unterversichert aber nix gemerkt! Hocke auf den Kosten...
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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unterversichert aber nix gemerkt! Hocke auf den Kosten...
Hallo Leute,
Die Situation:
ich bin Student und habe mich zu Beginn meines Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit und war bisher über Beihilfe (80%) und der Rest privat (20%) über meinen Vater mitversichert.
Nun das Problem:
Ich bin seit März 25 Jahre alt und habe ohne es zu Merken den Beihilfeanspruch verloren. D.h. alle Arztrechnungen werden seit März nur noch zu 20% durch die Allianz rückerstattet. Gerade April war ein Monat wo ich starke gesundheitliche Beschwerden hatte und hohe Arztkosten generiert habe. Nun hat mich mein Vater sofort vollversichert als wir das gemerkt haben, leider zu spät: wir bleiben auf über 2000 Euro Arztkosten sitzen!!!
Die Versicherung sagt, sie hätte uns einen Brief geschickt und uns darauf hingewiesen, dass der Beihilfeanspruch ab dem 25. Lebensjahr verfällt. Wir haben aber keinen Brief bekommen!
Was kann man tun um das Geld zurückzubekommen? Gibt es eine rechtliche Grundlage?
War es sinnvoll sich sofort bei der Kasse vollzuversichern? (Wechsel in die GKV ist ja leider nicht möglich!)
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Die Situation:
ich bin Student und habe mich zu Beginn meines Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit und war bisher über Beihilfe (80%) und der Rest privat (20%) über meinen Vater mitversichert.
Nun das Problem:
Ich bin seit März 25 Jahre alt und habe ohne es zu Merken den Beihilfeanspruch verloren. D.h. alle Arztrechnungen werden seit März nur noch zu 20% durch die Allianz rückerstattet. Gerade April war ein Monat wo ich starke gesundheitliche Beschwerden hatte und hohe Arztkosten generiert habe. Nun hat mich mein Vater sofort vollversichert als wir das gemerkt haben, leider zu spät: wir bleiben auf über 2000 Euro Arztkosten sitzen!!!
Die Versicherung sagt, sie hätte uns einen Brief geschickt und uns darauf hingewiesen, dass der Beihilfeanspruch ab dem 25. Lebensjahr verfällt. Wir haben aber keinen Brief bekommen!
Was kann man tun um das Geld zurückzubekommen? Gibt es eine rechtliche Grundlage?
War es sinnvoll sich sofort bei der Kasse vollzuversichern? (Wechsel in die GKV ist ja leider nicht möglich!)
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Tja, jenes ist übel. Die PKV-Erhöhung funktioniert nicht rückwirkend. Wir sind im Vertagsrecht. Man kann ne PKW Teilkasko auch nicht rückwirkend in eine Vollkasko umwandeln.
Die Gretchenfrage ist, ob Ihr gegen die Beihilfestelle irgendwelche Regressansprüche habt, weil nicht vernünftig beraten wurde.
Müsste man über einen Fachanwalt klären lassen.
Die Gretchenfrage ist, ob Ihr gegen die Beihilfestelle irgendwelche Regressansprüche habt, weil nicht vernünftig beraten wurde.
Müsste man über einen Fachanwalt klären lassen.
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Vielen Dank für deine Antwort, Rossi!
Mein Vater lag fest in der Annahme die Beihilfe bestünde bis zum 27. Lebensjahres des Kindes.
...naja ich war also ca. 10 Monate nur zu 20% versichert gewesen, was wäre gewesen wenn ich einen Unfall erlitten hätte und dringend eine OP für 20.000 Euro benötigt hätte? Irgendwie ein beunruhigendes Gefühl so im nachhinein...
Gibt es da nicht irgendwas bzgl. Verbraucherschutz, wie sieht es aus mit dem Versicherungsvertragsgesetz?
Die Beihilfestelle wäre dann der Arbeitsstelle meines Vaters?
Nun ich zahle jetzt 180 € pro Monat für die PKV Vollversicherung. Ist das nicht ein bischen viel? Mein Bruder (in der GKV) zahlt als Student 80 Euro...
Mein Vater lag fest in der Annahme die Beihilfe bestünde bis zum 27. Lebensjahres des Kindes.
...naja ich war also ca. 10 Monate nur zu 20% versichert gewesen, was wäre gewesen wenn ich einen Unfall erlitten hätte und dringend eine OP für 20.000 Euro benötigt hätte? Irgendwie ein beunruhigendes Gefühl so im nachhinein...
Gibt es da nicht irgendwas bzgl. Verbraucherschutz, wie sieht es aus mit dem Versicherungsvertragsgesetz?
Die Beihilfestelle wäre dann der Arbeitsstelle meines Vaters?
Nun ich zahle jetzt 180 € pro Monat für die PKV Vollversicherung. Ist das nicht ein bischen viel? Mein Bruder (in der GKV) zahlt als Student 80 Euro...

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- Postrank7
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Nun ich zahle jetzt 180 € pro Monat für die PKV Vollversicherung. Ist das nicht ein bischen viel? Mein Bruder (in der GKV) zahlt als Student 80 Euro... Traurig
Selbst schuld, oder wenn man denkt man ist zu Beginn des Studiums so clever und läßt sich befreien. PKV ist Halt nicht GKV.
http://www.S*P*A*M.de/krankenversicherun ... gg27.shtml
Selbst schuld, oder wenn man denkt man ist zu Beginn des Studiums so clever und läßt sich befreien. PKV ist Halt nicht GKV.
http://www.S*P*A*M.de/krankenversicherun ... gg27.shtml
Ich würde noch einmal bei der Beihilfestelle des Vaters nachhaken, dies ist der Arbeitgeber.
Beamte unterliegen ja einer besonderen Fürsorgepflicht. Meines Erachtens gehört im Rahmen dieser Fürsorge auch der Hinweis, dass die Beihilfe für das Kind entfällt. Der lapidare Hinweis, dass ein Brief verschickt worden ist, reicht nicht aus. Im Extremfall muss die Behilfestelle nachweisen, dass dieser Brief tatsächlich bei Euch angekommen ist. Dies kann man nur, wenn es ein Einschreiben mit Rückschein oder eine sog. Postzustellungsurkunde war.
Ich würde dort auf jeden Fall noch einmal hinterhaken.
Was dabei raus kommt, kann ich natürlich nicht vorher sagen.
Beamte unterliegen ja einer besonderen Fürsorgepflicht. Meines Erachtens gehört im Rahmen dieser Fürsorge auch der Hinweis, dass die Beihilfe für das Kind entfällt. Der lapidare Hinweis, dass ein Brief verschickt worden ist, reicht nicht aus. Im Extremfall muss die Behilfestelle nachweisen, dass dieser Brief tatsächlich bei Euch angekommen ist. Dies kann man nur, wenn es ein Einschreiben mit Rückschein oder eine sog. Postzustellungsurkunde war.
Ich würde dort auf jeden Fall noch einmal hinterhaken.
Was dabei raus kommt, kann ich natürlich nicht vorher sagen.
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- Postrank7
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Vergil09owl hat geschrieben:Nutz nur nix wenn die Beihilfestelle sich auf die Hinterbeine stellt und sagt der Brief wurde verschickt. Aufnehmen können sie den Fragesteller kraft Gesetzes nicht und ob der Fragesteller die Muße hat hat sich bis zum BVG durch zuschlagen?
(BVerwG 2 C 49.07, 2 C 52.07, 2 C 63.07 – Urteile vom 20. März 2008)
Aus der Fürsorgepflicht folgen keine Ansprüche auf vollständige Kostendeckung. Sie verlangt lediglich, dass Beamte im Krankheitsfall nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben, die sie weder aus der Besoldung bestreiten noch durch zumutbare Eigenvorsorge absichern können.
Der Fragesteller ist kein Beamter.
Ich weiss jetzt nicht, was Du dort eingestellt hast, vergil?
Völlig klar, im Rahmen der Beihilfevorschriften kann es nix geben, denn die sind ziemlich eindeutig. Mit der Vollendung des 25. Lebensjahres ist Feierabend.
Die Gretchenfrage ist aber, ob hier eine Aufklärungspflicht besteht? Wenn man dieser Aufklärungspflicht nicht nachkommt, dann können sich hieraus ggf. Ansprüche aufgrund einer Amtshaftpflichtverletztung (Mitarbeiter der Beihilfe ist ein Amtsträger) ergeben.
Und woher nimmst Du diese Weissheit:
Zitat:
Nutz nur nix wenn die Beihilfestelle sich auf die Hinterbeine stellt und sagt der Brief wurde verschickt
Jenes kann die Beihilfestelle von mir aus tausend mal sagen, genau so wie die Kassen es sagen.
Ich sage dann nur, beweise mit bitte, dass dies Schreiben versandt wurde. Sorry vergil, dat isst jetzt Kinderkram!
Vergil, ich gebe Dir mal nen Tipp für die Praxis! Wenn Du demnächst das offizielle Ruhen des Leistungsanspruches bei den nichtzahlenden Mitgliedern feststellst, mache es bitte mit einem Zustellungsnachweis (Postzustellungsurkunde). Machst Du es nicht, dann haue es dir um die Ohren.
Völlig klar, im Rahmen der Beihilfevorschriften kann es nix geben, denn die sind ziemlich eindeutig. Mit der Vollendung des 25. Lebensjahres ist Feierabend.
Die Gretchenfrage ist aber, ob hier eine Aufklärungspflicht besteht? Wenn man dieser Aufklärungspflicht nicht nachkommt, dann können sich hieraus ggf. Ansprüche aufgrund einer Amtshaftpflichtverletztung (Mitarbeiter der Beihilfe ist ein Amtsträger) ergeben.
Und woher nimmst Du diese Weissheit:
Zitat:
Nutz nur nix wenn die Beihilfestelle sich auf die Hinterbeine stellt und sagt der Brief wurde verschickt
Jenes kann die Beihilfestelle von mir aus tausend mal sagen, genau so wie die Kassen es sagen.
Ich sage dann nur, beweise mit bitte, dass dies Schreiben versandt wurde. Sorry vergil, dat isst jetzt Kinderkram!
Vergil, ich gebe Dir mal nen Tipp für die Praxis! Wenn Du demnächst das offizielle Ruhen des Leistungsanspruches bei den nichtzahlenden Mitgliedern feststellst, mache es bitte mit einem Zustellungsnachweis (Postzustellungsurkunde). Machst Du es nicht, dann haue es dir um die Ohren.
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Hallo,
wenn ich den Text von Kalle_Lauterbach richtig gelesen habe,
hat nicht die Beihilfestelle, sondern die PKV ihn angeschrieben.
Für mich ist allerdings der Text von Kalle nicht nachvollziehbar:
Wenn gerade im April 2011 hohe Arztrechnungen angefallen sind,
sollte man auch davon ausgehen, dass diese sofort eingereicht wurden und man hätte daher auch unmittelbar feststellen müssen, dass nicht alles erstattet wird.
Bei den meisten PKV´s für Beihilfetarife besteht eine Bedarfsanpassung von 6 Monaten und in dieser Zeit wird der PKV-Tarif auch noch rückwirkend angepasst.
Zu welchem Zeitpunkt wurde jetzt der Krankenversicherungsschutz auf 100 % angepasst ?
Gruß Merger
wenn ich den Text von Kalle_Lauterbach richtig gelesen habe,
hat nicht die Beihilfestelle, sondern die PKV ihn angeschrieben.
Für mich ist allerdings der Text von Kalle nicht nachvollziehbar:
Wenn gerade im April 2011 hohe Arztrechnungen angefallen sind,
sollte man auch davon ausgehen, dass diese sofort eingereicht wurden und man hätte daher auch unmittelbar feststellen müssen, dass nicht alles erstattet wird.
Bei den meisten PKV´s für Beihilfetarife besteht eine Bedarfsanpassung von 6 Monaten und in dieser Zeit wird der PKV-Tarif auch noch rückwirkend angepasst.
Zu welchem Zeitpunkt wurde jetzt der Krankenversicherungsschutz auf 100 % angepasst ?
Gruß Merger
an den Thread-Ersteller
@Kalle_Lauterbach: seit wann bist du immatrikuliert?
hast du ein freiwilliges soziales Jahr gemacht? Bundeswehr oder Zivi?
Gruß KV
hast du ein freiwilliges soziales Jahr gemacht? Bundeswehr oder Zivi?
Gruß KV
Die Gretchenfrage ist, ob Ihr gegen die Beihilfestelle irgendwelche Regressansprüche habt, weil nicht vernünftig beraten wurde.
Der Beihilfeanspruch hängt ja am Anspruch auf Kindergeld. Und in den Kindergeldbescheiden wird - zumindest bei uns in BaWü - auf die Folgen des Wegfalls des Kindergeldes für die Beihilfe hingewiesen. Schaut Euch mal den letzten Bescheid zum KiGeld an.
Gibt es da nicht irgendwas bzgl. Verbraucherschutz, wie sieht es aus mit dem Versicherungsvertragsgesetz?
" § 199 VVG:
(2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren. ..."
--> wenn man die 6 Monatsfrist verpasst, kann es sogar sein, dass der Versicherer den den %-Umfang nur mit Risikozuschlag oder gar nicht anpasst ..... insofern hätte es noch schlimmer kommen können!
Also an alle Beamten mit Kindern: Höllisch aufpassen, die Beihilfevorschriften genau studieren, die Termine schon vorab dick rot markieren
claudius
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