbeitrag von ca. 350.- € über die letzten Jahre ca. 4000.-€ pro Jahr, für die Jahre 2008-2011 also 16.00.- plus das dreiviertel-Jahr 2007 3000.- , macht dann insgesamt 19.000.- € und hat mir das Formular für die Mitgliedschaft ab 2007 rübergeschoben mit der Bemerkung, dass dies schon ein ganz schöner Brocken wäre und ob ich mich vielleicht nicht doch besser privat versichern wolle.

Hab erstmal gar nichts unterschrieben und bin dann gegangen. Mir hats eh gereicht. War vorher beim Orthopäden, musste bar im voraus bezahlen. Der fragte mich, was mit der Versicherung wäre und wie ich die Kosten bezahlen wolle, die jetzt auf mich zukommen. Ich müsste sofort ein MRT machen lassen und wenn ich viel viel Glück habe, dann komme ich um eine Operation an der Schulter noch einmal herum.

Ich glaube nicht, dass ich noch soviel Glück habe. Jedenfalls hab ich einen Termin zum MRT am Donnerstag. Dann werd ich es ja wissen.


Ich weiß, lange Vorrede zu meiner Frage: muß ich die Mitgliedschaft ab 2007 wirklich beantragen? Bei den 19.000.- bleibts ja nicht. Abgesehen davon, dass einige Beiträge verjährt sein müssten, kommen aber doch Säumniszuschläge dazu. 5% pro Monat hab ich gelesen. Dann kommen im Schnitt nochmal 2400.-€ pro Jahr dazu. Für 3 Jahre Beitragsrückstand also übern Daumen gepeilt allein 14.400.- Säumniszuschläge insgesamt.

Nur beim Mindestbeitrag gerechnet, sind das für 2009-2011 ca. 26.400.- , beim Höchstsatz von rund 600.- können das aber auch mehr als 50.000.-€ sein.

Den Mitgliedsantrag kann ich nie unterschreiben, wenn ich mir nicht gleich die Kugel geben will. Wenn ich da unterschreibe bin ich die nächsten Jahre, wenn nicht bis zum Lebensende Dauerkunde beim Gerichtsvollzieher. Ausserdem kann ich dann immer noch meine Arztrechnungen selbst zahlen, da bei Beitragsrückständen die KK nicht zahlen muss.

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Beitragvon bruderherz » 03.02.2012, 23:07

Versuche doch mit Ihnen zu reden, da Du eh kein Geld hast. Hat die AOK Dich jemals angeschrieben, denn es stellt sich die Frage nach der Verhältnismässigkeit, warum kommt die Kasse jetzt erst ?
Den Mitgliedsantrag ab Datum der Pflichtversicherung in 2011 kannst und solltest Du unterschreiben. Bei der rückwirkenden Versicherung nach Nr.13 wäre ich vorsichtig.(Gefängnisaufenthalt oder Auslandsaufenthalt oder oder, wer weiss...)
Ich hätte eh die Kasse gewechselt, aber zu spät.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.02.2012, 23:31

Ich verstehe das nicht:

Zitat:
Dann hat sie mir ausgerechnet: beim durchschnittlichen Mindestbeitrag von ca. 350.- € über die letzten Jahre ca. 4000.-€ pro Jahr, für die Jahre 2008-2011 also 16.00.- plus das dreiviertel-Jahr 2007 3000.- , macht dann insgesamt 19.000.- € und hat mir das Formular für die Mitgliedschaft ab 2007 rübergeschoben mit der Bemerkung, dass dies schon ein ganz schöner Brocken wäre und ob ich mich vielleicht nicht doch besser privat versichern wolle


In welcher Wald- und Wiesegeschäftsstelle bist Du gewesen? Es gbit hierzu ein verbindliches Rundschreiben, dass dies eben nicht so ist. Warum in aller Welt ist die Geschäftsstelle hier befugt, abweichend von diesem Rundschreiben etwas zu machen? Dieses Rundschreiben hat einen absoluten Weisungscharakter und ist völlig bindend für die Kasse.

Jetzt platzt mir gerade der Kragen.

Du hast jetzt erneut die Kasse gewählt. Die Kasse versucht Dich auf miserabele Art und Weise mit Horroarnachzahlungen einzuschüchtern und empfhiehlt Dir ne PKV. Die PKV wird Dich definitiv nicht nehmen, weil sie hierzu nicht verpflichtet ist.

Es ist eine Abwimmerlungstaktik ohne Gleichen.

Gott sei Dank hat der Gesetzgeber für solche Klamotten seit dem 01.01.2012 eine durchaus empfindliche und schlagkräftige Gegenwaffe für solche innovativen und kreativen Abwimmelungstaktiken geschaffen.

Zitat:

§ 175 Abs. 2a SGB V

(2a) Liegen der Aufsichtsbehörde Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Krankenkasse entgegen Absatz 1 Satz 2 eine Mitgliedschaft rechtswidrig abgelehnt hat oder die Abgabe der Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 verhindert oder erschwert, hat sie diesen Anhaltspunkten unverzüglich nachzugehen und die Krankenkasse zur Behebung einer festgestellten Rechtsverletzung und zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen zu verpflichten. Als rechtswidrig ist insbesondere eine Beratung durch die angegangene Krankenkasse anzusehen, die dazu führt, dass von der Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 ganz abgesehen wird oder diese nur unter erschwerten Bedingungen abgegeben werden kann. Die Verpflichtung der Krankenkasse nach Satz 1 ist mit der Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 50.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verbinden. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach den Sätzen 1 und 3 haben keine aufschiebende Wirkung. 5Vorstandsmitglieder, die vorsätzlich oder fahrlässig nicht verhindern, dass die Krankenkasse entgegen Absatz 1 Satz 2 eine Mitgliedschaft rechtswidrig ablehnt oder die Abgabe der Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 verhindert oder erschwert, sind der Krankenkasse zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. 6Die zuständige Aufsichtsbehörde hat nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regressverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.



Also bewaffnest Du dich mit dem Rundschreiben vom 30.06.2011 und dem Auszug aus § 175 Abs. 2a SGB V und dackelst erneut zu der Geschäftsstelle.

Wenn die Geschäftsstelle immer noch meint, hier abweichend vom dem verbindlichen Rundschreiben handeln zu müssen und Dich weiterhin versucht einzuschüchtern und abzuwimmeln, dann bittest Du um schriftliche Darstellung des Sachverhaltes. Du wirst dann umgehend das Verfahren nach § 175 Abs. 2a SGB V einleiten. Du brauchst es noch nicht einmal schriftlich, denn der gesamte Verfahrensablauf reicht schon aus.

Allerdings räumst Du vorher ein, dass der Schaltermitarbeiter zuvor Rücksprache mit dem Vorstand hält, um zu vermeiden, dass der Vorstand bis zu 50.000,00 Euro löhnen muss. Es wird hier in einer eklatanten Art und Weise eine Mitgliedschaft abgelehnt, die durch eine Weisung - die man aus welchen Gründen auch immer - stumpf ignoriert und Kunden einfach nur abwimmelt.


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