Wechsel von PKV in GKV bei Rentner möglich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Wechsel von PKV in GKV bei Rentner möglich?
Tag Rossi,
ich verfolge seit einiger Zeit interessiert das Forum - auch als Betroffener.
Z.Zt. kämpfe ich noch mit meiner PKV wegen einer Härtefallregelung, auch eine Idee aus eurem Forum. Nun bin ich auf deinem Beitrag hier gestoßen vom 18.07.11 22.02 Uhr.
Da ich seit über 2,5 Jahren Altersrente beziehe und die Möglichkeit bzw. Chance hätte, ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen, bitte ich um Info, was ich tun muss, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu können.
Ich beziehe mich hier auf dein Zitat "Du müsstes erst einmal die Rente erhalten. Danach 2,5 Jahre warten und dann (nach Ablauf der 2,5 Jahre des Rentenbezuges) eine sv-pflichtige Beschäftigung von min. 12 Monaten aufnehmen. So könntest Du dauerhaftes Mitglied der Solidargemeinschaft wieder werden."
Ich würde mich freuen von dir zu hören.
OnkelJoe24
ich verfolge seit einiger Zeit interessiert das Forum - auch als Betroffener.
Z.Zt. kämpfe ich noch mit meiner PKV wegen einer Härtefallregelung, auch eine Idee aus eurem Forum. Nun bin ich auf deinem Beitrag hier gestoßen vom 18.07.11 22.02 Uhr.
Da ich seit über 2,5 Jahren Altersrente beziehe und die Möglichkeit bzw. Chance hätte, ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen, bitte ich um Info, was ich tun muss, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu können.
Ich beziehe mich hier auf dein Zitat "Du müsstes erst einmal die Rente erhalten. Danach 2,5 Jahre warten und dann (nach Ablauf der 2,5 Jahre des Rentenbezuges) eine sv-pflichtige Beschäftigung von min. 12 Monaten aufnehmen. So könntest Du dauerhaftes Mitglied der Solidargemeinschaft wieder werden."
Ich würde mich freuen von dir zu hören.
OnkelJoe24
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Tag Rossi,
erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Leider hab ich nicht immer die Möglichkeit sofort zu reagieren, da ich kein eigenes Internet habe.
Ich war mit Unterbrechung von 1990 bis zu meiner Rente mit 65 Jahren (im Jahr 2009) selbständig. Ich hatte Anteile an einer GmbH und war auch Mit-Geschäftsführer.
Zwischendurch war ich auch mal in einem Angestellten Verhältnis und Arbeitslos (ich hatte eine private Arbeitslosenversicherung mal abgeschlossen). Da war ich aber schon über 55 Jahre, so dass da der Wechsel schon nicht mehr möglich war, wie man mir damals erklärte. Mit dem Renteneintritt habe ich ein Nebengewerbe betrieben, um noch etwas zur Rente dazuzuverdienen. Leider kann ich das auf die Dauer auch nicht ausüben. Sollte es jedoch eine Möglichkeit geben, doch wieder in die GKV zu kommen, wäre ich über einen Tip sehr froh.
MFG
erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Leider hab ich nicht immer die Möglichkeit sofort zu reagieren, da ich kein eigenes Internet habe.
Ich war mit Unterbrechung von 1990 bis zu meiner Rente mit 65 Jahren (im Jahr 2009) selbständig. Ich hatte Anteile an einer GmbH und war auch Mit-Geschäftsführer.
Zwischendurch war ich auch mal in einem Angestellten Verhältnis und Arbeitslos (ich hatte eine private Arbeitslosenversicherung mal abgeschlossen). Da war ich aber schon über 55 Jahre, so dass da der Wechsel schon nicht mehr möglich war, wie man mir damals erklärte. Mit dem Renteneintritt habe ich ein Nebengewerbe betrieben, um noch etwas zur Rente dazuzuverdienen. Leider kann ich das auf die Dauer auch nicht ausüben. Sollte es jedoch eine Möglichkeit geben, doch wieder in die GKV zu kommen, wäre ich über einen Tip sehr froh.
MFG
Okay, Du hast also noch ein Nebengewerbe derzeit, richtig?
Dann kommt es entscheidend darauf an, ob es wirklich ein Nebengewerbe oder unter Umständen sogar noch ein Hauptgewerbe ist.
Wie hoch ist die Rente?
Wie hoch sind die Einnahmen aus dem Nebengewerbe in den letzten 3 Jahren, auf den Monat gerechnet?
Dann kommt es entscheidend darauf an, ob es wirklich ein Nebengewerbe oder unter Umständen sogar noch ein Hauptgewerbe ist.
Wie hoch ist die Rente?
Wie hoch sind die Einnahmen aus dem Nebengewerbe in den letzten 3 Jahren, auf den Monat gerechnet?
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Keine chance, bei der Rentenantragsstellung ist der R810 an die letzte zuständige Kasse gegangen, der stellt fest ob denn die Versicherugnspflicht in der GKV gegeben wäre wennnein Pflichtversicherung als Rentner oder freiwillige versichrung Versicherung auchnicht gegeben. § 5 aBs. 1 Nr. 13 greift auch nicht ergo letzte Kasse PKV.
Whow, vergil, ich bin mal wieder über Dein Posting begeistert.
@onkelKoe24, so etwas ist normal.
Gehst Du als über 55-jähriger zur Kasse hin, dann bekommen die Kassenmitarbeiter offensichltich ne Putenpelle. Du wirst stumpf abgelehnt.
Der Wortlaut des Gesetzes scheint den Kassenmitarbeitern (die ne Putenpelle haben) nicht zu interessieren.
Dies beweist erneut das Posting von unserem lieben Vergil (Kasenmitarbeiter), der hier die Klamotte als aussichtslos betrachtet. Der Rossi hingegen betrachtet es sich nicht als aussichtslos. Daher hat der Rossi gezielte Fragen gestellt.
Ich habe bislang fast jeden über 55-jährigen gezielt wieder in die Soldiargemeinschaft gebracht. Jedes mal habe ich Gegenwind von den Kassen bekommen.
Bislang habe ich diese Schlacht allerdings noch nie verlosren.
Bei meinen Seminaren gebe ich mittlerweile ein sog. Special heraus. Es hat fast 40 Seiten und beschäftigt sich nur mit der Regelung für über 55-jährige. In vielen Fällen ist die Entscheidung der Kassen leider pottfalsch.
@vergil, möchtest Du dies Spezial haben?
@onkelKoe24, so etwas ist normal.
Gehst Du als über 55-jähriger zur Kasse hin, dann bekommen die Kassenmitarbeiter offensichltich ne Putenpelle. Du wirst stumpf abgelehnt.
Der Wortlaut des Gesetzes scheint den Kassenmitarbeitern (die ne Putenpelle haben) nicht zu interessieren.
Dies beweist erneut das Posting von unserem lieben Vergil (Kasenmitarbeiter), der hier die Klamotte als aussichtslos betrachtet. Der Rossi hingegen betrachtet es sich nicht als aussichtslos. Daher hat der Rossi gezielte Fragen gestellt.
Ich habe bislang fast jeden über 55-jährigen gezielt wieder in die Soldiargemeinschaft gebracht. Jedes mal habe ich Gegenwind von den Kassen bekommen.
Bislang habe ich diese Schlacht allerdings noch nie verlosren.
Bei meinen Seminaren gebe ich mittlerweile ein sog. Special heraus. Es hat fast 40 Seiten und beschäftigt sich nur mit der Regelung für über 55-jährige. In vielen Fällen ist die Entscheidung der Kassen leider pottfalsch.
@vergil, möchtest Du dies Spezial haben?
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§ 6 3) Die nach Absatz 1 oder anderen gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme von Absatz 2 und § 7 versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Personen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 genannten Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt nicht für die in Absatz 1 Nr. 3 genannten Personen, solange sie während ihrer Beschäftigung versicherungsfrei sind.
Nehme ich sehr wörtlich
Nehme ich sehr wörtlich
Wunderbar, dann werden wir beide zum Kampfterrier.
Allerdings mache ich diesen Kinderkram nicht mehr selber; denn ich habe hierfür Fachanwälte, mit denen ich sehr gut zusammenarbeite. Es kostet dann natürlich immer Kohle.
@vergil, Du kannst es mir glauben, oder auch nicht. Bei den über 55-jährigen habe ich bislang noch nie verloren.
Allerdings mache ich diesen Kinderkram nicht mehr selber; denn ich habe hierfür Fachanwälte, mit denen ich sehr gut zusammenarbeite. Es kostet dann natürlich immer Kohle.
@vergil, Du kannst es mir glauben, oder auch nicht. Bei den über 55-jährigen habe ich bislang noch nie verloren.
Rossi hat geschrieben:Whow, vergil, ich bin mal wieder über Dein Posting begeistert.
@onkelKoe24, so etwas ist normal.
Gehst Du als über 55-jähriger zur Kasse hin, dann bekommen die Kassenmitarbeiter offensichltich ne Putenpelle. Du wirst stumpf abgelehnt.
Der Wortlaut des Gesetzes scheint den Kassenmitarbeitern (die ne Putenpelle haben) nicht zu interessieren.
Dies beweist erneut das Posting von unserem lieben Vergil (Kasenmitarbeiter), der hier die Klamotte als aussichtslos betrachtet. Der Rossi hingegen betrachtet es sich nicht als aussichtslos. Daher hat der Rossi gezielte Fragen gestellt.
Ich habe bislang fast jeden über 55-jährigen gezielt wieder in die Soldiargemeinschaft gebracht. Jedes mal habe ich Gegenwind von den Kassen bekommen.
Bislang habe ich diese Schlacht allerdings noch nie verlosren.
Bei meinen Seminaren gebe ich mittlerweile ein sog. Special heraus. Es hat fast 40 Seiten und beschäftigt sich nur mit der Regelung für über 55-jährige. In vielen Fällen ist die Entscheidung der Kassen leider pottfalsch.
@vergil, möchtest Du dies Spezial haben?
Hallo Rossi,
möchte ich auch habe, dein special - aber nur, wenn es nix kostet
Gruss
Czauderna
Ach, dachte kommt nun eine besonders große Lücke. Es geht um den Umstand, dass wenn man über 55 ist und nachweisen kann in den letzten 5 Jahren 30 Mannte lang bei einer GKV versichert zu sein?
Ich bin nun kein Kassenmitarbeiter und ich bin auch ziemlich sicher, dass sie das nicht kennen, bzw. kennen wollen. Es sei den sie haben den Sonderfall schon einmal vor dem Tisch gehabt.
Auf der anderen Seite bin ich kein Rechtsanwalt, insofern wüßte ich nicht wie hoch die Chance auf Erfolg wäre im Fall von onkeljoe24, der 67-68 ist und innerhalb der letzten 5 Jahren wohl kaum versicherungspflichtig beschäftigt war. Des Weiteren kenne ich das ganze nur mit dem Umstand, dass derjenige in die KV Abzüge geleistet haben muss.
Was ich aber weiß, sonst hätte man wohl nur 50% weniger Rechtsanwälte, weil es auch 60% weniger Rechtsstreitfälle wären (% sind von mir aus der Luft gegriffen), ist dass man Gesetze je nach Auslegung interpretieren kann und so das Recht zu seinem Gunsten wenden kann.
Nach der Darlegung von Rossi, der anscheinend nicht sehr mit dem Geheimnis rausrücken will, gibt es wohl doch einen Haken an seiner Lösung, kostet der Service einen etwas? Selbst wenn..., von etwas muss man ja leben..., und um einen Rechtsanwalt wird man kaum kommen.
Was mich noch interessieren würde, wäre es tatsächlich noch im Alter von bspw. 65 möglich 2 1/2 Jahre Versicherungspflichtig zu arbeiten und während dieser Zeit (nach meiner Annahme) in die GKV zu zahlen um dann zurück zur GKV zu gelangen bzw. erstmal PKV und danach zu wechseln? So stelle ich mir das Beispiel von Rossi vor. Wo ich noch skeptisch bin, auf Grund meiner Interpretation ist diese Grenze von 55, das maßgeblich auf den § wirkt, sodass eine spätere Verwendung des Gesetzes bspw. mit 65 (geschilderter Fall) nicht mehr möglich ist. Das Abrechnungsalter wäre für mich immer vollendetes 55. Lebensjahr und das bis maximal vollendetes 59. Lebensjahr rückblickend auf die letzten 5 Jahre.
Ich bin nun kein Kassenmitarbeiter und ich bin auch ziemlich sicher, dass sie das nicht kennen, bzw. kennen wollen. Es sei den sie haben den Sonderfall schon einmal vor dem Tisch gehabt.
Auf der anderen Seite bin ich kein Rechtsanwalt, insofern wüßte ich nicht wie hoch die Chance auf Erfolg wäre im Fall von onkeljoe24, der 67-68 ist und innerhalb der letzten 5 Jahren wohl kaum versicherungspflichtig beschäftigt war. Des Weiteren kenne ich das ganze nur mit dem Umstand, dass derjenige in die KV Abzüge geleistet haben muss.
Was ich aber weiß, sonst hätte man wohl nur 50% weniger Rechtsanwälte, weil es auch 60% weniger Rechtsstreitfälle wären (% sind von mir aus der Luft gegriffen), ist dass man Gesetze je nach Auslegung interpretieren kann und so das Recht zu seinem Gunsten wenden kann.
Nach der Darlegung von Rossi, der anscheinend nicht sehr mit dem Geheimnis rausrücken will, gibt es wohl doch einen Haken an seiner Lösung, kostet der Service einen etwas? Selbst wenn..., von etwas muss man ja leben..., und um einen Rechtsanwalt wird man kaum kommen.
Was mich noch interessieren würde, wäre es tatsächlich noch im Alter von bspw. 65 möglich 2 1/2 Jahre Versicherungspflichtig zu arbeiten und während dieser Zeit (nach meiner Annahme) in die GKV zu zahlen um dann zurück zur GKV zu gelangen bzw. erstmal PKV und danach zu wechseln? So stelle ich mir das Beispiel von Rossi vor. Wo ich noch skeptisch bin, auf Grund meiner Interpretation ist diese Grenze von 55, das maßgeblich auf den § wirkt, sodass eine spätere Verwendung des Gesetzes bspw. mit 65 (geschilderter Fall) nicht mehr möglich ist. Das Abrechnungsalter wäre für mich immer vollendetes 55. Lebensjahr und das bis maximal vollendetes 59. Lebensjahr rückblickend auf die letzten 5 Jahre.
Also, ich nehme die Vorschriften des § 6 Abs. 3a SGB V sehr wörtlich.
Es sind hier insgesamt 2 Dinge zu prüfen. Nur wenn beide Voraussetzungen auch wirklich erfüllt sind, dann besteht für einen über 55 jährigen keine Versicherungspflicht.
1. Voraussetzung:
(3a) 1Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Wenn jemand in dem letzten 5 Jahreszeitraum nur 1 jämmerlichen Tag GKV versichert war, dann ist diese Voraussetzung nicht erfüllt und er wird versicherungspflichtig.
Aber der Poster war ja in dem 5 Jahreszeitraum nicht GKV versichert; er war nur PKV versichert.
Dann kommt die weitere und entscheidende Voraussetzung. Die meisten Kassen hören schon bei der o.a. 1. Voraussetzung auf auch die 2. Voraussetzung zu prüfen. Daher wird es in der Regel abglehnt.
Aber diese ist nunmal zu prüfen.
2. Voraussetzung:
Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.
Dass auch hier die 2. Voraussetzung zu prüfen ist, dürfte aus der Formulierung"weitere Voraussetzung ist..." zu entnehmen sein.
Man guckt sich dann den 5 Jahreszeitraum an, hiervon muss er mindestes die Hälfte, dies sind dann 2,5 Jahre
- versicherungsfrei
- von der Versicherungspflicht
- nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig
gewesen sein.
Versicherungsfrei:
Versicherungsfrei bedeutet, dass er min. 2,5 Jahre zu dem in § 6 SGB V (Versicherungsfreiheit) bestimmten Personen gehört hat.
War er nur in dem 5 Jahreszeitraum 2 Jahre versicherungsfrei im Sinne von § 6 SGB V dann ist diese Voraussetzung nicht erfüllt und er wird versicherungspflichtig.
von der Versicherungspflicht befreit
Hier ist es genauso; er muss min. 2,5 Jahre auf Antrag von der Versicherungspflicht im Sinne von § 8 SGB V befreit sein.
nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig
Dies sind die hauptberuflich Selbständigen. Auch hier muss er in dem 5 Jahreszeitraum min. 2,5 Jahre hauptberuflich selbständig gewesen sein.
War er in dem 5 Jahreszeitrau nur 2 Jahre hauptberuflich selbständig, dann ist die "weitere Voraussetzung" eben nicht erfüllt und er wird durch die Tätigkeit wieder versicherungspflichtig.
Und dort ist Potential. Wenn man als privat Versicherter sein Gewerbe abmeldet und nach 3 Jahren eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, dann erfüllt man die geforderten 2,5 Jahre nicht, weil es nur 2 Jahre Selbständigkeit waren.
Es sind hier insgesamt 2 Dinge zu prüfen. Nur wenn beide Voraussetzungen auch wirklich erfüllt sind, dann besteht für einen über 55 jährigen keine Versicherungspflicht.
1. Voraussetzung:
(3a) 1Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Wenn jemand in dem letzten 5 Jahreszeitraum nur 1 jämmerlichen Tag GKV versichert war, dann ist diese Voraussetzung nicht erfüllt und er wird versicherungspflichtig.
Aber der Poster war ja in dem 5 Jahreszeitraum nicht GKV versichert; er war nur PKV versichert.
Dann kommt die weitere und entscheidende Voraussetzung. Die meisten Kassen hören schon bei der o.a. 1. Voraussetzung auf auch die 2. Voraussetzung zu prüfen. Daher wird es in der Regel abglehnt.
Aber diese ist nunmal zu prüfen.
2. Voraussetzung:
Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.
Dass auch hier die 2. Voraussetzung zu prüfen ist, dürfte aus der Formulierung"weitere Voraussetzung ist..." zu entnehmen sein.
Man guckt sich dann den 5 Jahreszeitraum an, hiervon muss er mindestes die Hälfte, dies sind dann 2,5 Jahre
- versicherungsfrei
- von der Versicherungspflicht
- nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig
gewesen sein.
Versicherungsfrei:
Versicherungsfrei bedeutet, dass er min. 2,5 Jahre zu dem in § 6 SGB V (Versicherungsfreiheit) bestimmten Personen gehört hat.
War er nur in dem 5 Jahreszeitraum 2 Jahre versicherungsfrei im Sinne von § 6 SGB V dann ist diese Voraussetzung nicht erfüllt und er wird versicherungspflichtig.
von der Versicherungspflicht befreit
Hier ist es genauso; er muss min. 2,5 Jahre auf Antrag von der Versicherungspflicht im Sinne von § 8 SGB V befreit sein.
nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig
Dies sind die hauptberuflich Selbständigen. Auch hier muss er in dem 5 Jahreszeitraum min. 2,5 Jahre hauptberuflich selbständig gewesen sein.
War er in dem 5 Jahreszeitrau nur 2 Jahre hauptberuflich selbständig, dann ist die "weitere Voraussetzung" eben nicht erfüllt und er wird durch die Tätigkeit wieder versicherungspflichtig.
Und dort ist Potential. Wenn man als privat Versicherter sein Gewerbe abmeldet und nach 3 Jahren eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, dann erfüllt man die geforderten 2,5 Jahre nicht, weil es nur 2 Jahre Selbständigkeit waren.
Mhm du hast dir den Paragraphen sehr genau und detailliert analysiert, so wie ein Jurist es tun sollte. Aber ich bin ja nun keiner.
Anstatt es von einer Versicherungspflichtigen Sichtweise aus zu betrachten, betrachtest du es, wie im § beschrieben, von den 3 genannten aus.
Spricht jemand der über 55 ist, aber die ganze Zeit hauptberuflich selbstständig war (selbst wenn er mit 68 noch selbstständig war), wäre er versicherungsfrei und könnte wieder in die GKV.
Anderes Beispiel ein junger Mann wird mit 18 selbstständig und geht in die PKV und das nahezu sein Leben lang, mittlerweile ist er 65 immer noch in der PKV, aber wird nun nächstes Jahr versicherungspflichtig beschäftigt und nun hat er die Chance wieder zurück zur GKV zu gehen?
Da steht ja "nach Vollendung" und nicht "mit Vollendung".
Ungeachtet mal davon, Onkeljoe24 hat ein Zitat von dir verwendet

Anstatt es von einer Versicherungspflichtigen Sichtweise aus zu betrachten, betrachtest du es, wie im § beschrieben, von den 3 genannten aus.
Spricht jemand der über 55 ist, aber die ganze Zeit hauptberuflich selbstständig war (selbst wenn er mit 68 noch selbstständig war), wäre er versicherungsfrei und könnte wieder in die GKV.
Anderes Beispiel ein junger Mann wird mit 18 selbstständig und geht in die PKV und das nahezu sein Leben lang, mittlerweile ist er 65 immer noch in der PKV, aber wird nun nächstes Jahr versicherungspflichtig beschäftigt und nun hat er die Chance wieder zurück zur GKV zu gehen?
Da steht ja "nach Vollendung" und nicht "mit Vollendung".
Ungeachtet mal davon, Onkeljoe24 hat ein Zitat von dir verwendet
Auf was hat sich dann das bezogen?Du müsstes erst einmal die Rente erhalten. Danach 2,5 Jahre warten und dann (nach Ablauf der 2,5 Jahre des Rentenbezuges) eine sv-pflichtige Beschäftigung von min. 12 Monaten aufnehmen. So könntest Du dauerhaftes Mitglied der Solidargemeinschaft wieder werden.
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